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26. August 2015
Kfz-Typklassen 2016: Für 70% bleibt in Sachen Haftpflicht alles beim Alten

Kfz-Typklassen 2016: Für 70% bleibt in Sachen Haftpflicht alles beim Alten

Wenige Änderungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung, mehr Umstufungen dagegen in den Kaskoversicherungen – so liest sich die neue Typklassenstatistik des GDV. Heraufgestuft wird unter anderem der Range Rover Sport 3.0 TD, der bei Autodieben hoch im Kurs steht.

Aus der neuen Typklassenstatistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. geht hervor, dass sich für 70% der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge nichts ändert. Lediglich 14% erhalten niedrigere Einstufungen. So gilt eine niedrigere Einstufung zukünftig etwa für das BMW 420 D Coupé. Für etwa 16% erhöht sich die Klasse, etwa für den Skoda Octavia Combi 1.2 TSI. Die meisten Fahrzeuge mit neuer Typklasse werden laut GDV lediglich um eine Klasse umgestuft.

In der Voll- und Teilkaskoversicherung stehen mehr Änderungen an. Hier werden jeweils rund 45% der Fahrzeuge in neue Klassen eingestuft. Niedrigere Klassen ergeben sich für rund 8,6 Millionen vollkaskoversicherte und knapp 5,3 Millionen teilkaskoversicherte Pkw. Heruntergestuft werden unter anderem der Opel Mokka 1.6 oder der Suzuki Alto 1.0. Für knapp 800.000 vollkasko- und knapp 300.000 teilkaskoversicherte Autos haben die Statistiker höhere Typklassen errechnet. Hochgestuft wird beispielsweise der bei Autodieben äußerst beliebte Range Rover Sport 3.0 TD. Hier gibt es weitere Umstufungsbeispiele, und die aktuelle Typklasseneinstufung des GDV für rund 26.000 verschiedene Modelle kann ab sofort unter www.typklasse.de abgerufen werden.

Über die Typklassen

Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells wider. Zur Berechnung der Typklassen werden die Fahrzeugschäden und die dadurch verursachten Reparaturkosten der letzten drei Jahre betrachtet. Wurden mit einem Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft und umgekehrt. Die Typklasse in der Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände, Glasschäden oder Schäden durch Naturgewalten bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt. Die Typklasseneinstufung ist für die Versicherungsunternehmen unverbindlich und kann ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 01.01.2016. (ad)