Ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung durch das LVRG wurde gerade noch verhindert. Dennoch versucht der Gesetzgeber, über die Senkung des Höchstzillmersatzes von 40 auf 25 Promille die Vergütungsstrukturen in der Vermittlung von Lebensversicherungen zu verändern. Dieses angestrebte Vorgehen setzt die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. als einer der ersten Versicherer in ihrer Kalkulation ab 01.01.2015 um. Damit fällt die einmalige Vermittlungsprovision/Courtage bei Abschluss des Vertrages niedriger aus als bisher. Die laufende Provision ist jedoch deutlich höher und wird ausgewogen auf die gesamte Laufzeit des Vertrages verteilt. Darüber hinaus kalkuliert der Maklerversicherer auch die übrigen Kosten neu. Die Stuttgarter kommt damit den Kunden entgegen, die vorzeitig kündigen. Die Neukalkulation soll trotz Niedrigzinsphase faire Rückkaufswerte in den ersten Vertragsjahren für den Kunden möglich machen.
Neue Modelle „alternativlos“
Die Einführung neuer Provisions- und Courtagemodelle im Sinne des LVRG ist nach Ansicht der Stuttgarter Versicherung alternativlos. Ralf Berndt, Vorstand Vertrieb und Marketing, erklärt: „Die Umsetzung dieser Anforderung ist alternativlos. Es gilt, diesen letzten Warnschuss des Gesetzgebers zu hören, sonst droht der Lebensversicherungsbranche eine gesetzliche Provisionsdeckelung, ein Provisionsverbot oder die Einführung eines Staatsfonds wie in Skandinavien. Das wäre der Tod der privaten Lebens- und Rentenversicherung in Deutschland.“ Der Vertriebschef schließt nicht aus, dass Marktteilnehmer trotzdem – aus welchen Gründen auch immer – am bisherigen Vergütungsmodell festhalten, und betont: „Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zulasten der Kunden. Die vom Gesetzgeber vorgesehene Entlastung der Kunden von den Abschlusskosten bleibt also aus. Dieses Vorgehen halten wir für falsch und verantwortungslos. Wer so agiert, provoziert ein noch härteres Eingreifen durch den Gesetzgeber, riskiert die Existenz der Branche und der Vermittler.“ Gleichzeitig verweist die Stuttgarter auf die Notwendigkeit der privaten Altersversorgung. Auch mit dem neuen Rechnungszins ab 2015 von 1,25% sei die Lebensversicherung weiter attraktiv.
In einer Reihe mit Verhaltenskodex und „gut beraten“
In der Neukalkulation der Provisionen und Kosten sieht die Stuttgarter Versicherung die Chance, das Vertrauen in die Lebensversicherung zurückzugewinnen und auch auszubauen. Auch der GDV-Verhaltenskodex für den Vertrieb und die Initiative „gut beraten“ hebt Berndt als richtige Schritte für die Branche und eine bessere Beratungsqualität hervor. Berndt weiter: „Nun gilt es, mit der konsequenten Umsetzung des LVRG vorhandenes Vertrauen zu bestätigen und verloren gegangenes zurückzugewinnen. Altersarmut ist eine große Herausforderung für unsere Gesellschaft. Für uns als Branche ist sie Chance und Verantwortung zugleich. Wir als Stuttgarter sind überzeugt, dass unsere Umsetzung des LVRG dieser Verantwortung gerecht wird und gute Voraussetzungen schafft, die vorhandenen Chancen erfolgreich zu nutzen“. (bh)
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