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20. Mai 2020
IAB: Weniger Selbstständige mit Arbeitslosenversicherung

IAB: Weniger Selbstständige mit Arbeitslosenversicherung

Einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge hat sich die Zahl der freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versicherten Selbstständigen seit 2013 von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Die Arbeitslosenversicherung steht auch Selbstständigen offen, wenn sie vor der Gründung sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Arbeitslosengeld-Bezieher waren. Allerdings nutzen immer weniger Selbstständige die Möglichkeit, sich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, wie eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigt. Demnach hat sich die Zahl der freiwillig versicherten Selbstständigen seit 2013 von rund 145.000 auf 74.000 im Jahr 2019 nahezu halbiert. Noch deutlicher ist der Rückgang der neu abgeschlossenen Versicherungsverhältnisse: Sie gingen von 19.000 im Jahr 2013 auf knapp 3.000 im Jahr 2019 zurück.

Viele Gründer (38%) gaben in der Befragung des IAB an, dass sie sich die Versicherung zu Beginn der Selbstständigkeit nicht leisten konnten. Ebenfalls 38% fanden die Konditionen nicht attraktiv. 35% nannten als Grund, dass sie die Versicherung nicht brauchen, da die Selbstständigkeit nicht scheitern wird oder sie im Falle der Geschäftsaufgabe schnell wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden werden. Für 24% war die Drei-Monats-Frist zu kurz, innerhalb der sie sich nach dem Beginn der Selbstständigkeit versichern können.

Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen unterschiedlich

Ein wichtiger Punkt ist laut der IAB-Studie, dass sich das Verhältnis von Beiträgen zu Leistungen je nach Qualifikation der Versicherten stark unterscheiden kann. Die Beiträge sind unabhängig von der Höhe der im Versicherungsfall zu erwartenden Leistung: Versicherte in Westdeutschland zahlen pauschal 76,44 Euro im Monat, Versicherte in Ostdeutschland 72,24 Euro. Die Höhe der Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem letzten versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt. Liegt die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung aber länger zurück, wird die Leistung anhand eines fiktiven Arbeitsentgelts berechnet, das sich nach der Qualifikation richtet. Das monatliche Arbeitslosengeld beträgt dann für zuvor Selbstständige ohne Kinder in der Steuerklasse III zwischen 917,40 Euro bei Personen ohne Berufsausbildung und 1.624,50 Euro bei Personen mit Hochschulabschluss. Entsprechend steigt die Neigung zum Versicherungsabschluss mit dem Bildungsstand und dem vorherigen Lohn. (ad)

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