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10. Oktober 2019
Die Basis-Rente: Nichts ist so liquide wie das Finanzamt

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Die Basis-Rente: Nichts ist so liquide wie das Finanzamt

In Zeiten magerer oder gar negativer Verzinsung herrscht für viele Kunden Anlagenotstand und bei der Vermittlerschaft die Fragestellung, wie kann man den Kunden möglichst sichere Renditen erbringen. Warum nicht über den Einsatz der Basis-Rente nachdenken?

Von Jan-Dirk Lücke, Geschäftsführender Gesellschafter der VOW Vermögensmanagement GmbH

„Nichts ist so liquide wie das Finanzamt“, sagt ein Freund von mir immer und so stellt sich die Frage, warum man das Finanzamt nicht am Vermögensaufbau beteiligt. Denn in Zeiten geringer Renditen am Kapitalmarkt überlegen Anleger, wie eine attraktive Wertentwicklung erzielt werden kann. Tatsächlich ist die Basis-Rente („Rürup-Rente“) dabei für viele Kunden ein angemessenes Instrument. Der Nachteil, dass nur eine Verrentung frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres vorgenommen werden kann, wird dadurch aufgehoben, dass die Wenigsten bereits über eine angemessene und ausreichende Altersrente verfügen.

Der Vorteil liegt vielmehr darin, dass durch die steuerliche Absetzbarkeit des Beitrags ein sofortiger Hebel erzielt werden kann. So liegt der Steuerrückfluss im Jahr 2020 bei 1.760 Euro wenn 2019 5.000 Euro investiert werden und der Grenzsteuersatz 40% inklusive Soli und Kirchensteuer beträgt. Die dazugehörige Rechnung lautet: 5.000 Euro (Anlagebetrag) x 88% (Absetzbarkeit) x 40% (Steuersatz) = 1.760 Euro.

In der Regel zweistellige „Renditen“

Damit wären – ohne Betrachtung der Kosten – 5.000 Euro in der Police investiert und daraus 1.760 Euro über die Steuer zurückgeflossen. Anders ausgedrückt: Betrachtet man Policenwert und Steuer gemeinsam, sind einem Jahr aus 5.000 Euro bereits 6.760 Euro geworden. Die „Rendite“ aus Steuern betrug 35,2%. Bei einem höheren Steuersatz fällt diese höher aus; bei einem niedrigeren dementsprechend geringer.

Natürlich muss die Rente bei Auszahlung versteuert werden. Allerdings ist der Steuersatz im Rentenbezug im Regelfall geringer als während der aktiven Tätigkeit, so dass es hier zu einem Steuerverschiebungseffekt kommt. Zudem könnte der Steuerrückfluss des Jahres wieder investiert werden, was zu einem zusätzlichen Vermögen bzw. zu einer zusätzlichen Rente führt.

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Seite 2 Reinvestition des Steuerrückflusses

 
Ein Artikel von
Jan-Dirk Lücke

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 11. Oktober 2019 - 09:56

Bei einem Vorteil von zum Beispiel 35% sind es vom Nettobeitrag aus gesehen 54%.
Abzüglich der zusätzlichen Kosten für den Versicherungsmantel. Dafür bekomme ich aber auch die lebenslange Rente-jeder 2. Gutverdiener, wird bald über 95 Jahre-und wichtig für alle Selbständige, das Privileg des Insolvenzschutzes!!!
Mit meinem Geschäftsmodell noch einmal deutlich mehr. #