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Steuern & Recht
3. Dezember 2019
Bundesrat nickt schärfere Regeln gegen Geldwäsche ab

Bundesrat nickt schärfere Regeln gegen Geldwäsche ab

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag neuen Regeln für ein härteres Vorgehen gegen Geldwäsche zugestimmt. Es soll unter anderem den Immobilienbereich sowie den Handel mit Edelmetallen und Kryptowährungen wie Bitcoin stärker regulieren.

Der Bundesrat hat in seiner vorletzten Plenarsitzung des Jahres nicht nur für einen besseren Schutz von Gesundheitsdaten plädiert, sondern auch dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz zugestimmt, der die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umsetzen soll. Mit den neuen Regeln sollen insbesondere Kryptowährungen und ihre Anbieter geldwäscherechtlich stärker regulieren. Zudem werden im Immobilienbereich die Regeln verschärft und der Geldwäschebekämpfungseinheit des Bundes mehr Kompetenzen eingeräumt. Die neuen Regeln zur Geldwäschebekämpfung sollen überwiegend schon zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Gestiegen Risiken durch Kryptowährungen

Hintergrund der Gesetzesmaßnahme ist unter anderem die wachsende Bedeutung von Kryptowährungen. Dadurch seien auch die damit verbundenen Risiken gestiegen. Insbesondere die Anonymität ermögliche einen „potenziellen Missbrauch für kriminelle und terroristische Zwecke“. Zukünftig sollen daher auch Anbieter elektronischer Geldbörsen (Wallet Provider) zur Geldwäscheprävention verpflichtet werden.

Neue Auflagen für Immobilienmakler und Goldhändler

Bei Immobiliengeschäften sollen die Meldepflichten für Immobilienmakler und Notare verschärft werden. Die Pflichten zum Melden von Verdachtsfällen gelten künftig zum Beispiel auch bei der Vermittlung von Mietverträgen, wenn die monatliche Miete mindestens 10.000 Euro beträgt. Auch Edelmetallhändler und Auktionshäuser sollen zu neuen Geldwäschepräventionen verpflichtet werden. So wird die Obergrenze herabgesetzt, bis zu der Anleger in Deutschland anonym Gold kaufen können. Zukünftig werden nur noch Käufe bis zu einem Wert von 2.000 Euro ohne Vorlage des Personalausweises möglich sein. (mh)

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