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10. Dezember 2019
Neues Gutachten: Mietendeckel ist auch materiell verfassungswidrig

Neues Gutachten: Mietendeckel ist auch materiell verfassungswidrig

Der Streit um den geplanten Mietendeckel in Berlin geht in die nächste Runde. Ein Rechtsgutachten des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier kommt zu dem Schluss, dass ein Mietendeckel per Landesgesetz auch materiell verfassungswidrig wäre.

Ein per Landesgesetz eingeführter Mietendeckel wäre auch materiell verfassungswidrig. Das ergibt der zweite Teil eines Rechtsgutachtens des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Damit bestätigt nach dem Staatsrechtler Ulrich Battis, den Juristen vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages sowie des Bundesinnenministeriums ein weiterer renommierter Verfassungsrechtler die Unvereinbarkeit eines Landesmietendeckels mit dem Grundgesetz.

Formelle Verfassungswidrigkeit bereits festgestellt

Der erste Teil des Gutachtens von Prof. Dr. Papier hatte im September 2019 bereits die formelle Verfassungswidrigkeit eines Landesmietendeckels belegt. Der Bundesgesetzgeber besitzt demnach für das von ihm geregelte soziale Mietpreisrecht eine Vollkompetenz, die eine Gesetzgebungskompetenz auf Landesebene für einen Mietendeckel ausschließt. Im zweiten Teil des Gutachtens kommt Papier nun unter anderem zu dem Schluss, dass der „geplante Mietenstopp sowie die Mietobergrenzen nicht mit Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz vereinbar“ ist.

Unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht

Die Mietobergrenzen stellen laut Prof. Dr. Papier einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht der betroffenen Vermieter dar. Hinzu kommt: Ein Mietenstopp würde unterschiedslos alle Vermieter treffen – auch diejenigen, die bislang nur geringe Mieten verlangt haben. Das widerspricht dem Gleichheitssatz.

Vermietern drohen dauerhafte Verluste

Papier zufolge sind die Mietobergrenzen zudem nicht verfassungskonform, da diese zu dauerhaften Verlusten bei der Vermietung und damit zu Beeinträchtigungen der Substanz von Wohngebäuden führen würden. Eine Anwendung des wichtigen Instruments Mietspiegel sei hier deutlich zielführender. Auch die geplante Absenkungsregelung für Mietpreise wird im Gutachten als verfassungswidrig beurteilt, da sie einer Enteignung gleichkomme. Für eine Enteignung gelten aber besonders hohe Anforderungen, denen das geplante Gesetz nicht gerecht werde.

Härtefallregelung mit Grundgesetz nicht vereinbar

Die vorgesehene Härtefallregelung sieht Prof. Dr. Papier als unvereinbar mit dem Grundgesetz, da der Gesetzgeber selbst die Voraussetzungen und Einschränkungen vorgeben muss und nicht eine öffentliche Stelle nach deren Ermessen. Diese Grundrechtseingriffe werden auch durch die vorgesehene zeitliche Befristung nicht abgemildert, da sich die Effekte eines Mietendeckels auch deutlich später noch auswirken würden.

Doppelte Verfassungswidrigkeit eindeutig belegt

„Die doppelte Verfassungswidrigkeit eines Landesmietendeckels ist mit dem zweiten Teil des Gutachtens von Prof. Dr. Papier eindeutig belegt“, kommentiert GdW-Präsident Gedaschko das Gutachten von Prof. Dr. Papier. „Zutiefst ungerecht am Mietendeckel wäre auch, dass er nicht nach Leistungsfähigkeit der Mieter differenziert und dadurch viele Menschen finanziell entlastet, die gar keine Entlastung brauchen.“ Die Missstände auf dem deutschen Wohnungsmarkt könnten nicht über eine Einschränkung der generellen Miethöhe geregelt werden, weshalb der GdW die Berliner Landesregierung erneut dringend dazu auffordert, sich endlich von diesem rechtswidrigen Instrument abzuwenden und so jahrelange Unsicherheit für Vermieter und Mieter mit allen negativen Folgen zu vermeiden. (mh)

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