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Assekuranz bAV allgemein

BdV-Vorstand Kleinlein erneuert Kritik an Lebensversicherern

Im Journalisten-Gespräch hat BdV-Vorstand und Sprecher Axel Kleinlein seine kritischen Ansichten über Lebensversicherungsprodukte bekräftigt. Dabei beanstandete er neben ihrer Intransparenz auch die Rentenkalkulation sowie die Garantieabsicherung der Versicherer.

Der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten e.V. (BdV), Axel Kleinlein, hat seiner Kritik am System der Altersvorsorge durch Lebensversicherungen erneut Nachdruck verliehen. Im Gespräch mit Journalisten bemängelte er dabei nicht nur die Produkte an sich, sondern betonte insbesondere auch die Kalkulation der Rentenhöhe und die Praxis der Garantieabsicherung durch die Versicherer.

Intransparente Konzeption von Lebensversicherungsprodukten

Zunächst missbilligte Kleinlein die Konzeption der Lebensversicherungsprodukte zur Altersvorsorge als falsch und intransparent. Anhand einer grafischen Darstellung der Zusammenhänge zwischen der Prämie des Kunden, der Kapitalanlage des Versicherers und der Verwendung der daraus entstehenden Erträge am Kapitalmarkt wurden den versammelten Journalisten gleich mehrere Missstände aufgezeigt: Zum einen gehen die Versicherten bereits durch hohe Abschlusskosten in Vorleistung, sodass die Rendite zunächst schon negativ ausfalle. Zum anderen werde den Versicherten verschleiert dargestellt, wie die Kosten für Todesfälle, laufende tatsächliche Kosten und die Abführung von Steuern und Dividenden bilanziell die Rückstellungen für die Beitragsrückgewähr schmälern und damit den Versicherten Kapitalbestände für die spätere Auszahlung schleichend entzogen werden.

Fehlerhafte Rentenkalkulation und unsaubere Garantieabsicherung

Mit Verweis auf den großen Einfluss der angenommen Lebenserwartung des Versicherten auf die künftige Rentenhöhe beschuldigte der BdV-Sprecher die Lebensversicherer auch fehlerhafter Rentenkalkulationen. Im Vergleich zu den amtlichen Sterbetafeln, aber auch zu den Zahlen der Rentenversicherung schätzten die Versicherer zur Berechnung der Rentenhöhe mittels ihrer DAV04R-Standardverordnung die Lebenserwartung des Versicherten als viel zu hoch ein. Die kalkulierte Rente für den Versicherten falle unter diesen Bewertungsprinzipien zu niedrig aus. Da viele der so Versicherten viel zu früh versterben würden, finanzierten sie mit ihrer vergleichsweise hohen Prämie lediglich die Ansprüche der nächsten Generation mit. Abschließend monierte Kleinlein auch die unsauberen Praktiken der Garantieabsicherung durch die Versicherer. Das Niedrigzinsumfeld zwinge die Versicherer dazu, Gelder, die eigentlich in die Überschussbeteiligung der Lebensversicherungsprodukte fließen sollten, zur Absicherung etwaiger Zinsgarantien anderer Produktsparten zur Verfügung zu stellen. Gerade auch die regulatorisch verpflichtende Zinszusatzreserve der Versicherer entziehe der Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungsprodukten zusätzliches Kapital, das dann den Versicherten nicht zur Verfügung stehe. „Die Kunden, die im Rentenbereich zu früh versterben, füttern die Bereiche, in denen die Versicherer die Zinsgarantien nicht erfüllen können“, kommentierte Kleinlein diese Praxis. (as)

Bild: © Thomas Reimer – adobe.stock.com

 

bAV: Selbstabschlussstrecke von Xempus für Arbeitgeber

Xempus hat ab sofort eine digitale Selbstabschlussstrecke für Arbeitgeber im Portfolio und macht hierbei gemeinsame Sache mit Fonds Finanz. Mit dem „Xempus manager“ können Vermittler ohne bAV-Fokus ihren Firmenkunden digitale bAV zugänglich machen, indem sie als Tippgeber fungieren.

Mit der volldigitalen bAV-Selbstabschlussstrecke für Arbeitgeber will das Münchener InsurTech Xempus insbesondere kleine und mittelständische Firmen erreichen, bei denen die bAV-Durchdringung noch gering ist. „Gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen ist der bAV-Nachholbedarf groß. Wir folgen einer Marktentwicklung“, erklärt Xempus-CEO Tobias Wann. „Arbeitgeber haben jetzt die Wahl, ob sie analog oder volldigital bAV einführen möchten.“ Vermittlern ohne bAV-Fokus bietet sich mit dem „Xempus manager“ die Möglichkeit, ihren Firmenkunden digitale bAV zugänglich zu machen.

Vermittler als Tippgeber

Hierzu laden Vermittler ihre Firmenkunden als Tippgeber via Link ein. Auf der Xempus-Plattform können Arbeitgeber dann selbst aus den Optionen „Sparpaket“, „Topvorsorge“ und „Individualpaket“ ein Angebot auswählen und bAV digital im Unternehmen einführen. Teil des „Xempus manager“ ist das Arbeitnehmerportal „myXempus“, mit dem Arbeitnehmer ihr Angebot online einsehen und auswählen können.

Wer im Laufe der Abwicklung doch persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchte, kann Fonds Finanz hinzuziehen. An den Start geht Xempus mit der Fonds-Finanz-Tochter Pension Benefits AG. Ansprechpartner für technische Fragen ist der Xempus-Service. Erster Tarifpartner ist HDI. Weitere Vertriebe und Produktanbieter sollen laut Unternehmensangaben folgen.

Vermittlern mit bAV-Fokus steht weiterhin der „Xempus advisor“ zur Verfügung, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell und IT-gestützt bis zum Abschluss zu beraten. (tk)

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bAV: Alte Leipziger setzt auf Unterstützungskasse

Die Alte Leipziger hat grünes Licht erwirkt für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus Unterstützungskassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage. Für die U-Kassenversorgung setzt die Alte Leipziger auf das neue bAV-Produkt AL_DuoSmart.

Bei der Unterstützungskasse (U-Kasse) handelt es sich um eine der ältesten Formen der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Die Alte Leipziger zählt hier zu den Pionieren und hatte bereits Mitte der 1980-er Jahre kleinen und mittleren Unternehmen solche Versorgungen angeboten. In den vergangenen Jahren stand der Durchführungsweg für viele Vermittler nicht mehr im Fokus. Da die Zuwendungen zu einer Fondspolice bislang als steuerlich nicht abzugsfähig galten, war die Finanzierung der Zusagen an starre Garantien geknüpft. Fondspolicen auszuschließen betrachteten aber viele Marktteilnehmer als nicht mehr zeitgemäß. Wie die Alte Leipziger Lebensversicherung mitteilt, konnte in Gesprächen mit der Finanzverwaltung nun eine Wende erzielt und die Bahn geebnet werden für die fondsgebundene Rückdeckung der Leistungen aus U-Kassen im Wege der beitragsorientierten Leistungszusage.

Neue Lösung für U-Kassenversorgung

Bei der Alte Leipziger kommt für die U-Kassenversorgung das neue bAV-Produkt AL_DuoSmart zum Einsatz, bei dem die Beiträge sowohl in einem ertragsorientierten Fondskonzept als auch im Sicherungsvermögen angelegt werden. Mindestens 80% der Beiträge sind garantiert. Bei diesem Garantieniveau bleibe Spielraum für die Kapitalanlage bei besseren Ertragschancen und gleichzeitiger Begrenzung der Risiken.

In den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn wird zur Absicherung des erreichten Guthabens der Anteil der klassischen Anlage gesteigert.

Zwar dominiert der Durchführungsweg „Direktversicherung“ im bAV-Markt, doch die Beitragshöhe darin ist begrenzt. In U-Kassen sind die Beiträge dagegen in unbegrenzter Höhe steuerfrei. Sie eignen sich für besonders hohe Dotierungen, die beispielsweise Gesellschafter-Geschäftsführer gerne nutzen. (tk)

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bAV: Direktversicherung kein pfändbares Arbeitseinkommen

Gehört eine monatlich von einer Arbeitgeberin auf dem Weg der Entgeltumwandlung gezahlte Versicherungsprämie in eine Lebensversicherung zum pfändbaren Einkommen einer Arbeitnehmerin? Ihr Ex-Mann hatte geklagt, das BArbG hat eine Entscheidung getroffen.

Ein geschiedener Ehemann hat gegen die Arbeitgeberin seiner Ex-Frau geklagt. Im Rahmen der Scheidung war es zu einer Vereinbarung über die Aufteilung von Schulden aus einem laufenden Bauprozess gekommen. In diesem Zusammenhang wurde die Ex-Frau im Wege eines familiengerichtlichen Versäumnisbeschlusses zur Zahlung von 22.679,60 Euro nebst Zinsen an ihren Ex-Mann verpflichtet. Aufgrund dieses Versäumnisbeschlusses erwirkte der Kläger einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über das gegenwärtige und zukünftige Arbeitseinkommen der Ex-Frau. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wurde ihrer Arbeitgeberin im November 2015 zugestellt. Im Mai 2016 schlossen die Frau und ihre Arbeitgeberin eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Diese hatte eine betriebliche Altersversorgung im Wege einer Direktversicherung zum Gegenstand. Nach dem Versicherungsvertrag ist Versicherungsnehmerin die Arbeitgeberin, Begünstigte ist die Ex-Frau des Klägers. Der von der Arbeitgeberin monatlich in die Direktversicherung einzuzahlende Beitrag beträgt 248,00 Euro. In der Folgezeit leistete die Arbeitgeberin aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses Zahlungen an den Kläger, wobei sie bei der Ermittlung des pfändbaren Einkommens der Ex-Frau den monatlichen Versicherungsbeitrag in Höhe von 248,00 Euro unberücksichtigt ließ.

Mit seiner Klage begehrt der Kläger von der Arbeitgeberin seiner Ex-Frau höhere Zahlungen. Er hat die Auffassung vertreten, dass die Entgeltumwandlung das pfändbare Einkommen seiner Ex-Frau nicht reduziere. Diese habe mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Verwertungszuständigkeit über ihre Forderung verloren. Im Übrigen gelte der Rechtsgedanke des § 850h ZPO.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr teilweise stattgegeben. Mit der Revision begehrt die Arbeitgeberin der Ex-Frau nun die vollständige Abweisung der Klage.

BArbG: Kein pfändbares Einkommen

Die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht war erfolgreich, wie das Bundesarbeitsgericht in einer Pressemitteilung bekanntgibt: Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers durch Entgeltumwandlung für seine bAV verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen im Sinne von § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor.

Daran ändert auch der Umstand, dass die Entgeltumwandlungsvereinbarung erst nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses getroffen wurde, im konkreten Fall deshalb nichts, weil die Ex-Frau mit der mit ihrer Arbeitgeberin getroffenen Entgeltumwandlungsvereinbarung von ihrem Recht aus § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG auf bAV durch Entgeltumwandlung Gebrauch gemacht hat und der hier vorgesehene Betrag nicht überschritten wurde. Laut § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4% der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine bAV verwendet werden.

Bei einer an § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG orientierten normativen Betrachtung stellt die von der Ex-Frau mit ihrer Arbeitgeberin getroffene Entgeltumwandlungsvereinbarung keine den klagenden Ex-Mann als Gläubiger benachteiligende Verfügung im Sinne von § 829 Abs. 1 Satz 2 ZPO dar. In einem solchen Fall scheidet zudem ein Rückgriff auf § 850h ZPO aus. Ob eine andere Bewertung dann geboten ist, wenn – anders als hier – ein höherer Betrag als der in § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vorgesehene umgewandelt wird, musste der Senat im konkreten Fall nicht entscheiden. (ad)

BArbG, Urteil vom 14.10.2021, Az.: 8 AZR 96/20; Vorinstanz: LAG München, Urteil vom 14.08.2019, Az.: 11 Sa 26/19

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Altersvorsorge: Das muss die künftige Bundesregierung angehen

Die Altersvorsorge ist eine der größten Baustellen für die künftige Regierung – egal wie diese aussehen wird. Den Reformbedarf bei der geförderten privaten Altersvorsorge haben die Wahlprogramme aller Parteien bereits erkannt. Nun gilt es, diesen in die Tat umzusetzen. Dabei darf die künftige Qualität der Beratungsdienstleistung nicht zu kurz kommen.

Von Martin Stenger, Sales Director Business Development Insurance & Retirement bei Franklin Templeton

16 Jahre Angela Merkel haben unserem Land einen Stempel aufgedrückt. Die Kanzlerin wird in die Geschichte eingehen, weil sie Deutschland verändert und Weichen gestellt hat wie kein Zweiter vor ihr. Vor allem die letzten Jahre ihrer Kanzlerschaft, in der Merkel dauerhaft aus dem Krisenmodus heraus zu agieren schien, waren aber auf verschiedenen Gebieten durch Reformstau gekennzeichnet, sind Zukunftsprojekte liegen geblieben, blieben Fragen unbeantwortet. Fragen, die nun von Mitgliedern der neu gewählten Regierung dringend angegangen werden müssen.

Die ausgebliebene Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge ist das vielleicht drängendste Beispiel. Die bevorstehende Absenkung des Höchstrechnungszinses von 0,9 auf 0,25% infolge des Niedrigzinsdrucks bedeuten praktisch das Aus geförderter Altersvorsorgeprodukte mit 100%-­Beitragsgarantie. Viele Versicherer haben bereits angekündigt, ab dem neuen Jahr keine entsprechenden Produkte mehr anbieten zu können. Damit droht vor allem Geringverdienern und Familien eine Versorgungslücke bei geförderten Altersvorsorgeverträgen.

Absenkung des Garantieniveaus auf 80% notwendig

Die Wahlprogramme aller Parteien haben den Reformbedarf bei der geförderten privaten Altersvorsorge erkannt. Nun muss die neu zu bildende Koalition abstimmen, um die unterschiedlichen Vorstellungen in einen Konsens zu gießen. Um keine Zeit mit Grabenkämpfen zu vergeuden, sollte sofort eine leicht umzusetzende Minimalreform in Gang gesetzt werden, um die Angebotslücke zu schließen. Dazu bedarf es nur einer Absenkung des gesetzlich verpflichteten Garantieniveaus von 100% auf 80% oder gar einer weiteren Reduktion. Die Außenkommunikation einer neuen Koalition wird dann die Aufgabe haben, den Bürgern klarzumachen, dass im Falle einer solchen Reform den Versicherten nicht etwa weniger Bezüge zur Verfügung stünden, sondern dass eher das Gegenteil der Fall sein wird: Die Versicherten werden eine Steigerung ihrer Bezüge erfahren, da es den Anbietern mit dieser Minimalreform möglich sein wird, renditeträchtigere Produkte bei einer gleichzeitigen Risiko­absicherung anzubieten.

Alle Parteien gefordert

Alle Parteien sind aufgefordert, diese Minimalreform in Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen, um sich für die notwenigen Anpassungen der privaten geförderten Altersvorsorge Zeit und Handlungsoptionen zu schaffen, die nicht zulasten ihrer Wähler gehen, denn die Absenkung des Garantieniveaus auf 80% ist ein unverzichtbarer Schritt im Interesse aller Vorsorgesparer in Deutschland.

Gemeinsamkeiten gibt es etwa bei CDU und SPD. Beide forderten im Wahlkampf eine verpflichtende Einbeziehung von Selbstständigen in die gesetz­liche Altersvorsorge, um den Mittelstand in Deutschland zu stärken. Bei der privaten Altersvorsorge setzten sich beide Parteien für staatliche Standardvorsorgeprodukte ein. Auch gibt es hier eine gemeinsame Schnittmenge mit den Grünen, die einen Bürgerfonds als Ersatz für die Riester-Rente vorgeschlagen haben.

Pro und Contra von Staatsfonds

Aus Sicht der Versicherungsvermittler wäre es begrüßenswert, einen Blick auf das Konzept der FDP zu werfen, deren Ideen den Vorstellungen der Maklerschaft am nächsten kommen. Sie forderte im Wahlkampf eine gesetzliche Aktienrente, die sich mithilfe eines Staatsfonds umsetzen ließe, finanziert durch die Abzweigung von zwei Prozentpunkten aus dem Umlagesystem.

Allerdings bedeutet ein Staatsfonds auch immer die Gefahr des Missbrauchs der Ein­lagen, etwa in Krisensituationen. In Irland geriet der staatliche Pensionsreservefonds NPFR während der Finanzkrise 2008 in Schief­lage. Die Regierung vergriff sich am Pensionsfonds zur Bankenrettung. Spanien verabschiedete 2012 sogar ein Gesetz, um auf den Staatsfonds regulär zugreifen zu können. Hinzu kommt, dass ein am Markt dominierender Staatsfonds auch wettbewerbsrechtlich problematisch sein kann.

Das Problem mit den Staatsfonds scheinen viele Parteien lieber verdrängen zu wollen. Die auch von den Grünen vertretene Auffassung, dass ein breit aufgestellter Staatsfonds keine Garantien mehr benötige, kann vor dem Hintergrund dieser Beispiele nicht ernsthaft aufrechterhalten werden, wenn ein Zugriff nach Begehrlichkeiten nicht vermieden werden kann.

Hat Vorsorgeberatung noch eine Zukunft?

Was die Zukunft der Beratungsdienstleistung betrifft, hat vor allem die CDU zuletzt eine erstaunliche Kehrtwende hin zur Position der Grünen vollzogen, die sich bei der privaten Altersvorsorge für eine Opt-out-Option ohne Abschlusskosten einsetzt. Einer Konsens­findung ist das zuträglich, der künftigen Qualität der Beratungsdienstleistung hingegen nicht. Es kann und darf nicht im Interesse der Versichertengemeinschaft liegen, wenn zentrale Fragen der Altersvorsorge in Zukunft bei den Personalabteilungen der Unternehmen hängen bleiben.

Stattdessen sollte es weiter finanzielle Anreize für Vorsorgesparer geben, etwa durch die Steuergesetze. Fehlen diese Anreize, würden die Ausgaben der Bundesbürger rasch konsumorientierter werden, die Auswirkungen wären volkswirtschaftlich fatal. Das Thema Provisionsverbot war hingegen zuletzt von keiner Partei ernsthaft verfolgt worden. Sowohl die CDU als auch die FDP scheinen sich mit dem Dualismus, der sich zwischen Honorar- und Provisionsberatung herausgebildet hat, arrangieren zu können.

Klimaziele berücksichtigen

Da der Klimaschutz zuletzt so stark an Bedeutung gewonnen hat, dass er weit über die Fridays-for-­Future -Bewegung und selbst über die Parteigrenzen der Grünen hinweg ausstrahlt, sodass sich sogar ein Olaf Scholz veranlasst sah, sich im Wahlkampf als „Klimakanzler“ zu positionieren, kann davon ausgegangen werden, dass das künftige Altersvorsorgemodell – in welcher Ausgestaltung auch immer – darauf ausgerichtet sein wird, die Pariser Klimaziele stärker zu berücksichtigen.

Berater müssen ab dem 02.08.2022 ihre Kunden fragen, in welchem Umfang ihre Altersvorsorge nachhaltig gestaltet werden soll. Hier ist der Kapitalmarkt bereits weitestgehend dem EU-Aktionsplan gefolgt und hat Produkte entwickelt, die „Paris-aligned“ sind und strenge Kriterien anlegen. Die Klima-Referenz-Benchmarks sollen vor allem die Transparenz von Anlageinstrumenten garantieren und das Risiko von Greenwashing durch gemeinsame Standards, Ziele und quantitative Größen auf ein Minimum senken. Paris-aligned OGAW-konforme Smart-Beta-ETFs etwa sind ein Beispiel dafür, wie die neuen Klima-Benchmarks der EU die Entwicklung flexibler Instrumente für die Portfolio-Allokation vorangetrieben haben. Hier bestehen gute Chancen für ein aktienorientiertes Vorsorgemodell, das am ehesten in der Lage sein wird, solche neuartigen klimafreundlichen Produkte in das Vorsorgekonzept zu integrieren.

Den Artikel lesen Sie auch in AssCompact 10/2021, Seite 52 f., und in unserem ePaper.

Artikelbild: © JeanLuc – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Martin Stenger

Die digitale bAV-Bestandsverwaltung in der Praxis

Die Bestandsverwaltung in der bAV ist auf Digitalisierungskurs. Um Daten gemeinsam zu verwalten, ist die Vernetzung von Unternehmen, Vermittlern und Versicherern erforderlich. Das gelingt etwa über das Firmenportal der Alte Leipziger, das seit 2019 bei Apollo im bayerischen Schwabach eingesetzt wird.

Interview mit Christine Schwarz, Head of Payroll bei Apollo, Paul Herbst, Geschäftsführer der Denken für Morgen GmbH, und Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstandsmitglied der ALH Gruppe
Frau Schwarz, Apollo nutzt seit 2019 das Firmenportal der Alte Leipziger, um dort die bAV seiner Mitarbeiter zu verwalten. Warum?

Christine Schwarz: Apollo befindet sich seit einigen Jahren auf einem konsequent erfolgreichen Weg der Digitalisierung. So wurde unter anderem 2018 die digitale Personalakte eingeführt und damit war klar, dass auch alle Vorgänge, die die gesamte bAV betreffen, auf eine effiziente, papierlose Plattform überführt werden.

Wie lange dauerte die Einführung, bis alle Mitarbeiter- und Vertragsdaten in das Portal überführt waren?

Christine Schwarz: Apollo war, gemeinsam mit dem Dienstleister für die bAV, einer von wenigen Pilot-Firmenkunden bei der Implementierung des Firmenportals. Wie bei einem Pilotprojekt nicht ungewöhnlich, kam es anfänglich zu Reibungsverlusten. Die Übertragung der relevanten Daten und Verträge in das Portal dauerte etwa ein halbes Jahr. Das Feintuning war dann nach etwa einem Jahr abgeschlossen. Der Aufwand hat sich gelohnt. Jetzt läuft so weit alles.

Firmenportale sollen Verwaltungsprozesse in der bAV für die beteiligten Parteien vereinfachen und beschleunigen. Welche Erfahrungen macht hier Apollo Optik?

Christine Schwarz: Durch die Verwaltung und Betreuung der gesamten bAV durch unseren externen Dienstleister konnten wir bei Apollo den administrativen Aufwand und die damit verbundenen Personalkosten bereits in der Vergangenheit deutlich reduzieren. Dieser Effekt hat sich durch die Nutzung der digitalen Plattform, vor allem im Tarifbereich, nochmals spürbar verstärkt. Der große Vorteil des Firmenportals liegt aus unserer Sicht darin, dass Veränderungen, die bei bAV-Verträgen sehr oft vorkommen, nicht mehr wie früher umständlich per Mail an den Vermittler bzw. den Versicherer geschickt werden müssen, sondern direkt am Bildschirm bearbeitet werden und innerhalb von maximal 60 Minuten sichtbar sind.

Manche Vermittler stehen Firmenportalen kritisch gegenüber, fürchten sie doch, dass ihre Arbeit mit dem Abschluss des Vertrags beendet ist und sie in Folgeberatungen nicht mehr zum Zuge kommen. Ist diese Sorge berechtigt?

Paul Herbst: Diese Angst ist aus unserer Sicht unbegründet. Eine Besonderheit des Firmenportals der Alte Leipziger ist nämlich, dass der Vermittler die bAV steuern kann, sofern der Kunde damit einverstanden ist. Denn für jeden Prozess kann zwischen beiden festgelegt werden, welche Aufgaben der Vermittler übernimmt und welche auf Wunsch des Kunden von der Alte Leipziger wahrgenommen werden sollen. Wer sich primär auf den Abschluss konzentriert und darüber hinaus keine oder wenig Service­leistungen bietet, hat das Nachsehen, mit oder ohne Firmenportal. Aber ohne digitale Verwaltung und auch Beratung der Mitarbeitenden über virtuelle Kanäle wird es im qualifizierten bAV-Geschäft zukünftig nicht (mehr) gehen.

Inhouse-Lösung oder Makler – wer ist bei Apollo Optik für die Verwaltung der Daten und die laufenden Anpassungen und Aktualisierungen zuständig?

Paul Herbst: Wir bieten unseren Firmenkunden seit jeher ein Full-Service-Paket, das von der Ein-Mann-GmbH bis zu größeren mittelständischen Unternehmen mit mehreren Tausend Mitarbeitern gerne angenommen wird. Daher werden bei Apollo sämtliche Geschäftsvorfälle durch uns bearbeitet und umgesetzt; seit gut einem Jahr können wir auch die Policierung der Neuzugänge selbst anstoßen. An Apollo gehen somit alle relevanten Daten und Unterlagen nur noch in digitaler Form und HR wird maximal entlastet.

Die Alte Leipziger bietet ihren bAV-Kunden das Portal kostenlos an. Lohnt sich das für den Versicherer?

Dr. Jürgen Bierbaum: Ja, unbedingt. Denn wir verstehen uns schon lange nicht nur als Produkt-, sondern auch als Serviceanbieter. Die zur Gruppe gehörende Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH berät bereits seit den 1970er-Jahren Unternehmen in Fragen der betrieblichen Altersversorgung: Dazu gehören etwa versicherungsmathematische Gutachten, betriebswirtschaftliche Analysen und juristische Stellungnahmen. Bei der Betreuung der Firmen arbeiten wir eng mit deren Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sowie mit ihren Beratern (Makler, Mehrfachvermittler und Generalagenten) zusammen. Unser Angebot an die Arbeitgeber, das Firmenportal als Verwaltungstool zu nutzen, bietet ihnen und den Vermittlern einen Mehrwert, wie Frau Schwarz und Herr Herbst bereits dargestellt haben, und passt genau in unser Profil als moderner, digital aufgestellter bAV-Versicherer.

Die bAV ist historisch besonders papierreich. Man verbindet mit ihr Umzugskartons mit Papier. Ist das digitale Firmenportal ein Beitrag zur Nachhaltigkeit?

Dr. Jürgen Bierbaum: Noch vor gar nicht langer Zeit verschickten die Mitarbeiter der Alte Leipziger einmal jährlich tatsächlich große Mengen an gedrucktem Papier an die Arbeitgeber. Wird hingegen das Firmenportal genutzt, werden selbst Originalverträge und Nachträge nicht mehr ausgedruckt, sondern sind im Portal hinterlegt. Die Duplikate erhalten die Arbeitnehmer direkt von der Alte Leipziger und nicht mehr wie früher im Umweg über den Arbeitgeber oder den Vermittler. Über die Versandkosten gibt die Alte Leipziger einen Teil der ersparten Verwaltungskosten an den Arbeitgeber bzw. den Vermittler weiter. Nun bereiten wir vor, dass die Arbeitnehmer ihre Vertragsunterlagen künftig im Original über unsere App fin4u erhalten können. Sie sehen also: Das sind viele Schritte, um das Geschäftsfeld nachhaltig und ressourcenschonend zu getalten.

Die wenigsten Vermittler haben Lust und Zeit, sich die Funktionsweisen von bis zu einem Dutzend Portale anzueignen. Wann wird sich das Firmenportal der Alte Leipziger für Fremdversicherer öffnen?

Dr. Jürgen Bierbaum: In der Realität ist es ja so, dass Unternehmen zum Beispiel eine Direktversicherung bei dem einen Ver­sicherer und die Direktzusage bei einem anderen Versicherer abgeschlossen haben. Zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe ist es deshalb für sie elementar wichtig, dass auch Fremdverträge über das Firmenportal verwaltet werden können. Eine Lösung wird für 2022 vorbereitet.

Über die Interviewgeber

Christine Schwarz ist Head of Payroll bei Apollo, mit rund 900 eigenen sowie Franchise-Geschäften der filialstärkste Optiker Deutschlands. Die bei Apollo eingesetzten bAV-­Lösungen sind Pensionskassen und Direktzusagen, die bei der Alte Leipziger rück­gedeckt sind.

Dr. Jürgen Bierbaum ist Vorstandsmitglied und zuständig für das Ressort „Lebensversicherung“ bei der ALH Gruppe. Auf diese Sparte entfielen 2020 Beitragseinnahmen in Höhe von 2,8 Mrd., davon mehr als 40% auf die betriebliche Altersversorgung.

Paul Herbst ist Geschäftsführer der Denken für morgen GmbH. Sie bietet Privat- und Firmenkunden individuelle Lösungen und langfristige Betreuung bei privater und betrieblicher Alters­versorgung.

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 09/2021und in unserem ePaper.

Bild: © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

 
Interview mit
Dr. Jürgen Bierbaum
Paul Herbst
Christine Schwarz

Besitzstände in der bAV antasten – ja oder nein?

Erworbene Ansprüche älterer Arbeitnehmer sollen bestehen bleiben, werden teils aber auch als Hürden für gerechtere Betriebsrenten betrachtet, ergibt eine Aon-Studie, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zum Thema befragt hat.

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber halten Besitzstandsdenken für eine Hürde, um eine gerechtere Altersversorgung zu erreichen – theoretisch. In der Praxis aber sind die meisten dafür, in der bAV die erworbenen Rentenansprüche der älteren Generation nicht anzutasten. Das zeigt jedenfalls die aktuelle Aon-Studie „Generationengerechtigkeit und Altersversorgung“, für die und 1.000 Arbeitnehmer im Alter von 18 bis 65 Jahren aus Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern und 119 Führungsverantwortliche befragt wurden.

Demnach sagen 72% der Arbeitnehmer, dass weniger Besitzstandsdenken in der bAV allen Arbeitnehmern nutzen würde. Ein genauso großer Anteil (73%) aber findet, dass ältere Arbeitnehmer ihre Ansprüche auch verdient haben.

Laut der Aon-Studie sehen also mit 72% sogar mehr Arbeitnehmer als Arbeitgeber (58%) Besitzstandsdenken, also das Recht auf bereits erworbene Ansprüche, als hinderlich für notwendige Änderungen in der bAV an. Und es sind auch mehr Arbeitnehmer (57%) als Arbeitgeber (47%), die einen solidarischen Beitrag älterer Mitarbeiter für notwendig halten, um eine gerechtere Altersversorgung in der Praxis umzusetzen. Im gleichen Zug aber will die große Mehrheit der Arbeitnehmer (82%) und der Arbeitgeber (87%) am Bestandsschutz für Versorgungsansprüche seitens der älteren Arbeitnehmer festhalten.

„Eine für alle gerechte Lösung ist nicht einfach“, kommentiert Simon Mayer, Principal bei Aon. „Die Wunschvorstellung scheint zu sein ,Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.‘ Das darf aber nicht dazu führen, aus Angst vor Konflikten gar nichts zu tun.“ Die Studie verdeutliche, dass der Generationenkonflikt im deutschen Rentensystem beginne, das Klima in den Unternehmen zu belasten. Insbesondere unter jüngeren Arbeitnehmern mache sich Unmut über die künftige Altersversorgung breit. Die bAV biete jedoch viel kreativen Handlungsspielraum, um zu neuen, wirksamen Lösungen zu kommen, die gerechter für alle seien. Dieser Spielraum müsse nur konsequent genutzt werden, so Mayer weiter. (ad)

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Altersvorsorge: Undurchsichtiger Förderdschungel für Sparer

Einer DIA-Studie zufolge ist das System zur Förderung der Altersvorsorge in Deutschland für Sparer nicht durchschaubar. Sie könnten bei der Wahl eines Weges nicht einschätzen, welcher für ihre Situation der effizienteste sei. Zudem führe der enorme staatliche Förderaufwand nicht zu den erwarteten adäquaten Effekten.

<p>Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat in Kooperation mit dem FinTech myPension und der V.E.R.S. Leipzig GmbH eine Studie durchgeführt, in deren Rahmen anhand von fünf Musterfällen die Nettorenten untersucht wurden, die sich in den einzelnen Altersvorsorge-Förderwegen Entgeltumwandlung mittels Direktversicherung, Riester-Rente, Basisrente und private Rentenversicherung bei gleichem Nettoeinkommen (nach der Einzahlung in den Altersvorsorgevertrag) ergeben. Auch eine Bestandsaufnahme des deutschen Altersvorsorgesystems, die zugleich Probleme und Herausforderungen in den drei Altersvorsorgeschichten benennt und deren Komplexität aufzeigt, ist in der Studie „Was für Sparer übrig bleibt“ zu finden. </p><p>Demnach stellt das System zur Förderung der Altersvorsorge in Deutschland mit seinen unterschiedlichen Förderwegen und Belastungen mit Abgaben im Alter für Sparer als undurchdringlichen Förderdschungel dar. Die Sparer können der Studie zufolge bei der Wahl eines Weges nicht einschätzen, welcher für ihre Situation der effizienteste ist. Zudem bringt der enorme staatliche Förderaufwand nicht die erwarteten adäquaten Effekte. So führen zum Beispiel vermeintlich stark geförderte Sparformen wegen Einbußen bei der gesetzlichen Rente und der Abgabenbelastung im Alter zu vergleichsweise niedrigen Nettorenten.</p><h5>Besteuerung bremst Entgeltumwandlung aus</h5><p>Die Musterberechnungen belegen die signifikanten Einbußen bei der gesetzlichen Rente durch die Entgeltumwandlung in der bAV und die hohen Abgaben im Alter auf Betriebsrenten. Diese beiden Faktoren und die wegen der vorgeschriebenen Beitragsgarantie konservative Kapitalanlage der Direktversicherung führen dazu, dass trotz der bevorzugten Förderung in der Ansparphase die betriebliche Rente in allen betrachteten Musterfällen beim Vergleich unterliegt.</p><p>Die private Rentenversicherung, die vermeintlich die niedrigste staatliche Förderung erhält, erweist sich der DIA-Studie zufolge für die Sparer attraktiver als erwartet: Sie führt in der Mehrzahl der durchgeführten Musterberechnungen zu einer höheren Nettorente als die Vergleichsalternativen. Grund dafür sind laut Studienverfasser die niedrige Ertragsanteilsbesteuerung und die höhere Rendite wegen der freieren Kapitalanlage in der Ansparphase.</p><p>Beim Vergleich der Entgeltumwandlung mittels Direktversicherung in der bAV mit einer privaten Rentenversicherung ergab sich in der DIA-Studie, dass die bAV-Lösung für alle betrachteten Musterfälle schlechter abschneidet. Selbst in Szenarien mit einer Renditeerwartung von unter den gegebenen Markt- und Produktbedingungen unrealistischen 6%, liegen die Nettorenten noch unterhalb der vergleichbaren Ergebnisse einer privaten Rentenversicherung. Die Förderung in Form des Bruttosparens verfehlt aus Sicht des Sparers damit ihre Wirkung. Hinzu kommen die geringere Portabilität bei einem Arbeitgeberwechsel, wodurch gegebenenfalls im Laufe eines Berufslebens mehrere Verträge mit wiederholten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Dies schmälert die Rendite zusätzlich.</p><p>Bei der Riester-Rente offenbaren sich zwischen den einzelnen Musterberechnungen in der DIA-Studie große Unterschiede: Für ein Geringverdiener-Ehepaar mit Kindern ist diese Form der geförderten Altersvorsorge aufgrund der Zulagen lohnenswert. Für die anderen Musterfälle müsste die Rendite jedoch 5% oder mehr betragen, um mit der privaten Rentenversicherung mithalten zu können – eine Rendite, die wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Beitragsgarantie gegenwärtig nicht zu erreichen ist. </p><p>Die Basisrente erweist sich laut Studie als effiziente Altersvorsorge für Selbstständige. Auch Topverdiener schneiden mit der Basisrente im Vergleich zu einer privaten Rentenversicherung erkennbar besser ab. Allerdings müssen sie dafür die geringere Flexibilität einer Basisrente in Kauf nehmen, deren Verfügbarkeit stark eingeschränkt ist. Dieser Einwand gilt für die anderen untersuchten Musterkunden in noch viel stärkeren Maß, da in ihrem Fall die Basisrente nur geringfügig höher ist und sich mit diesem Unterschied der Verzicht auf Flexibilität kaum rechtfertigen lässt.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Konsolidierung des Altersvorsorgesystems und Mentalitätswandel bei Sparern vonnöten --><h5>Konsolidierung des Altersvorsorgesystems und Mentalitätswandel bei Sparern vonnöten </h5><p>Die DIA-Studie stützt die Forderung nach einer Vereinfachung und Konsolidierung des hochkomplexen deutschen Altersvorsorgesystems. Ein weiterer Ausbau des bestehenden Systems hingegen, zum Beispiel um eine in den Wahlprogrammen mehrerer Parteien geforderte Staatsfondslösung, verkompliziere die Situation für die Altersvorsorgesparer zusätzlich.</p><p>Bei der Beurteilung der geförderten Altersvorsorge, so eine weitere Aussage der Studie, sei die zu erwartende Rendite von größerem Einfluss als die eigentliche Förderung. Das spiegele sich im guten Abschneiden der privaten Rentenversicherung wider. Bei den Altersvorsorgeformen, die aufgrund regulatorischer Beschränkungen eine deutlich konservativere Kapitalanlage fahren müssten, sei die Förderung nicht in der Lage, den daraus entstehenden Nachteil zu kompensieren. Daher ist es den Studienautoren zufolge dringend geboten, auch in der bAV mehr Freiheiten bei der Gestaltung von Betriebsrentenzusagen zu gewähren und zum Beispiel die Beitragszusage mit Mindestleistung neu zu definieren.</p><p>Neben regulatorischen Veränderungen sei aber auch ein Mentalitätswandel unter den Altersvorsorgesparern erforderlich: Produkte mit Beitragsgarantien, die heute noch in der Überzahl nachgefragt würden, könnten aufgrund der viel zu niedrigen Renditeerwartung keinen sinnvollen und ausreichenden Beitrag zur Altersvorsorge leisten. (ad)</p><p>Weitere Informationen zur Studie gibt es <a href="https://www.dia-vorsorge.de/presse/auf-die-nettorente-kommt-es-an/&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Richard – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/06A7FC69-6E7F-463D-8D7A-16C4C764F321"></div>

 

Gothaer wählt ePension für digitale bAV- und bKV-Verwaltung

Mit der Einführung des Arbeitgeber-Portals von ePension erleichtert die Gothaer Firmenkunden und Vermittlern die digitale Verwaltung in den Bereichen bAV und bKV. Die Verwaltung der bKV wurde erst neu in das Portal integriert.

Das Serviceportal ePension, das zur Hypoport-Gruppe gehört, ermöglichte bisher nur die papierlose Verwaltung in der betrieblichen Altersversorgung. Im neuen Arbeitgeber-Portal ist nun auch die digitale Organisation der bKV enthalten. Als erster Versicherer setzt nun die Gothaer dieses Softwaretool ein, um ihren Firmenkunden und Vermittlern eine schlanke Verwaltung und einfachere Prozesse zu ermöglichen.

Digitale Prozesse und intuitive Bedienung

Mit dem Gothaer Firmenportal werden Geschäftsvorfälle wie Vertragsüberblick, Änderungsmitteilungen oder Vertragsänderungen direkt online im Portal umgesetzt. So kann die Bearbeitungszeit der einzelnen Vorgänge minimiert werden, verspricht die Gothaer den Nutzern. Kosten entstehen weder für Vermittler noch für Firmenkunden.

Je nach den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens kann der Vermittler die Rechte des Arbeitgebers festlegen. Bereits bestehende Verträge können in das Portal integriert werden, sodass eine einheitliche Verwaltung ermöglicht wird. (bh)

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R+V FirmenRente Safe+Smart ergänzt bAV-Angebot

Seit Anfang August hat die R+V ihre R+V-FirmenRente Safe+Smart im Programm, eine steuerlich geförderte Direktversicherung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage des Arbeitgebers. Bei der Anlage des angesparten Kapitals gibt es „sicheres Kapital“ und „Chancen-Kapital“.

<p>Die seit Anfang August neu erhältliche R+V-FirmenRente Safe+Smart ist eine steuerlich geförderte Direktversicherung auf Basis einer beitragsorientierten Leistungszusage des Arbeitgebers. Die Anlage des angesparten Kapitals funktioniert dabei nach dem Safe+Smart-Prinzip wie in der privaten Altersvorsorge: Es gibt ein sicheres Kapital und ein Chancen-Kapital. Das sichere Kapital wird im R+V-Sicherungsvermögen gemanagt und fest verzinst. Mit dem Chancen-Kapital sowie den Überschüssen aus dem sicheren Kapital profitiert der Kunde von der Wertentwicklung am Aktienmarkt. Diese richtet sich nach der Entwicklung der Aktienindizes DAX 30, EURO STOXX 50 und MSCI WORLD. Wichtig dabei: Eine garantierte lebenslange Rente oder Kapitalauszahlung ist fest vereinbart. Dabei wählt der Arbeitgeber selbst sein individuelles Garantieniveau. Das bedeutet, dass mindestens 55% und maximal 90% der Beiträge immer ins sichere Kapital fließen.</p><h5>Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital kann kostenlos geändert werden</h5><p>Bei der R+V-FirmenRente Safe+Smart kann der Arbeitgeber oder – wenn er das Wahlrecht überträgt – jeder Mitarbeiter vertragsindividuell die Aufteilung zwischen sicherem Kapital und Chancen-Kapital kostenlos ändern. Auch kann jeder Mitarbeiter den aktuellen Stand seiner bAV online einsehen. Die Verwaltung der Verträge läuft für die Arbeitgeber einfach und bequem über das FirmenPortal Vorsorge der R+V. Um die R+V-FirmenRente Safe+Smart zu erhalten, ist lediglich der Anschluss an den branchenunabhängigen Rahmenvertrag FirmenRentePlus erforderlich. Auf Wunsch kann das Produkt zu attraktiven Gruppenkonditionen mit einer Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ergänzt werden. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Goss Vitalij – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/58924B1A-B2FD-4ED6-B41C-6394B3DFD75C"></div>