Die uniVersa Lebensversicherung a.G. hat zum Jahreswechsel erstmals eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) auf den Markt gebracht, die im Vergleich zum bisherigen Angebot ohne anderweitigen Vertrag, beispielsweise einer Risikolebensversicherung, eigenständig abgeschlossen werden kann. Mitversichert ist jetzt in allen Berufen eine Infektionsklausel, durch die ein Leistungsanspruch entsteht, falls aufgrund von Infektionen ein Berufsverbot ausgesprochen werden muss. Erweitert wurde auch die Nachversicherungsgarantie. Darüber kann die SBU-Absicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei steigendem Einkommen und Eintritt von Lebensereignissen, wie Heirat, Geburt von Kindern oder Eigenheimerwerb, ausgebaut werden. Zusätzlich ist dies jetzt beim Abschluss der Berufsausbildung, eines Studiums oder bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit möglich.
Erweiterte Absicherung bei Pflegebedürftigkeit
Voller Leistungsanspruch besteht auch bei Pflegebedürftigkeit. Dabei werden die Einstufungen der Pflegepflichtversicherung, nach einem Punktesystem oder bei Demenz anerkannt und das jeweils günstigste Verfahren für den Versicherten berücksichtigt. Über den neuen Pflege-Zusatzbaustein „SBU Pflege plus“ kann die Berufsunfähigkeits-Absicherung um eine lebenslange Pflegerente ergänzt werden. Wählbar sind entweder 50 oder 100% der versicherten Berufsunfähigkeitsrente.
Spezialangebote
Die neue SBU der uniVersa bietet für verschiedene Personengruppen vorteilhafte Deckungserweiterungen. Beispielsweise ist für Beamte, Beamtenanwärter, Richter und Polizisten eine ergänzende Vereinbarung möglich, bei der Dienst- oder Polizeidienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. PKV-Vollversicherte können sich über das spartenübergreifende Deckungskonzept „unisafe HQ“ einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente sichern. Für Schüler und Studenten ist ein spezieller Berufsunfähigkeitsschutz gegen Schul- und Studierunfähigkeit bis zu 1.000 Euro monatlich möglich. Zudem kann für Kinder eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. (ad)
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