Mit der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) wird auch für Finanzanlageberater und -vermittler das sogenannte Taping verpflichtend. Bereits seit Anfang 2018 gilt die Verordnung für Banken und Sparkassen. nun besteht die “Taping-Pflicht” bei sämtlichen Anlagegeschäften. Somit müssen auch blau direkt-Partner entsprechende Telefonate im Sinne eines besseren Anlegerschutzes und zur Erhöhung aufzeichnen und archivieren.
Taping-Dateien revisionssicher archivieren
Der Maklerpool blau direkt die Archivierungsfunktionen für Vermittler im Maklerverwaltungsprogramm an die neue regulatorische Bedingung angepasst. Mit dem Archivierungsverfahren lassen sich Taping-Dateien nun revisionssicher speichern. Makler können die Funktion kostenfrei nutzen, ohne dass zusätzlicher Investitionsbedarf entsteht.“Unser Anspruch ist es, den Arbeitsalltag für unsere Partner zu erleichtern. Wir bieten eine einfache und schnelle technische Lösung, Taping-Dateien revisionssicher zu archivieren”, erklärt Hannes Heilenkötter, CTO von blau direkt. (tk)
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Bild: © chinnarach – stock.adobe.com
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