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18. Oktober 2019
Pensionär bezieht gleichzeitig Gehalt als Geschäftsführer

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Pensionär bezieht gleichzeitig Gehalt als Geschäftsführer

Ein ehemaliger Geschäftsführer und aktiver Alleingesellschafter, bezog mittlerweile eine Pension. Als er wieder als Geschäftsführer tätig wurde, erhielt er obendrein eine monatliche Vergütung. Ob es sich dabei lediglich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelte, musste das Finanzgericht Münster entscheiden.

Bei dem zugrundeliegenden Fall handelte es sich um den Alleingesellschafter einer GmbH, der bis 2010 auch die Tätigkeit des Geschäftsführers ausgeübt hatte. Aufgrund einer zugesagten Pension durch die GmbH, erhielt der Gesellschafter eine monatliche Zahlung nach seinem altersbedingten Ausscheiden aus dem Unternehmen.

Rückkehr in Amt und Würden

Im Jahre 2011 jedoch, wurde der Pensionär wieder zum Geschäftsführer bestellt und erhielt dafür neben seiner Pension auch eine weitere Vergütung für seine wiederaufgenommene Tätigkeit. Diese umfasste jedoch nur noch weniger als ein Zehntel seiner früheren Bezüge als Geschäftsführer.

Das Finanzamt warf dem Unternehmen vor, dass es sich bei den Pensionszahlungen lediglich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handele und änderte den Körperschaftssteuerbescheid entsprechend. Dagegen erhob das Unternehmen Klage vor dem Finanzgericht Münster.

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