AssCompact suche
Home
Assekuranz
3. September 2020
Neue Chancen im Firmengeschäft: Gesunderhaltung der Belegschaft

1 / 2

Neue Chancen im Firmengeschäft: Gesunderhaltung der Belegschaft

„Die Gesundheit der Menschen ist tatsächlich das Fundament, auf dem all ihr Glück und all ihre Kräfte beruhen“. Das Zitat von Benjamin Disraeli, ehemaliger Präsident des britischen Unterhauses, ist aktueller denn je, auch aus Firmensicht. Zeit für betriebliche Einkommenssicherung plus Gesundheitsmanagement.

Von Lars Rieger, Senior Broker Consultant bei elipsLife Deutschland

Die Angst, schwer zu erkranken, ist in der Gesellschaft seit jeher tief verwurzelt. Seit fast 30 Jahren untersucht das Infocenter der R+V Versicherung in einer Langzeitstudie die Ängste der Deutschen. Wenig überraschend ist nun, dass die Sorge, schwer zu erkranken, in der aktuellen Situation gestiegen ist. Sie liegt nun bei 41%. Bemerkenswert ist hierbei, dass diese Sorge mittlerweile in allen Altersgruppen nahezu gleich hoch ist. Dies ist neu, waren doch im Verlauf der Langzeitstudie bei dieser Frage die jüngeren Befragten bis zum Alter 30 bisher deutlich sorgloser. Offensichtlich hat die Covid-19-Pandemie hier zu einem markanten Umdenken geführt.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass auch die Absicherung der Arbeitskraft im Bewusstsein der Deutschen einen sehr hohen Stellenwert einnimmt. Umso mehr erstaunt, dass die Anzahl der Haushalte, in denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, seit Jahren bei etwa 15% stagniert. Hohe Nachfrage und geringe Verbreitung – wie passt das zusammen?

Beteiligung des Arbeitgebers gefragt

Eine Erklärung sind sicher Vorerkrankungen, die eine Absicherung für viele Arbeitnehmer nicht mehr oder nur noch zu erschwerten Konditionen möglich machen. Auch die Höhe der Versiche­rungsprämie stellt für viele Beschäftigte, insbesondere für handwerklich oder körperlich Tätige, oft eine Hürde dar. Was in der Altersversorgung längst Standard ist, wird somit auch bei der Absicherung der Arbeitskraft zunehmend deutlich: Ohne eine Beteiligung des Arbeitgebers ist eine bedarfsgerechte Absicherung für die Mehrheit der Beschäftigten kaum realisierbar. Hierbei geht es nicht nur um den häufig anzutreffenden Rahmenvertrag, der Arbeitnehmern den Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung erleichtert – Stich­wort vereinfachte Gesundheitserklärung – oder günstigere Konditionen bietet. Vielmehr ist die Zeit mehr denn je reif für eine arbeitgeberfinanzierte Absicherung der Belegschaft im Kollektiv. An diesem Punkt setzt die betriebliche Einkommenssicherung von elipsLife mit der Kombination aus Versicherungsschutz und Care Management – eine Kombination verschiedenster Präventions- und Reintegrationsbausteine – an.

Bei entsprechender Gestaltung bietet diese Lösung nicht nur für Arbeitnehmer Vorteile. Auch der Arbeitgeber kann auf unterschiedliche Weise profitieren. Vermittlern und Beratern im Firmenkundengeschäft stehen deshalb mehr denn je Argumente im Gespräch mit ihren Kunden zur Verfügung, die abhängig von der Funktion des Ansprechpartners im jeweiligen Unternehmen herangezogen werden können.

Argumente im Gespräch mit den Personalverantwortlichen

Eine zentrale Aufgabe der Personalverantwortlichen ist das Finden und Binden von Fachkräften. Durch die demografische Entwicklung werden die Herausforderungen in diesem Bereich künftig noch größer. Deshalb kann die betriebliche Einkommenssicherung hier ein wichtiger Faktor sein, insbesondere vor dem Hintergrund des wachsenden Risikobewusstseins in der Bevölkerung.

Das elipsLife Care Management unterstützt darüber hinaus bei der rechtskonformen Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements im Sinne von § 167 Abs. 2 SGB IX und trägt somit zu einer Entlastung der Personalverantwortlichen bei. Im Übrigen zieht die kollektive Versorgung der Mitarbeiter keinen erhöhten Verwaltungsaufwand nach sich. Unterjährige An- oder Abmeldungen entfallen beispielsweise vollständig.

Seite 1 Neue Chancen im Firmengeschäft: Gesunderhaltung der Belegschaft

Seite 2 Argumente im Gespräch mit der kaufmännischen Geschäftsleitung

 
Ein Artikel von
Lars Rieger