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17. Januar 2020
Patientenverfügung bei Zwangsbehandlung potenziell unwirksam

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Patientenverfügung bei Zwangsbehandlung potenziell unwirksam

Wenn ein psychisch Erkrankter eine Patientenverfügung verfasst hat, mit der er sich vor Zwangsmaßnahmen schützen will, kann diese unter Umständen übergangen werden. Das entschied das Landgericht Osnabrück in einem aktuellen Beschluss. Doch das Gericht sieht weiteren höchstrichterlichen Klärungsbedarf.

Eine Patientenverfügung zu verfassen, ist grundsätzlich eine vernünftige Maßnahme, nicht nur für die Älteren. Schließlich kann auch in jungen Jahren schon ein Unfall passieren und plötzlich ist man nicht mehr in der Lage sich zu äußern und seine eigenen Interessen zu vertreten. Doch man will sich schon darauf verlassen können, dass die Patientenverfügung dann auch Beachtung findet. Dies ist jedoch nicht immer der Fall.

Gemeinde beantragt Zwangsmaßnahmen

Im konkreten Fall hatte eine Gemeinde in Niedersachsen die gerichtliche Unterbringung in einer Psychiatrie und eine Zwangsmedikation für eine psychisch kranke Person beantragt. Notwendig war dies geworden, da die Person, laut Ansicht der Gemeinde, sexuell enthemmtes und aggressives Verhalten gegenüber Dritten zeige. Des Weiteren leide die Person an einer körperlichen Erkrankung, die lebensbedrohlich ist und Medikation erfordert. Da sie auch diese verweigere, gefährde die Person auch ihr eigenes Leben.

Amtsgericht bewilligt Zwangsmaßnahmen

Das Amtsgericht Osnabrück kam dem Antrag nach und ordnete die zwangsweise Unterbringung der Person und die Gabe von Medikamenten an. Laut Ansicht des Amtsgerichts sei dies durch die Gefahr, die die Person für sich selbst und für andere darstellt, begründet.

Widerspruch mit Verweis auf Patientenverfügung

Die psychisch kranke Person legte gegen diese Anordnung Beschwerde ein und wandte sich im Zuge dessen an das Landgericht Osnabrück. Als Begründung führte sie an, dass sie eine Patientenverfügung verfasst habe, in der Zwangsbehandlungen und Zwangsmedikationen abgelehnt werden. Auch die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung lehnte die Person darin ab. Als Vorlage für die Verfügung diente ein im Internet abrufbares Dokument, welches von einer Bewegung angeboten wird, die sich gegen Zwangsbehandlungen ausspricht.

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