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Berufsunfähigkeit: Wissenslücken und falsches Vertrauen in den Staat

Rund um die Berufsunfähigkeit gibt es in der Bevölkerung nach wie vor viel Unwissenheit und die „Versorgungsillusion“ im Ernstfall durch eine staatliche Rente abgesichert zu sein, so eine Umfrage des Versorgungswerks MetallRente. Und: Die theoretische Bereitschaft zur zusätzlichen Vorsorge scheitert oft an praktischen Hürden. Die Aufklärungsarbeit engagierter Makler ist gefragt.

Jeder zweite Bundesbürger geht davon aus, bei Berufsunfähigkeit durch eine staatliche Rente abgesichert zu sein. Und das, obwohl es eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente für Beschäftigte, die nach 1961 geboren sind, längst nicht mehr gibt. In der jungen Generation der 14– bis 29-Jährigen ist die „Versorgungsillusion“ noch stärker ausgeprägt. Hier gehen sogar knapp zwei Drittel von staatlicher Unterstützung aus, wenn sie nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Das zeigt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Versorgungswerks MetallRente, die das Meinungsforschungsinstitut Kantar Public durchgeführt hat.

Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit kaum bekannt

Demnach gibt es auch große Wissenslücken, was den Unterschied zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit betrifft: Nur gut ein Drittel der Befragten weiß, dass man sich eine andere Arbeit suchen muss, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem gelernten Beruf arbeiten kann. Denn lediglich wer auf Dauer weniger als sechs bzw. drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann, gilt als erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig und hat Anspruch auf eine gesetzliche Leistung. Diese erreicht jedoch in der Regel nur das Niveau der Grundsicherung. Laut Deutscher Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente im Jahr 2019 gerade einmal 835 Euro.

Bereitschaft zur zusätzlichen Vorsorge theoretisch vorhanden, praktisch hapert es

Die MetallRente-Umfrage zeigt aber auch, dass es trotz der weit verbreiteten „Versorgungsillusion“ einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, dass die Leistungen des Staates nicht ausreichend sind. Für nahezu drei Viertel der Deutschen ist klar, dass sie zusätzlich vorsorgen müssen, um im Falle von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung finanziell abgesichert zu sein. Der Großteil der Deutschen ist der Meinung, dass man sich spätestens zum Start ins Berufsleben um die Absicherung seiner Arbeitskraft kümmern sollte. Nur gut jeder Zehnte würde damit bis zur Gründung einer Familie warten.

Das Problem bei der Sache: Obwohl ein Großteil theoretisch weiß, dass es sinnvoll ist, früh mit der Vorsorge zu beginnen, scheitert es der Umfrage zufolge häufig an der praktischen Umsetzung. Der Hauptgrund für eine fehlende Absicherung gegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist Geldmangel, wie nahezu zwei Fünftel der Befragten angeben. Jeder Dritte ohne Vorsorge sagt hingegen, dass er sich nicht oder nicht genug mit dem Thema beschäftigt hat und wenig darüber weiß. Das erklärt auch ein weiteres Umfrageergebnis: Die Deutschen sind schlecht informiert über Vorsorgemöglichkeiten zur Arbeitskraftabsicherung. Während der private Berufsunfähigkeitsschutz in der Bevölkerung eine hohe Bekanntheit von 88% erreicht, sind andere Angebote wie Dread-Disease- oder Grundfähigkeitsversicherung mit jeweils 22% nahezu unbekannt.

Makler können Licht ins Dunkel bringen

Hier heißt es, Aufklärungsarbeit zu leisten, damit Betroffene im Ernstfall nicht in eine Armutsfalle geraten. Gefragt sind hier die Makler und Mehrfachagenten, die das Thema Berufsunfähigkeit mit ihren Klienten in aller Ausführlichkeit besprechen sollten, damit die theoretisch vorhandene Bereitschaft zur zusätzlichen Vorsorge auch bestmöglich praktisch in die Tat umgesetzt werden kann. Aber es braucht natürlich auch verlässliche Vorsorgeangebote, auf die hingewiesen bzw. die weiterempfohlen werden können. MetallRente-Geschäftsführer Heribert Karch sieht für das Versorgungswerk der Metall- und Elektroindustrie, bei dem allein im Jahr 2019 rund 21.000 Beschäftigte einen Vertrag für die privaten Angebote zum finanziellen Schutz ihrer Arbeitskraft abgeschlossen haben, jedenfalls den klaren sozialpolitischen Auftrag, auch Beschäftigten in praktischen Berufen bedarfsgerechte und bezahlbare Vorsorge mit niedrigen Zugangshürden zu ermöglichen.

Angst vor Berufsunfähigkeit weit verbreitet

Das Risiko, im Laufe seines Arbeitslebens selbst zeitweise oder dauerhaft berufsunfähig zu werden, ist hoch. Statistisch gesehen, ist jeder Vierte betroffen. Wie die MetallRente-Umfrage zeigt, machen sich über zwei Fünftel der Deutschen Sorgen, aus physischen Gründen, zum Beispiel durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit, selbst berufs- oder erwerbsunfähig zu werden. Fast genauso groß ist der Anteil derer, die Angst davor haben, ihren Beruf aufgrund psychischer Ursachen nicht mehr ausüben zu können. Auffällig sind hier die deutlichen Unterschiede zwischen Männern und Frauen: Während sich weniger als ein Drittel der männlichen Bevölkerung um psychische Krankheiten als Auslöser für Berufsunfähigkeit sorgen, sind es bei den Frauen ganze zwei Fünftel. (ad)

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Basler überarbeitet BU für Schüler, Studenten und Azubis

Im Rahmen ihrer BU bietet die Basler jetzt noch klarere Regelungen für den Versicherungsschutz. Studenten und Auszubildende werden in der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung so gestellt, als hätten sie die Lebensstellung eines mit Ausbildung oder Studium verbundenen Berufsbildes im ersten Berufsjahr.

Noch vor dem eigentlichen Berufsstart eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Das kann sich für junge Menschen auf längere Sicht sehr positiv auswirken. Die Basler hat die Bedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung speziell für Schüler, Studenten und Auszubildende überarbeitet und bietet jetzt noch bessere und klarere Regelungen für den Versicherungsschutz.

Die Basler Berufsunfähigkeitsversicherung beschreibt ganz konkret, welche Tätigkeiten versichert sind und überprüft werden. Es werden beispielsweise die Tätigkeiten der Schüler, Studenten und Azubis als Berufe zugrunde gelegt, so wie sie ohne gesundheitliche Einschränkungen ausgeübt werden. Für Studenten und Auszubildende bietet die Basler eine besonders faire Lösung bei der Prüfung der Lebensstellung – sie werden in der zweiten Hälfte ihrer Ausbildung oder ihres Studiums so gestellt, als hätten sie die Lebensstellung eines mit Ausbildung oder Studium verbundenen Berufsbildes im ersten Berufsjahr; dabei wird auch das Einkommen berücksichtigt. (ad)

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BU: So steht es um die Kompetenz der Versicherer

Welche Versicherungsunternehmen tun sich besonders hervor, wenn es um Kompetenz und Fairness in Sachen Berufsunfähigkeit geht? Das hat das IVFP in seinem BU-Kompetenz-Rating untersucht. Fünf Namen stechen dabei hervor. Rund um Corona hat aber jede Gesellschaft spezielle Angebote für ihre Kunden bereit.

Das Geschäftsfeld der Berufsunfähigkeitsversicherungen ist hart umkämpft und der Wettbewerb wird in erster Linie über den Preis ausgefochten, da die Parameter dieser Versicherung komplex und für einen Endverbraucher nur schwer zu verstehen sind. Um zu untersuchen, bei welchem Versicherer es sich um einen kompetenten und fairen Vertragspartner in Sachen BU handelt, nimmt das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) die Anbietergesellschaften im Rahmen verschiedener Ratings unter die Lupe. Neben dem SBU-Produktrating, das laut IVFP in Kürze erscheint, hat das Institut nun auch sein BU-Kompetenz-Rating veröffentlicht.

Dies ist eine interaktive Analyse, bei der nichtöffentliche, sensible Daten direkt von den Gesellschaften an das IVFP geliefert werden, um eine adäquate Bewertung vornehmen zu können. Im Rating werden die Versicherer anhand von über 70 Einzelkriterien auf Herz und Nieren geprüft. Die Gesamtbewertung ergibt sich aus den vier Teilbereichen Geschäft und Leistungsprüfung (jeweils mit einer Gewichtung von 30%) sowie Antragsprüfung und Service (Gewichtung hier jeweils 20%).

Fünf Anbieter mit Höchstwertung

Die Höchstwertung von fünf Sternen im BU-Kompetenz-Rating des IVFP erhalten AXA, HDI, LV 1871, Swiss Life und Zurich. Mit vier Sternen folgen dahinter die Stuttgarter und der VOLKSWOHL BUND.

Im Teilbereich Geschäft bewertet das IVFP, inwieweit der Versicherer genügend Erfahrung und Bestandsgröße besitzt, ob er Stabilität bei den Beiträgen bietet und wie er seine Annahmepolitik betreibt. Hier wird neben der „Brutto-/Netto-Spreizung der Beiträge“ oder Quotenabfragen wie der „Prozessquote“ oder der „Schadenquote“ beispielsweise auch das Vorgehen beim Ausschluss bestimmter Berufsgruppen abgefragt. Sieger im Teilbereich Geschäft ist die HDI vor Swiss Life und Zurich.

AXA punktet in drei Teilbereichen

Die Leistungsprüfung ist ein besonderer Teilbereich, der in der Praxis immer wieder für Zündstoff sorgt. Die Aufgabe des Versicherers besteht in dieser Kategorie darin, berechtigte Ansprüche anzuerkennen und gegebenenfalls unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Das IVFP durchleuchtet hier, wie ein Anbieter im Leistungsfall vorgeht, den Kunden informiert und unterstützt und gegebenenfalls zu einem Neustart ins Berufsleben verhilft. Den ersten Platz in diesem Teilbereich sichert sich die AXA vor HDI und Stuttgarter.

Auch der Sieg in den Teilbereichen Antragsprüfung und Service geht an die AXA, beides mal vor HDI und LV 1871. In der Kategorie Antragsprüfung untersucht das IVFP diesen aufwendigen Prozess. Es wird geprüft, ob der Versicherer seine Kunden über ihre Rechte und Pflichten ausführlich aufklärt, wie mit Gesundheitsfragen umgegangen wird und welche Besonderheiten der Versicherer unternimmt, um sich von den Mitbewerbern zu unterscheiden. Im Teilbereich Service werden die Anbieter daran gemessen, wie serviceorientiert und kundenfreundlich auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicherten eingegangen wird. Zudem wird hier geprüft, wie der Versicherer seine Vermittler unterstützt, um dem Qualitätsanspruch bei den Kunden zu genügen.

Corona: Alle Versicherer mit speziellen Angeboten

Im Zusammenhang mit dem BU-Kompetenz-Rating hat das IVFP die Versicherungsunternehmen wertungsfrei gefragt, welche Maßnahmen sie in der Corona-Krise ergriffen haben, um Kunden entgegenzukommen. Georg Goedeckemeyer, Bereichsleiter Rating beim IVFP, kommentiert: „Sehr erfreulich ist, dass jeder Versicherer seine speziellen Angebote hat, um Kunden durch diese schwierige Zeit zu helfen – seien es besondere Stundungsmöglichkeiten, außerordentliche Beitragsfreistellung bei vollem Versicherungsschutz etc.“

Die Ergebnisse des BU-Kompetenz-Ratings aus dem Haus des IVFP stehen hier online zur Verfügung: www.ivfp.de/rating/kompetenzrating

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Wenn sich Papa um die BU kümmert und Falschangaben macht

Ein Vater, der für seine Tochter eine BU-Versicherung abschließt und dabei die Frage nach Vorerkrankungen mit „nein“ beantwortet, obwohl er weiß, dass seine Tochter an einer Psychotherapie teilnimmt, kann nicht erwarten, dass die Versicherung im Bedarfsfall auch wirklich einspringt.

Dass die Versicherung vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ein Versicherungsnehmer Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig beantwortet, ist nichts Neues. Dies gilt aber auch, wenn es gar nicht um den eigenen Gesundheitszustand geht, sondern um denjenigen von Angehörigen, für die man den Vertrag abschließt. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts (LG) Göttingen bestätigt.

Im konkreten Fall hatte ein Vater 2011 für seine damals 15-jährige Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die Frage nach Vorerkrankungen im Versicherungsformular hatte der Vater mit „nein“ beantwortet, obwohl die Tochter damals bereits seit zwei Jahren, unter anderem wegen Entwicklungs- und Essstörungen, an einer Psycho- und Verhaltenstherapie teilnahm. Als der Vater die Versicherung im Juli 2016 in Anspruch nehmen wollte, weil seine Tochter wegen psychischer Beeinträchtigungen nicht in der Lage war, ihre Schulausbildung fortzusetzen oder eine Berufsausbildung zu beginnen, lehnte die Versicherung dies ab und trat vom Vertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurück.

Eindeutige Frage nach Erkrankungen in den vergangenen fünf Jahren

Die Klage des Vaters auf Feststellung, dass der Versicherungsvertrag fortbestehe, blieb ohne Erfolg. Das OLG Braunschweig entschied, dass die Versicherung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt gewesen sei, weil der Vater die Fragen im Versicherungsformular arglistig falsch beantwortet habe. Er habe sich nicht darauf berufen können, dass einige Störungen seiner Tochter seinerzeit ausgeheilt gewesen seien, denn im Wortlaut des Formulars sei eindeutig nach aufgetretenen Krankheiten in den letzten fünf Jahren gefragt worden.

OLG sieht arglistige Falschbeantwortung

Für den Senat stand auch fest, dass der Vater die Störungen seiner Tochter kannte. Er habe jedenfalls nicht plausibel dargelegt, wie und weshalb es zu den falschen Angaben gekommen sei. Seine Behauptung, ihm sei nur eine Lese- und Rechtschreibschwäche seiner Tochter bekannt gewesen, überzeugte den Senat nicht. Laut Stellungnahme der Therapeutin der Tochter seien nämlich auch die Eltern mit in die Behandlung der emotionalen Störung und der Essstörung einbezogen worden, was für eine Aufklärung der Eltern spreche. Weil der Vater erkannt und gebilligt habe, dass die Versicherung den Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht oder nur zu anderen Konditionen geschlossen hätte, wenn sie von der Krankheit der Tochter gewusst hätte, sei ihm ein arglistiges Handeln vorzuwerfen. Damit konnte die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. (ad)

OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.08.2020, Az.: 11 U 15/19

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VOLKSWOHL BUND stockt Leistungen in BUmodern auf

Ab sofort versichert BUmodern aus dem Haus des VOLKSWOHL BUND mehr als 300 technische, handwerkliche und körperliche Berufe günstiger. Bei schweren Krankheiten gibt es Sofortleistungen. Für Selbstständige sieht BUmodern eine Umorganisationshilfe von bis zu 6.000 Euro vor.

BUmodern, die Berufsunfähigkeitsversicherung der VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G., die im Juni neu eingeführt worden ist, wurde nun noch einmal grundlegend aufgestockt: Ab sofort versichert BUmodern mehr als 300 Berufe günstiger. Für Kunden mit technischen, handwerklichen und körperlichen Berufen wie Erzieher, Physiotherapeuten, Elektroniker oder Maler sind rund 10% Ersparnis drin. Eine nochmals verbesserte Struktur der Berufsklassen macht die neuen Beiträge möglich.

Außerdem führen in der neuen BUmodern nun acht schwere Krankheiten und Beeinträchtigungen zu Sofortleistungen. Versicherte, die das betrifft, erhalten damit noch schneller ihre BU-Rente – für bis zu 18 Monate.

Erweiterte Nachversicherungsmöglichkeiten

Zusätzlich hat der VOLKSWOHL BUND die Nachversicherungsmöglichkeiten erweitert: Wer eine Ausbildung beginnt, ein Studium aufnimmt oder in den Beruf einsteigt, kann seine versicherte BU-Rente jetzt sogar verdoppeln. Für Arbeitnehmer wie für Selbstständige bestehen zusätzliche Erhöhungsmöglichkeiten von insgesamt 1.500 Euro, wenn ihr Einkommen gestiegen ist.

Selbstständige erhalten aus der neuen BUmodern eine besondere finanzielle Hilfe: Falls keine BU-Leistung möglich ist oder die Leistungspflicht endet, zahlt der VOLKSWOHL BUND dem Versicherten neuerdings bis zu 6.000 Euro Umorganisations- oder Rehahilfe.

Vertriebspartner können die neueste Version der BUmodern ab sofort im VOLKSWOHL BUND-Angebotsprogramm oder direkt auf www.vbon.de berechnen und für ihre Kunden abschließen. (ad)

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Berufsunfähigkeit: So steht es um die BU-Leistungsquote

Der GDV hat neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung vorgelegt. Demnach ist die Leistungsquote 2018 leicht gestiegen. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt, im Jahr zuvor waren es 79%. In den Medien wird dagegen immer wieder das Vorurteil befeuert, die Versicherer würden im BU-Fall nicht leisten.

Die Leistungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung liegt seit Langem auf einem hohen Niveau. Wie aus der jährlichen Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter seinen Mitgliedsunternehmen hervorgeht, hat sich die Quote 2018 leicht verbessert. Insgesamt wurden 80% aller Anträge bewilligt. Ein Jahr zuvor waren es 79%.

Gutachten als Ausnahme

Wie die Statistik für 2018 weiter zeigt, prüfen die Versicherer die Anträge fast immer allein anhand der vorhandenen Unterlagen, wie etwa den ärztlichen Attesten. Lediglich in 6% der Fälle hatten die Gesellschaften 2018 zusätzlich ein neutrales Gutachten für die Leistungsprüfung erstellen lassen. Insbesondere bei komplexen Fällen könne eine fachärztliche Beurteilung dazu erforderlich sein, wie es aufgrund des Gesundheitszustands des Versicherten um dessen Arbeitsfähigkeit steht. Mit 63% fallen die Gutachten laut GDV in den meisten Fällen positiv für die Versicherten aus.

Das sind die häufigsten BU-Ablehnungsgründe

Wenn Versicherer einen Leistungsantrag ablehnen, erfolgt dies meist deshalb, weil der Versicherte noch mindestens zu 50% seinem zuletzt ausgeübten Beruf nachgehen kann. Das Nichterreichen des BU-Grads war 2018 mit 46% der häufigste Ablehnungsgrund. Bei 13% der Fälle hatten Antragsteller im Laufe des Verfahrens nicht mehr auf die Ansprache des Versicherers reagiert.

 

 So steht es um die BU-Leistungsquote

 

In 14% der Fälle wurde wegen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht abgelehnt. In diesen Fällen wurden Versicherte berufsunfähig aufgrund einer Erkrankung, die ihnen bei Abschluss des Vertrages bekannt war, die sie aber nicht angegeben hatten.

Bearbeitungszeit hat sich verkürzt

Wie der GDV weiter mitteilt, lagen 2018 zwischen Antragsstellung und Entscheidung des Versicherers durchschnittlich 106 Tage und damit vier Tage weniger als ein Jahr zuvor. Die meiste Zeit kostet es, wenn medizinische Beurteilungen eingeholt werden müssen oder der Antragsteller erst alle erforderlichen Unterlagen sammeln muss. Für die eigentliche Entscheidung brauchten Versicher laut Umfrage 2018 im Schnitt neun Tage – einen weniger als 2017.

BU-Versicherer immer wieder medial am Pranger

Ungeachtet der Zahlen hält sich bei etlichen Menschen beharrlich die Meinung, die Versicherer würden im BU-Fall sowieso nicht leisten. Immer wieder wird diese Ansicht auch von Medienberichten befeuert, woraufhin sich die BU-Versicherer an den Pranger gestellt sehen, Leistungen im BU-Fall zu verweigern.

ARD-Film „Verunsichert“

Jüngstes Beispiel ist der Fernsehfilm „Verunsichert“, der vor Kurzem in der ARD zu sehen war. Darin arbeitet Juristin Franziska bei einer sogenannten Aescuria-Versicherung. Ihr Job beseht darin, Auszahlungen zu verhindern. Doch ihre moralischen Zweifel werden größer und sie entscheidet sich zu kündigen, um die Seiten zu wechseln und sich als Anwältin selbstständig zu machen. Der Streifen basiert auf der Geschichte der Bonner Anwältin Beatrix Hüller, soll aber ein fiktiver Film bleiben, wie Hüller selbst in einem Interview mit dem WDR erläutert. Hüller hatte als Sachbearbeiterin bei einer Versicherung gearbeitet, vertritt nun aber seit 2004 Unfallopfer, deren Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen wollen.

Keine Leistungsverweigerung „mit System“

Immer mal wieder sehen sich Versicherer dem Vorwurf ausgesetzt, systematisch BU-Leistungen zu verweigern. Das Analysehaus Franke und Bornberg beleuchtet in regelmäßigen Abständen die Leistungspraxis der BU-Anbieter und will mit Vorurteilen aufräumen. Die jüngste BU-Leistungspraxisstudie 2020 basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. Wie die Analysten unterstreichen, zeigten sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg, erläutert zum Studienverfahren: „Wir sind keine BU-Polizei und recherchieren auch nicht als verdeckte Ermittler. Die untersuchten Versicherer stellen sich unserem aufwendigen Verfahren freiwillig. Ihre und unsere Motivation: Qualität transparent zu machen und die Regulierung und damit auch die BU insgesamt noch zu verbessern.“ (tk)

Lesen Sie hierzu auch: Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

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Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Im Rahmen einer aktuellen Studie beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie es um die Leistungspraxis der BU-Anbieter steht. Bei keiner der untersuchten Gesellschaften gebe es – wie hin und wieder in der Öffentlichkeit diskutiert – Anhaltspunkte für Leistungsverweigerung mit System, so die Analysten.

Im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steht die Leistungspraxis der Gesellschaften immer wieder unter besonderer Beobachtung. Das ist auch gut so, denn hinter jedem Fall, der in der Leistungsabteilung eines Versicherers zu bearbeiten ist, steckt immer auch ein menschliches Schicksal. Es geht um nichts weniger als die Existenz des Versicherten. In die Öffentlichkeit kommt ein Fall immer dann, wenn es zu Problemen bei der Regulierung kommt. Dann wird auch öfter mal spekuliert, dass Versicherer Leistungen systematisch verweigern würden. Die aktuelle BU-Leistungspraxisstudie 2020 des Analysehauses Franke und Bornberg will deshalb Fakten zur Regulierung der Versicherer liefern. Sie basiert auf Daten für das Geschäftsjahr 2018, die durch Stichproben vor Ort validiert wurden, die im November 2019 erfolgten. An der Studie haben sich die folgenden BU-Versicherer beteiligt: Generali Deutschland (ehemals AachenMünchener), ERGO Vorsorge, HDI, Nürnberger und Zurich. Deren Bestand beläuft sich zusammen auf 3,9 Millionen BU-Versicherte.

Keine Leistungsverweigerung mit System

Wie die Analysten unterstreichen, zeigen sich bei keiner der untersuchten Gesellschaften Anhaltspunkte für eine „Leistungsverweigerung mit System“. Denn fast 80% aller abgeschlossenen Regulierungen endeten mit einer Anerkennung der Leistungspflicht. Betrachtet man nur Fälle mit einer versicherten Monatsrate von mindestens 300 Euro, beträgt die Leistungsquote 76,4%. 

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

 

 

Die detaillierte Analyse der Leistungsquoten nach Rentenhöhe zeigt, dass Versicherer nicht geiziger werden, wenn die Rente einen bestimmten Wert erreicht. Laut Franke und Bornberg findet sich eine Monatsrente über 2.700 Euro aber selten.

Aus diesem Grund wird am häufigsten abgelehnt

Zu den meisten Ablehnungen kommt es, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad (in der Regel 50%) nicht erreicht wird. Dies trifft für mehr als die Hälfte aller negativen Entscheidungen (55%) zu. Während BU-Renten häufig für Versicherte zwischen dem 46. und 58. Lebensjahr bewilligt werden, sieht es bei jungen Erwachsenen zwischen 17 und 35 Jahren etwas anders aus. Hier liege die Ablehnungsquote deutlich über dem Durchschnitt, so die Analysten. Dies sei insbesondere auf die Wirkung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückzuführen. 

Wie (un-)zuverlässig regulieren die BU-Versicherer?

Fast die Hälfte aller Ablehnungen (47%) wegen Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich für diese Altersgruppe.

Psychische Leiden Leistungsauslöser Nummer 1

Wie die Auswertung weiter zeigt, führten psychische Krankheiten und Verhaltensstörungen auch 2018 die Rangliste der Leistungsauslöser an. Sie machen ein Viertel aller Anerkennungen aus (26,6%). Auf Platz 2 folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems vor Krebsleiden. 

Als „unsicher“ stuft Franke und Bornberg die Datenlage für Unfälle ein, da es nicht immer eine eindeutige Abgrenzung zu Krankheiten gebe, die aus einem Unfall resultieren.

Digitale Unterstützung: Versicherer hinter ihren Möglichkeiten

In puncto Digitalisierung setzen die Versicherer die Schwerpunkte eher auf die Steigerung der Effizienz bei internen Prozessen und Vertriebsaspekte. Dagegen sei die digitale Unterstützung im BU-Leistungsfall in der Regulierung noch ein knappes Gut, so Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg. So habe sich das Telefoninterview zwischen Sachbearbeiter und Anspruchsteller etabliert, doch in Bezug auf Video-Chat, Desktop-Sharing oder Telefonkonferenz würden die Versicherer hinter ihren technischen Möglichkeiten zurückbleiben.

Online-Tracking ein erster Anfang

Als Schritt nach vorne bezeichnet Franke das bereits angewendete Online-Tracking des Leistungsfalles, bei dem der Kunde im besten Fall den konkreten Bearbeitungsstand sehe, mitunter aber auch nur den Posteingang. „Die Versicherer haben die Chancen der Digitalisierung für den Leistungsfall zwar erkannt“, erklärt Franke. „Sie müssen aber zunächst die oft betagten Bearbeitungssysteme modernisieren, um überhaupt für neue Techniken offen zu sein. Kostbare Zeit, die jetzt fehle“, so Franke weiter. Seit Corona sei beispielsweise die traditionelle Außenregulierung kaum noch möglich. Digitale Werkezuge wie Videochatfunktionen seien für eine kundenorientierte BU-Leistungsprüfung aber unabdingbar. (tk)

 

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BU: Versicherer darf Leistung bei neuem Job versagen

Eine BU muss nicht leisten, wenn der Versicherte mittlerweile einen Job hat, der in Verdienst und Anspruch mit seiner früheren Tätigkeit vergleichbar ist. Ein steigendes Lohnniveau und Entwicklungsmöglichkeiten im vorherigen Beruf begründen keinen fortgesetzten Bezug von Leistungen, entschied das OLG Oldenburg.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) geht der Versicherer im Leistungsfall eine lange währende Zahlungsverpflichtung ein. Deshalb prüfen Versicherer hier auch besonders gründlich, ob der Versicherte tatsächlich anspruchsberechtigt ist. In zwei Fällen, die schließlich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg landeten, hatte der Versicherer die Zahlungen eingestellt, nachdem die Versicherten wieder gut entlohnten Tätigkeiten nachgingen und trotzdem BU-Leistungen für sich beanspruchten,

Umschulung zu neuen Tätigkeiten

Der eine Versicherte war ursprünglich als Heizungsmonteur tätig und hatte nach seiner Berufsunfähigkeit eine Umschulung zum Technischen Zeichner gemacht. Der andere Mann war einst als Estrichleger tätig, aber schulte nach seiner Berufsunfähigkeit zum Großhandelskaufmann um. Während der Technische Zeichner mittlerweile so viel verdiente wie zuvor, waren die Einnahmen des Estrichlegers weiterhin geringfügig niedriger als in seinem alten Beruf.

Versicherer zweifelt Berufsunfähigkeit an

Der Versicherer der beiden Männer stellte im Zuge dessen seine Zahlungen ein. Seiner Ansicht nach waren sie beide nicht mehr anspruchsberechtigt nach den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung § 2. Gemäß den Bedingungen ist ein Versicherer nur zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherte seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann und nicht in der Lage ist eine andere Tätigkeit auszuüben, die seiner Ausbildung, seinen Fähigkeiten und seiner bisherigen Lebensstellung gerecht wird bzw. eine derartige Tätigkeit auch tatsächlich nicht ausübt.

Handwerker haben auf dem Land angeblich mehr Prestige

Die Männer pochten jedoch weiterhin auf die Zahlungen und klagten. Sie waren der Meinung, dass ihre neuen Berufe zwar zu einem vergleichbaren Verdienst führten, jedoch gerade in ihrer ländlich geprägten Heimat ein geringeres Sozialprestige aufwiesen. Des Weiteren hätten sie mittlerweile in ihrem früheren Beruf mehr verdienen können, da sich das Gehaltsniveau im Handwerk zuletzt besonders gut entwickelt hat. Einer der Männer führte außerdem an, dass er in seinem alten Beruf mittlerweile einen Meistertitel erworben hätte und über ein Firmenfahrzeug verfügen würde.

Maßgebend ist der Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles

Das OLG Oldenburg wies die Klagen der Männer ab. Sie hätten nach Ansicht des Gerichts nicht belegen können, dass ihre einstigen Handwerksberufe ein höheres Sozialprestige aufwiesen. Die Annahme, das Gehalt der Männer hätte sich in ihren ehemaligen Berufen zwingend erhöht, ließ das Gericht nicht gelten. Der maßgebliche Vergleichswert gegenüber der heutigen Situation sei der Eintrittszeitpunkt des Versicherungsfalles. Sowohl berufliche Chancen als auch persönliche Erwartungen seien durch die BU nicht abgesichert, erklärte das Gericht. Der Versicherer hat seine Leistungen dementsprechend zu Recht eingestellt. (tku)

OLG Oldenburg, Beschlüsse vom 11.05.2020, Az.: 1 U 14/20 und 1 U 15/20.

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Arbeitskraftabsicherung: Swiss Life erhöht Servicelevel

Swiss Life hat ihre Antrags- und Risikoprüfung im Bereich der Arbeitskraftabsicherung verbessert. Annahmerichtlinien wurden überarbeitet, die Bearbeitung im Allgemeinen beschleunigt. Viele kleine weitere Maßnahmen sollen zudem das Service-Erlebnis bei Kunden und Vermittlern steigern.

Swiss Life ist bekannt für ihre Lösungen rund um die Absicherung der Arbeitskraft. Zudem ist sie in dem Bereich Konsortialführerin bei den großen Branchenversorgungen MetallRente, KlinikRente und Arbeitskraftschutz Flex der IG BCE. Um bei Kunden und Vermittlern nun auch ein positives Service-Erlebnis beim Abschluss einer Versicherung zu erzeugen, wurden in den vergangenen Monaten einige Verbesserungen umgesetzt.

Schnellerer Weg zum Votum

Zunächst hat Swiss Life die Annahmerichtlinien überarbeitet. Insgesamt wurden über 130 Erkrankungsbilder in den Annahmerichtlinien überprüft und diese an den medizinischen Fortschritt und die interne Schadenerfahrung angepasst. Dies verbessere und beschleunige die Entscheidungsfindung im Hause, so der Versicherer. Zudem werde, wo möglich, auf Nachbearbeitungen verzichtet. Damit habe man die Nachbearbeitungsquote um bis zu 30% gesenkt, was infolge die Durchlaufzeit von der Antragstellung bis zur Policierung um ebenfalls rund 30% reduziere. 

Besseres Handling von Voranfragen

Zudem verweist Swiss Life auf die Verbesserung ihres Voranfragen-Services: Die Antwortzeiten seien deutlich verkürzt und der Prüfungsumfang erhöht worden: Es sind nun mehr Seiten zulässig und Revisionsmöglichkeiten sowie Produktalternativen werden geprüft. 

Digitale Risikoprüfung mit vers.diagnose

Swiss Life ist auch im Risikoprüfungstool vers.diagnose vertreten. Mittlerweile kommen 30% aller Anträge über dieses Tool. So ist es Swiss Life auch ein Anliegen, die Serviceperfomance an dieser Stelle zu erhöhen. Auch hierzu hat der Versicherer Maßnahmen ergriffen. Demnach können dort durch die Erweiterung und Verfeinerung von Diagnosen und Absicherungshöhen jetzt noch eindeutigere Voten erzielt werden. (bh)

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Gothaer frischt SBU-Tarife auf

Bereits zur Jahresmitte hat die Gothaer bei ihren SBU-Tarifen nachgebessert. Anpassungen betreffen beispielsweise die Soforthilfe bei Krebserkrankungen in bestimmten Tarifarten und eine Besserstellungsklausel bei Berufsveränderung. Manche Berufe werden zudem preislich bessergestellt.

Die Gothaer hat ihre SBU-Tarife überarbeitet. Zu den Verbesserungen gehört beispielsweise eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung, falls der Gesetzgeber die Lebensarbeitszeit ausweiten sollte. Zudem können Kunden jetzt bei Änderung ihrer beruflichen Tätigkeit prüfen lassen, ob der neue Beruf günstiger eingestuft wird. Eine Schlechterstellung ist ausgeschlossen.

In den Tarifvarianten SBU Premium und SBU Invest gibt es Erleichterungen im Falle einer Krebserkrankung: Der Kunde erhält hier mit der Bestätigung durch den Facharzt sofort für die nächsten 18 Monate die vereinbarte Rentenleistung ausbezahlt. Eine aufwändige Prüfung einer Berufsunfähigkeit entfällt entsprechend.

Preisliche und prozessuale Verbesserungen

Neben den Leistungsadaptionen hat die Gothaer auch an Preisen und Prozessen geschraubt, um ihre Marktposition im Bereich der Arbeitskraftabsicherung zu stärken. „Neben der verbesserten Produktqualität profitieren zahlreiche Kundengruppen jetzt von günstigeren Beiträgen. Dies gilt insbesondere für Ingenieure, Ärzte, kaufmännische Leiter und IT- und EDV-Experten“, erklärt dazu Carsten Hölzemann, Projektleiter aus dem Bereich Leben Innovation der Gothaer. Hinsichtlich der Prozesse seien insbesondere Maßnahmen bei der Risikoprüfung und der Annahmepolitik getroffen worden. (bh)

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