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Assekuranz Leben allgemein

BU-Modelle: Rechtssicherheit aus Kundensicht ist entscheidend

Die Vielfalt am Markt der Arbeitskraftabsicherung wächst. Mit der Weiterentwicklung von BU- und Grundfähigkeitsversicherung steigen Beratungsanforderungen. Wird die Corona-Pandemie Folgen für diesen Bereich haben? Interview mit Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter der infinma GmbH.

<h5>Herr Dr. Schulz, wie bewerten Sie die Lage am Markt der Arbeitskraft­absicherungen? Gibt es mit BU-Ver­sicherung, Grundfähigkeitsschutz, Dread Disease und Unfallversicherung ausreichend Schutz aus Kundensicht?</h5><p>Die Frage lässt sich ganz eindeutig mit Jein beantworten. Wenn man noch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) hinzunimmt, dann stehen im Prinzip fünf verschiedene Absicherungsmodelle zur Verfügung. Allerdings ist eine solche pauschale Betrachtung wenig zielführend. Für viele Berufsgruppen ist die BU schlicht zu teuer, die EU ist eher eine Worst-Case-Absicherung; erschwerend hinzu kommen die Gesundheitsfragen, die den Zugang zu einer adäquaten Absicherung für viele Kunden behindern.</p><h5>Vor allem rückt die Grundfähigkeitsversicherung immer mehr ins Rampenlicht. Startet hier gerade, ähnlich wie eine Zeit lang in der BU-Versicherung, eine Art von Bedingungswettbewerb?</h5><p>Ja, unser Analystenteam bei infinma konnte feststellen, dass einerseits die Zahl der Anbieter in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen ist. Parallel dazu hat auch die Anzahl der versicherten Grundfähigkeiten zugenommen. Zudem könnte durchaus der Eindruck entstehen, dass bei einigen der neu hinzugekommene Leistungsauslöser vor allem die Marketingabteilungen bei den Versicherern am Werk waren. Mittlerweile überschneiden sich die Grundfähig­keiten zum Teil wie beispielsweise „Greifen“ versus „Hände gebrauchen“. </p><p>Es stellt sich aber auch die Frage nach dem tatsächlichen Mehrwert einiger neuer abgesicherter Grundfähigkeiten. Sicherlich ist der Verlust der Fahrerlaubnis für einen Pkw für die betroffenen Menschen ein schmerzlicher Einschnitt. Allerdings stellt sich die Frage, ob nicht in den meisten Fällen auch eine andere, ohnehin bereits versicherte Grundfähigkeit zu dieser Leistung hätte führen können. Man denke beispielsweise an den Verlust der Sehfähigkeit, die erhebliche Einschränkung motorischer Fähigkeiten, aber auch psychische Erkrankungen, die ja unter Umständen in der Grundfähigkeitsversicherung auch abgedeckt sind.</p><h5>Folglich sind die Tarife ziemlich schwer vergleichbar?</h5><p>Die Produktlandschaft in der Grundfähigkeitsversicherung bzw. die Definition der einzelnen Leistungsauslöser hat in der Tat eine hohe Komplexität erreicht, die den Vergleich der Tarife sehr schwer macht. Alleine für den Gebrauch der Hand konnten wir bei einer Untersuchung im Oktober 2020 mehr als 30 verschiedene Definitionen in den Bedingungen finden. Diese beruhen zum Teil auf sehr unterschiedlichen Annahmen und können ziemlich speziell sein. Eine Schraube einer bestimmten Größe in einen Dübel zu drehen, ist vermutlich für einen Handwerker leichter als für einen Büroangestellten. Demgegenüber ist das Öffnen einer Flasche eine sehr allgemeine Definition, die auf den ersten Blick keine bestimmte Berufsgruppe bevorzugt.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Müssen denn die Tarife berufs­spezifischer werden?--><h5>Müssen denn die Tarife berufs­spezifischer werden?</h5><p>Für die Grundfähigkeitsversicherung können wir davon nur dringend abraten. Der Vorteil dieser Absicherung ist ja gerade, dass nicht ein bestimmtes Berufsbild versichert ist und damit einer der wesentlichen Kritikpunkte an der BU entfällt. </p><p>Gerade über das Erreichen des erforderlichen BU-Grades von mindestens 50% gibt es im Leistungsfall häufig unterschiedliche Auffassungen zwischen Versicherer und Versichertem. Wenn nun die Grundfähigkeitstarife berufsspezifischer werden, was immer das in der Praxis auch bedeuten mag, dann stößt man möglicherweise sehr schnell an Grenzen. Insofern kann eine derartige Ausgestaltung allenfalls in bestimmten Fällen sinnvoll sein, beispielsweise beim Verlust der Fahrerlaubnis für Busse und Lkw, der ja aus anderen Gründen als beim Pkw eintreten kann. Erste Ansätze zu Berufskonzepten, etwa das Tragen einer Atemmaske bei Feuerwehrleuten, zeigt bereits die Problematik. Die Verknüpfung der Grundfähigkeit – also hier das Tragen der Atemschutzmaske – mit dem konkreten Beruf – hier der des Feuerwehrmanns – schließt andere Berufsgruppen zwangsläufig vom Schutz aus, zum Beispiel wären das Mitarbeiter im Katastrophenschutz oder etwa auch Angestellte in Forschungslaboren.</p><h5>Sie selbst haben Marktstandards herausgearbeitet. Die können wir nicht alle aufzählen, aber was halten Sie für besonders wichtig?</h5><p>Unabhängig davon, welches Absicherungsmodell bewertet wird – wir werden im ersten Quartal dieses Jahres auch erstmals Marktstandards für die Risikoversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung veröffentlichen –, sollten diese Branchendurchschnittswerte vor allem auf die Rechtssicherheit aus Kundensicht abzielen. Dazu gehört beispielsweise ein möglichst kurzer Prognosezeitraum, der Verzicht auf Meldefristen bei der Beantragung der Leistungen, aber auch der Verzicht auf Meldepflichten bei Verbesserung des Gesundheitszustandes, Minderung der Berufsunfähigkeit oder Wieder­aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. In der BU spielen abhängig von der jeweiligen Zielgruppe sicher auch die Regelungen zur Umorganisation des Arbeitsplatzes eine gewisse Rolle.</p><h5>Was halten Sie denn von der Kombination einer betrieblichen Altersversorgung mit einer Grundfähigkeitsversicherung?</h5><p>Mit Schreiben vom 19.02.2019 hat das Bundesfinanzministerium die Absicherung von Grundfähigkeiten als steuerlich zulässig im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) erklärt. </p><p>Die Grundfähigkeitsversicherung in der bAV kann vor allem für Unternehmen interessant sein, die viele Mitarbeiter beschäftigen, die bei der Ausübung ihrer Tätigkeit auf ihre Grundfähigkeiten angewiesen sind. Das gilt naturgemäß in besonderem Maße für die Berufsgruppen, die einen hohen Anteil körperlicher Tätigkeit haben. Gegen-über einer BU dürfte die Möglichkeit, den Mitarbeitern eine preisgünstige Absicherung gegen Invalidität anzubieten, größer sein. Möglicherweise sind auch die Zugangsvoraussetzungen – sprich die Gesundheitsprüfungen – einfacher.</p><h5>In der BU-Versicherung wird hie und da auch noch an der Bedingungsschraube gedreht. Uns scheint, es geht neben den Zielgruppen aktuell vor allem um die Nachversicherungsgarantie. Wie wichtig ist das Thema?</h5><p>Grundsätzlich sind Nachversicherungsmöglichkeiten für die Kunden wichtig, denn sie ermöglichen in aller Regel die Erhöhung des Versicherungsschutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Es kann also quasi der Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung „eingefroren“ werden. </p><p>Allerdings sollte bei dem Thema immer berücksichtigt werden, dass die Ausübung der Nachversicherung bei allen Anbietern von teilweise sehr restriktiven Voraussetzungen abhängt. Grundsätzlich darf eine bestimmte Gesamthöhe der BU-Rente nicht überschritten werden, und diese muss in einer angemessenen Relation zum Brutto- oder Nettoeinkommen stehen. Auch die einzelne Erhöhung ist meist nach oben beschränkt, zum Beispiel auf 600 Euro oder vielleicht auch mal 1.200 Euro. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Eine andere Limitierung ist, dass eine Nachversicherung nur bei bestimmten Anlässen möglich ist. Wie sieht es hier aus?--><h5>Eine andere Limitierung ist, dass eine Nachversicherung nur bei bestimmten Anlässen möglich ist. Wie sieht es hier aus?</h5><p>Von Vorteil ist es auf jeden Fall, wenn eine Nachversicherungsmöglichkeit auch ohne besonderen Anlass besteht. Bei der anlassbezogenen Nachversicherung sehen wir in der Tat inzwischen eine Art Wettbewerb um die Anzahl der optionsauslösenden Ereignisse. Das führt dann zum Teil zu kuriosen Ergebnissen, wenn der eine Versicherer aus Adoption und Geburt ein Ereignis macht, und der andere Versicherer damit wirbt, dass es zwei Ereignisse gibt. </p><p>Tendenziell sind Nachversicherungsmöglichkeiten umso wichtiger, je geringer die Absicherungshöhe bei Vertragsabschluss ist. Wer in der Lage ist, schon zu Beginn der Versicherung eine adäquate BU-Rente abzu­sichern, der wird nur relativ wenig Nachversicherungsmöglichkeiten brauchen; vorausgesetzt, die Höhe der bereits abgeschlossenen Rente lässt überhaupt noch eine Erhöhung zu.</p><h5>Das zeigt schon eine gewisse Komplexität. Worauf gilt es denn noch besonders zu achten?</h5><p>Neben den oben bereits ausführlich beschriebenen Aspekten spielt es natürlich auch eine Rolle, zu welchen Rechnungsgrundlagen die Erhöhung durchgeführt wird. Dies kann in der Praxis sehr unterschiedlich gestaltet sein und möglicherweise auch bei mehreren Erhöhungen verschieden gehandhabt werden. Das könnte dann zum Beispiel so aussehen, dass eine Erhöhung bis zu einer bestimmten Summe nach den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen vorgenommen wird, bei darüber hinausgehenden Erhöhungen greifen dann die Rechnungsgrundlagen für Neuverträge.</p><h5>Es geht hier auch um die Entscheidung, ob auf eine Gesundheits- oder eine Risikoprüfung verzichtet wird. Was ist hier das genaue Thema?</h5><p>Hier spielen zwei Aspekte eine Rolle: Müssen erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden? Das könnte nachteilig sein, da sich der Gesundheitszustand eines Menschen mit fortschreitendem Alter tendenziell eher verschlechtert. Nicht zu verwechseln ist dies jedoch mit der Risikoprüfung im Hinblick auf finanzielle Angemessenheit des BU-Schutzes. Diese Prüfung wird in der Regel grundsätzlich vorgenommen, entfällt also auch bei der Nachversicherung nicht.</p><h5>Was läuft denn gerade ansonsten richtig gut auf Bedingungsseite? Und was läuft schlecht?</h5><p>Grundsätzlich muss man festhalten, dass die Bedingungen in der BU inzwischen in der Breite eine recht hohe Qualität erreicht haben. Gleichwohl gibt es immer noch große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Diese sind jedoch erstens immer schwerer zu erkennen und zweitens für unterschiedliche Zielgruppen unterschiedlich relevant. </p><p>Sehr positiv sehen wir einige Bestrebungen im Bereich der Um­organisation des Arbeitsplatzes bei Selbstständigen. So verzichten einige Anbieter inzwischen bei einer bestimmten Betriebsgröße grundsätzlich auf die Prüfung der Um­organisationsmöglichkeit. Auch die zunehmende Verbreitung einer Verlängerungsmöglichkeit ist durchaus zu begrüßen. </p><p>Bei anderen Entwicklungen, beispielsweise der Teilzeitklausel, erschließt sich bei einigen Formulierungen nicht unbedingt der Nutzen bzw. der Sinn. Was hat der Kunde beispielsweise davon, wenn eine Teilzeitklausel nur innerhalb der ersten zwölf Monate nach dem Wechsel in die Teilzeittätigkeit greift?</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Erwarten Sie, dass das Coronavirus bzw. Covid-19 mittel- oder langfristig einen Einfluss auf die Absicherungsmodelle haben wird?--><h5>Erwarten Sie, dass das Coronavirus bzw. Covid-19 mittel- oder langfristig einen Einfluss auf die Absicherungsmodelle haben wird?</h5><p>Wir haben uns zu diesem Thema schon mit einigen Rückversicherern ausgetauscht und die vorherrschende Meinung war, dass bisher viel zu wenig Erkenntnisse über die tatsächlichen und vor allem langfristigen Auswirkungen von Corona vorliegen. Da bisher nur ein geringer Teil der positiv getesteten Personen überhaupt deutliche Symptome aufweist und dieser Personenkreis in der Regel auch noch eher betagt ist, kann man derzeit davon ausgehen, dass Corona kurzfristig kaum Auswirkungen auf die Anzahl der Leistungsfälle haben wird. </p><p>Auch die sogenannte Infektionsklausel greift an der Stelle ja gerade nicht, da es in allen bisher bekannten Fällen an der Erfüllung des sechsmonatigen Prognosezeitraums mangelt und zudem die Behörden ja auch kein individuelles Tätigkeitsverbot für einzelne Berufstätige aussprechen. Dem Koch eines coronabedingt geschlossenen Restaurants wird ja beispielsweise nicht verboten, dort weiter zu kochen und etwa einen Lieferservice zu bedienen. </p><p>Bedingungsanpassungen sind natürlich denkbar, ebenso Anpassungen in den Gesundheitsfragen, schon allein deshalb, weil sich die Versicherer gegen eventuelle Langzeitschäden absichern wollen. Wie sinnvoll dieses Vorgehen ist, bleibt jedoch fraglich, solange sich an der „Infektionsstruktur“ von Corona nichts Grundlegendes ändern sollte. Wenn ein heute über 50-Jähriger tatsächlich nach beispielsweise 15 Jahren Corona-Spätfolgen nachweisen kann, die auch zu einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit führen würden, dann dürfte allerdings sein Versicherungsschutz bereits ausgelaufen sein. Bei der gesamten Thematik sollte also auch immer die zeitliche Komponente in die Betrachtung einbezogen werden.</p><h5>Zum Schluss noch ein kurzer Blick auf Dread Disease. Um die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist es in letzter Zeit ruhiger geworden. Zu Unrecht? </h5><p>Die Dread-Disease-Absicherung hat aus unserer Sicht den großen Nachteil, dass sie nur auf den ersten Blick leicht verständlich ist und eindeutig definierte Leistungsauslöser aufweist. Schaut man sich mal die Versicherungsbedingungen an, dann sieht man schnell, dass hier hohes medizinisches Fachwissen erforderlich ist, wenn man die Bedingungen verstehen und erst recht vergleichen möchte. Zudem dürfte für viele Interessenten unklar bleiben, dass beispielsweise Krebs nicht gleich Krebs ist. Wenn jemand, der die zunächst einmal vermutlich für ihn erschütternde Diagnose Krebs erhalten hat, dann dazu noch von seinem Versicherer erfährt, dass er aber „nicht genug Krebs“ hat, kann das zu Frust führen. </p><h5>Aus Ihrer Sicht liegt das Problem dann also vor allem in der mangelnden Transparenz und der schweren Verständlichkeit?</h5><p>Für die Dread-Disease-Versicherung gilt noch mehr als für die Grundfähigkeitsversicherung, dass die Anbieter an vielen Stellen die Definition der Leistungsauslöser überdenken und verständlicher gestalten sollten. Insgesamt sehen wir die Dread-Disease-Versicherung nicht als Ersatz im Bereich der Arbeitskraftabsicherung, sondern eher als komplementäres Produkt, beispielsweise in Ergänzung zu einer BU-Absicherung.</p><h5>Welchen Eindruck haben Sie, wie Versicherungsmakler mit den Themen zurechtkommen?</h5><p>Aufgrund der Komplexität der Arbeitskraftabsicherung besteht die Gefahr, dass Makler und Vermittler das Thema beim Kunden gar nicht erst ansprechen; gleichwohl ist der Bedarf immer noch groß.</p><p>Somit sind die Produktgeber gefordert, ihre Vertriebspartner intelligent zu unterstützen und ihre Produkte vor allem transparent zu gestalten.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2021, Seite 38 ff., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-02-2021/65265779&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5CDED6FB-57BF-4A79-9AB0-5F118D62704C"></div>

 
Ein Interview mit
Dr. Jörg Schulz

Generationswechsel bei der Altersvorsorge

Beim Aufbau der Altersvorsorge vollzieht sich ein Generationswechsel: Bei Berufstätigen unter 45 Jahren wächst das Vertrauen in Aktien und Fonds. Mit einer neuen Fondspolice trägt die HDI diesem Umstand und der allgemeinen Zinssituation Rechnung.

<h5>Interview mit Dr. Patrick Dahmen, Vorstandsvorsitzender der HDI Lebensversicherung AG, und Thomas Lüer, Vorstand Makler- und Kooperationsvertrieb der HDI Vertriebs AG</h5><h5>Die private Altersvorsorge lässt immer mehr Federn. Sinkende Überschussbeteiligungen, Reduzierung der Beitragsgarantien, die Diskussion um eine weitere Senkung des Garantiezinses. Lohnt sich die Alters­vorsorge noch?</h5><p>Dr. Patrick Dahmen: Die Altersvorsorge lohnt sich – auch im aktuell herausfordernden Marktumfeld. In der Tat bringen Vorsorgeprodukte mit hohen Garantieverpflichtungen weniger Rendite. Renditenbetrachtungen der letzten zehn Jahre zeigen eindrücklich, dass nur Aktien in der Lage waren, interessante Renditen von durchschnittlich rund 8% zu realisieren. Im Vergleich dazu blieben Erträge von Festgeldern und Bundesanleihen unterhalb der Infla­tionsrate. Im Ergebnis hat das Vermögen der Bundesbürger deutlich an Kaufkraft verloren.</p><p>Überhaupt beobachten wir seit Jahren bei der Zinsentwicklung einen kontinuierlichen Abwärtstrend – inzwischen sind wir sogar auf einem negativen Niveau. In der Folge sind auch die laufenden Über­schussbeteiligungen der Lebensversicherung stetig gesunken. Dabei sind ultra-niedrige Renditen generell eine Hiobsbotschaft für Vorsorgesparer: Während sich bei einer Rendite von 5% das Kapital alle 15 Jahre verdoppelt, dauert es bei einer Rendite von 0,35% ganze 200 Jahre. An den Aufbau einer auskömmlichen Rente ist bei solchen Renditen nicht zu denken.</p><h5>Ein unlösbares Dilemma für Kunden?</h5><p>Thomas Lüer: Keineswegs. Entscheidend beim Vermögensaufbau ist der Faktor „Zeit“. Bei langen Laufzeiten soll verstärkt in renditeorientierte Werte, bei kurzen in eher sichere Anlagen investiert werden. Auf diese Weise nehmen bei einer Laufzeit von etwa 20 Jahren die Schwankungen einer Kapitalanlage in Aktien stark ab und machen über längere Zeiträume stabile Renditekalkulationen möglich. Somit bedarf es in der langfristigen Altersvorsorge grundsätzlich keiner harten Kapitalgarantien. Denn sie resultieren nahezu automatisch aus dem langfristigen Anlagehorizont.</p><h5>Also der Verzicht auf Garantien zugunsten der Rendite?</h5><p>PD: Exakt. Für viele ist diese Forderung ein absolutes „No-Go“. Dabei sind viele Kunden schon einen Schritt weiter. Der Abgesang auf die Lebensversicherung als Vorsorgeform ist unberechtigt, denn bei Kunden vollzieht sich ein nachhaltiges Umdenken. Die Mär von Börsenpapieren als Teufelswerk verfängt insbesondere bei jungen Berufstätigen nicht mehr länger. Gerade nach der Corona-­Erfahrung werden Anlagen am Kapitalmarkt besonders im Rahmen von Vorsorgeprodukten für sie interessanter. Das ist ein wesentliches Ergebnis unserer repräsentativen bundesweiten HDI Berufe-Studie unter insgesamt 3.633 Berufstätigen ab 15 Jahren.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Stößt der Verzicht auf Garantien auf offene Ohren im Maklervertrieb?--><h5>Stößt der Verzicht auf Garantien auf offene Ohren im Maklervertrieb?</h5><p>TL: Im Bereich der Alters­vorsorge ist der Trend hin zu fondsgebundenen Produkten ohne Garantien klar erkennbar. Denn es ist abseh­bar, dass die Niedrigzins­situation weiter anhält. Mit Garantieprodukten ohne staatliche Förderung lassen sich die Lücken bei der Altersvorsorge kaum schließen. Hier vollzieht sich ein Umdenken – sowohl bei Vertriebspartnern als auch bei Kunden.</p><h5>Und die Ergebnisse der Berufe-Studie bestätigen dieses Umdenken?</h5><p>PD: Ja, durchaus. Bei Erwerbstätigen unter 45 Jahren hat inzwischen jeder Fünfte, also 20%, das größte Vertrauen in Aktien, Anleihen und Fonds beim Aufbau der Altersvorsorge. Die gesetzliche Rente dagegen hat in der Corona-Zeit stark an Vertrauen verloren. Im Ergebnis sehen jetzt nur noch 16% der Befragten die gesetzliche Rente als vertrauenswürdigste Altersvorsorgeform an. Zum Vergleich: Bei Beschäftigten älter als 45 Jahre sind es fast doppelt so viele, obwohl auch hier in der Corona-Zeit die gesetzliche Rente viel Zutrauen eingebüßt hat. Die langfristigen Chancen kapitalmarktbasierter Angebote wie insbesondere Aktien und Fonds werden höher gewichtet als die kurz- und mittelfristig möglichen Kursschwankungen an der Börse.</p><h5>Also vollzieht sich ein Genera­tionswechsel bei der Altersvorsorge?</h5><p>PD: Ich bin überzeugt, dass wir vor einem Generationswechsel stehen. Diesem Wandel haben wir mit der Entwicklung unserer neuen Fondspolice „CleverInvest“ konsequent Rechnung getragen. So lassen sich höhere Renditen durch eine individuelle Anlagestrategie in vielfältige Fonds sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase erzielen. Die Anlagestrategie kann jederzeit kostenfrei verändert werden. Zudem kann der Kunde bei Bedarf seine Einzahlungen senken oder erhöhen. Auch in der Auszahlungsphase bekommt er ein Maximum an Flexibilität. Ein hohes Maß an Transparenz und eine attraktive Kostenstruktur runden das Produkt ab. Mit unserer neuen Fondspolice nutzen wir die Renditechancen der Aktienmärkte, bieten Kunden die höchstmögliche Flexibilität, und das kombiniert mit der Verlässlichkeit eines großen und finanzstarken Versicherers.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Was ist an der neuen Fondspolice anders?--><h5>Was ist an der neuen Fondspolice anders?</h5><p>TL: Die konsequente Einbindung unserer Vertriebspartner bei der Produktentwicklung. Die Zeiten, in denen Vertriebspartnern ein neues Produkt vorgesetzt wurde, gehören bei HDI der Vergangenheit an. Mit unserer Initiative YOUKUNFT für das Leben- und Vorsorgegeschäft haben wir eine Zukunftsplattform geschaffen, in der unsere Vertriebspartner im Rahmen des Top-Partner-Dialogs aktiv eingebunden sind. Denn sie kennen die Bedürfnisse und Ansprüche ihrer Kunden mit am besten. Mit unserer neuen fondsgebundenen Rentenversicherung „Clever­Invest“ kombinieren wir deshalb jetzt die Kraft der Kapitalmärkte mit einer Fülle an Produktfeatures, die unseren Kunden und Vertriebspartnern echte Mehr­werte bieten. So können Kunden sowohl in der Anspar- als auch in der Rentenphase ihr Guthaben in Fonds investieren. Damit profitieren sie in beiden Phasen von den Renditechancen der Kapitalmärkte. Zudem überzeugt „CleverInvest“ mit einer einzigartigen Zusatz-Berufsunfähigkeitsabsicherung – ganz ohne Gesundheitsfragen und optional mit Absicherung einer Dynamik im BU-Leistungsfall. Damit vereinfachen wir den Zugang zu einer Zusatz-BU in einer Weise, die ihresgleichen sucht.</p><h5>Sagen das nicht viele Versicherer von ihrer Fondspolice?</h5><p>PD: Dennoch bietet Clever­Invest weitaus mehr als vergleichbare Produkte: Neben geringen Effektivkosten, exzellenten Ratings und einer Top-Positionierung im Wettbewerbsvergleich überzeugt CleverInvest mit umfassender Flexibilität bei Ein- wie Auszahlungsmöglichkeiten in der Anspar- und Rentenphase sowie einer herausragenden Fondsauswahl. Damit geben wir all denen eine Antwort, die gerade nach den Erfahrungen der Corona-Krise eines wollen: flexibel bleiben. Insbesondere in Situationen wie etwa der aktuellen Pandemie. Und dennoch langfristig und rentabel die Geldanlage gestalten. „CleverInvest“ bietet Vertriebspartnern nicht nur eine intelligente Produktgestaltung. In Zusammenarbeit mit ihnen haben wir mit dem „HDI FondsGuide“ den Grundstein für ein neuartiges Beratungstool gelegt, das einzigartig ist am deutschen Markt. Damit geben wir unseren Vertriebspartnern die perfekte Unterstützung zur Ermittlung der passgenauen Fondsauswahl für ihre Kunden an die Hand.</p><h5>Wann kommt das neue Produkt?</h5><p>TL: Wir freuen uns sehr, dass „CleverInvest“ direkt jetzt Anfang Januar an den Start geht. Neben BU und bAV stellen wir damit unsere dritte strategische Säule im Markt auf.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 32 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2021/65164813&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Eisenhans – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/8C977515-6C99-478A-A4A8-985DFED9EC91"></div>

 
Dr. Patrick Dahmen


So macht Corona den Versicherungen zu schaffen

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf Versicherungen und Versicherungsnehmer? Mit dieser Frage hat sich die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa in der aktuellen Ausgabe der „Consumer Trend Reports“ beschäftigt. Vor allem Fondspolicen könnten demnach die Folgen zu spüren bekommen.

<p>Die Corona-Pandemie hat sich auf die Geschäftstätigkeit von Versicherern und Pensionseinrichtungen bisher insgesamt nicht erheblich ausgewirkt. Das geht aus dem „Consumer Trend Reports 2020“ der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hervor. Der Geschäftsbetrieb der Versicherer konnte demnach trotz anfänglicher Bedenken Unternehmen weitestgehend am Laufen gehalten werden. Sowohl der Verkauf von Produkten wie auch Schadenmeldungen, Beschwerden oder die Informationssuche liefen im Großen und Ganzen weiter bzw. haben sich durch die zunehmende Digitalisierung sogar beschleunigt. </p><h5>Fondspolicen in der Kritik</h5><p>Dem Bereich der fondsgebundenen Versicherungen mache die Pandemie allerdings zu schaffen. Bereits bestehende Bedenken in Bezug auf Fondspolicen hätten sich verstärkt. So könnten strukturelle Probleme solcher Produkte wie etwa hohe und undurchsichtige Kosten oder ungewöhnliche und komplexe Risikoprofile ans Tageslicht kommen, wenn Kunden unerwartet Liquidität benötigen und frühzeitig Rückkäufe tätigen. Auch die geringen Renditen und die hohen Volatilitäten an den Finanzmärkten könnte die Probleme im Bereich der Fondspolicen verstärken und Kunden diese verstärkt zu spüren bekommen.</p><h5>Mangel an Klarheit der Versicherungsbedingungen</h5><p>Allgemein habe die Krise einen Mangel an Klarheit bei den Versicherungsbedingungen zu Tage gefördert. Das betrifft unter anderem das Thema Ausschlüsse wie etwas von Pandemien. Diese variieren der Eiopa zufolge je nach Markt, Produkt und Unternehmen stark. Problematisch sei zudem die Komplexität oder eine Mehrdeutigkeit von Verträgen. In einigen Fällen seien Gerichtsverfahren nötig geworden.</p><h5>Probleme auch bei Reiseversicherungen</h5><p>Auch bei Reiseversicherungen stellte Eiopa Probleme fest. Diese umfassen Ausschlüsse, Veränderungen im Risikoprofil oder auch das Fehlen von Abhilfemaßnahmen gegen Nachteile für die Kunden. Allerdings hätten sich auch viele Reiseversicherer kulant gezeigt und Deckungen im Sinne der Kunden ausgedehnt. </p><h5>Versicherer zeigen Nachsicht gegenüber Kunden</h5><p>Auch insgesamt hätten Aufsichtsbehörden sowie der Versicherungs- und Pensionssektor verschiedene spezifische Maßnahmen wie Kulanzen, Stundungen oder auch einen erhöhten Kundendienst ergriffen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Branche abzufedern. Wenn Kunden in problematische Situationen gekommen seien, hätten Versicherer sich oft nachsichtig gezeigt. (mh)</p><h5>Vollständiger Report zum Download</h5><p>Der vollständige „Consumer Trends Report 2020“ kann <a target="_blank" href="https://www.eiopa.europa.eu/sites/default/files/publications/reports/co…; target="_blank" >hier</a> als PDF heruntergeladen werden.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © natali_mis – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/08FD371B-2488-48F0-A124-61BB15899D5F"></div>

 

Verbraucher beschwerten sich 2020 wieder mehr über Versicherer

Die Finanzaufsicht BaFin hat 2020 spürbar mehr Verbraucherbeschwerden als im Vorjahr erhalten. Das gilt nicht nur für Banken, sondern auch für den Versicherungsbereich. Die Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin verzeichnete im vergangenen Jahr ebenfalls mehr Eingaben als 2019. Gleiches gilt für den Versicherungsombudsmann.

<p>2020 haben deutlich mehr Verbraucher bei der BaFin eine Beschwerde über Versicherer eingereicht als im Vorjahr. Insgesamt verzeichnete die deutsche Finanzaufsicht im vergangenen Jahr 8.216 Beschwerden über Versicherer. 2019 waren es 7.851. Somit ist die Zahl der Beschwerden innerhalb eines Jahres um etwa 5% gestiegen. Das geht aus Zahlen der BaFin hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. </p><h5>Darüber beschwerten sich Verbraucher</h5><p>Die meisten Beschwerden der Verbraucher über Versicherer verzeichnete die Finanzaufsicht über die Art der Schadenbearbeitung sowie über die Höhe der Versicherungsleistung. Die Corona-Pandemie spielte eine verhältnismäßig kleine Rolle. Nur rund 200 Eingaben registrierte die BaFin im Zusammenhang mit der Krise. Dabei ging es vor allem um Reiserücktritts- oder Betriebsschließungsversicherungen (BSV). </p><h5>Nicht nur Versicherer stärker betroffen</h5><p>Doch nicht nur über Versicherer beschwerten sich Verbraucher 2020 häufiger. Die Zahl der Beschwerden und Anfragen zu Kredit- und Finanzdienstleistern ist im vergangenen Jahr von 8.525 auf 9.547 gestiegen. Das entspricht einem Plus von fast 12%. Besonders oft richteten sich Verbraucher mit Anfragen zu alltäglichen Bankprodukten an die BaFin. Dazu zählen unter anderem die Kontoführung oder auch Überweisungen. Auch die umstrittenen Zinsanpassungsklauseln bei langfristigen Prämiensparverträgen spielten dabei eine Rolle, die in vielen älteren Prämiensparverträgen enthalten waren. </p><h5>Deutlich mehr Eingänge bei der Schlichtungsstelle</h5><p>Auch die Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin verzeichnete 2020 eine deutlich erhöhte Aktivität. Bereits im Sommer hatte die Menge der Eingaben mit über 200 Eingängen den Rekord aus dem Jahr 2019 deutlich überstiegen. Mitte Dezember wurde dann sogar die Fallzahl von 300 überschritten. Insgesamt erhielt die Schlichtungsstelle 279 Eingaben sowie 32 Anfragen von Verbrauchern. Die Zahl der Eingänge summierte sich 2020 somit auf 311. Mehr als die Hälfte der Eingaben entfiel auf Banken. Versicherungsgeschäfte waren nur in 25 Fällen betroffen. </p><h5>Auch Versicherungsombudsmann erhielt mehr Beschwerden</h5><p>Neben der BaFin hat auch der Versicherungsombudsmann die Beschwerdezahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Laut dem Jahresbericht 2020 gingen dort im vergangenen Jahr 17.412 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ein. Auch das bedeutete eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, als 3% weniger Beschwerden beim Versicherungsombudsmann eingingen. Die meisten Beschwerden gab es mit 3.904 im vergangenen Jahr zur Rechtsschutzversicherung, gefolgt von der Lebensversicherung (3.311), die im Vorjahr noch mit leichtem Vorsprung die Spitzenposition belegt hatte. Dahinter folgen bereits mit deutlichem Abstand Kfz-Kasko (1.672), sonstige Versicherungen (1.655) und Kfz-Haftpflicht (1.538). (mh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Andreas Gruhl – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/938606D2-949E-49CB-A6C8-BEB628862C45"></div><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/938606D2-949E-49CB-A6C8-BEB628862C45"></div>

 

DIA sieht Altersvorsorge im Krisenmodus

Immer mehr Menschen gehen davon aus, dass sie nicht ausreichend für das Alter vorgesorgt haben. Vermutlich bedingt durch die finanziellen Einbußen während der Corona-Krise nehmen nun Bereitschaft und Fähigkeit zur Altersvorsorge noch weiter ab, wie das DIA in seinem jüngsten Deutschland-Trend Vorsorge feststellt.

<p>Im Lebensversicherungsgeschäft hat die Corona-Pandemie deutliche Spuren hinterlassen, wenngleich sich die Versicherungsbranche in der aktuellen Krise bisher widerstandsfähig gezeigt hat. Unter andrem könnte dies an der Beratungsintensität in diesem Bereich und den verschobenen Beratungsterminen liegen, vermutet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e. V. und rechnet im Jahr 2021 für das Leben-Geschäft aufgrund von Nachholeffekten mit einem Beitragsanstieg um 2%. Ein Teil davon könnte in die private Altersvorsorge fließen, so die Hoffnung des Branchenverbands. Denn gerade die Altersvorsorge befindet sich im Krisenmodus – sicherlich auch dadurch bedingt, dass sich viele Existenzsorgen im Moment ganz real auf die Gegenwart beziehen und so die Sicherung des Lebensstandards in der „fernen Zukunft“ mehr als sonst aus dem Blickfeld gerät.</p><h5>Bereitschaft und Fähigkeit zur Vorsorge nehmen sprunghaft ab</h5><p>Dass gerade die Altersvorsorge gelitten hat, konstatiert auch das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) in seinem alljährlich durchgeführten Deutschland-Trend Vorsorge. Denn demnach ist der Anteil der Deutschen, die ihre Altersvorsorge insgesamt für nicht ausreichend halten, mit etwas über 70% zwar annähernd gleich hoch geblieben wie im Vorjahr. Aber die Bereitschaft bzw. die Fähigkeit, daran etwas zu ändern, hat sprunghaft abgenommen. Die wirtschaftlichen Unsicherheiten, die etwa durch Kurzarbeit oder Einnahmenausfall bei Selbstständigen während der Pandemie entstanden sind, schlagen sich also offenkundig auch in den Planungen zur Altersvorsorge nieder.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_l…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="DIA sieht Altersvorsorge im Krisenmodus" height="199" src="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/p…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Knapp die Hälfte der Deutschen geht laut DIA davon aus, dass die künftigen Ansprüche aus der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge zusammengenommen keine ausreichende Absicherung für das Alter ergeben, planen aber dennoch in den nächsten zwölf Monaten nichts, um die vorhandene Vorsorge auszubauen. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr, als lediglich knapp zwei Fünftel diese Angaben machten.</p><p>Parallel dazu hat sich der Anteil der Befragten, die ebenfalls von einer unzureichenden Vorsorge ausgehen, aber dagegen in den kommenden zwölf Monaten etwas unternehmen möchten, verringert: Von knapp einem Drittel in der Vorjahresbefragung auf ein Viertel in der aktuellen Trend-Umfrage. „Zwar wurden in der Erhebung nicht die Gründe erfragt, warum trotz Bedenken nichts zur Verbesserung der finanziellen Situation im Alter in Angriff genommen wird, aber der markante Anstieg 2020 lässt auf außerordentliche Einflüsse schließen. Diese sind wahrscheinlich in den Belastungen durch die Pandemie zu suchen“, interpretiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern die Zahlen.</p><h5>Immer weniger Bürger halten ihre Vorsorge für ausreichend</h5><p>Ein weiterer in den DIA-Umfragen schon länger beobachtbarer Trend könnte so zusätzlich verstärkt werden: Der Anteil der Bürger, die ihre Vorsorge für ausreichend halten, nimmt stetig ab: Von 36% im Jahr 2017 auf nur noch 28% im Krisenjahr 2020. Vor vier Jahren überwog auch noch die Zahl jener, die gegen eine unzureichende Vorsorge etwas unternehmen wollten (35%) gegenüber den wissentlich Untätigen (30%). Dieses Verhältnis hat sich inzwischen radikal umgekehrt. „“Immer mehr Bürger rechnen damit, dass im Alter das Geld wohl nicht reichen wird. Aber sie können oder wollen keine Abhilfe schaffen“, so Morgenstern. (ad)</p><p>Mehr Informationen zum DIA Deutschland-Trend Vorsorge gibt es <a href="https://www.dia-vorsorge.de/wp-content/uploads/2020/12/2020_12_15_DIA-D…; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ericsan – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/994CFFF2-6DA4-4117-8909-D6F23DFE6064"></div><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/994CFFF2-6DA4-4117-8909-D6F23DFE6064"></div>

 

So haben sich Indexpolicen in der Corona-Krise geschlagen

Indexpolicen sind mittlerweile ein elementarer Teil der deutschen Altersvorsorge. Doch wie haben sich diese im Finanzjahr 2020 geschlagen, das von einem massiven Crash im Frühjahr und einer rasanten Erholung im Anschluss geprägt war? Und wie dürften Indexpolicen das neue Jahr meistern? Das hat nun das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) analysiert.

<p>Indexgebundene Rentenversicherungen sind inzwischen aus der Produktlandschaft deutscher Lebensversicherer nicht mehr wegzudenken. Das bestätigt auch eine aktuelle Umfrage des IVFP. Sieben von zehn befragten befragten Versicherungsvermittlern bieten demnach Indexpolicen aktiv zum Kauf an. Dabei haben sie dem Institut zufolge derzeit die Auswahl zwischen den Produkten von 16 verschiedenen Lebensversicherern. </p><h5>Drei Anbieter verabschieden sich vom Markt</h5><p>2019 hatten noch 19 Versicherer eine Indexpolice im Produktangebot. Einen Grund für die Reduktion des Angebots sieht das IVFP in dem nicht enden wollende Niedrigzinsumfeld. Dieses mache auch den Indexpolicen zu schaffen. Aufgrund der lang anhaltenden Niedrigzinsen müssen die Überschussbeteiligung regelmäßig von Anbieterseite gesenkt werden. Diese seit aber nach wie vor der entscheidende Faktor für die Renditeaussichten von Indexpolicen. Condor, Generali und die VGH hätten unter anderem deshalb ihre Indexpolicen im vergangenen Jahr aus dem Angebot entfernt. </p><h5>Anbieter überarbeiten Tarif</h5><p>Andere Anbieter haben ihren Indextarif überarbeitet und setzen nunmehr auf einen neuen Index. Bei der R+V hat etwa der Solactive Multi Anlage Stabil Index (SOMAS) den Eurostoxx 50 abgelöst. Zudem wurde eine Kombination mit einer Partizipationsquote statt eines Caps eingeführt. Damit folge die R+V dem Trend moderner Indexpolicen. Auch der Volkswohl Bund hat seine Indexpolice ergänzt. Der Kunde kann dort nun zwischen IndexZins und IndexChance wählen. Wählt er die Zins-Variante erhält er auch bei einer negativen Indexrendite eine garantierte Gutschrift in Höhe von einem Prozentpunkt. Dafür sind die Indexquoten und somit die Renditechancen geringer als bei IndexChance.</p><h5>Kaum Gutschriften aus Indexbeteiligung</h5><p>Das IVFP hat allerdings nicht nur den aktuellen Marktstand der Indexpolicen untersucht, sondern auch wie sich die Produkte in dem auf viele Weisen besonderen Finanzjahr 2020 geschlagen haben. Nach dem schlechten Börsenjahr 2018 mit mageren Renditegutschriften hatten sich Indexpolicen im Laufe des Jahres 2019 erholt und auch die Aussichten für das Jahr 2020 schienen gut. Der Börsencrash aufgrund der Corona-Krise, machte diese Aussichten dem IVFP zufolge jedoch zunichte. So gab es laut der aktuellen Auswertung des Instituts im vergangenen Jahr kaum Gutschriften aus der Indexbeteiligung.</p><h5>Frühjahrscrash beendet Hoffnungen frühzeitig</h5><p>Grund für die kaum vorhandenen Gutschriften ist die Marktentwicklung im vergangenen Jahr. Nachdem der Dax im Februar einen neuen Höchststand erreichte, brachen die Aktienmärkte aufgrund der Corona-Krise massiv ein. Dieser Crash im Februar/März 2020 bedeutete für viele Kunden, dass sie im Jahr 2020 auf Renditegutschriften verzichten mussten. Daran konnte auch dem IVFP zufolge auch die sehr rasche Erholung des Aktienmarktes im Laufe des Jahres nichts mehr ändern. </p><h5>Cap-Verfahren besonders betroffen</h5><p>Insbesondere Anbieter, die auf Cap-Verfahren setzten konnten Kunden keine Gutschriften aus der Indexpartizipation weitergeben, weil der der Börsencrash zu Jahresbeginn für stark negative Rendite in den Monaten Februar und März 2020 sorgte. Da diese nicht nach unten beschränkt sind, gingen sie in voller Stärke in die Ermittlung der Indexrendite ein. Die folgenden zum Teil sehr guten Monate wurden dann durch den Cap beschränkt. Diese Kombination machte laut dem IVFP eine positive Jahresrendite fast unmöglich. Auch die stark schwankenden Aktienmärkte trugen der IVFP-Auswertung zufolge dazu bei, dass positive Renditen bei Indexpolicen mit Cap letztendlich unmöglich wurden. </p><h5>Auch Indexmodelle mit Partizipationsquote hatten Probleme</h5><p>Indexmodelle, die mit einer Partizipationsquote arbeiten, waren laut der IVFP-Analyse ebenfalls kaum in der Lage, positive Renditen zu erzielen. Auch wenn bei diesen Modellen die Schwankungsintensität der Kapitalmärkte nur eine geringere Rolle spielt, sei der Absturz der Börsen zu stark gewesen, um diesen wieder vollständig aufzuholen. Auch Indexmodelle mit einer Partizipationsquote waren nur in der Lage für gewisse Indexstichtage, die nach dem Crash endeten, positive Indexrenditen zu erzielen. </p><h5>Zuversicht für 2021</h5><p>2020 war aus Sicht der Indexpolicen unter dem Strich also ein Jahr zum Vergessen. Wird das 2021 besser? Michael Hauer, Geschäftsführer vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP), ist diesbezüglich optimistisch. Grund ist nicht zuletzt der Aufwärtstrend an den Börsen. „Für das Indexjahr 2021 haben die Kunden wieder bessere Aussichten auf Gutschriften aus der Indexbeteiligung, vorausgesetzt die Folgen der Corona-Krise machen den Kapitalmärkten nicht allzu sehr zu schaffen“, so Hauer. (mh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © m.mphoto – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/830920E3-CAA9-403A-9A98-EEFAE1A6DA7F"></div>

 

Canada Life – Pionier des alternativen Risikoschutzes

Spitzenplätze stehen immer für Produkt- und Servicequalität. So auch die 50 Siege der Canada Life im Bereich Grundfähigkeitsversicherung bei den AssCompact TRENDS. Sie zeigen aber auch: Alternativen im Risikoschutz sind machbar, können sich etablieren und vielen Kunden einen Weg zur Absicherung ebnen.

<h5>Von Natascha Brandenburg, Referentin Marktmanagement bei Canada Life Deutschland</h5><p>Canada Life erfand die Grund­fähigkeitsversicherung im Jahr 2000. Eine Produktneuheit, die die Versicherungslandschaft nachhaltig verändert hat. Damals gab es im Wesentlichen nur ein Werk­zeug, um sich privat gegen den Verlust der Arbeitskraft abzusichern: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Und zwar für alle Kundengruppen – egal, ob ein Abschluss für sie passend und finanzierbar war oder nicht. Und die anderen? Diese Frage stand unbeantwortet im Raum. Als Antwort konzipierte Canada Life die Grundfähigkeitsversicherung. Eine monatliche Rente, wenn wesentliche Alltags­fähigkeiten verloren gehen: Dieses Konzept passt auf alle, die besondere Fähigkeiten im Beruf oder auch fürs Privatleben absichern möchten. Zudem war und ist dieser Schutz in den meisten Fällen einfacher zugänglich und günstiger als die Berufsunfähigkeitsversicherung.</p><p>Bis zum Jahr 2020 hat sich dieses Konzept äußerst erfolgreich im Markt verbreitet. Ein wesentlicher Schritt dorthin war, dass sich immer mehr Vermittler mit dem neuen Absicherungskonzept befasst, es ihren Kunden vorgestellt und empfohlen haben. Nur so konnten sie ihren Kunden neue und gangbare Wege zum Risikoschutz aufzeigen.</p><h5>Neue Innovationen in der Grundfähigkeitsversicherung</h5><p>Canada Life hat die Grundfähig­keitsversicherung immer weiter perfektioniert. Und 2016 einen weiteren Tarif aus der Taufe gehoben: den Premium Grundfähigkeitsschutz. Der Tarif adressiert gesteigerte Kundenansprüche: Kunden erhalten nun ihre vereinbarte Rente schon, wenn sie nur eine der 19 versicherten Grundfähigkeiten verlieren. Kunden können den Schutz noch um zwölf schwere Erkrankungen erweitern. Sie erhalten dann zum Beispiel bei Krebs, Schlaganfall und Herzinfarkt einen Einmalbetrag in der zwölffachen Höhe der Monatsrente. Weitere Option: eine lebenslange Rente im Pflegefall. Die Leistungen greifen schon bei einem sechsmonatigen Prognosezeitraum.</p><p>Der Premium-Grundfähigkeitsschutz ist preislich für breite Kundenschichten zugänglich. So zahlt eine 25-jährige Friseurin nur eine Prämie von 36,66 Euro, wenn sie eine Monatsrente von 1.000 Euro bis Alter 67 absichern möchte. Schließt sie den Schwere-Krankheiten-Schutz mit ein, kostet es monatlich 39,60 Euro.</p><p>Das Schöne: Versicherte können den Umfang ihres Schutzes durch großzügige Nachversicherungs­garantien flexibel ausbauen – zum Beispiel bei Heirat, Nachwuchs und größeren Gehaltssprüngen. Ebenfalls möglich: Kunden können bis zum 31. Lebensjahr in die Berufs­unfähigkeitsversicherung von Canada Life wechseln.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_l…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Canada Life – Pionier des alternativen Risikoschutzes" height="114" src="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/p…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>80% der Bevölkerung wollen Preisstabilität</h5><p>Doch auch auf preisliche Verlässlichkeit kommt es an: Dies zeigt eine repräsentative Online-Umfrage des Marktforschung­sinstituts Toluna. 80% der Bevölkerung finden es wichtig, dass die Beiträge gleich bleiben und nicht plötzlich ansteigen. Bei Canada Life sind die Prämien der Grundfähigkeitsversicherungen fest garantiert. Sie steigen nur, wenn Kunden ihren Schutz erhöhen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Finanzpolster für schwere Krankheiten--><h5>Finanzpolster für schwere Krankheiten</h5><p>Mit der Absicherung schwerer Krankheiten hat Canada Life in Deutschland eine weitere Form des Risikoschutzes populär gemacht. Der Versicherer ist deutscher Marktführer und hat bereits 250 Mio. Euro an Leistungen ausbezahlt. Bei der Schwere-Krankheiten-Vorsorge erhalten Kunden zum Beispiel bei Krebs oder Herzinfarkt eine vorher vereinbarte Summe. So ein Finanzpolster macht für viele Menschen Sinn, insbesondere für Selbstständige, Immobilienbesitzer und alle, die im Krankheitsfall handlungsfähig bleiben und ihr Leben weiter selbst­bestimmt gestalten wollen. Mittlerweile sind Erkrankungen, Sucht und Unfälle mit 1,17 Millionen Fällen der zweithäufigste Grund für Überschuldung in Deutschland – ein Anstieg um ganze 59% seit 2008 (laut SchuldnerAtlas 2020).</p><h5>Ab 2021: Noch mehr Krankheiten abgesichert</h5><p>Seit Jahresbeginn 2021 gibt es auch hier Produkt-News: Statt 46 sind nun 55 Erkrankungen abge­sichert. Hinzugekommen sind zum Beispiel ein gutartiger Rückentumor oder Operation am offenen Herzen. Weiteres Upgrade: Kunden können sich optional mit einem erweiterten Krankheiten­katalog absichern. Enthalten sind zum Beispiel Diabetes Typ I und schwerer Morbus Crohn – eine chronisch entzündliche Darmerkrankung. Zusätzlich sorgt eine Multi-Pay-Option auf Wunsch dafür, dass man die Police gemäß den Versicherungsbedingungen nach einem ersten Versicherungsfall weiterführen kann – mit der Hälfte der bis dahin versicherten Summe. Und wie bei den Grundfähigkeits­tarifen sind auch die Beiträge der erneuerten Schwere-Krankheiten-Vorsorge voll garantiert.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_l…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Canada Life – Pionier des alternativen Risikoschutzes" height="116" src="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/p…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><h5>AssCompact TRENDS: 50 x auf dem Podest</h5><p>Canada Life hat bis heute 50 x das Siegertreppchen bei den vierteljährlichen AssCompact TRENDS in der Produktlinie Grundfähigkeitsversicherung erklommen. Das Jubiläum möglich gemacht haben ungebundene Vermittler, die den Versicherer jeweils auf die Spitzenposition gesetzt haben.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 30 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2021/65164813&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Memed ÖZASLAN – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5A467C6F-840D-4CB6-B62F-C4DA0B444FC1"></div><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/5A467C6F-840D-4CB6-B62F-C4DA0B444FC1"></div>

 
Ein Artikel von
Natascha Brandenburg

So läuft der Vertrieb privater Altersvorsorgeprodukte

Welcher Vertriebskanal für private Altersvorsorgeprodukte (pAV) 2019 am wichtigsten war, welche Unterschiede sich dabei zwischen dem laufenden und dem Einmalbeitragsgeschäft bemerkbar machen, welche Branche besonders von pAV-Produkten profitieren konnte und welche Rolle Makler und Mehrfachagenten bei allem spielten, zeigt die Willis Towers Watson Vertriebswegestudie 2019.

<p>Banken bleiben der wichtigste Vertriebskanal für private Altersvorsorgeprodukte (pAV) in Deutschland. Sie verfügten 2019 mit einem Anteil von 36% über den größten Teil am Neugeschäftsvolumen nach APE, vor den Einfirmenvermittlern (32%) und den Maklern/Mehrfachagenten (27%). Dies zeigt die Betrachtung nach Produktgruppen der Willis Towers Watson Vertriebswegestudie 2019 zur deutschen Lebensversicherung. Im Rahmen der Studie werden Kapital- und Rentenversicherungen sowie Kapitalisierungsprodukte der dritten Schicht, Basis-Renten der ersten Schicht und private Riester-Renten der zweiten Schicht zu den privaten Altersvorsorgeprodukten gezählt. </p><p>Bei Unterscheidung nach laufenden und Einmalbeiträgen zeigt sich die deutliche Führungsposition der Kredithäuser mit 44% Anteil vor den Maklern und Mehrfachagenten mit konstanten 26% und den Einfirmenvermittlern mit 24% allerdings nur bei den Einmalbeiträgen. Bei laufenden Beiträgen hingegen liegen die Einfirmenvermittler mit 43% vorn, gefolgt von Maklern und Mehrfachagenten (29%) und Banken als Schlusslicht (24%). </p><h5>pAV-Anteil steigt von 62 auf 65%</h5><p>Insgesamt lösten die 86 in der Studie analysierten Lebensversicherer, 84 unter deutscher und zwei unter irischer Aufsicht stehende Unternehmen, im Jahr 2019 Neugeschäft in Höhe von 6,6 Mrd. Euro nach APE ein, was ein Plus von 1 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Dabei hat die Bedeutung der pAV für die Branche 2019 der Vertriebswegestudie zufolge nochmals zugenommen, denn ihr APE- Neuzugang stieg von 3,5 Mrd. Euro im Vorjahr auf 4,2 Mrd. Euro im Jahr 2019. „Die anderen Produktgruppen haben zwar ebenfalls zugelegt, aber nicht in dem hohen Maße wie die pAV, deren Anteil von 62 auf 65% gestiegen ist“, erläutert Henning Maaß, für die Studie verantwortlicher Berater bei Willis Towers Watson. Einmalbeiträge konnten sogar um 37% auf 24,5 Mrd. Euro zunehmen. „Erfreulich ist auch die Steigerung des Neuzugangs bei den laufenden Beiträgen um 8% auf 1,8 Mrd. Euro. Dies zeige, dass die Lebensversicherer mit ihren Produktangeboten die Bedürfnisse der Kunden träfen, so Maaß weiter.</p><h5>Lebensversicherungsvertrieb: Makler haben in Sachen pAV bei Einmalbeiträgen die Nase vorn</h5><p>Auch die Bedeutung der pAV-Produkte für den Lebensversicherungsvertrieb bleibt sehr hoch, wie der Blick auf die pAV-Anteile der drei größten Vertriebswege zeigt. So konnte die pAV 2019 bei den Einmalbeiträgen ihre überragende Bedeutung bei den Einfirmenvermittlern sowie bei den Maklern und Mehrfachagenten sogar noch auf 94% bzw. 95% ausbauen. Bei den Banken ist der pAV-Anteil mit 88% etwas geringer, da sie verhältnismäßig oft Todesfallversicherungen gegen Einmalbeitrag verkaufen. Was die laufenden Beiträge im Lebensversicherungsvertrieb angeht, konnten nur Einfirmenvermittler ihren pAV-Anteil auf 52% steigern, während sich deren Bedeutung bei den beiden anderen Vertriebswegen auf 39% (Makler und Mehrfachagenten) bzw. 55% (Banken) verringerte. (ad)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com</i></p><p>Lesen Sie auch: <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/lebensversicherungen-makler-verli…; target="_blank" >Lebensversicherungen: Makler verlieren Vertriebsanteile</a> </p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/DBEBBA7F-DEB8-475A-B4A2-206B6532E392"></div>

 

Digitale Rentenübersicht – Daten automatisiert übermitteln, aber wie?

Mit der digitalen Rentenübersicht erfüllt die Regierung ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag. Doch wie können Vorsorgeeinrichtungen die neuen Meldepflichten geschickt umsetzen? Eine Lösung bietet adesso insurance solutions. Von Senthuran Sabaratnam,Senior Business Development Manager bAV und Meldewesen bei der adesso insurance solutions GmbH.

<p>Eine planvolle Absicherung des eigenen Lebensstandards im Alter erfordert eine gute Informationsbasis. Mit der Einführung der digitalen Rentenübersicht sollen die deutschen Bürger zukünftig alle Informationen zu ihrer Altersvorsorge gebündelt abrufen können, ganz gleich, ob es sich hierbei um die gesetzliche, die private oder die betriebliche Altersvorsorge handelt. Dadurch soll nicht nur eine Planungsgrundlage geschaffen werden, sondern auch ein Anreiz, sich mehr und intensiver mit der eigenen Altersversorgung zu beschäftigen. Die bestehenden Informationen und der jeweils aktuelle Stand der Altersvorsorgeprodukte werden digital zusammengefasst und über ein Internetportal abrufbar sein. Im Detail enthält die digitale Rentenübersicht die folgenden Informationen:</p><ul><li>die letzte verfügbare Standmitteilung, wobei die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht noch das geeignete Dokumentenformat und den zu übermittelnden standardisierten Datensatz vorgeben wird</li><li>allgemeine Angaben zum Anbieter, zum Beispiel die Kontaktinformationen und die Versicherungsscheinnummer</li><li>allgemeine Angaben zum Altersvorsorgeprodukt</li><li>wertmäßige Angaben zu den erreichten und erreichbaren Altersvorsorgeansprüchen; die wertmäßigen Angaben müssen stets mit denen in der Standmitteilung der Vorsorgeeinrichtung übereinstimmen</li><li>gegebenenfalls Informationen zu einer Invaliditäts- oder Hinterbliebenenabsicherung</li></ul><p>Für die Durchführung der digitalen Rentenübersicht wird – wie die ZfA für Riester – eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung die bis zum Jahr 2023 entstehenden Kosten für die Entwicklung.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Unterstützung und Beratung der Zentralen Stellen--><h5>Unterstützung und Beratung der Zentralen Stellen</h5><p>Zusätzlich wird ein Steuerungsgremium für die digitale Rentenübersicht zur Unterstützung und Beratung der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht gebildet. Im Steuerungs­gremium sollen Vertreter der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersvorsorge, Verbraucherschutzorganisationen sowie das BMAS und das BMF vertreten sein. Bei den folgenden Aufgaben wird sich die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht mit dem Steuerungsgremium abstimmen:</p><ul><li>inhaltliche Ausgestaltung und Darstellung der digitalen Rentenübersicht</li><li>technische Ausgestaltung der Datensätze und Schnittstellen</li></ul><p>Im Herbst 2022 erfolgt der Startschuss für den vom Gesetz vorgesehenen Probebetrieb. Im Probebetrieb soll es den Vorsorgeeinrichtungen noch freigestellt sein, die benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen. Ab 2023 wird die Informationsbereitstellung dann verpflichtend.</p><p>Die digitale Rentenübersicht wird für Bürger ausschließlich über das Portal der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht abrufbar sein. Mit dem Abruf fragt die Zentrale Stelle bei den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nach Informationen zu den Altersvorsorgeprodukten des Portalnutzers.</p><p>Als eindeutiges Identifikationsmerkmal soll hierfür die Steuer-ID benutzt werden. Diese darf von Vorsorgeeinrichtungen verarbeitet werden, sofern die Einwilligung zur Nutzung personen­bezogener Daten vorliegt. Doch nicht immer liegt den Vorsorgeeinrichtungen die Steuer-ID vor, deshalb müssen die Steuer-ID und die Einwilligungserklärung bei Neukunden zukünftig direkt eingeholt werden. Die Authentifizierung und die Einwilligung der Nutzer in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgen durch die Zentrale Stelle.</p><p>Sind bei der Vorsorgeeinrichtung Altersvorsorgedaten zum Portalnutzer gespeichert, werden diese der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht übermittelt. Sind bei der Vorsorgeeinrichtung keine Daten vorhanden, muss die Vorsorgeeinrichtung die übermittelten personenbezogenen Daten unverzüglich löschen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Darauf müssen sich Vorsorge­einrichtungen vorbereiten--><h5>Darauf müssen sich Vorsorge­einrichtungen vorbereiten</h5><p>Vorsorgeeinrichtungen, die Alters­vorsorgeprodukte anbieten, das heißt Versicherungen, Pensions- und Unterstützungskassen sowie Pensionsfonds, können sich freiwillig an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anbinden. Ist eine Vorsorgeeinrichtung schon heute gesetzlich verpflichtet, jährlich Standmitteilungen zu übermitteln, so ist sie ab 2023 auch verpflichtet, sich an die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht anzubinden. Vorsorgeeinrichtungen können Dienstleister mit der Anbindung beauftragen. Die Vorsorgeeinrichtungen bekommen die Kosten, die ihnen durch die Anbindung und die Übermittlung von Informationen entstehen, nicht erstattet.</p><p class="zoombild" >#zoom#</p><p>Daher ist Vorsorgeeinrichtungen zu raten, sich mit diesem Thema frühzeitig zu beschäftigen und entsprechende Informationsquellen zu nutzen. Sie sollten Mitarbeiter im Unternehmen benennen, die das Thema durch Informationsbeschaffung (Medien, Gremien und Veranstaltungen) vorantreiben. Zudem sollte der Einsatz standardisierter IT-Lösungen für die Schnittstelle mit der digitalen Rentenübersicht in Betracht gezogen werden, denn diese Lösungen bringen durch Skaleneffekte entsprechende Kosteneinsparungen und Fehlersicherheit gegenüber einer Eigenrealisierung. Die Erfüllung der Meldepflichten gegenüber den Behörden ist zudem kein wertschöpfender Prozess, daher wäre jetzt die Zeit, Eigenentwicklungen und veraltete Systeme durch den Einsatz externer Systeme zu ersetzen. Daten aus verschiedenen Datenbanken können über solche Meldesysteme automatisiert abgerufen und zentralisiert über eine Schnittstelle an die Behörde übertragen werden. So eine Lösung bietet adesso insurance solutions mit seinem Meldesystem in|sure GovInterface. In Bezug auf die digitale Rentenübersicht ermöglicht diese Lösung die Übernahme der notwendigen Renteninformationen über eine Schnittstelle aus den verschiedenen Systemen der Vorsorgeeinrichtungen, sie prüft diese Informationen auf Relevanz, bereitet sie auf und meldet sie per Datensatz an die digitale Rentenübersicht.</p><p>Das Produktbild oben veranschaulicht den gesamten Umfang der von in|sure GovInterface abgebildeten und vorgesehenen Meldeverfahren.</p><h5>Die digitale Rentenübersicht kommt – Transparenz auf Knopfdruck</h5><p>Mit der Einführung der digitalen Rentenübersicht wird endlich ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz in der Altersvorsorge gegangen. Sie ist eine sinnvolle Ergänzung der bereits existierenden Renteninformationen und Standmitteilungen. Es bleibt zu hoffen, dass der vorgesehene straffe Zeitplan gerade für die technische Umsetzung nicht zum Stolperstein wird.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2020, Seite 48f., und in unserem <a href="http://epaper.asscompact.de/asscompact-12-2020/64989218&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © wutzkoh – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F22D3C74-24C7-4C2D-AA5E-217A06034098"></div>

 

Altersversorgung heute und morgen: Was Frauen und Männern wichtig ist

Die Erwartungen von Frauen und Männern an ihre Altersvorsorge unterscheiden sich eher im Detail als im Groben. Unterschiede gibt es aber in den Lebens- und Arbeitswelten mit starken Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung, sagt Gundula Dietrich, Geschäftsführerin der Aon Solutions Germany GmbH.

<p>Die Welt der Arbeit befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Erwerbstätige im Home Office, Start-ups in Co-Working-Spaces, Freiberufler in der Gig-Economy – die Digitalisierung macht’s möglich. Eine Variante wird jedoch mehr und mehr zur Rarität: die Tätigkeit bei einem einzigen Arbeitgeber während des gesamten Berufslebens. Moderne Erwerbsbiografien sehen anders aus: Jobwechsel, Auslandsaufenthalte, Sabbaticals, Familienzeiten sind inzwischen die Regel, Vielfalt und Diversity vielerorts Teil der Unternehmenskultur. Das wirft Fragen zum Thema Altersversorgung auf: Passt sie noch in die moderne Arbeitswelt? Haben Frauen und Männer unterschiedliche Bedürfnisse in Sachen (Betriebs-)Rente?</p><p>Um ein aktuelles Bild zu erhalten, hat Aon Anfang 2020 eine repräsentative Studie durchgeführt. Aus früheren Untersuchungen wissen wir, dass Frauen in der Regel auf ihren Ruhestand finanziell schlechter vorbereitet sind als Männer, ihre Informationslücken sind oft größer. Aber müssen daraus auch genderspezifische Rentenangebote folgen? Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass der Handlungsbedarf eher woanders liegt. Die moderne Arbeitswelt erzeugt bei den Erwerbstätigen klare Wünsche und Bedürfnisse – aber ganz unabhängig davon, ob es sich um Frauen oder Männer handelt. </p><h5>Portabilität plus Flexibilität: Wünsche an die Betriebsrente</h5><p>Wie sehen diese Wünsche aus? Eigentlich naheliegend: Wer sein Arbeitsleben nicht mehr bei einem einzigen Arbeitgeber verbringt und die Vorteile einer Betriebsrente nutzt, möchte diese beim Jobwechsel nicht verlieren. Einfache Mitnahmemöglichkeiten stehen deshalb ganz oben auf der Wunschliste.</p><p>Auch der zweite große Wunsch spiegelt moderne Lebensverhältnisse: Frauen wie Männer wünschen sich bezüglich der Betriebsrente mehr Flexibilität. Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass Beschäftigungsverhältnisse heute deutlich öfter als früher unterbrochen werden, zum Beispiel durch Familienzeiten, und sich die Einkommensverhältnisse damit ändern. Wünschenswert ist es aus Sicht der Befragten, die Beiträge dementsprechend anpassen zu können, zum Beispiel zeitweise auszusetzen oder zu reduzieren. Das ist durchaus möglich, aber das Wissen, was das nun für die spätere Rente bedeutet, ist nicht verbreitet. So liegt denn auch der Wunsch nach besseren Renteninformationen gleich auf Platz 3 der Wünsche.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Besserer Überblick--><h5>Besserer Überblick</h5><p>Während Frauen sich vor allem klare Informationen auf einen Blick wünschen, würden Männer gern regelmäßige Updates erhalten. Wie kann so etwas aussehen? Eine unserer befragten Frauen brachte ein Beispiel: Eine berufstätige Frau, gerade in Elternzeit, findet den aktuellen Stand ihrer Betriebsrente auf ihrem persönlichen bAV-Account. Die Landingpage hält alle Informationen bereit, die für ihre aktuelle Situation relevant sind: die Auswirkung von zeitweise geringeren Zahlungen auf die Rente, mögliche Alternativszenarien, verschiedene Produkte zur persön­lichen Altersvorsorge etc.</p><p>Das Beispiel offenbart Grundlegendes: Information kommt dann gut an, wenn sie den Adressaten individuell anspricht – und einfach ist. Wir brauchen also intelligente Kommunikationslösungen, die Erwerbstätige in ihrer spezifischen Lebensphase erreichen. Statusabfragen sollten einfach online möglich sein.</p><p>In diesem Zusammenhang sei auch die neue digitale Rentenübersicht erwähnt, die die Bundesregierung zum Herbst 2022 beschlossen hat. Aon hat dazu gemeinsam mit der Universität Ulm das Gutachten erstellt, das die Umsetzung dieser digitalen Info konkret aufzeichnet. Damit hat jeder Erwerbstätige einen Überblick über seine zukünftige Rente.</p><h5>Individuelle, flexible Angebote: Bitte mehr davon</h5><p>Keine Lösungen von der Stange, sondern flexible, individuelle Angebote – das sind wichtige Merkmale einer zukunftsorientierten Altersversorgung. Diese Angebote zeichnen sich aus durch intelligente, kreative Formate, die auf persönliche Lebenssituationen zugeschnitten sind. Eine solche Lösung für die bAV könnte nach dem Baukastensystem funktionieren und verschiedene Stadien in einem Arbeitsleben berücksichtigen, mit Angeboten zum Beispiel für verschiedene „Typen“ wie Berufseinsteiger, Singles, junge Eltern. Solche vorkonfigurierten, aber gleichzeitig individualisierbaren Lösungen erleichtern es den Menschen, sich mit dem Thema Rente überhaupt zu beschäftigen. Aon hat Vorschläge erarbeitet, wie ein solches System konkret aussehen kann.</p><h5>Hürden abbauen</h5><p>Warum ist das wichtig? Obwohl die bAV eine der beliebtesten Renten­formen der Erwerbstätigen ist, wird ihr Potenzial nicht voll ausgeschöpft. Zu kompliziert ist vielen das Thema, darüber hinaus gibt es noch deutliche Kommunikationslücken zu schließen. Wenn es nach den Wünschen von Arbeitnehmern geht, ist es mit digitalen oder papierenen Informationsangeboten seitens der Arbeitgeber nicht getan. Ganz wichtig ist ihnen die persönliche Ansprache in Sachen Finanzen und Altersversorgung. Hier können Arbeitgeber punkten: Über zwei Drittel (71,8%) der jüngeren Arbeit­nehmer (18 bis 29 Jahre) wünschen sich mehr Unterstützung bei der persönlichen Finanzplanung, besonders wichtig ist ihnen dabei die Altersversorgung.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Kleine Unterschiede--><h5>Kleine Unterschiede</h5><p>Wohlgemerkt: Die geschilderten Wünsche an die Betriebs­rente – Portabilität, Flexibilität, Information – gelten für Männer und Frauen gleichermaßen. Trotzdem lassen sich einige Unterschiede bei Frauen und Männern im Umgang mit ihrer Rente feststellen. In der Regel sind Männer besser über ihr Alterseinkommen informiert. Frauen rechnen mit weniger Rente und gehen deshalb davon aus, entweder hinzuverdienen zu müssen oder die Unterstützung von Partner bzw. Familie in Anspruch zu nehmen, um über die Runden zu kommen. Diese niedrigere Erwartungshaltung ist mit dem in der Regel niedrigeren Gehalt und/oder mit der individuellen Lebenssituation zu begründen. Unsere Untersuchungen zeigen darüber hinaus, dass Frauen ein sehr realistisches Verhältnis zu ihren Finanzen haben. Im Vergleich zu Männern sehen sie sich als die besseren Finanzmanager, und was die Höhe ihrer Rente angeht, verlassen sie sich am ehesten auf sich selbst.</p><h5>Fazit</h5><p>bAV-Lösungen für die moderne Arbeitswelt sollten individuelle Lebenssituationen berücksichtigen. Frauen und Männer, denen das Thema oft noch zu kompliziert ist, haben dies­bezüglich die gleichen Wünsche: bessere Mitnahmemöglichkeiten, mehr Flexibilität, einfachere Kommunikation. Diese neuen Lösungen können nur in enger Zusammenarbeit mit HR und bAV-Experten entstehen. Denn je nach Unternehmen werden zukunftsorientierte Vergütungspakete unterschiedlich aussehen, intelligente Baukastensysteme können dabei die Basis für individuelle Angebote sein. Können Arbeitnehmer auf entsprechend attraktive Pakete zugreifen, ist die Betriebsrente ein ausgezeichnetes Instrument, um Talente zu finden und im Unternehmen zu halten.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 12/2020, Seite 46f., und in unserem <a href="http://epaper.asscompact.de/asscompact-12-2020/64989218&quot; target="_blank" >ePaper</a>.</p><h5>Über die Autorin:</h5><p>Gundula Dietrich ist Geschäftsführerin der Aon Solutions Germany GmbH. Die Mathematikerin ist Aktuarin (DAV) und IVS-geprüfte versicherungsmathematische Sachverständige für betriebliche Altersversorgung und leitet den Bereich Retirement & Investment am Standort Mülheim/Ruhr.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © grivina – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F140B16B-A976-49A0-9741-6273B8ACDCB9"></div>