Egal, ob Mischling oder Rassehund: Selbst ein gut erzogener Vierbeiner kann mal etwas anstellen und Schaden anrichten. Als Hundehalter haftet man in Deutschland dabei unbegrenzt für alle Schäden, die durch das Tier entstehen. Dazu zählen neben kleineren Sachschäden auch Verkehrsunfälle und Personenschäden durch Hundebisse. In einigen deutschen Bundesländern ist deshalb eine Hundehalterhaftpflichtversicherung bereits gesetzlich vorgeschrieben, und auch Hundeschulen und Tiersitter verlangen diese fast immer.
Abgesichert bis zu einem Schaden 30 Millionen Euro
Die Haftpflichtversicherung für Hundehalter, die ab sofort von Coya angeboten wird, deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu einer Höhe von 30 Millionen Euro ab. Gegen alle Schäden, die durch die Vierbeiner verursacht werden, sind die Hundehalter versichert. Darunter fallen beispielsweise Mietsachschäden, Schäden, die in der Hundeschule passieren (inkl. Schäden am Figuranten) oder solche, die beim Laufen ohne Leine oder Maulkorb verursacht wurden.
Konditionen und Optionen
Es gibt keine Jahreshöchstschadengrenze und auch keine Selbstbeteiligung, dafür ist eine Forderungsausfalldeckung inklusive, ebenso eine Innovationsgarantie für künftige Bedingungsverbesserungen. Versichert sind nicht nur die Hundehalter selbst, sondern auch Personen, die auf den Hund aufpassen. Eine Bestleistungs-Garantie inklusive einer Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und einer Neuwertentschädigung (bis 5.000 Euro) kann optional hinzugebucht werden.
Die Versicherung ist ab 5,29 Euro pro Monat bzw. 59,99 Euro bei jährlicher Zahlungsweise erhältlich. Bei Schadenfreiheit gibt es einmal im Jahr einen Bonus in Höhe von 5% der gezahlten Beiträge. (tku)
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