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16. November 2020
Zahl der Insolvenzen in Deutschland drastisch gesunken

Zahl der Insolvenzen in Deutschland drastisch gesunken

Das Statistische Bundesamt hat neue Zahlen zu den Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen veröffentlicht. Demnach sind die Unternehmensinsolvenzen trotz der Corona-Krise m mehr als ein Drittel gesunken, die Verbraucherinsolvenzen sogar um fast zwei Drittel.

Im August 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 1.051 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 35,4% weniger als im August 2019. Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegelt sich laut Destatis somit bislang nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist aber, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen vom 01.03. bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wurde.

Finanzen und Versicherungen legen gegen den Trend zu

Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im August im Baugewerbe mit 173 Fällen, gefolgt vom Handel (165). Im Bereich der freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen wurden 129 und im Gastgewerbe 123 Insolvenzanträge gemeldet. In all diesen Branchen gingen die Insolvenzfälle im Vergleich zum Vorjahr aber deutlich zurück. Ansteigende Zahlen waren nur in wenigen Segmenten zu verzeichnen. Dazu zählt unter anderem der Bereich der Finanz- und Versicherungsdienstleistungen mit 23 auf 31 Verfahren.

Zwei Drittel weniger Verbraucherinsolvenzen

Noch deutlich stärker sind die Zahlen bei den Verbrauchern und ehemaligen Selbstständigen zurückgegangen. 1.818 Verbraucherinsolvenzen bedeuteten im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 65,3%. Bei den ehemals selbstständig Tätigen standen 765 Insolvenzanträge zu Buche. Das waren 52,0% weniger als im August 2019.

Neues Restschuldbefreiungsverfahren seit 01.10.2000

Der deutliche Rückgang an Insolvenzanträgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern hatte sich laut Destatis bereits im Juli angedeutet und sei vermutlich darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung ein Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre plant. Die Neuregelung gilt für ab dem 01.10.2020 beantragte Verbraucherinsolvenzverfahren gelten und ermöglicht einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren ermöglichen. Viele überschuldete Privatpersonen dürften ihren Insolvenzantrag daher erst nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gestellt haben bzw. stellen.

Trend hält auch im Oktober noch an

Allerdings zeigen Destatis zufolge auch für den Oktober 2020 die vorläufigen Angaben zu den eröffneten Regelinsolvenzen eine deutliche Abnahme an Verfahren. Im Vergleich zum Oktober 2019 sank die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzverfahren um 45,8%. Die Insolvenzantragpflicht gilt zwar für zahlungsunfähige Unternehmen seit dem 01.10.2020 wieder, dies mache sich aber unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeit noch nicht in den Zahlen der eröffneten Verfahren bemerkbar. Die im Oktober beantragten Verfahren werden voraussichtlich erst in den kommenden Monaten eröffnet und auch erst dann in die Statistik einfließen. Dann könnte der Trend ganz anders aussehen. (mh)

Bild: © marteck – stock.adobe.com