Tiergefahr des eigenen Hundes bei Schmerzensgeldberechnung zu berücksichtigen...
Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts München. Im konkreten Fall sei die Aggression letztlich von dem eigenen Hund ausgegangen. Er habe daher die Verletzungsgefahr seiner Halterin mitbegründet, die sich dann in dem Biss realisiert habe, so das Münchener Gericht. Unter Berücksichtigung der Umstände sei daher ein Abzug von einem Fünftel zu machen.
Amtsgericht München, Urteil vom 01.04.2011, Az.: 261 C 32374/10
- Anmelden, um Kommentare verfassen zu können