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8. Dezember 2020
Berater-Leitfaden zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen

Berater-Leitfaden zur Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen

Mit der Änderung der MiFID-2-Richtlinie im Rahmen des EU-Aktionsplans Finanzierung nachhaltigen Wachstums wird die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen von Kunden in der Anlageberatung künftig verpflichtend. Das FNG und der DNWE haben nun einen Leitfaden für die Beratungspraxis erstellt.

Wer in der Anlageberatung und im Portfoliomanagement tätig ist, ist ab 2022 verpflichtet, Kunden auch nach ihren Nachhaltigkeitspräferenzen bei der Geldanlage zu befragen. So sieht es der delegierte Verordnungsentwurf zur Änderung der Europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID-2 vor. Dies dürfte das Interesse bei Anlegern an nachhaltigen Anlageprodukten steigern. Die Pflicht zur Abfrage bedingt aber auch, dass der Finanzberater entsprechendes Wissen mitbringt, um Kunden umfassend zu nachhaltigen Anlagemöglichkeiten zu beraten.

Orientierungshilfe für Berater

Als Unterstützung für Berater hat der Fachverband Forum Nachhaltige Geldanlagen (FNG) gemeinsam mit dem Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE) Regionalforum Frankfurt/Rhein-Main sowie weiteren Praktikern der Branche und Wissenschaftlern einen Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz vorgelegt.

„Angesichts der steigenden Nachfrage nach nachhaltigen Anlageprodukten seitens der Privatkunden soll der Leitfaden Finanzberatern als Orientierungshilfe dienen und sie dabei unterstützen, die Nachhaltigkeitsziele der Kunden herauszufinden und einzuordnen“, erklärt Angela McClellan, FNG-Geschäftsführerin. „Wir wollen Nachhaltigkeit und ökonomische Faktoren auf eine gleichwertige Ebene bringen. Das ist heute nicht mehr gegenläufig zu sehen, sondern Zukunftsdenken. Der Leitfaden kann dabei konkret unterstützen, Wissen und Nachhaltigkeitskompetenzen in der Praxis zu fördern“, sagt Katharina Knoll, Leiterin des DNWE-Regionalforums Frankfurt und Vorstandsmitglied.

Praxistipps zur Gesprächsvorbereitung zum Thema Nachhaltigkeit

Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden selbst, insbesondere die Konkretisierung der Nachhaltigkeitsziele und deren Erreichung über verschiedene Anlagestrategien. Außerdem werden zusätzliche externe Bewertungs- und Transparenzanforderungen nachhaltiger Anlageprodukte aufgezeigt. Des Weiteren erhalten Berater Praxistipps und weiterführende Informationen zur Gesprächsvorbereitung zum Thema Nachhaltigkeit.

Zur Änderungsverordnung von MiFID-2

Nach dem bestehenden MiFID-II-Rahmen müssen Firmen, die Anlageberatung und Portfoliomanagement anbieten, die erforderlichen Informationen über das Wissen und die Erfahrung der Kunden im Anlagebereich, ihre Risikotoleranz, Anlageziele und ihre Fähigkeit, Verluste zu tragen, einholen, um geeignete Dienstleistungen und Produkte anbieten zu können. Mit den Änderungen der MiFID-2-Richtlinie sollen nun diese finanziellen Komponenten wie Rendite, Sicherheit und Liquidität um das Kriterium der Nachhaltigkeit ergänzt werden.

Mit einer Veröffentlichung der Änderungsverordnung im EU-Amtsblatt wird laut FNG und DNWE im ersten Quartal 2021 gerechnet. Dann hat die Bundesregierung zwölf Monate Zeit, die Durchführungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen, bevor die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung und im Portfoliomanagement verpflichtend erfolgen muss. (tk)

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des FNG.

Bild: © Arthon – stock.adobe.com