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HDI Global versichert Kunst- und Sammlerobjekte

Das neue art&lifestyle-Team der HDI Gruppe startet das Underwriting im Kunstversicherungsmarkt. Das Angebot umfasst Versicherungen für Kunst- und Sammlungsgegenstände für Privatkunden, Galerien und Museen. Der Markteintritt erfolgt über die HDI Global Specialty Underwriting Agency GmbH.

Im Herbst vergangenen Jahres wurde bereits angekündigt, dass HDI Global Specialty in Deutschland in die Versicherung von Kunst- und Sammlergegenständen einsteigen will (AssCompact berichtete). Nun hat das neue art&lifestyle-Team der HDI Gruppe die Gründungsphase erfolgreich abgeschlossen und nimmt das Underwriting im kontinentaleuropäischen Kunstversicherungsmarkt auf. Zum Portfolio zählen Versicherungslösungen rund um Kunst und Sammlungsgegenstände für vermögende Privatkunden, Galerien und Museen. Der Eintritt in den Kunstversicherungsmarkt wird über eine Spezialgesellschaft realisiert, die HDI Global Specialty Underwriting Agency GmbH mit Sitz in Köln. Zentraler Risikoträger ist der Versicherer HDI Global Specialty SE.

Verantwortlich für dieses Segment ist Dr. Alexander Wiebe, der Geschäftsführer der Underwriting Agency. Wie HDI mittelt, habe Wiebe in den vergangenen Wochen ein Team mit entsprechender Branchenerfahrung aufgebaut. Dazu gehören Philippe Dietz als Head of Underwriting, Christina Meyer als Senior Underwriterin und Christian Himmelberg als Head of Claims. Unterstützt werden sie von weiteren Fachkräften in Stabsfunktionen. „Wir sehen uns als Teil der Kunst-Community“, erklärt Wiebe. „Unser Ziel ist es, gemeinsam mit unseren Kunden und Vertriebspartnern das Unerwartete abzusichern, wertvolle Objekte mit Bedacht und Sachverstand zu versichern und so kulturelles Erbe auch langfristig zu bewahren.“

Lösungen für Privat- und Unternehmenssammlungen, Museen und Galerien

Die neuen Produkte für Kunst- und Sammlergegenstände sind ab sofort verfügbar. Bei der Lösung für Privat- und Firmensammlungen handelt es sich um eine Allgefahrendeckung für Sammlungsgegenstände jeder Art, einschließlich Medienkunst. Das Angebot für Museen ist eine Absicherung von Museumsbeständen, (Dauer-)Leihnahmen, Referenzbibliotheken, Katalogbeständen, technischem Ausstellungszubehör inklusive temporärer Aufenthalte bei Restauratoren. Für Galerien bietet HDI eine Allgefahrendeckung von Eigenbeständen, Kommissions- und Ansichtsware sowie Leihnahmen, Mitversicherung von technischem Ausstellungszubehör, Kassen- und Katalogbeständen. Hierbei erfolgt eine umfassende Kostenübernahme im Schadenfall wie etwa für Aufräum-, Transport- sowie Lagerkosten und der Transportweg ist lückenlos abgesichert.

Wertvollen Hausrat oder das Privatflugzeug absichern

Ergänzt wird das Kunstversicherungsangebot im Privatkundenbereich durch die Möglichkeit, wertvollen Hausrat und Wohngebäude mit einer Allgefahrendeckung abzusichern. Speziell für vermögende Privatkunden, sogenannte High Net Worth Individuals, kurz HNWI, bietet HDI bereits die Option, Privatflugzeuge zu versichern. Ein Ausbau des Angebots an sogenannten „Lifestyle“-Versicherungen für vermögende Privatkunden ist geplant.

art&lifestyle-Team kümmert sich auch um Valorenversicherung der HDI

Zum Angebot von HDI Deutschland zählt auch eine Valorenversicherung für wertvolle Gegenstände wie Schmuck, Bargeld, Gold sowie Safe- bzw. Tresoreinlagerungen. Laut HDI übernimmt das art&lifestyle-Team auch die Aktivitäten rund um die Valorenversicherung.

Zeichnungsvollmachten für spezialisierte Vertriebspartner

Wie das Unternehmen weiter mitteilt, könne die HDI Global Specialty Underwriting Agency Zeichnungsvollmachten an führende spezialisierte Vertriebspartner delegieren. (tk)

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HÄGER bietet Kaskoschutz für Fahrräder

Mit der „RadKasko“ hat HÄGER nun eine Versicherung für Fahrräder im Portfolio, die für Diebstahl, Verschleiß, Schäden nach Ablauf der Gewährleistung, Unfälle oder auch Umweltschäden aufkommt. Mit dem Produkt in seinen zwei Varianten lassen sich insbesondere hochpreisige Räder und E-Bikes absichern.

Die Bedeutung des Fahrrads in der Alltagsmobilität der Menschen nimmt seit Jahren zu. Gerade auch E-Bikes oder Pedelecs werden immer beliebter. Zugleich legen die Preise für Räder deutlich zu. Ein klassisches Fahrrad rechtfertigt die hohen Anschaffungskosten mit entsprechender Lebensdauer bzw. Laufleistung. Bei E-Bikes ist es etwas schwieriger, denn sie sind durch Akku-Technik und Faktoren wie ihr Gewicht einem höheren Verschleiß ausgesetzt. Bei einem Unfall, Diebstahl oder bei Schäden außerhalb der Gewährleistung des Herstellers kommen mitunter enorme Reparaturkosten oder sogar der Totalverlust auf die Besitzer zu.

Damit sich Fahrrad- und E-Bike-Besitzer entsprechend absichern können, hat der ostwestfälische Versicherungsverein HÄGER nun seine RadKasko präsentiert. Die Versicherung kommt sowohl für Diebstahl als auch für Verschleiß, Schäden nach Ablauf der Gewährleistung, Unfälle, Umweltschäden und andere Schadenereignisse auf. Das Produkt gibt es in zwei verschiedenenen Varianten. Vergleichbar einer Kfz-Vollkasko bietet die Lösung umfassenden Schutz, insbesondere für hochpreisige Fahrräder und E-Bikes. (tk)

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Helvetia: Mix aus traditionellen und digitalen Lösungen

Die Helvetia ist stolz auf Tradition und Werte und baut gleichzeitig die Automatisierung in den Prozessen aus. Für das laufende Jahr liegen einige neue Produkte in der Pipeline, zudem wird der Einsatz technischer Innovationen verstärkt, erklärt Volker Steck, CEO der Helvetia Versicherungen, Direktion für Deutschland.

<h5>Helvetia ist ein langjähriger Player am deutschen Markt mit einem eher traditionellen Image. Wie sehen Sie Ihre Positionierung?</h5><p>Helvetia blickt in Deutschland auf eine mehr als 150-jährige Firmen­geschichte zurück. Vertrauensvoll, zurückhaltend, präzise und bodenständig betrieb Helvetia über viele Jahrzehnte das Geschäft. Das Streben nach schierer Größe gehörte nicht dazu. Diese Werte spielen auch heute eine große Rolle. Wir pflegen Tradition und sind stolz darauf.</p><p>Unsere schweizerischen Wurzeln stehen für Vertrauenswürdigkeit und umfassende Kompetenz. Davon profitieren Makler und Kunden. Das Vertrauen des Mutterkonzerns prägt unser Handeln in Deutschland. Es ermöglicht schnelle und individuelle Entscheidungen in Form umfangreicher Entscheidungs­kompetenzen in den Regionen unter Einbindung unserer Vertriebspartner. Transparenz und Fairness liegen uns besonders am Herzen. Aktuelle Auszeichnungen und Umfragen belegen, dass Helvetia zu den fairsten Maklerversicherern zählt. Unsere Vertriebspartner bescheinigen uns ein gutes Image mit dem richtigen Mix aus traditionellen und digitalen Lösungen.</p><h5>Kommt der Markenkern bei Kunden und Partnern gleichermaßen an?</h5><p>Unser Markenclaim ist: einfach. klar. helvetia. Selbst für komplexe Absicherungsbedürfnisse bieten wir bedarfsgerechte, flexible Lösungen. Alle Vorgänge werden schnell und unkompliziert abgewickelt. Dabei ist Helvetia über den situativ gewählten Touchpoint erreichbar. Das schätzen Kunden und Vermittler gleichermaßen, Kunden erwarten heute jedoch mehr als nur die Kompensation finanzieller Schäden. Sie wünschen sich umfassendere Lösungen von der Prävention bis zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.</p><p>Die wachsende Bedrohung durch Cyberangriffe ist ein Beispiel. Wir bieten unseren Kunden nicht nur eine Cyberversicherung an, sondern beraten, wie man sich schützen kann, und helfen, wenn Systeme befallen sind.</p><p>Auch Leitungswasserschäden verursachen jedes Jahr hohe Kosten. Hier bieten wir präventive Angebote, indem Risikotreiber in Gebäuden identifiziert werden und Wasserschäden vorgebeugt wird.</p><h5>Wann sollten Versicherungsmakler denn auf Helvetia zurückgreifen?</h5><p>Top-Service und -Produktqualität, eine hohe Qualifikation unserer Mitarbeiter sowie schnelle und transparente Prozesse sind unsere Argumente im Wettbewerb.</p><p>Unsere Privat-Tarife und Vorsorgelösungen erhielten wiederholt Top-Auszeichnungen. Im Firmengeschäft sind vor allem unsere Produktbündel für Makler erste Wahl. Sie bieten optimale Lösungen für Kleingewerbebetriebe bis hin zum Mittelständler, der die hohe Beratungs- und Service­qualität schätzt.</p><p>Versicherungsmakler, die passgenaue Produkte, digitalen und persönlichen Service sowie Entscheidungskompetenz vor Ort suchen, sind bei Helvetia richtig.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||In der Zusammenarbeit mit Maklern muss ein Versicherer heute schnell sein. Wo steht Helvetia hier?--><h5>In der Zusammenarbeit mit Maklern muss ein Versicherer heute schnell sein. Wo steht Helvetia hier?</h5><p>Im Rahmen unserer Firmen­philosophie „Helvetia Smart Factory“ optimieren wir die Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine. Algorithmen arbeiten, wo es möglich und sinnvoll ist. Mitarbeiter unterstützen überall dort, wo Vertriebspartner und Kunden es wertschätzen. Damit schaffen wir mehr Zeit für Beratung und Betreuung. Mit Helvetia Smart Factory setzen wir auf Automatisierung und Digi­talisierung. Damit verschlanken wir Prozesse, schaffen neue Arbeitsmodelle und bieten einen technisch unterstützten Makler­service. Das führt zu Beschleunigungen zum Beispiel bei Schaden­abwicklung und Underwriting.</p><p>Daraus resultiert unser Versprechen, dass die Schadenerstbearbeitung innerhalb von 24 Stunden nach Meldung bei Helvetia erfolgt. Standard-Kleinschäden werden zunehmend digital bearbeitet.</p><p>Künstliche Intelligenz wird eingesetzt bei automatisierter De­ck­ungs­prüfung, Wetterereignissen, Betrugs­bekämpfung und Reduzierung von Leitungswasserschäden.</p><h5>Welche Verbesserungen planen Sie?</h5><p>Wir haben bereits Backoffice-­Tätigkeiten zentralisiert und viel Kom­petenz in die Fläche gebracht. Im nächsten Schritt intensivieren wir für BestPartner die Zusammenarbeit. Persönliche Ansprechpartner zum Beispiel in Underwriting, Betrieb und Schaden sollen mit hoher Kom­petenz beim ersten Kontakt möglichst alle Anliegen erledigen. Die steigenden Anforderungen hybrider Kunden und Vertriebspartner erfüllen wir durch Multikanalmanagement, das heißt die Symbiose klassischer und digitaler Vertriebswege, zum Beispiel durch Videoberatung. Alle Verbesserungen münden darin, dass bei allen technischen Innovationen der Mensch unser wichtigstes Asset bleibt und den Unterschied macht.</p><h5>Wie erfolgt die Betreuung?</h5><p>Prinzipiell tragen wir den schweizerischen föderalen Ansatz weiter und streben trotz zentraler Serviceeinheiten eine hohe Dezentralität an. Die schnelle, persönliche und fallabschließende Betreuung und Bearbeitung von Anfragen kann zentral und dezentral erfolgen. Die Entscheidung liegt bei Kunden oder Maklern. Unsere besonders geschätzten Vermittler und Kunden können sich im Sinne eines BestPartner-Konzeptes auf einen besonderen individuellen Service verlassen.</p><h5>Clustern Sie den Service nach Geschäftsbeziehung?</h5><p>Die Service-Clusterung findet bei Helvetia bereits heute statt und wird weiter professionalisiert. Für bestimmte Vermittler streben wir mit dem BestPartner-Ansatz eine Intensivierung der Geschäftsverbindung an. Über die gesamte Wertschöpfungskette von Helvetia schaffen wir Mehrwerte für unsere BestPartner. So entstehen für beide Seiten Vorteile, die wechselseitig nachhaltiges Wachstum ermöglichen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Neben klassischen Produkten bieten Sie auch Spezialversicherungen. Wollen Sie diesen Weg ausbauen?--><h5>Neben klassischen Produkten bieten Sie auch Spezialversicherungen. Wollen Sie diesen Weg ausbauen?</h5><p>Helvetia ist seit vielen Jahren ein bedeutender Transportversicherer und erhält hierfür regelmäßig sehr gute Bewertungen in Maklerumfragen. Die Corona-Krise verdeutlicht den hohen Stellenwert eines reibungs­losen Warenverkehrs im Alltag.</p><p>Sicherlich auch coronabedingt wird die Tierkrankenversicherung verstärkt nachgefragt. Deshalb werden wir auch hier unser Angebot weiter ausbauen. Seit 2020 bieten wir beispielsweise auch telemedizinische Services an.</p><p>Unsere Unabhängigkeit bei Produktgestaltung und Underwriting nutzen wir auch zukünftig für individuelle und kundenspezifische Pro­dukte. Entscheidend für den Ausbau ist das nachhaltige Potenzial einer Versicherungslösung.</p><h5>Welche Produkte stehen zudem aktuell im Fokus?</h5><p>In den Bereichen Privatkunden, KMU und Vorsorge bieten wir eine um­fassende Produktpalette, die Helvetia weiter optimiert. Kleine und mittlere Unternehmen sind seit vielen Jahren Hauptzielgruppen von Helvetia. Neben maßgeschneiderten Zielgruppenprodukten bieten wir Vermittlern Unterstützung bei Risikobewertung und Angebotserstellung.</p><p>Aktuell im Fokus sehen wir zum Beispiel die Cyberversicherung. Im Zuge eines sprunghaften Anstiegs von mobilem Arbeiten und professionelleren Attacken besteht enormer Absicherungsbedarf. Neben der Absicherung privater hochwertiger Sachwerte, Oldtimer und Premiumfahrzeuge steht für Wohlhabende die Liquiditäts- und Vermögensplanung des eigenen Unternehmens im Fokus. Auch hierbei unterstützen wir.</p><p>Helvetia Leben bietet 2021 ein neues BU-Produkt und Produkt­erweiterungen bei Fondspolicen mit besonderem Fokus auf nachhaltige Fondsanlagen. Zur Absicherung umweltfreundlicher Technologien werden wir 2021 eine besondere Versicherungslösung für Elektrofahrzeuge in den Markt bringen.</p><p>Auch die veränderten Kundenbedürfnisse rund um Smart Home, Mobilität oder situativer Absicherung stehen bei der Produktentwicklung von Helvetia im Fokus.</p><p>Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2021, Seite 26 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-02–2021/65265779" target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Sikov – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/695BF9C7-F752-4CA7-BABB-DD5B5C649F50"></div>

 
Interview mit
Volker Steck

Continentale: Mehr Schutz für elektronische Geräte im Büro

Die Continentale hat ihre KuBuS Elektronik-Versicherung auf den aktuellsten Stand gebracht: Zwei neue Tarife punkten mit mehr Leistungen, niedrigen Selbstbehalten und günstigeren Beiträgen.

Bauleiter rufen Material über das Tablet ab. Friseure beraten Kunden durch digitale Fotomontage. Vor 20 Jahren gab es in manchen Betrieben nicht einmal Computer. Heute hat die Digitalisierung in nahezu allen Branchen Einzug gehalten. Die Continentale hat deshalb ihre KuBuS Elektronik-Versicherung den technologischen Neuerungen angepasst. Zwei neue Tarife punkten mit mehr Leistungen, niedrigen Selbstbehalten und günstigeren Beiträgen. In der XL-Variante ist die pauschale Allgefahrenversicherung für alle elektronischen Anlagen und Geräte und das Wiederherstellen von Daten und Datenträgern in Form einer Datenversicherung bis 5.000 Euro enthalten. Ebenfalls versichert: Der Schutz im Home-Office. Darüber hinaus sind im XXL-Tarif beispielsweise eine Software- und eine Mehrkostenversicherung eingeschlossen. Damit sind beispielsweise Kosten für Leihgeräte und Hilfskräfte abgedeckt.

Für die Wahl eines höheren Selbstbehalts und den Ausschluss einzelner Gefahren sind darüber hinaus Nachlässe möglich. Unternehmen mit einer Inhaltsversicherung können beispielsweise Gefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm und weitere benannte Naturereignisse ausschließen. Dafür gibt es insgesamt bis zu 25% Nachlass. (ad)

Bild: © yossarian6 – stock.adobe.com

 

„Green Home“ auch bei der Versicherungspolice?

Wie können Wohngebäude- und Hausratversicherungen nachhaltig werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Greensurance Stiftung. Gründer und Geschäftsführer Marcus Reichenberg und Geschäftsführerin Anna Schirpke erklären, worauf es ankommt.

Sweet Home, Smart Home und jetzt Green Home? Immer mehr Kunden achten beim Neubau und bei der Sanierung auf Nachhaltigkeit. Das bedeutet konkret zwei Dinge: eine energiesparsame sowie energieeffiziente Technik und eine nachhaltige Bau­biologie. Umwelt­freundliche Bau- und Dämm­­stoffe wie Holz, Lehm und Hanf­fasern finden immer öfter Einzug in die Bauweise von Häusern. Neben der Bausubstanz spielt die Energienutzung eine wichtige Rolle, insbesondere durch effiziente Technik und den Einsatz von erneuerbaren Energien (u. a. nachwachsende Rohstoffe, Erdwärme, Solarenergie). Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt ab 2021 die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 durch Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien.

Auch in Bezug auf die Einrichtung und den allgemeinen Konsum ist ein Trend zu fairen und nachhal­tigen Produkten zu sehen. Avocado­store, ein nachhaltiger Marktplatz für „Eco Fashion und Green Lifestyle“, wurde 2016 vom FOCUS zum Wachstumschampion von 500 Unternehmen – vor Zalando und Home24 – ausgezeichnet. Eine aktuelle Studie aus dem Herbst 2020 von der Managementberatung PwC bestätigt, dass 80% der Privatkunden Nachhaltigkeit nicht nur als Modeerscheinung ansehen. Damit wächst die Zielgruppe für grüne Versicherungen.

Denn: Sollte nicht auch der Versicherungsschutz nachhaltig lebender Menschen und deren grüner Immobilien auf die Zukunft aus­gerichtet sein? Doch an welchen Stellen setzt grüner Versicherungsschutz an? Und was hat dieses Wissen mit dem EU-Aktionsplan Sustainable Finance zu tun?

Nachhaltigkeitshaltung des Versicherers im Fokus

Um ein Versicherungsprodukt im Bereich Wohngebäude und Hausrat nachhaltig ausrichten zu können, wirken die Gesamtstra­tegie und die Kapitalanlage der Ver­sicherungsgesellschaft sowie die Produktgestaltung mit einer nachhaltigen Schadenregulierung als größte Zukunftshebel. Erster Betrachtungspunkt ist dabei, ob das Versicherungsunternehmen an sich nachhaltig und zukunftsorientiert wirtschaftet. Denn nur wenn die Versicherungsgesellschaft nachhaltig agiert, kann auch das Versicherungsprodukt vollumfänglich als nachhaltig bezeichnet werden.

Damit die Assekuranz, Berater und deren Kunden einen Überblick über die Nachhaltigkeitsleistung von Versicherungsgesellschaften erhalten, widmet sich ein zweijähriges Projekt der Greensurance Stiftung in Kooperation mit der Hochschule für Technik Stuttgart (HFT) der Nachhaltigkeitsbewertung von Non-Life-Gesellschaften. Unter dem Namen „NATIVE“ wird das Projekt durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) gefördert. Ende 2021 können Verbraucher die Nachhaltigkeitsbewertung kostenlos nutzen. Die Assekuranz selbst und Berater erhalten weitere Informationen zur NATIVE-Bewertung über einen kostenpflichtigen Online-Zugang.

Makler, die nicht so lange warten möchten, können sich aufgrund des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes bereits ein eigenes Bild machen. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen und Finanzinstitute sind seit dem Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen bereitzustellen. Viele mittelständische Versicherungen, die nicht der Berichtspflicht unterliegen, stellen freiwillig Informationen über die nachhaltige Unternehmensführung zur Verfügung, zum Beispiel in einem Nachhaltigkeitsbericht.

Zur Gesamtstrategie gehört die nachhaltige Ausrichtung der Kapitalanlagen. Nur wenn mindestens das Sicherungsvermögen durch Anlagegrundsätze im Sinne der Nachhaltigkeit ausgestaltet ist, kann ein Kompositversicherungsprodukt als nachhaltig bezeichnet werden. Dazu zählt immer die vollständige Devestition aller fossilen Assets (Stichwort: „Divestment“).

Zukunftsfähiges Wording für Gebäude und Hausratsparte

Ein Versicherungsprodukt wird dann ein nachhaltiges, wenn das Wording ein zukunftsfähiges ist. Spätestens mit diesem Verständnis hat die Schadenregulierung nach gleicher Art und Güte seine Berechtigung verloren. Mit „Mehrleistungen für nachhaltigen Schadensersatz“ sollten Versicherungsprodukte zukünftig immer versehen sein. Damit steht die Reparatur vor Neuanschaffung und die Neuanschaffung immer in Bezug zur Nachhaltigkeit. Wordings sollten auf Nachhaltigkeitssiegel wie zum Beispiel den Blauen Engel, FSC-Siegel, Fairtrade oder GOTS, ausgerichtet sein. Auch können weitere sinnvolle Mehrleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit erbracht werden.

In der Gebäudeversicherung sollte die Leistung für Energieberatung zum Regulierungsumfang gehören, um der Klimawandelproblematik gerecht zu werden und um durch Klimaanpassungsausrichtung präventiv für die Zukunft zu regulieren. Nach einem Elementarschaden sollte der Hochwasserpass des HochwasserKompetenzCentrum (HKC) zur regulierbaren Leistung gehören (https://www.hkc-online.de/de/Projekte/Hochwasserpass). Nur wenn der Versicherungsnehmer durch Risikobewusstseinsschärfung die Gefahr durch Starkregenereignisse und sonstige Überschwemmung erkennt, wird er bereit sein, für seinen Versicherungsschutz mehr zu bezahlen, und Präventionsmaßnahmen ergreifen.

Um Produkte nachhaltiger zu gestalten, bieten einige Versicherungen auch Öko-Add-Ons wie eine Spende oder eine Nachhaltigkeitsverpflichtung pro Vertrag an. In vielen Fällen eine Bereicherung, jedoch sollten sich Policen auf ein Wording mit nachhaltigem Schadensmanagement fokussieren, weil damit die Wirkung für Kunden, die Gesellschaft und die Umwelt am größten ist.

Weiterbildung für ein besseres Verständnis

Wie die Nachhaltigkeitswordings der Assekuranz zu lesen sind, welche Notwendigkeit besteht, die Versicherungsberatung auf Nachhaltigkeit auszurichten, und wie die Bringschuld einer nachhaltigen Beratung umgesetzt werden kann, dafür bietet die Greensurance Stiftung seit 2016 die Weiterbildung zum/zur ESGberater/-in, Fachberater/-in für nachhaltiges Versicherungswesen© an. Die Initiative war die erste vom BMU geförderte Maßnahme zur Weiterbildung der Versicherungsbranche zu Klimaanpassung und Nachhaltigkeit.

Das Wissen um eine nachhaltige Assekuranz und deren Produkte ist insbesondere aufgrund des EU- Aktionsplans „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ eine anzunehmende Herausforderung. Im Jahr 2021 wird es für einige Maklerinnen und Makler verpflichtend, ESG-Themen in die Beratungsleistung miteinzubeziehen und den Kunden nach seinen ESG-Präferenzen zu befragen. Auch aus diesem Grund ist es ratsam, sich im Vorfeld mit Nachhaltigkeit, nichtfinanziellen Informationen, ESG- und CSR-Themen auseinanderzusetzen.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 44 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Man As Thep – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Anna Schirpke
Marcus Reichenberg

Herausforderung Ferienhausversicherung

Der Run auf das eigene Ferienhaus oder die eigene Ferienwohnung hält an – auch aufgrund der Corona-Pandemie. Doch das Feriendomizil zu versichern, ist eine besondere Herausforderung. Von Maren Lenzen, freie Autorin für die GEV Grundeigentümer-Versicherung VVaG.

Deutschland stand im Jahr 2020 als Reiseziel im Fokus der Deutschen – besonders der Urlaub in einer gemieteten oder der eigenen Ferienimmobilie. Bereits im Vorjahr gab es einen Trend nach oben. Laut Statistik-Portal Statista wurden in Deutschland im vergangenen Jahr fast 50 Millionen gewerb­liche Übernachtungen in Ferien­immobilien getätigt – rund 13% mehr als im Jahr zuvor – private Übernachtungen nicht mitgezählt. Dieser Trend hat sich 2020 fortgesetzt. Laut Statistischem Bundesamt waren in diesem Jahr insgesamt 11.328 gewerbliche Ferienhäuser und -wohnungen in Deutschland geöffnet.

Was bedeutet das für die Versicherungsbranche? Zum einen sind vorhandene Ferienhäuser und -wohnungen besser ausgelastet. Zum anderen steigt auch die Zahl der neu erworbenen Urlaubsimmobilien. Und mit jedem frisch angeschafften Ferienhaus stellt sich die Frage nach der adäquaten Absicherung von Wohngebäude, Hausrat und weiteren für den Immobilientyp spezifischen Risiken.

Risiko bei Urlaubsimmobilien anders als bei ständig bewohnten Objekten

Das Nutzungsverhalten bei Ferienhäusern ist anders als bei ständig bewohnten Immobilien. Dies wiederum hat Auswirkungen auf das Risikoprofil eines Wohnobjekts. Je mehr Leerstand, desto höher das Risiko, dass Schäden längere Zeit unbemerkt bleiben, statt schnell behoben zu werden. Immerhin werden ständig bewohnte Einfamilienhäuser zu einem überwiegenden Teil vom Eigentümer selbst genutzt. Ferienimmobilien als Renditeobjekte werden hingegen oft und kurzfristig vermietet.

Nur eins von vielen Schreckensszenarien: Ein Wasserrohrbruch tritt in Abwesenheit der Eigentümer auf. Über Wochen kann Wasser auslaufen und Wände, Fußböden und Möbel stark schädigen oder sogar zerstören. Oder ein Sturm beschädigt das Dach und Regenwasser dringt in der Folge ungehindert ein. Aus einem kleinen Schaden kann so schnell ein Totalschaden werden.

In den allermeisten Fällen ist dann der Eigentümer vor Ort gefragt – er muss ungeplant anreisen. Auch das kostet Geld. Ist ein Mieter vor Ort, kommen Kosten für die Unterbringung des Mieters in einer anderen Unterkunft hinzu. Folgegästen muss der Vermieter absagen, es kommt zum Mietausfall. Das sind unvorhergesehene Mehrkosten, die durch normale Wohngebäude- und Hausratver­sicherungen nicht abgedeckt sind. Auch unbekannte und schnell wechselnde Mieter in Ferienhäusern stellen ein Risiko dar. So kann es schneller zu Schäden oder gar Vandalismus kommen.

Kurz: Bei einem Wohngebäude, das öfter leer steht und für kurze Zeiträume vermietet wird, ist das Risiko für weitreichende – weil spät bemerkte – Schäden viel höher.

Welche Versicherungen sollten Eigentümer abschließen?

Zunächst sollten Besitzer von Ferienhäusern und -wohnungen die gängigen Versicherungen für Immo­bilienbesitzer abschließen.

Basis: Wohngebäudeversicherung

Eine Wohngebäudeversicherung sichert Wohngebäude gegen elementare Grundgefahren ab. Drei Versicherungen werden dafür zur verbundenen Wohngebäudever­sicherung (VGV) zusammengefasst: die Feuerversicherung, die Leitungs­wasserversicherung und die Sturm­versicherung. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, Hagel, Sturm und Überspannungsschäden durch Blitz deckt die VGV ab. Erweiterte Elementargefahren dürfen dabei nicht außer Acht gelassen werden: Je nach Lage des Gebäudes sollten Schäden durch Überschwemmungen infolge von Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Schneelawinen mitversichert werden.

Hausratversicherung für Inventar

Eine Hausratversicherung ist für jeden Immobilienbesitzer sinnvoll. Sie sichert das Inventar gegen Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasseraustritt und Feuer ab. Auch Gegenstände im Außenbereich gehören dazu. Ebenfalls versichern lassen sich Kosten wie die eines Feuerwehreinsatzes bei Fehlalarmen von Gas- und Rauchmeldern.

Ergänzungen: So individuell wie die Ferienimmobilie

Was muss bei einem Urlaubs­objekt anders versichert werden als bei ständig bewohnten Immobilien? Hier gilt: Bei der Ferienhausversicherung muss die Grenze für „nicht ständig bewohnte Tage“ möglichst hoch liegen. Meist sind bei gängigen Versicherungen nur 30, 60 oder 90 Tage vereinbart. Wird diese Grenze überschritten und dies dem Versicherer nicht mitgeteilt, liegt eine nicht mitgeteilte Gefahrenerhöhung vor – der Versicherungsschutz kann wegfallen. Mit 180 Tagen wären Ferienhausbesitzer besser bedient. Das gab es in der Vergangenheit nur in Verbindung mit hohen Risikobeiträgen.

Weiter muss ein Ferienhaus, das auch vermietet wird, gegen Mietausfall, Mehrkosten für Ersatz­unterkunft im Schadenfall oder Kostenerstattung abgesichert werden. Das Gleiche gilt für etwaige Reisekosten des Vermieters zum Versicherungsort.

Zusätzliche Erweiterungen sollten nach Bedarf möglich sein: Glasschutz für Gebäude- und Mobiliarverglasung oder Soforthilfe bei Schädlingsbekämpfung, Entfernung von Insektennestern oder die Kostenübernahme für einen Schlüsselnotdienst. Ein Einschluss der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Absicherung gegen grob fahrlässig herbeigeführte Schäden – auch diese Ergänzungen des Versicherungs­schutzes sind möglicherweise für den Kunden sinnvoll.

Eine Ferienimmobilie braucht ein modulares Versicherungskonzept

Ferienhäuser und -wohnungen unterscheiden sich oft in Größe, Lage und Ausstattung stark von­einander. Hier fehlte lange Zeit ein pass­genauer und vor allem erschwing­licher Versicherungsschutz – nicht nur für die Immo­bilie als solche, sondern auch für die wirtschaftliche Nutzung.

Einige Versicherungen haben das verstanden und beschreiten mit ihren Produkten neue, innovative Wege – wie zum Beispiel die GEV Grundeigentümer-Versicherung mit ihrem „Ferienhauskonzept“. Der Ansatz des Hamburger Spezialversicherers für Wohnimmo­bilien vereint die gewohnten Leistungen aus Wohngebäude- und Hausratversicherung und bietet zusätzlich individuell ergänzbare Module sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Die GEV berücksich­tigt somit die Herausforderungen eines Ferienhauses durch passgenaue Spezial-Leistungen – inklusive einer Bündelrabatt-Option. Bezahlbare bedarfsgerechte Versicherungs­pakete wie das Ferien­hauskonzept anzubieten, wird für Versicherungen, ihre Vertreter und Makler ein wichtiger Schritt in die Zukunft sein.

Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 46 f., und in unserem ePaper.

Bild: © Lars Gieger – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Maren Lenzen

So macht Corona den Versicherungen zu schaffen

Welche Auswirkungen hat die Corona-Krise auf Versicherungen und Versicherungsnehmer? Mit dieser Frage hat sich die europäische Versicherungsaufsicht Eiopa in der aktuellen Ausgabe der „Consumer Trend Reports“ beschäftigt. Vor allem Fondspolicen könnten demnach die Folgen zu spüren bekommen.

<p>Die Corona-Pandemie hat sich auf die Geschäftstätigkeit von Versicherern und Pensionseinrichtungen bisher insgesamt nicht erheblich ausgewirkt. Das geht aus dem „Consumer Trend Reports 2020“ der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (Eiopa) hervor. Der Geschäftsbetrieb der Versicherer konnte demnach trotz anfänglicher Bedenken Unternehmen weitestgehend am Laufen gehalten werden. Sowohl der Verkauf von Produkten wie auch Schadenmeldungen, Beschwerden oder die Informationssuche liefen im Großen und Ganzen weiter bzw. haben sich durch die zunehmende Digitalisierung sogar beschleunigt. </p><h5>Fondspolicen in der Kritik</h5><p>Dem Bereich der fondsgebundenen Versicherungen mache die Pandemie allerdings zu schaffen. Bereits bestehende Bedenken in Bezug auf Fondspolicen hätten sich verstärkt. So könnten strukturelle Probleme solcher Produkte wie etwa hohe und undurchsichtige Kosten oder ungewöhnliche und komplexe Risikoprofile ans Tageslicht kommen, wenn Kunden unerwartet Liquidität benötigen und frühzeitig Rückkäufe tätigen. Auch die geringen Renditen und die hohen Volatilitäten an den Finanzmärkten könnte die Probleme im Bereich der Fondspolicen verstärken und Kunden diese verstärkt zu spüren bekommen.</p><h5>Mangel an Klarheit der Versicherungsbedingungen</h5><p>Allgemein habe die Krise einen Mangel an Klarheit bei den Versicherungsbedingungen zu Tage gefördert. Das betrifft unter anderem das Thema Ausschlüsse wie etwas von Pandemien. Diese variieren der Eiopa zufolge je nach Markt, Produkt und Unternehmen stark. Problematisch sei zudem die Komplexität oder eine Mehrdeutigkeit von Verträgen. In einigen Fällen seien Gerichtsverfahren nötig geworden.</p><h5>Probleme auch bei Reiseversicherungen</h5><p>Auch bei Reiseversicherungen stellte Eiopa Probleme fest. Diese umfassen Ausschlüsse, Veränderungen im Risikoprofil oder auch das Fehlen von Abhilfemaßnahmen gegen Nachteile für die Kunden. Allerdings hätten sich auch viele Reiseversicherer kulant gezeigt und Deckungen im Sinne der Kunden ausgedehnt. </p><h5>Versicherer zeigen Nachsicht gegenüber Kunden</h5><p>Auch insgesamt hätten Aufsichtsbehörden sowie der Versicherungs- und Pensionssektor verschiedene spezifische Maßnahmen wie Kulanzen, Stundungen oder auch einen erhöhten Kundendienst ergriffen, um die Auswirkungen der Pandemie auf die Branche abzufedern. Wenn Kunden in problematische Situationen gekommen seien, hätten Versicherer sich oft nachsichtig gezeigt. (mh)</p><h5>Vollständiger Report zum Download</h5><p>Der vollständige „Consumer Trends Report 2020“ kann <a target="_blank" href="https://www.eiopa.europa.eu/sites/default/files/publications/reports/co…; target="_blank" >hier</a> als PDF heruntergeladen werden.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © natali_mis – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/08FD371B-2488-48F0-A124-61BB15899D5F"></div>

 

Verbraucher beschwerten sich 2020 wieder mehr über Versicherer

Die Finanzaufsicht BaFin hat 2020 spürbar mehr Verbraucherbeschwerden als im Vorjahr erhalten. Das gilt nicht nur für Banken, sondern auch für den Versicherungsbereich. Die Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin verzeichnete im vergangenen Jahr ebenfalls mehr Eingaben als 2019. Gleiches gilt für den Versicherungsombudsmann.

<p>2020 haben deutlich mehr Verbraucher bei der BaFin eine Beschwerde über Versicherer eingereicht als im Vorjahr. Insgesamt verzeichnete die deutsche Finanzaufsicht im vergangenen Jahr 8.216 Beschwerden über Versicherer. 2019 waren es 7.851. Somit ist die Zahl der Beschwerden innerhalb eines Jahres um etwa 5% gestiegen. Das geht aus Zahlen der BaFin hervor, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegen. </p><h5>Darüber beschwerten sich Verbraucher</h5><p>Die meisten Beschwerden der Verbraucher über Versicherer verzeichnete die Finanzaufsicht über die Art der Schadenbearbeitung sowie über die Höhe der Versicherungsleistung. Die Corona-Pandemie spielte eine verhältnismäßig kleine Rolle. Nur rund 200 Eingaben registrierte die BaFin im Zusammenhang mit der Krise. Dabei ging es vor allem um Reiserücktritts- oder Betriebsschließungsversicherungen (BSV). </p><h5>Nicht nur Versicherer stärker betroffen</h5><p>Doch nicht nur über Versicherer beschwerten sich Verbraucher 2020 häufiger. Die Zahl der Beschwerden und Anfragen zu Kredit- und Finanzdienstleistern ist im vergangenen Jahr von 8.525 auf 9.547 gestiegen. Das entspricht einem Plus von fast 12%. Besonders oft richteten sich Verbraucher mit Anfragen zu alltäglichen Bankprodukten an die BaFin. Dazu zählen unter anderem die Kontoführung oder auch Überweisungen. Auch die umstrittenen Zinsanpassungsklauseln bei langfristigen Prämiensparverträgen spielten dabei eine Rolle, die in vielen älteren Prämiensparverträgen enthalten waren. </p><h5>Deutlich mehr Eingänge bei der Schlichtungsstelle</h5><p>Auch die Verbraucherschlichtungsstelle der BaFin verzeichnete 2020 eine deutlich erhöhte Aktivität. Bereits im Sommer hatte die Menge der Eingaben mit über 200 Eingängen den Rekord aus dem Jahr 2019 deutlich überstiegen. Mitte Dezember wurde dann sogar die Fallzahl von 300 überschritten. Insgesamt erhielt die Schlichtungsstelle 279 Eingaben sowie 32 Anfragen von Verbrauchern. Die Zahl der Eingänge summierte sich 2020 somit auf 311. Mehr als die Hälfte der Eingaben entfiel auf Banken. Versicherungsgeschäfte waren nur in 25 Fällen betroffen. </p><h5>Auch Versicherungsombudsmann erhielt mehr Beschwerden</h5><p>Neben der BaFin hat auch der Versicherungsombudsmann die Beschwerdezahlen für das Jahr 2020 veröffentlicht. Laut dem Jahresbericht 2020 gingen dort im vergangenen Jahr 17.412 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens ein. Auch das bedeutete eine leichte Steigerung im Vergleich zum Vorjahr, als 3% weniger Beschwerden beim Versicherungsombudsmann eingingen. Die meisten Beschwerden gab es mit 3.904 im vergangenen Jahr zur Rechtsschutzversicherung, gefolgt von der Lebensversicherung (3.311), die im Vorjahr noch mit leichtem Vorsprung die Spitzenposition belegt hatte. Dahinter folgen bereits mit deutlichem Abstand Kfz-Kasko (1.672), sonstige Versicherungen (1.655) und Kfz-Haftpflicht (1.538). (mh)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Andreas Gruhl – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/938606D2-949E-49CB-A6C8-BEB628862C45"></div><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/938606D2-949E-49CB-A6C8-BEB628862C45"></div>

 

Tiny Houses – Ein populärer Trend

Tiny Houses sind begehrt, deren rechtliche Einordnung ist aber noch ungeklärt. Es kann sich um ein Fahrzeug oder ein Gebäude handeln. Versicherungsschutz gibt es für beide Varianten, etwa beim Assekuradeur ias. Ein Interview mit Julian Bartz, Assistant Manager bei der ias – Internationale Assekuranz-Service GmbH.

<h5>Die ias vermittelt einen Tiny-House-Versicherungsschutz. Wie entwickelt sich die Nachfrage?</h5><p>In Zeiten immer teurer werdenden Wohnraums, Wohnungsknappheit sowie steigender Mieten werden Tiny Houses immer populärer. Diese Häuser sind die ideale Wohnlösung, um das Bedürfnis nach einem Eigenheim unter einem ökologischen wie ökonomischen Aspekt in Einklang zu bringen. Das Interesse an und somit auch die Nachfrage nach unserem „Tiny-House-Schutz“ steigen somit stetig. Neben der steigenden Anzahl an Herstellern gibt es auch immer mehr Gemeinden, die auf die Nachfrage ein passendes Angebot bieten. Dies unterstreicht der Trend zu den ersten Tiny-House-­Dörfern in Deutschland.</p><h5>Worunter fällt eigentlich ein Tiny House in Deutschland? Fahrzeug, Camping oder Gebäude?</h5><p>Diese Frage werden sich viele stellen, die sich zum ersten Mal mit dem Thema auseinandersetzen. Neben dem Begriff „Tiny House“, welches übersetzt eben ein „winziges Haus“ ist, finden sich bei der Thematik noch Begrifflichkeiten wie Minihaus, Mikrohaus oder Singlehaus. Der Gesetzgeber hat, anders als im Ursprungsland USA, noch keine feste Definition für den Begriff vorgegeben. Das Unterscheidungsmerkmal besteht darin, ob die Tiny Houses mit einem Trailer fest verbunden sind oder nicht. Objekte, die fest mit einem Trailer verschraubt sind und eine Straßenzulassung haben, gelten im Rahmen der StVO als Fahrzeug. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass das deutsche Baurecht auch für Tiny Houses gilt, das besagt, dass unter gewissen Umständen eine Baugenehmigung benötigt wird, sobald es langfristig auf einem Stellplatz verbleibt und gegebenenfalls sogar ständig bewohnt wird. Gemäß Vorgesagtem wäre in dem zweiten Fall der passende Begriff hierbei der eines Gebäudes. Dabei spielt es keine Rolle, ob auf Rädern oder auf festem Fundament stehend. Die Einzelheiten sollte jeder Interessent oder künftige Eigentümer rechtzeitig in den jeweiligen Landesbau­ordnungen der Länder nachlesen. Letztendlich kann ein solches Objekt somit, je nach Nutzung und Aufbau, sowohl Fahrzeug als auch Gebäude sein.</p><h5>Was bedeuten die unterschiedlichen Varianten dann grundsätzlich für den Versicherungsschutz?</h5><p>Das von uns im Markt lancierte Produkt bietet für beide Varianten entsprechenden Versicherungsschutz. Für zugelassene Fahrzeuge nehmen wir einen Prämienzuschlag, da diese erfahrungsgemäß ein höheres Schadenpotenzial als jene Objekte darstellen, die fest an einem Standort verbleiben. Wir sind seit vielen Jahren mit unserem Produkt am Markt und lassen unter anderem auch unsere Erfahrungen aus dem Schadenbereich in unsere Produktgestaltung einfließen.</p><h5>Welche Leistungen sind in Ihrem Tarif enthalten?</h5><p>Mit dem Produkt bieten wir unseren Kunden einen vollumfänglichen Versicherungsschutz für Schäden am Objekt und am Hausrat – zum Beispiel infolge von Sturm, Brand, Hagel oder Überschwemmung. Ebenfalls obligatorisch sind eine Glas- sowie eine Standplatzhaftpflichtver­sicherung enthalten. Dabei gelten winterfeste Vorzelte, Anbauten sowie Garten- oder Geräteschuppen ebenfalls als mitversichert.</p><p>Optional bieten wir unseren Kunden ein Wasser-, ein Outdoor- und ein Autarkie-Paket. Das Produkt kann sowohl digital über unser Endkundenplattform verias24 abgeschlossen als auch von Maklern vertrieben werden. Risikoträger ist unser langjähriger Partner, die HDI Global Specialty SE.</p><h5>Sie haben den ergänzenden Baustein Autarkie-Paket angesprochen. Ist das ein großes Thema?</h5><p>Immer mehr Menschen wollen mit ihrem Tiny House autark und somit unabhängig sein. Diesen Trend haben wir frühzeitig erkannt und mit unserem schon genannten optionalen Autarkie-Paket die Bedürfnisse der Klientel erfüllt. Somit können wir unter anderem einen umfangreichen Schutz für die Photovoltaik- und Solaranlagen am Stellplatz anbieten.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 46, und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2021/65164813&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ParamePrizma – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/1F3CABDF-958D-4072-B5CD-CC6509321070"></div>

 

Smart Home verändert die traditionelle Wohngebäude- und Hausratversicherung

Ein Gebäude bzw. ein Haushalt lässt sich ohne viel Aufwand in ein Smart Home umwandeln, indem mit einfachen Hard- und Softwaremaßnahmen Haushaltsgeräte vernetzt werden. Das Smart Home bietet zudem Fehlerfrüherkennung, die Gebäude- und Hausratschäden vermeiden hilft und somit den traditionellen Versicherungsschutz verändert.

<h5>Von Dr. Gunbritt Kammerer-Galahn, Fachanwältin für Versicherungsrecht und Partnerin der Taylor Wessing PartG mbB</h5><p>Smart Home macht nicht nur das Wohnen komfortabler, es spielt für die Gebäudeversicherungssparte eine immer größere Rolle: Nach dem aktuellen GDV-Schadenindex der deutschen Wohngebäudeversicherer waren Leitungswasserschäden im Jahr 2019 für die Versicherer so teuer wie nie und häufiger als Brände. Hauptursachen sind Installations- und Gerätefehler und mangelhafte Rohrverbindungen.</p><p>Deshalb verlangen Gebäudeversicherer oft im Versicherungsvertrag als rechtswirksame Voraussetzung des Versicherungsschutzes, dass die Dichtigkeit der Rohre maximal fünf Jahre vor Vertragsbeginn durch einen Sachverständigen nach DIN-Standard geprüft wurde (vgl. aktuellen Hinweisbeschluss des OLG Hamm vom 06.04.2020 – 20 U 271/19 – in: VersR 2020, 1517 f.). Weiterhin investieren die Gebäudeversicherer in die Entwicklung von intelligenten Wasseruhren, Sensortechnik und Vernetzung von Feuermeldern, welche zukünftig ähnlich wie bei einem Kfz-Telematiktarif ein­gesetzt werden können. Da der Versicherungsnehmer die Kosten für die Präventionstechnik im Smart Home selbst tragen soll, entwickeln die Versicherer zudem Anreizsysteme wie die Verknüpfung der Smart-Home-Technik mit Handwerkernetzwerken oder einem Notfall­management. Das Smart Home wirft in der Gebäude- und Hausratversicherung aber auch rechtliche Fragen auf.</p><h5>Deckungslücke in bestehenden Versicherungsverträgen</h5><p>Grundsätzlich werden die technischen Komponenten, insbesondere die Hardware, des Smart Homes vom Versicherungsschutz der traditionellen Hausrat- und Wohn­gebäude­versicherungen erfasst. Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen, während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude selbst versichert. Zum Gebäude zählen die mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, welche zur überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind, sowie Gebäude­bestandteile, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verlieren, und Gebäudezubehör, welches im oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung dient.</p><p class="zoombild" > <div class="zoomImage"><a href="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_l…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Smart Home verändert die traditionelle Wohngebäude- und Hausratversicherung" height="177" src="http://asscompact.bbg-online.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/p…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div></p><p>Bei der Smart-Home-Hardware ist also im Detail zu klären, ob Hausrat oder vielmehr ein Gebäude­bestandteil oder -zubehör vorliegt: Der überwiegende Teil der Hardware dürfte nicht aus mit dem Gebäude fest verbundenen unselbst­ständigen Komponenten bestehen und daher unter die Deckung der Hausratversicherung fallen. Als Gebäudebestandteil im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind wohl nur die vom Smart Home genutzten Leitungen anzusehen, soweit sie innerhalb des Gebäudes unter Putz verlegt sind. </p><p>Die Gebäude- oder Hausratversicherung bietet allerdings keinen Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung von elektronisch gespeicherten Daten oder von Software, da beides nach aktuellem versicherungsrechtlichen Verständnis keine Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen darstellen, es sei denn, dies wird ausdrücklich individuell im betreffenden Versicherungsvertrag vereinbart. Versicherte, die ihr Gebäude, ihre Wohnung oder ihre Büroräumlichkeiten zu einem Smart Home oder Smart Office umfunktionieren wollen, sind daher gut beraten, vorab – möglichst unterstützt durch ihren Makler – mit dem Hausratversicherer und dem Gebäudeversicherer über den Versicherungsschutz, zum Beispiel auch durch einen weiteren Zusatzdeckungsbaustein oder durch eine separate Cyberversicherung, zu sprechen.</p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Gefahrerhöhung--><h5>Gefahrerhöhung</h5><p>Wenn das Gebäude, die private Wohnung oder das Büro zum Zeitpunkt des Abschlusses der Hausratversicherung und/oder der Wohn­gebäudeversicherung noch kein Smart Home/Office war, so stellt sich zudem die Frage, ob die Installation der neuen Technik eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff. VVG ist, weil neue Risiken entstehen: Insbesondere könnten unbefugte Dritte mittels Hackerangriff vernetzte Elektrogeräte manipulieren und dadurch sogar den Versicherungsfall (zum Beispiel einen Brand) herbeiführen. Gemäß § 23 Abs. 1 VVG darf der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder vornehmen lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Verpflichtung, so kann der Versicherer unter Umständen den Versicherungsvertrag kündigen, eine Prämienerhöhung verlangen oder im Schadenfall seine Leistungsfreiheit geltend machen. Für den Versicherer wird es ein wesentlicher Aspekt sein, welche Technik installiert werden soll und wer diese Installation vornimmt. Eine unsachgemäße Installation (zum Beispiel durch den technik­unerfahrenen Bewohner selbst) kann durchaus ein erhöhtes Risiko im Sinne einer Gefahrerhöhung sein. Das gilt es, vorab mit den Versicherern abzustimmen.</p><h5>Erfüllung von Obliegenheiten</h5><p>Umgekehrt kann die Smart-Home-Technik wie gesagt bei der Schadenprävention und den Versicherungsnehmer bei der Erfüllung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten unterstützen: Der durch gefrorenes Wasser in den Wasserleitungen eines unbewohnten Gebäudes verursachte Wasserrohrbruch ist in der Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht gedeckt. Vielmehr trifft den Versicherungsnehmer die Obliegenheit, für die Beheizung und Kontrolle der Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit zu sorgen. Eine entsprechende Smart-Home-Technik kann die richtige Beheizung des versicherten Gebäudes sicherstellen, ohne dass es bewohnt sein muss. </p><p>Voraussetzung ist freilich, dass die Technik so weit entwickelt ist, dass sie auch Störungen und Wartungsbedarf in der Heizungsanlage erkennt und anzeigt – solange dies nicht gewährleistet ist, muss der Versicherungsnehmer eine regelmäßige Zusatzkon­trolle durchführen. Das Smart Home könnte zudem über den Eintritt eines Versicherungsfalls informieren, wenn zum Beispiel Feueralarm ausgelöst wird oder sich elektronische Geräte in der Wohnung bei einem Wasserschaden wegen Feuchtigkeit automatisch abschalten. Nicht zuletzt kann das Smart Home Daten erfassen und speichern, welche die Schadenbearbeitung erheblich erleichtern würden. Den Versicherern wie auch den Versicherten eröffnen sich durch die Smart-Home-Technik ganz neue Möglichkeiten, Gebäuderisiken zu bewerten und Versicherungstarife neu zu bestimmen.</p><p>Diesen Artikel lesen Sie auch in AssCompact 01/2021, Seite 42 f., und in unserem <a href="https://epaper.asscompact.de/asscompact-01-2021/65164813&quot; target="_blank" >ePaper</a>. </p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © HQUALITY – stock.adobe.com; © Thanmano – stock.adobe.com; </i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BA52991D-877F-4A70-9C63-60D6FCE0F1E1"></div>

 
Ein Artikel von
Dr. Gumbritt Kammerer-Galahn