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2. Dezember 2020
Lebensversicherung: Empfehlung für Höchstrechnungszins bei 0,25%

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Lebensversicherung: Empfehlung für Höchstrechnungszins bei 0,25%

Gerade deklarieren die Lebensversicherer ihre Überschussbeteiligungen für das Jahr 2021. Die Versicherungsmathematiker blicken dagegen jetzt schon weiter voraus und empfehlen für 2022 eine Senkung des Höchstrechnungszinses auf 0,25%.

In Anbetracht des 2020 erneut gesunkenen Zinsniveaus und der hohen Unsicherheit der weiteren Kapitalmarktentwicklung empfiehlt die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. (DAV) dem Bundesfinanzministerium, den Höchstrechnungszins für Neuverträge in der Lebensversicherung zum 01.01.2022 auf 0,25% zu senken. Seit 2017 liegt der Wert bei 0,9%. Die Aktuare hatten sich bereits für 2021 für eine Senkung ausgesprochen. Empfohlen hatten sie eine Zinshöhe von 0,5%. Das Bundesfinanzminister hat sich aber nicht rechtzeitig für eine Änderung entschieden, so dass es beim alten Wert geblieben ist. Gleichzeitig hatte sich die BaFin aber dahingehend geäußert, dass der Höchstrechnungszins keine Verpflichtung sei und Lebensversicherer bei der Kundenbeteiligung mit Augenmaß vorgehen sollten.

An der Form der Zinsfestlegung rüttelt der DAV nicht. „Der Höchstrechnungszins ist unverändert ein wichtiges Instrument zur Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der handelsrechtlichen Zinsverpflichtungen. Für die Unternehmen und ihre Verantwortlichen Aktuare ist diese politische Vorgabe die entscheidende Richtschnur für die unternehmensspezifische Festlegung des jeweiligen Garantie- und Rechnungszinses“, erläutert der DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Guido Bader die Notwendigkeit eines vom Bundesfinanzministerium festgelegten Höchstrechnungszinses.

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