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BU

Condor aktualisiert BU-Absicherung

Die Condor Lebensversicherungen haben ihre BU-Absicherung mittels einer Aufteilung in drei Tariflinien aktualisiert. Neu sind eine echte DU-Klausel für Beamte in allen Tarifen sowie Verbesserungen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit und bei schweren Krankheiten.

Die zur R+V Versicherungsgruppe gehörende Condor Lebensversicherungs-AG hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) vollständig überarbeitet. Wesentliche Neuerung des Produkts ist die Aufteilung in drei Tariflinien (basic, comfort und premium). Außerdem zahlen im neuen Produkt viele Berufsgruppen angesichts einer neuen Einteilung niedrigere Prämien. Dazu gehören unter anderem Ärzte und andere medizinische Berufe, Beamte, Kaufleute sowie Schüler und Studenten.

Lebensbegleitende BU-Absicherung

Alle drei Tariflinien bieten eine lebensbegleitende BU-Absicherung. Das heißt, die Condor-BU passt sich neuen beruflichen Lebenssituationen automatisch an. So kann bis zu dreimal die Berufsgruppe überprüft werden – ohne erneute Risikoprüfung. Damit können Kunden durch einen Wechsel der Berufsgruppe ihren Beitrag senken, was besonders für Schüler, Auszubildende und Studenten relevant ist, die in der Regel nicht wissen, wie ihre private und berufliche Situation einige Jahre später aussehen wird. Darüber hinaus verzichtet Condor bei Selbstständigen mit Betrieben mit weniger als zehn Mitarbeitern auf eine Umorganisation.

Echte DU-Klausel in allen BU-Tariflinien enthalten

Die Teilzeitklausel ist nach der erfolgten Aktualisierung weiterhin in allen Tariflinien enthalten. Dadurch gelten bei allen neu abgeschlossenen BU-Policen auch nach einem späteren Wechsel in Teilzeit dieselben Leistungsvoraussetzungen wie zuvor als Vollzeitkraft. Speziell für Beamte bietet Condor wiederum in allen drei Linien zudem eine echte Klausel für Dienstunfähigkeit (DU) inklusive spezieller DU-Klausel an. Dabei richtet sich Condor nach der Entscheidung des Dienstherrn.

Rente bereits bei AU möglich

In den Varianten comfort und premium zahlt Condor bei Abschluss der Option bereits eine Rente bei einer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung). Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit ist hier kein 50%-iger BU-Grad notwendig. Darüber hinaus bieten comfort und premium eine Sofortleistung bei den schweren Krankheiten Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Condor zahlt in diesen Fällen die BU-Rente sofort für bis zu 15 Monate – selbst wenn in dieser Zeit keine BU festgestellt wird.

Tariflinie premium mit Extra-Bausteinen

Die Tariflinie premium hat zudem zwei weitere Bausteine. Erstens bietet Condor zusätzliche Pflegeleistungen, mit denen die BU-Rente verdoppelt werden kann. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werden, erhält er zusätzlich eine lebenslange Pflegerente in Höhe der BU-Rente. Zweitens zahlt Condor im BU-Fall ein Sofortkapital in Höhe einer Jahresrente. Damit können wichtige Ausgaben wie etwa für Umbauten am Haus, die zusätzliche Betreuung der Kinder oder die Beauftragung von Haushaltshilfen beglichen werden. (as)

Bild: © WrightStudio – stock.adobe.com

 

Continentale aktualisiert Produktpalette

Die Continentale hat diverse Tarife in ihrer Produktpalette neu ausgerichtet, z. B. zur Altersvorsorge oder Arbeitskraftsicherung. In der Ansparphase und auch für die Zeit nach Rentenbeginn können verschiedene Modelle gewählt werden. Und in der BU gibt es erweiterte Nachversicherungsgarantien.

Die Continentale Lebensversicherung AG hat zahlreiche Tarife ihrer aktuellen Produktpalette modifiziert. Überarbeitet wurde z. B. die Continentale EasyRente Invest. Der fondsgebundene Tarif kann an die Wünsche einer anspruchsvollen Zielgruppe angepasst werden. Zum vereinbarten Rentenbeginn haben die Versicherten verschiedene Möglichkeiten. Sie können zwischen klassischen Rentenmodellen oder einer investmentorientierten Rente wählen. Stattdessen kann aber z. B. auch eine Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Auch die Kombination ist möglich, also sich neben einer Kapitalabfindung auch eine Teilrente auszahlen zu lassen. Nach dem Rentenbeginn besteht weiterhin die Option, Kapital zu entnehmen.

In Ansparphase ist Vieles möglich

In der Ansparphase können Kunden ihre Investitionen über bis zu 20 Fonds streuen. Die Anlagen werden aus einem Portfolio mit mehr als 100 Fonds und sieben Depots gewählt. Der Beitrag kann auf Wunsch der Kunden erhöht werden. Bis zu sechs Mal im Jahr sind außerdem Sonderzahlungen möglich. Solange das Kapital im Vertrag verbleibt, kann abgeltungssteuerfrei umgeschichtet werden.

BU-Tarife ebenfalls überarbeitet

Zudem hat die Continentale Lebensversicherung Tarife zur Absicherung der Arbeitskraft neu ausgerichtet. Unter anderem kann der Schutz in der Continentale PremiumBU aufgrund erweiterter Nachversicherungsgarantien angepasst werden, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Außerdem verzichtet die Continentale nicht mehr nur bei Akademikern, sondern nun auch bei Kleinbetrieben auf die Umorganisationsprüfung. Weitere Informationen zu allen Tarifen finden freie Vermittler hier. (lg)

Bild: © Eakrin – stock.adobe.com

 

Dienstunfähigkeitsklauseln: Zwei Drittel erhalten die Höchstwertung

Für Beamte sind aufgrund ihres Dienstverhältnisses spezielle Rechte und Pflichten angesagt. Dennoch oder gerade deshalb haben auch sie die Möglichkeit, sich für den Fall abzusichern, dass sie ihren Dienst nicht mehr ausüben können: mit einer Dienstunfähigkeitsklausel, die sich in den Berufsunfähigkeitsversicherungen einiger Anbieter findet. Wie es um deren Qualität bestellt ist, hat das Analysehaus MORGEN & MORGEN nun erstmals untersucht.

Die Arbeitskraft ist ein hohes Gut und dementsprechend abzusichern. Dafür gibt es unterschiedliche Mittel und Wege. Als „Königsdisziplin“ gilt nach wie vor die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Eine Alternative, vor allem für körperlich Tätige, ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU). Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit der Absicherung von Grundfähigkeiten. All diese Absicherungsformen sind mit unterschiedlichen Tarifen am Markt vertreten, die in den vergangenen Wochen vom Analysehaus MORGEN & MORGEN (M&M) unter die Lupe genommen und entsprechend bewertet wurden. AssCompact hat jeweils über die Ratingergebnisse berichtet (zur BU hier, zur EU hier, zur Absicherung der Grundfähigkeiten hier).

Nun hat M&M erstmals auch die spezielle Absicherung für Beamte analysiert: Die Dienstunfähigkeit (DU), die sich als spezielle Klausel in der BU von momentan 18 Anbietern findet. Bewertet wurde im M&M-Rating Dienstunfähigkeit die Qualität der Bedingungen, die anhand von Leistungsfragen evaluiert wurden. Es wurden nur die in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgeführten Leistungen analysiert.

14 von 21 untersuchten Tarifen sind „ausgezeichnet“

Der erste Rating-Jahrgang zeigt bereits ein gutes Niveau am Markt, denn von insgesamt 21 untersuchten Tarifen mit DU-Klauseln erhielten zwei Drittel (14 Stück) die Höchstwertung von fünf Sternen („ausgezeichnet“). Zwei Tarife sind „sehr gut“ und bekommen von den M&M-Analysten dafür vier Sterne. Drei Sterne und damit eine „durchschnittliche“ Bewertung erhalten drei Tarife. Bei zwei Tarifen hat es lediglich für eine Zwei-Sterne-Bewertung („schwach“) gereicht. Aber: Als „sehr schwach“ (ein Stern) gilt laut M&M-Rating im Moment keiner der DU-Tarife.

„Echte“ Dienstunfähigkeitsklausel erkennt Ergebnis des Dienstherrn an

Im Zusammenhang mit dem ersten Rating rund um die DU erläutern die M&M-Analysten, dass die Klausel in ihrer Ausgestaltung auf dem Versicherungsmarkt stark variiert und sich zudem sehr komplex gestaltet, da sie sich an das Beamtenrecht anlehnt und Beamte in einem Dienstverhältnis stehen, in dem sie besonderen Rechten und Pflichten unterliegen.

Kommt es zu einer Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit, prüft der Dienstherr, ob und in welchem Umfang die betroffene Person ihre Dienstpflicht weiterhin erfüllen kann, was sich dann natürlich auch finanziell auswirkt, da im Ernstfall eine Ruhestandsversetzung oder Entlassung drohen kann. Aber: Unabhängig vom Ergebnis, zu dem der jeweilige Dienstherr im Fall der Fälle kommt, hat der BU-Versicherer das Recht, eine eigene Prüfung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit vorzunehmen. Versicherte müssten dann also einen weiteren Prozess durchlaufen, um Leistungen aus der privaten Arbeitskraftabsicherung zu erhalten.

Als zeitgemäße bzw. „echte“ DU-Klauseln betrachten die M&M-Analysten daher solche, die auf dieses eigene Prüfrecht des Versicherers verzichten und das Ergebnis des jeweiligen Dienstherrn anerkennen.

Verschiedene Beamtenstatus müssen bedacht werden

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den das Rating genau untersucht, ist der Umgang mit dem Status, in dem sich die Beamten befinden: Sind sie erst auf Probe oder auf Widerruf verbeamtet oder schon auf Lebenszeit und wie reagiert der Versicherer darauf? Denn Beamte auf Probe oder Widerruf können ohne Versorgungsansprüche entlassen werden, und in den ersten Jahren als Beamte auf Lebenszeit ist der Versorgungsanspruch begrenzt.

Die Top-Bewertungen im M&M-Rating Dienstunfähigkeit (Vier- und Fünf-Sterne-Bewertungen) setzen die eben genannten Dinge als Mindestkriterien voraus: 1. Es muss sich um eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel handeln, bei der der Versicherer die durch den Dienstherrn bereits ausgesprochene Dienstunfähigkeit anerkennt. 2. Alle Beamtenstatus (auf Probe, Widerruf und Lebenszeit) werden anerkannt und 3. der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen.

Berücksichtigung der jeweils zugrunde liegenden BU

Darüber hinaus beachtet das M&M-Rating Dienstunfähigkeit noch die Tatsache, dass sich immer Umstände ergeben können, aus denen heraus jemand aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und als Arbeitnehmer oder Selbstständiger weiter tätig ist. Daher kann im Ratingergebnis keine Dienstunfähigkeitsversicherung besser bewertet sein, als die ihr zugrundeliegenden Bedingungen im Rating Berufsunfähigkeitsversicherung bewertet wurden. (ad)

Zu den Ratingergebnissen geht es hier.

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

 

Effiziente Beratung: Risikovorsorge

Die Absicherung der Arbeitskraft gehört in jede Beratung. Versicherungsmakler greifen dazu auf verschiedene Hilfsmittel zurück, um für ihre Kunden und Kundinnen den passenden Tarif zu finden. Das IVFP hilft hier mit verschiedenen Tools, etwa dem RisikovorsorgePLANER und fairgleichen.net.

<h5>Ein Beitrag von Andreas Kick, Partner und Prokurist der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH</h5><p>Der Absicherung biometrischer Risiken kommt eine hohe Bedeutung zu. Nicht umsonst dominieren Vorsorgethemen die vorderen Plätze der in der DIN 77230 festgelegten Rangfolge wichtiger Finanzthemen für Privathaushalte. Warum das so ist, wird schnell klar, wenn man sich den potenziellen Schaden, der bei Eintritt eines solchen Risikos entsteht, vor Augen führt. So wird ein 32-jähriger Krankenpfleger oder eine gleichaltrige Krankenpflegerin mit 3.500 Euro Bruttogehalt bis zum Renteneintritt noch ein kumuliertes Bruttogehalt von insgesamt 1,47 Mio. Euro verdienen. Im Bereich der Risikovorsorge geht es unter anderem darum, ebendieses abzusichern.</p><p>Da das Risiko des Verlustes der Arbeitskraft eher abstrakter Natur ist, fällt es vielen Menschen schwer, dieses richtig einzuordnen. Es fällt leichter, ein teures Objekt wie beispielsweise ein Auto zu versichern, als die eigene Arbeitskraft. Auf diese Risiken hinzuweisen und dafür geeignete Produkte zu empfehlen, stellt einen besonderen Beratungsauftrag dar. Was der temporäre oder dauerhafte Verlust der Arbeitskraft finanziell bedeutet, können Berater und Beraterinnen mit dem RisikovorsorgePLANER des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) schnell und einfach aufzeigen. Dieser ist kostenfrei unter fairadvisor.net verfügbar.</p><h5>Ersteinschätzung zum Lebenserwerbseinkommen</h5><p>Neben der Berechnung des Lebenserwerbseinkommen, enthält die Beratungssoftware eine Ersteinschätzung, welche biometrischen Risiken vorrangig – basierend auf der individuellen Lebens- und Erwerbssituation des Interessenten – abgesichert werden sollen. Anschließend ist es möglich, Versorgungs­lücken zu identifizieren und deren Höhe zu errechnen.</p><p>Nimmt man an, dass der/die oben genannte Krankenpfleger/-in verheiratet ist und zwei Kinder hat, so sollte beispielsweise eine Todesfallabsicherung in Höhe von ungefähr 175.000 Euro zuzüglich eventuell bestehender Darlehen vorhanden sein, um die eigene Familie finanziell abzusichern. Die individuelle Höhe des Bedarfs leitet sich aus den Empfehlungen der DIN 77230 ab. Darüber hinaus ist sicherlich das Risiko eines längerfristigen Verlustes der Arbeitskraft in Form einer Berufs-/Erwerbsunfähigkeit in der Beratung anzusprechen.</p><p>Im nächsten Schritt wird fair­advisor.net um eine kostenpflichtige Komponente erweitert, die es ermöglicht, Beratungen abzuspeichern und Druckstücke zu erzeugen. Dadurch wird ein Teil des Dokumentationsaufwands reduziert, die Beratungsqualität erhöht, Haftungsrisiken gesenkt und das wiederholte Abtippen von Daten – seit jeher ein Ärgernis in der Beratung – ein Stück weit reduziert.</p><h5>Auswahl des Tarifs</h5><p>Nachdem der Bedarf geklärt ist, sehen sich Kunden und Berater gleichermaßen mit der nächsten Herausforderung konfrontiert. Das Angebot an Tarifen und Anbietern ist riesig. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Absicherung biometrischer Risiken muss aus vielerlei Hinsicht gut überlegt sein.</p><p>Der ermittelte Absicherungsbedarf besteht in der Regel während des gesamten Berufslebens, also oftmals mehrere Jahrzehnte lang. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich gleichermaßen über diese Laufzeit. Ein einfacher Vertragswechsel (wie bei einer Kfz-Versicherung) ist dagegen zusätzlich mit Hindernissen verbunden und scheitert oftmals an einer neuerlichen Gesundheitsprüfung. Eine sorgfältige Auswahl des Anbieters und des Tarifes ist somit unerlässlich. Analysehäuser wie beispielsweise das IVFP bieten durch ihre Ratings Orientierung am Markt. Diese werden in der Regel transparent auf der Homepage veröffentlicht und können dabei helfen, einen hochqualitativen Anbieter (Rating Unternehmensqualität) mit einem starken Produkt (Rating Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung) auszuwählen, welcher ein hohes Maß an fachlichem und administrativem Know-how (Rating BU-Kompetenz) aufweist.</p><h5>Passend für den jeweiligen Bedarf</h5><p>Nur weil ein Tarif in diversen Ratings Bestnoten erhält, bedeutet das noch nicht, dass dieser auch für jeden Kunden gleichermaßen geeignet ist. Die Ausgestaltungsmöglichkeiten – beispielsweise einer Berufsunfähigkeitsversicherung – sind vielfältig. So verzichten manche Tarife auf einen Leistungsausschluss, wenn die Berufsunfähigkeit infolge einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr entsteht. Eine solche Klausel ist beispielsweise höchst relevant für jene Autofahrer und Autofahrerinnen, die nicht zu 100% ausschließen können, während der Fahrt einen Blick auf das Smartphone zu werfen. Neben diesem leicht nachvollziehbaren Beispiel gibt es noch viele weitere Regelungen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die in Summe einen Tarif erst vollständig definieren.</p><h5>Rückgriff auf Ratings</h5><p>Für eine bedarfsgerechte Tarifempfehlung ist eine Vergleichsmöglichkeit auf Ebene der AVB daher überaus wertvoll. Da im Zuge der Erstellung eines umfassenden Ratings genau diese Daten zu einzelnen Tarifen erhoben und verifiziert werden müssen, sind es häufig ebenfalls Analysehäuser, die eine solche Vergleichsmöglichkeit bereitstellen.</p><p>Unter fairgleichen.net stellt das IVFP die Rohdaten aus dem Ratingprozess zu allen gerateten Tarifen zur Verfügung. „Daraus ergeben sich vielfältige Selektionsmöglichkeiten, um eine bedarfs­gerechte Beratung zu ermöglichen. Eine Selektion auf Basis einiger ausgewählter Tarif­spezifika ist dabei unter fairgleichen.net sogar kostenfrei möglich. Für eine tiefer gehende Beratung ist hingegen das kostenpflichtige fairgleichen.net plus zu empfehlen!“, so Prof. Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP.</p><p>Dadurch ist es möglich, eine Tarifauswahl auf Basis aller im Rating verwendeten Tarifmerkmale durchzuführen. Durch die Verwendung solcher verifizierter Daten mit hoher Marktabdeckung können unabhängige Berater und Beraterinnen die eigene Tarifselektion ein Stück weit „outsourcen“ und kundenindividueller gestalten. Das spart Zeit, erhöht die Beratungsqualität und verringert Haftungsrisiken.</p><p>Diesen Beitrag finden Sie auch in AssCompact 05/2022, S. 28f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Freedomz – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/62FC6D65-C9EB-4CFD-AB30-EA72879F2493"></div>

 
Ein Artikel von
Andreas Kick

AKS-Symposium bringt Makler auf den neuesten Stand

Welche neuen Produktlösungen gibt es bei AKS? Wie behalten Maklerinnen und Makler bei der Fülle an Produkten überhaupt noch den Durchblick? Und was sind die Herausforderungen im Vertrieb? Die Antworten dazu lieferte das AKS-Symposium von AssCompact Wissen in München und Wiesbaden.

Neun Versicherer mit neun unterschiedlichen Produktlösungen im Bereich Arbeitskraftabsicherung; dazu ein Expertenvortrag von Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter des Analysehauses Franke und Bornberg GmbH und Mitveranstalter des Symposiums, über die aktuellen Trends bei AKS sowie eine lebhafte Schlussdebatte über die Herausforderungen im Vertrieb von AKS-Produkten: Was überhaupt brauchen freie Vermittlerinnen und Vermittler mehr?

Das AKS-Symposium des Veranstalters AssCompact Wissen hat für Maklerinnen und Makler nun eine hervorragende Gelegenheit geboten, sich über neue Produktlösungen und Trends bei der Arbeitskraftabsicherung auszutauschen und mit Kolleginnen und Kollegen sowie den Vertreterinnen und Vertretern seitens der Versicherer auf den Präsenzveranstaltungen in München und Wiesbaden entspannt in den Austausch zu gehen. „Wir haben das AKS-Symposium ganz bewusst als reine Präsenzveranstaltung durchgeführt, da für uns der persönliche Austausch im Vordergrund steht, um die Vernetzung in der Branche weiter zu stärken“, resümierte Jochen Leiber, Leiter Vertrieb und Prokurist bei der bbg Betriebsberatungs GmbH.

Trends bei der Arbeitskraftabsicherung

Das AKS-Symposium wartete dabei mit einem breit gefächerten Programm auf. Auch in diesem Jahr wirkten namhafte Gesellschaften mit: Barmenia, Basler, Canada Life, Continentale, Dialog, Nürnberger, SIGNAL IDUNA, Swiss Life und VOLKSWOHL BUND. In ihren Vorträgen informierten die AKS-Expertinnen und -Experten der Unternehmen über zeitgemäße Versicherungskonzepte und gaben Impulse für die Beratungspraxis. Ein neuer Trend wurde dabei in allen Vorträgen deutlich: Die Risiken für eine Berufsunfähigkeit (BU) durch Hobbys wie Quadfahren oder Mountainbiking steigen gegenwärtig stark an, sodass in naher Zukunft die Absicherung gegen diese Risiken wohl teurer werden wird als gegen schwere Erkrankungen, so die Schlussfolgerung seitens der Versicherer. Außerdem stand auch die Versicherbarkeit von psychischen Erkrankungen im Vordergrund der Vorträge, denn ihre Leistungshäufigkeit hat in den zurückliegenden Jahren stark zugenommen. Entfielen 1998 noch rund 6% der BU-Leistungsfälle auf psychische Erkrankungen, waren es 2021 bereits etwa ein Drittel. Nach Ausbruch der Corona-Pandemie gesellt sich mit Long Covid – mit den Erscheinungen „Ermattung“ oder „innere Unruhe“ – ein weiterer BU-Leistungsauslöser hinzu, der die Versicherer vor neue Herausforderungen stellt.

Franke und Bornberg präsentiert AKS-Index

Der Expertenvortrag von Michael Franke beleuchtete im Anschluss die aktuellen Entwicklungen in der AKS-Produktlandschaft. Während bei der BU oder auch der Erwerbsunfähigkeitsversicherung kaum Neuerungen bei den Produkten hinzukommen, ist die Entwicklung im Bereich der Grundfähigkeiten weiterhin außerordentlich dynamisch, analysierte der Experte. Daher beobachte das Analysehaus Franke und Bornberg bei den Grundfähigkeiten zum einen eine immer feinere Zerlegung von Leistungsauslösern – das sogenannte stripping down. Zum anderen fragmentieren die Grundfähigkeiten an sich in immer mehr Leistungsbausteine. Allein für die Grundfähigkeit „Hände gebrauchen“ existieren gleich mehr als zehn unterschiedliche Definitionen bei den Versicherern. „Somit bewegt sich die Produktentwicklung in einem kreativen Freiraum, der verschiedenste Leistungsauslöser und Bausteine hervorbringt“, schlussfolgert Franke. Für Vermittlerinnen und Vermittler stiegen dadurch die Herausforderungen, in der zunehmend unübersichtlichen Tariflandschaft die beste Auswahl für ihre Kunden und Kundinnen zu treffen. Abhilfe könne hier der AKS-Index schaffen, so Franke weiter. Dieser Index wurde anhand wissenschaftlicher Kriterien entwickelt und macht den Abdeckungsgrad möglicher Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft in Abhängigkeit des Tätigkeitsstatus, der Produktqualität sowie des Tätigkeitsbezugs transparent. So können Vermittlerinnen und Vermittler unterschiedliche Konzepte hinsichtlich ihrer AKS-Eignung einfacher vergleichen.

Herausforderungen im Vertrieb von AKS-Produkten

Zum Abschluss des AKS-Symposiums lud der versierte Moderator der Veranstaltung, Christian Monke – Fachlicher Leiter Analyse bei Franke und Bornberg –, zur Podiumsdiskussion, die sich insbesondere den Herausforderungen im Vertrieb von AKS-Produkten widmete. Übereinstimmend kristallisierte sich in der munteren Diskussion heraus, dass es dem Thema AKS, vor allem aber auch der BU, in der Gesellschaft an Stellenwert fehle. Thomas Pollmer, Leiter Produktmanagement Leben im Continentale Versicherungsverbund, führt diese gering geschätzte Bedeutung auf die Erwartungshaltung zurück, dass das „soziale Kissen“ in Deutschland die Menschen im Verlustfall der Arbeitskraft schon auffangen werde. Außerdem sei eine BU nun mal recht teuer, führten wiederum andere Diskussionsteilnehmer an.

AKS-Symposium brachte Makler auf den neuesten Stand

Norbert Walter, Vorstandsbeauftragter der Barmenia Lebensversicherung, gab unterdessen an die Versicherer gerichtet zu bedenken, dass man den Kunden/die Kundin schon auch am „point of sale“ abholen müsse. Denn die jungen Menschen seien im Vergleich zu vor etwa 20 Jahren sehr viel aufgeklärter bei dem Thema Existenzsicherung. Daher sei es Aufgabe der Versicherer, die jungen Menschen bei ihren Bedürfnissen und Erfordernissen anzusprechen, um dieser Bevölkerungsgruppe die Relevanz von AKS zu verdeutlichen. Gleichzeitig erfordere die zunehmende Flexibilisierung und Pluralisierung von Lebens- und Berufsbiografien dynamische und lebensphasenbezogene Versicherungskonzepte, lautete abschließend die einhellige Meinung unter den Diskussionsteilnehmern und -teilnehmerinnen. (as)

Bild: © Muchnik

 

Berufsunfähigkeitsrating: 447 Tarife sind ausgezeichnet

MORGEN & MORGEN konstatiert im aktuellen Rating einen stabilen Markt was die Tarife zur Absicherung von Berufsunfähigkeit angeht. Die Analyse der Bedingungswerke zeige zudem, dass sich in Sachen Nachversicherung eine zunehmende Ausdifferenzierung in Gang gesetzt habe.

Die Ratingagentur MORGEN & MORGEN (M&M) hat wieder die Berufsunfähigkeitstarife (BU) unter die Lupe genommen und im Rahmen des M&M Rating Berufsunfähigkeit 571 Tarife und Tarifkombis bewertet. Aufgrund von Anpassungen im Teilrating BU-Beitragsstabilität bei den Komponenten „Bilanzen“ und „Solvency II“ gab es laut M&M in Einzelfällen neue Ergebnisse. 447 Tarife konnten mit der Höchstbewertung von fünf Sternen („ausgezeichnet“) versehen werden, dies sind 41 mehr als im letzten Ratingjahrgang. Eine Vier-Sterne-Bewertung („sehr gut“) erhielten 38 Tarife. Im Segment der mit drei Sternen „durchschnittlichen“ Tarife finden sich diesmal 62 Stück. Am unteren Ende der Skala finden sich 24 Tarife, die nur einen oder zwei Sterne ergattern konnten und daher laut M&M als „sehr schwach“ oder „schwach“ einzustufen sind. Zu den detaillierten Ratingergebnissen geht es hier.

Stabiler BU-Markt

Generell weisen die M&M-Analysten im Zusammenhang mit ihrem aktuellen Rating darauf hin, dass sich der BU-Markt weiterhin stabil zeige, da das Neugeschäft erneut gewachsen sei, wenn auch nur um 0,4%. Die eingenommenen Beiträge seien um 3,3% und damit um 0,2 Prozentpunkte weniger angestiegen als im Vorjahr. Aktuell befinden sich rund 271.000 BU-Renten mit einem Volumen von über 2,3 Mrd. Euro in der Auszahlung.

Teilzeitklausel setzt sich durch, Ausdifferenzierung bei der Nachversicherung

Bei der Analyse der Bedingungswerke fällt laut M&M auf, dass sich vor allem die Teilzeitklausel durchsetzt: Waren es im Jahr 2021 nur 14 Gesellschaften, so sind es heute 27 Versicherer, die das Thema in ihren Bedingungen verankern. Und in Sachen Nachversicherung findet den M&M-Analysten zufolge eine zunehmende Differenzierung hinsichtlich der Altersgrenzen, der maximalen Rentenhöhen und der Ereignisse statt, die zur Nachversicherung berechtigen.

AKS-Alternativen im Kommen

Bei ihrem Ausblick zeigt sich die Ratingagentur optimistisch, dass die BU auch weiterhin die „Königin der Absicherung“ bleibt. Und da ihre Zielgruppe weiterhin hauptsächlich die nicht körperlichen Berufe sein werden, seien Alternativen der Arbeitskraftabsicherung stark im Kommen, so etwa die Erwerbsunfähigkeits- oder die Grundfähigkeitsversicherung. (ad)

Bild: © Zerbor – stock.adobe.com

 

So beurteilen Makler die Zukunft der Arbeitskraftabsicherung

AssCompact hat in den vergangenen Wochen bereits die Maklerfavoriten nach Geschäftsanteilen sowie die Qualitätsführer im Bereich der Arbeitskraftabsicherung präsentiert. Doch wie bewerten die Befragten die Zukunft der AKS im Vermittlungsgeschäft? Und wie bekannt sind eigentlich elektronische Angebote zur BU-Risikoprüfung?

Das Geschäft mit der Vermittlung von Policen zur Absicherung der Arbeitskraft läuft nach Einschätzung der Befragten der aktuellen Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2022“ gut. Gemessen an den Courtageeinnahmen gaben 42% der befragten Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer an, dass sich diese in den vergangenen zwölf Monaten teils deutlich verbessert hätten; in der Vorjahresstudie betrug dieser Wert noch lediglich 35%. Zugleich registrierten 2021 nur noch 15% eine merkliche Verschlechterung der Courtageeinnahmen. Hier waren es im Vorjahr noch 22% aller Befragten. Der Durchschnittswert der 2021 vermittelten Gesamtbeitragssumme liegt bei rund 242.000 Euro, wohingegen der Median lediglich zwischen 50.001 und 100.000 Euro liegt. Rund 37% der Befragten gaben dazu an, dass ihre vermittelte Beitragssumme bei bis zu 50.000 Euro lag, weitere 22% vermitteln bis 100.000 Euro. Bei immerhin knapp 10% liegt die Gesamtbeitragssumme über 1 Mio. Euro.

Beliebte Produktkonzepte und ihre Umsatztrends

Doch welche Produktkonzepte wurden überhaupt wie häufig vermittelt? Klarer Sieger ist das Konzept „selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung“, das fast 96% der unabhängigen Vermittler und Vermittlerinnen regelmäßig vermitteln – passend dazu sind die BU-Maklerfavoriten und Qualitätsführer hier zusammengefasst. Immerhin noch knapp 48% der Befragten vermitteln auch regelmäßig Policen zur Absicherung von Grundfähigkeiten, während dieser Wert bei Dread Disease etwa 28% beträgt (hier geht es zur AssCompact-Bildergalerie über die Favoriten bei Dread Disease). Von lediglich geringer Bedeutung sind entsprechend dem Makler-Votum MultiRisk-Policen im Bereich Unfall (10,6%) und im Bereich Leben (6,8%).

Bei den zu erwartenden Umsatztrends in den kommenden drei Jahren sieht die Rangliste schon anders aus. Als besonders zukunftsbedeutend gilt nach Einschätzung der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer die Grundfähigkeitsversicherung. Fast 73% prognostizieren in dieser Sparte teils deutlich verbesserte Umsätze in den nächsten Jahren – passend dazu sind die Maklerfavoriten nach Umsätzen und die Qualitätsführer hier nachzulesen. Bei Dread Disease sehen noch knapp 59% der Befragten verbesserte Umsatztrends in den kommenden Jahren. Und wie sieht es nun im wichtigen Geschäftsbereich der BU aus? Immerhin noch 55,5% der befragten Maklerinnen und Makler erwarten eine positive Dynamik bei den künftigen Umsätzen, wenngleich dieser Wert hinsichtlich der Vorjahresstudie deutlich zurückgegangen ist, als nämlich noch rund 64% dieser zuversichtlichen Ansicht waren.

Elektronische BU-Risikoprüfungsangebote recht unbekannt

Besonders kundenfreundlich und zudem auch nachhaltig wegen eines geringeren Papierverbrauchs sind elektronische BU-Risikoprüfungsangebote. Im Idealfall ermöglichen diese Online-Tools eine schnelle, vollständige und unkomplizierte Durchführung der Prüfung der Versicherbarkeit eines Kunden. Doch wie sieht es mit Kenntnis und Nutzung im Maklermarkt aus? Auf die Frage, von welchen Versicherern elektronische BU-Risikoprüfungsangebote bekannt sind, gab eine Mehrheit von fast 33% an, gar keine Kenntnis davon zu haben. Immerhin knapp 25% kennen die Angebote von Alte Leipziger und Nürnberger, noch 24% das elektronische Angebot der Allianz. Wenig überraschend ist es daher, dass fast 31% der Befragten solche Tools im Vermittlungsgeschäft nicht anwenden. Unter den Versicherern wird das elektronische Angebot der Nürnberger mit 23,6% am häufigsten angewandt, gefolgt von Alte Leipziger (18,5%) und Allianz (13,9%).

Schon deutlich bekannter sind die elektronischen Angebote seitens spezialisierter Dienstleister. Auch hier geben zwar 31% der Befragten an, keine Tools zu kennen. Doch immerhin rund 58% wissen vom Angebot der versdiagnose GmbH; weitere 33% gaben an, die Lösungen softfair und Levelnine des Softwareanbieters RIVA zu kennen. Gut die Hälfte der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer nutzt tatsächlich auch die elektronische Risikoprüfung bei versdiagnose. Mit RIVA beschäftigen sich immerhin noch etwa 27% der Befragten.

Stellenwert von Ratings

Externe Ratinganbieter gewähren im Vermittlungsgeschäft einen guten Marktüberblick über zahlreiche Sparten, so auch bei Produkten der Arbeitskraftsicherung. Doch welche davon präferieren unabhängige Vermittler und Vermittlerinnen überhaupt? Unter den Befragten sind Produktratings am beliebtesten. Auf diese Ratings, beispielsweise von MORGEN & MORGEN, Franke und Bornberg oder auch vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) greifen rund 75% der Befragten zur Orientierung und Analyse des Produktmarktes zurück. Mit rund 60% werden dagegen Finanzstärkeratings – beispielsweise von Fitch, Standard & Poor‘s oder Assekurata – schon deutlich geringer für eine Produktbewertung herangezogen. 49% der Befragten wählen auch gerne den Blick auf Serviceratings beispielsweise von AssCompact, vom Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) oder von ServiceValue. (as)

Über die Studie

Die Online-Befragung zur Studie „AssCompact AWARD – BU/Arbeitskraftabsicherung 2022“ wurde vom 15.03.2022 bis 25.03.2022 durchgeführt. Nach einer Qualitätsprüfung flossen die Stimmen von 453 Vermittlerinnen und Vermittlern aus der Finanz- und Versicherungsbranche in die Stichprobe ein, die ein sehr gutes Abbild der Assekuranz- und Finanzvermittlerinnen und -vermittler hinsichtlich der Alters- und Geschlechtsstruktur darstellt.

Sie können diese Studie hier kostenpflichtig bestellen.

Bild: © kentauros – stock.adobe.com

 

Arbeitskraftabsicherung: Auf der Suche nach der passenden Lösung!?

Berufsunfähigkeit ist eines der größten individuellen Risiken für Erwerbstätige. Vor den finanziellen Folgen schützt eine leistungs­fähige BU-Versicherung. Doch sollte diese Absicherungsform aus Gründen nicht passen, darf nicht das Prinzip „alles oder nichts“ greifen.

Ein Beitrag von Michael Franke, Geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg GmbH

Einer optimalen Absicherung der Arbeitskraft geht eine bedarfsgerechte Beratung voraus. Und zwar eine, die nicht gleich von Beginn an auf nur ein Produkt ausgerichtet ist, sondern verschiedene Lösungswege zur Bedarfsdeckung berücksichtigt. Das hat zwei große Vorteile: Zum einen werden bei Kunden keine Erwartungen geweckt, die nicht selten den „BU-Killern“ – zu alt, zu krank, zu teuer – zum Opfer fallen, und zum anderen muss die tatsächlich bestmögliche Empfehlung nicht als Alternative der zweiten oder dritten Wahl „verkauft“ werden.

Wenn es um die Lösungen neben der Berufs­unfähigkeitsversicherung (BU) geht, dann ist seit jeher der Auftrag von Franke und Bornberg, Licht ins Dunkel zu bringen und Transparenz für Vermittelnde sowie Kundinnen und Kunden zu schaffen.

Grundfähigkeitsversicherung – Die Relevanz der Fähigkeiten

Die Grundfähigkeitsversicherung (GF) gilt zwar als einfach verständliche und preisgünstige Alternative. Und in Zeiten, in denen der Absatz von Berufsunfähigkeitsversicherungen stagniert, ruhen die Hoffnungen der Versicherer verständlicherweise auch auf der GF. Aber die Grundfähigkeitsversicherung ist keine BU-light!

Anstelle der Arbeitskraft versichert sie körperliche und manchmal auch geistige Fähigkeiten. Dieser Ansatz ermöglicht es dem Vermittelnden in einem anschaulichem Beratungsgespräch, die versicherten Fähigkeiten in Bezug zur beruflichen Tätigkeit zu setzen. Dadurch wird die persönliche Relevanz und die Bedeutung der Absicherung erhöht.

Die Analysten von Franke und Bornberg beobachten bei der Grundfähigkeitsversicherung zwar, dass die bedingungsseitige Transparenz immer besser wird, aber ein einheitliches Produktkonzept sich aktuell noch nicht etabliert hat. Es fehlen – anders als bei der BU – gesetz­liche Vorgaben und Musterbedingungen. Somit bewegt sich die Produktentwicklung in einem kreativen Freiraum, der verschiedenste Leistungsauslöser und Bausteine hervorbringt.

Für Kundinnen und Kunden kann dies vorteilhaft sein, da so eine individuelle Absicherung möglich ist. Für die Vermittelnden ist parallel die Herausforderung gestiegen, in der komplexeren Tarif- und Bausteinlandschaft die beste Auswahl in der Produktgestaltung zu treffen – denn nicht jeder Baustein bietet einen wirklichen Mehrwert. Und einige dieser zwar modular praktischen Baustein-Highlights bringen unterm Strich die zur Empfehlung ermittelte Produktkonfiguration preislich sogar in den Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher lohnt sich auf jeden Fall ein Blick auf die weiteren Absicherungsformen.

Weitere Details zur Grundfähigkeitsversicherung und das Ergebnis des Franke und Bornberg Ratings zu Grundfähigkeitstarifen finden sich unter www.franke-bornberg.de

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – Die Lösung für „teurere“ Berufsgruppen

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) steht zwischen der BU- und der Grundfähigkeitsversicherung. Dafür gibt es gute Gründe. Beispielsweise deckt die EU das Risiko Psyche vergleichbar gut wie die BU. Auch der Bezug zum Erwerb ist unmittelbar gegeben – nur gegenüber der BU in abgeschwächter Form.

 

Arbeitskraftabsicherung: Auf der Suche nach der passenden Lösung!?

 

Und insbesondere „teuren“ Berufsgruppen wie Altenpfleger/in, Kfz-Mechaniker/in, Schreiner/in, Metzger/in, Schornsteinfeger/in oder Physiotherapeut/in kann sie den Weg zu bezahlbarem Versicherungsschutz ebnen. Leider findet die EU in der Beratung fast gar nicht statt. So wurden die Vorbehalte gegen die EU jahrelang von den Gesellschaften selbst forciert, in dem gesagt wurde, dass die EU keine wirkliche Alternative zur BU ist. Ein haus­gemachtes Problem also.

Berufsunfähigkeitsversicherung – BU-Schutz, ein Luxusgut?!

Die Analysten von Franke und Bornberg stellen aktuell keine bahnbrechenden Inno­vationen im BU-Markt mehr fest. Trends der letzten Jahre verstetigen sich. Die Teilzeitklausel ist mittlerweile etabliert. Der Verzicht auf Umorganisation bei Kleinbetrieben und Akademikern wird kundenfreundlicher geregelt. Die Nachversicherungsgarantie umfasst mehr Leistungsauslöser und Berufseinsteiger können ihre versicherte BU-Rente deutlicher erhöhen als in der Vergangenheit.

Wenn sich bereits gute Leistungen nicht mehr wesentlich verbessern, rücken andere Faktoren in den Fokus. Beim Blick auf den Preis fällt auf, dass die Versicherer weiter an der Stellschraube zur Differenzierung in den Berufsgruppen drehen. Das sorgt dafür, dass die Schere zwischen günstigen Angeboten für Akademiker und Führungskräfte im Vergleich mit körperlich Tätigen weiter auseinander geht

Doch wer seine Arbeitskraft absichern will, darf nicht nur den Preis im Blick haben. Entscheidend sollte auch die Leistungspraxis des Versicherers sein. Denn am Ende zählt, dass der Versicherer im Leistungsfall auch zahlt. Daher sollte in der Beratung auf Versicherer mit zerti­fizierter Leistungsprüfung geachtet werden.

Arbeitskraftabsicherung – Transparente Produktempfehlung abgeben

Aber wo liegen die Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Lösungen zur Absicherung der Arbeitskraft? Wie behält man den Überblick und wie kann ein Leistungs-/Preisvergleich zwischen den Produktlinien erfolgen? Franke und Bornberg stellt wichtige Aspekte von BU-, EU- und GF-Versicherungen gegenüber. Für den Vergleich zieht Franke und Bornberg den AKS-Index heran. Dieser wurde anhand wissenschaftlicher Kriterien entwickelt und macht den Ab­deckungsgrad möglicher Auslöser für den Verlust der Arbeitskraft transparent. Auf diese Weise werden unterschiedliche Konzepte hinsichtlich ihrer AKS-Eignung vergleichbar.

Fragestellungen, die in den AKS-Index einfließen:

  • Was sind die wichtigsten Leistungsauslöser / Krankheiten (die zum Verlust der Arbeitskraft führen)?
  • Welche dieser Krankheiten sind über das Produkt gedeckt ?
  • In welcher Häufigkeit treten diese Krankheiten auf?
  • Wie gut / umfassend sind diese Krankheiten abgedeckt?
  • Gibt es Besonderheiten zu beachten, wie zum Beispiel Kündigungsmöglichkeiten durch den Versicherer?
  • Besteht ein Bezug zum Beruf / zur Tätigkeit?
  • Wie sieht es aus mit Verweisung, Prognosestellung, Nachprüfung, Anzeigepflichten etc.?

Der AKS-Index ist integraler Bestandteil von fb>xpert Arbeitskraftabsicherung. In Verbindung mit der Online-Risikoprüfung der Plattform vers.diagnose wird parallel für mehrere Versicherer ermittelt, ob und zu welchen Konditionen Kunden versichert werden können.

 

Arbeitskraftabsicherung: Auf der Suche nach der passenden Lösung!?

 

Fazit

Für eine optimale Absicherung der Arbeitskraft braucht es mehr als eine BU-Versicherung. Die selbstständige Erwerbsunfähigkeitsversicherung (SEU) liefert, zusammen mit der Grund­fähigkeitsversicherung, wertvolle Alternativen.

Mehr zum Thema Arbeitskraftabsicherung beim AKS-Symposium

Um passende Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung geht es beim AKS-Symposium am 24. Mai in München und 25. Mai in Wiesbaden. Das Weiterbildungsevent wird gemeinsam von AssCompact Wissen und Franke und Bornberg veranstaltet und wartet mit einem breit gefächerten Programm auf. Weitere Informationen zur Veranstaltung unter: asscompact.de/aks-symposium.

Bild: © mustapha – stock.adobe.com

 
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Fachwissen tanken beim AKS-Symposium

Mit Präsenzveranstaltungen in München und Wiesbaden geht AssCompact Wissen mit dem AKS-Symposium in eine neue Runde. Vermittler können sich beim Weiterbildungsevent über neue Lösungen zur Arbeitskraftabsicherung informieren und sich mit Branchenkollegen und Produktanbietern austauschen.

Gerade im Bereich der Arbeitskraftabsicherung ist eine fachkundige und umfassende Beratung wichtig, damit Kunden passgenauen Versicherungsschutz erhalten. Das Beratungsfeld ist komplex und erfordert ein hohes Maß an Fachwissen aufseiten des Vermittlers. Neben einer guten Beratung ist auch die Auswahl der passenden Produkte entscheidend, um den Kunden optimal abzusichern. Angesichts der verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten und der Vielfalt an Tarifen gilt es für Makler mehr denn je, über neue Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein. Eine gute Gelegenheit, um sich über aktuelle Lösungen zu informieren, bietet das AKS-­Symposium im Rahmen der AssCompact Wissen Veranstaltungen.

Die Veranstalter: AssCompact Wissen und Franke und Bornberg

Das AKS-Symposium wird gemeinsam von AssCompact Wissen und dem renommierten Analysehaus Franke und Bornberg veranstaltet. Seit 1994 beleuchtet Franke und Bornberg Versicherungsprodukte und Versicherer unabhängig und verbraucherorientiert. Regelmäßig nehmen die Analysten beispielsweise im BU-Unternehmensrating unter die Lupe, wie professionell BU-Versicherer das BU-Risiko absichern und wie kundenorientiert sie dabei vorgehen.

Persönlicher Austausch vor Ort

Am 24. Mai in München oder am 25. Mai in Wiesbaden können sich Vermittler rund um das Thema AKS weiterbilden und mit Branchenkollegen und Produktanbietern ins Gespräch kommen. „Das AKS-Symposium führen wir ganz bewusst als reine Präsenzveranstaltung durch, da für uns der persönliche Austausch im Vordergrund steht und wir die Vernetzung der Branche damit stärken wollen“, erläutert Jochen Leiber, Vertriebsleiter und Prokurist des AssCompact Herausgebers bbg Betriebsberatungs GmbH.

Mitwirkende Gesellschaften

Das AKS-Symposium wartet mit einem breit gefächerten Programm auf. Auch in diesem Jahr wirken namhafte Gesellschaften mit: Barmenia, Basler, Canada Life, Continentale, Dialog, Nürnberger, SIGNAL IDUNA, Swiss Life und VOLKSWOHL BUND. In ihren Vorträgen informieren die AKS-Experten der Unternehmen über zeitgemäße Versicherungskonzepte und geben Impulse für die Beratungspraxis.

Neues Vortragsformat Pecha Kucha

Dabei geht das AKS-Symposium in diesem Jahr neue Wege und setzt auf Pecha Kucha. Dieses besondere Vortragsformat verspricht dynamische Präsentationen. „Persönlich, dynamisch und voller Energie: Das Vortragsformat Pecha Kucha bringt neuen Schwung in die Beiträge der teilnehmenden Versicherer – 20 Folien à 20 Sekunden bringen die Botschaft rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung auf den Punkt“, unterstreicht Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH.

Weiterbildungszeit sammeln

Vermittler können auf dem AKS-Symposium mehr als vier Stunden Weiterbildungszeit nach IDD sammeln: Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die erworbene Weiterbildungszeit an die Initiative „gut beraten“ zu übermitteln.

Die Teilnahmegebühr beträgt 95 Euro (inkl. MwSt.).

Weitere Informationen zur Veranstaltung unter: asscompact.de/aks-symposium

Direkt zur Anmeldung geht es hier.