AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
8. Dezember 2015
Betriebsrente: EnBW Konzern durfte die ältere und bessere Versorgungsordnung ablösen
Pig moneybox and calculating equipment on desk closeup

Betriebsrente: EnBW Konzern durfte die ältere und bessere Versorgungsordnung ablösen

Gerät ein Unternehmen aus der Sicht eines vernünftigen Unternehmers in wirtschaftliche Schwierigkeiten, kann das Unternehmen mit einer Ablösung der betrieblichen Altersversorgung reagieren. So war der EnBW Konzern berechtigt, im Rahmen eine Sparprogramms Einsparungen in Millionenhöhe bei den Betriebsrenten vorzunehmen.

In dem vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg zu entscheidenden Fall streiten die Parteien zum Teil seit mehreren Jahren mit dem EnBW Konzern über die Höhe der Betriebsrenten. Die Kläger berufen sich bezüglich ihrer betrieblichen Altersversorgung auf ältere Betriebsvereinbarungen, die noch von Rechtsvorgängern des heutigen EnBW Konzerns abgeschlossen worden waren.

Millionen-Einsparung bei den Betriebsrenten beschlossen

Im Rahmen eines 2002 beschlossenen Ergebnisverbesserungs- und Sparprogramms der EnBW sollten plangemäß jährlich insgesamt 1 Mrd. Euro und davon bei den Betriebsrenten 10 Mio. Euro eingespart werden. In Vollzug dieses Plans wurden 2004 für die Beschäftigten verschlechternde Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Die Kläger streben mit den Verfahren die Feststellung an, dass sich ihre Betriebsrenten nach den älteren Versorgungsordnungen richten.

Landesarbeitsgericht muss erneut entscheiden

Nachdem im Jahr 2011 mehrere Arbeitsgerichte und 2013 mehrere Kammern des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG) den Klägern Recht gegeben hatten, hob das Bundesarbeitsgericht (BAG) in mehreren Urteilen am 09.12.2014 und 16.06.2015 die Entscheidungen des LAG auf und verwies die Verfahren zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurück. In seinen Urteilen kritisierte das BAG, dass das LAG zu hohe Anforderungen an die Darstellung der wirtschaftlichen ungünstigen Entwicklung des EnBW Konzerns durch die Beklagten im Jahr 2003 gestellt habe. Es komme entscheidend darauf an, ob wirtschaftliche Schwierigkeiten vorgelegen hätten, auf die ein vernünftiger Unternehmer habe reagieren dürfen und die Eingriffe in die betriebliche Altersversorgung nicht unverhältnismäßig gewesen seien.

Wirtschaftliche Schwierigkeiten rechtfertigten Eingriff in die Betriebsrente

Sieben Kammern des LAG haben nun am 03. und 04.12.2015 über insgesamt 88 Betriebsrentenverfahren verhandelt. Daneben sind noch mehrere Verfahren bei den Arbeitsgerichten und beim BAG anhängig. In allen Verfahren hat das LAG die Klage abgewiesen. Danach ist EnBW nicht verpflichtet, den Klägern seit dem Ablösezeitpunkt Ende 2004 Betriebsrenten nach den älteren Betriebsvereinbarungen zu zahlen. Unter Zugrundelegung der neuesten Rechtsprechung des BAG lagen im maßgeblichen Zeitraum 2003 im EnBW Konzern aus der Sicht eines vernünftigen Unternehmers wirtschaftliche Schwierigkeiten vor, die zu einer Ablösung der betrieblichen Altersversorgung berechtigten. Diese ergaben sich aus einer damals gegebenen Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit des Konzerns durch eine unzureichende Eigenkapitalausstattung, die sich in einer sehr niedrigen Eigenkapitalquote widerspiegelte.

Die Neuregelung der Betriebsrenten durch die EnBW war aus der Sicht eines vernünftigen Unternehmers unter Berücksichtigung der Einschätzungsprärogative der Betriebsparteien auch nicht unverhältnismäßig, sondern hat sich in das auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage ausgerichtete Gesamtkonzept eingepasst.

Das Landesarbeitsgericht hat in allen Fällen die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen. (kb)

LAG Baden-Württemberg, Urteile vom 04.12.2015, Az.: 2 Sa 21/14 und weitere 87 Urteile