In die zweite Jahreshälfte 2020 startet die Württembergische Versicherung AG mit Neuerungen in der Kfz-Versicherung für Wohnmobile und Wohnwägen. Für diese Fahrzeuge hat der Versicherer seine Kfz-Tarife zum 01.07.2020 angepasst und den Leistungsumfang erweitert. Bei der Festlegung des Versicherungsbeitrags von Wohnmobilen wird nun der Kaufpreis zugrunde gelegt. Zudem erfolgt eine Differenzierung nach der Aufbauform des Fahrzeugs, etwa nach Alkoven oder Kastenwagen. Darüber hinaus enthält der Versicherungsschutz nun auch eine 24-monatige Neupreis- und Kaufpreisentschädigung.
Fahrassistenzsysteme verringern Beitrag
Ist das Reisemobil mit einer GFK-Bedachung oder Fahrassistenzsystemen ausgestattet wie einer Rückfahrkamera oder einem Spurhalteassistenten, wirkt sich das preissenkend auf den Beitrag aus. Zu den weiteren Neuerungen zählt eine GAP-Deckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Zudem sind jetzt auch Markisen und Vorzelte bis 3.000 Euro beitragsfrei mitversichert. Ferner hat die Württembergische den Leistungsumfang um eine Vorsorgeversicherung für nachträgliche An- und Umbauten bis zu einer Höhe von 10% des Kaufpreises erweitert. Kunden mit neu erworbenen Wohnmobilen können unter bestimmten Voraussetzungen direkt mit der Schadenfreiheitsklasse SF4 bzw. 31% starten.
Schutzbrief erweitert
Auch der Schutzbrief für Wohnmobile und die fahrzeugunabhängige Mobilitätsschutz-Police, die schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne bietet, wurden angepasst: Sie gelten jetzt für Wohnmobile bis zu 7,5t, bislang lag die Grenze bei 4t.
Schadenfreiheitsklasse bis SF50 eingeführt
Auch bei den Kfz-Tarifen für Pkw – sowohl bei privat als auch bei gewerblich genutzten Fahrzeugen – gibt es Neuerungen. So hat die Württembergische beispielsweise die Schadenfreiheitsklasse bis SF50 eingeführt. Zudem ist der Nachlass für den Zusatzbaustein Schadenservice+ erhöht. (tk)
Bild: © Andrey Armyagov – stock.adobe.com
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