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16. Dezember 2019
bAV: Kritik an Gesetzesentwürfen vonseiten der aba

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bAV: Kritik an Gesetzesentwürfen vonseiten der aba

Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. hat Kritik an zwei Gesetzesentwürfen geäußert. So seien die vorliegenden Entwürfe zu begrüßen, bedürften jedoch einer deutlichen Nachbesserung.

Zwei Gesetzesentwürfe haben bei der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba) für Kritik gesorgt. Bei den beiden Gesetzesentwürfen handelt es sich einerseits um den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) und andererseits um den Gesetzentwurf zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten.

Doppelverbeitragung in der Kritik

Der Vorsitzende der aba, Dr. Georg Thurnes, nannte die Gesetzesentwürfe unbefriedigend und unzureichend. „Der vorliegende Entwurf des GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetzes stellt zwar einen weiteren Schritt auf dem Weg zur notwendigen Beitragsentlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner dar. Dennoch wird es auch in Zukunft viele Fälle einer zweimaligen Vollverbeitragung geben.“ Hunderttausende Betriebsrentner würden zweimal den vollen Beitrag zu Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen, kritisiert Thurnes. Darüber hinaus fielen die steuerlichen Dotierungsmöglichkeiten von 8% der Beitragsbemessungsgrenze der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und die beitragsfreie Dotierung von Versorgungswerken mit bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV weit auseinander, die im Betriebsrentenstärkungsgesetz angelegte Doppelverbeitragung bliebe.

Zusatzbelastung bleibt erhalten

„Durch das GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Betriebsrentner seit 2004 mit jährlich drei Milliarden Euro zusätzlicher Krankenversicherungsbeiträge belastet. Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt eine Entlastung von 1,2 Milliarden Euro vor. Man muss kein Mathematiker zu sein, um festzustellen, dass damit im Vergleich zum Jahr 2003 immer noch eine Zusatzbelastung in Höhe von 1,8 Milliarden Euro bleibt,“ kritisierte Thurnes. „Das ist und bleibt ein großer Fehlanreiz, der Menschen davon abhält, über den Betrieb vorzusorgen.

„Ziel des Entwurfs ist es, dass Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung zu stärken. Das ist zu begrüßen. Die geplante Neuregelung der Pensions-Sicherungs-Verein-Pflicht für Arbeitgeber mit bestimmten Pensionskassenzusagen durch das Gesetz zur Änderung des Insolvenzschutzes bei Pensionskassen-Betriebsrenten greift aber intensiv in die derzeitige Rechtslage ein, ohne dass die damit verbundenen fachlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen ausreichend geprüft werden konnten,“ stellt Thurnes fest und erklärt: „Grundsätzlich plädieren wir daher für eine deutliche Entschleunigung des Gesetzgebungsprozesses und ein, der Tragweite der geplanten Änderungen angemessenes Verfahren.“

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