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5. Dezember 2020
Nachbarschaftsstreit: Wer hat die Hecke auf dem Gewissen?

Nachbarschaftsstreit: Wer hat die Hecke auf dem Gewissen?

Eine Frau hatte immer wieder versucht die Hecke ihres Nachbarn zu beschädigen. Als die Pflanze eines Tages wirklich abstarb, forderte der Eigentümer Schadensersatz. Doch war die Nachbarin wirklich Schuld? Das LG Frankenthal geht von einem anderen Schuldigen aus. Der wird jedoch nicht zahlen.

Dass der Klimawandel ein drängendes Problem unserer Zeit ist, hat spätestens die Bewegung Fridays for Future deutlich gemacht. Doch, dass der Klimawandel bereits heute auch in Westeuropa Nachbarschaftsstreitigkeiten auslösen kann, die sogar vor Gericht ausgefochten werden müssen, überrascht dann doch. Wer schließlich inmitten der dürregeplagten Vorderpfalz tatsächlich für das Absterben einer Thuja-Hecke verantwortlich war, musste letztlich das Landgericht (LG) Frankenthal klären.

Thuja-Hecke stirbt ab

Ein Grundstücksbesitzer hatte seine Nachbarin im Verdacht, seine Thuja-Hecke regelmäßig zu schädigen und zu vergiften. Als die Hecke nach und nach abstarb, erhob er Klage gegen seine Nachbarin und forderte Schadensersatz von ihr.

Nachbarin beschädigte die Hecke immer wieder

Im Zuge der Beweisaufnahme wurde deutlich, dass die Hecke tatsächlich mehrfach absichtlich beschädigt worden war. Die Hecke wurde mit schädlichen Flüssigkeiten angegossen, außerdem wurden Äste und Zweige abgeknickt. Der bestellte Baumsachverständige kam jedoch zu dem Ergebnis, dass es nicht die Malträtierung durch die Nachbarin war, die der Hecke den Rest gab. Schuld sei vielmehr der Klimawandel gewesen.

Die trockene Vorderpfalz ist schuld

Die Thuja-Pflanze sei aufgrund ihres hohen Wasserbedarfs für die Region Vorderpfalz ungeeignet, führte der Experte aus. Aufgrund der klimatischen Veränderung hin zu heißen Sommern und zunehmend starken Winden, sei die erforderliche intensive und lang anhaltende Bewässerung in der Region kaum zu gewährleisten.

Kein Schadensersatz für Heckenbesitzer

Das LG entschied daraufhin, dass die Nachbarin die Kosten in Höhe von 8.000 Euro für eine erneute Bepflanzung nicht übernehmen muss. Nicht sie und ihre Sabotageversuche seien ursächlich für das Absterben der Hecke gewesen, sondern vielmehr der Klimawandel. (tku)

LG Frankenthal, Urteil vom 28.07.2020, Az.: 7 O 501/18

Bild: © ps-ixel – stock.adobe.com

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