Von Klaus Heppelmann, Produktmanagement Leben bei der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G. und Experte Betriebliche Altersversorgung (DMA)
Das Ziel des BRSG ist eine bessere und schnellere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), insbesondere in kleinen und mittelständischen Unternehmen und bei Geringverdienern. Dazu hat der Gesetzgeber Anreize geschaffen, mit denen er die Unternehmen dazu bewegen will, betriebliche Versorgungskonzepte anzubieten. Mit dem Gesetz hat er zum Beispiel die Flexibilität erhöht, die Arbeitgeberhaftung reduziert, einen höheren steuerlichen Dotierungsrahmen geschaffen und neue Zuschüsse möglich gemacht.
Diese Änderungen werden sichtbar mit der Schaffung einer sogenannten „Zielrente“ im Rahmen des Sozialpartnermodells sowie durch Verbesserungen in den Bereichen Steuern und Sozialversicherung, zum Beispiel Arbeitgeberbeteiligung durch Zuschussregelung, höherer steuerlicher Dotierungsrahmen und Geringverdienerförderung.
Das neue Sozialpartnermodell
Es handelt sich um ein eigenständiges, zusätzliches Modell neben der bisherigen bAV. Die Tarifvertragsparteien haben die Möglichkeit, von der reinen Beitragszusage Gebrauch zu machen. Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern auf Grundlage eines Tarifvertrags die Zahlung eines Beitrags an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung zu. Eine Arbeitgeberhaftung ist bei dieser „Zielrente“ vom Gesetzgeber bewusst nicht eingebaut worden, um die Arbeitgeber zu entlasten.
Ob sich ein Markt für dieses Modell entwickelt und welche Geschäftsmöglichkeiten sich dann ergeben, wird im Wesentlichen von den handelnden Parteien abhängig sein. Im ersten Schritt werden Unternehmen mit eigenen Haustarifverträgen die Zielgruppe sein, die ihre eigenen Mitarbeiter bei dem Aufbau der Altersversorgung unterstützen oder auch neue Mitarbeiter gewinnen wollen.
Seite 1 Praktische Lösungen für die BRSG-Umsetzung
Seite 2 Verbesserungen durch Zuschussregelung
Seite 3 Förderung für Geringverdiener

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