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AfW - BundesverbandFinanzdienstleistung e.V.

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Stimmung der Vermittler hellt sich etwas auf

Einer zweiten „Corona-Umfrage“ des AfW zufolge geben sich die Vermittler wieder etwas zuversichtlicher, was die Geschäftsentwicklung angeht. So blickten Ende April bei der ersten Erhebung noch mehr Befragte pessimistisch in die Zukunft. Doch knapp 31% bewerten die Perspektiven nach wie vor als „Katastrophe“.

Versicherungsmakler und unabhängige Finanzanlagenvermittler zeigen sich wieder etwas optimistischer, was ihre geschäftliche Zukunft betrifft. Dies teilt der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW anhand den Ergebnissen seiner erneuten „Corona-Umfrage“ mit. An der Erhebung Ende Juni haben sich 461 Mitglieder beteiligt. Befragt nach ihrer Einschätzung der Geschäftsentwicklung bis zum Jahresende 2020 antworteten knapp 31% mit „Katastrophe“ oder „Schlecht“. 36,5% der Vermittler zeigten sich noch „unentschieden“ und 31,3% beurteilten die Perspektiven in den kommenden sechs Monaten sogar als „gut“ oder „sehr gut“. Somit hat sich die Stimmung unter den Vermittlern in den vergangenen acht Wochen etwas aufgehellt. Bei der ersten „Corona-Umfrage“ Ende April hatten noch 47% die geschäftliche Zukunft als „Katastrophe“ oder „Schlecht“ bezeichnet. 35% der Befragten waren unentschieden und lediglich 18% gaben sich optimistisch.

Provisionsumsatz: Rückgang um 14% erwartet

Konkret rechnen die befragten Vermittler im Schnitt mit einem Rückgang ihres Provisionsumsatzes um 14% im Vergleich zum Vorjahr. „Viele Vermittler haben in einem bewundernswerten Tempo ihre Prozesse an die Corona-Wirklichkeit angepasst und fühlen sich so gerüsteter für die Zukunft“, sagt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wenn natürlich ganze Kundenbranchen wegbrechen, dann kann auch der am besten organisierteste Vermittler nicht dagegen ankommen.“ Hier brauche es auch Unterstützung seitens der Produktpartner, wie Rottenbacher unterstreicht.

Vermittler rechnen mit höherer Nachfrage nach Biometrie- und Altersvorsorgeprodukten

Im Rahmen der Umfrage wollte der AfW zudem wissen, bei welchen Produkten die Vermittler infolge der Corona-Krise mit einer steigenden Nachfrage rechnen. Fast jeder zweite Teilnehmer (44%) erwartet, dass „offene Investmentvermögen“ stärker gefragt sein werden. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Biometrie (31%) sowie Altersvorsorge (27%). Gegenüber der Erhebung im April hat die Gewerbeversicherung an Bedeutung verloren und ist von Platz 2 auf Rang 7 abgerutscht. Der AfW führt dies auf die Diskussionen rund um das Thema Betriebsschließungsversicherung zurück.

75% der Kundentermine ohne direkten Kontakt

Die Hälfte der Kundentermine erfolgen momentan telefonisch, 25% als Video-/Onlineberatung und ein weiteres Viertel in Form persönlicher Treffen. „75% aller Kundentermine finden somit zurzeit ohne direkten Kundenkontakt statt. Vor einem halben Jahr wäre diese hohe Zahl noch unvorstellbar gewesen“, sagt Rottenbacher. (tk)

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BaFin-Aufsicht über 34f-Vermittler: Anhörung im Finanzausschuss

Der Finanzausschuss des Bundestages ließ im Rahmen seiner Beratung zur geplanten Aufsichtsübertragung über die 34f-Vermittler zahlreiche Branchenvertreter und Experten zu Wort kommen. Unter den Sachverständigen fanden sich sowohl Kritiker als auch überzeugte Befürworter des umstrittenen Gesetzentwurfs.

Die geplante Aufsichtsübertragung über Finanzberater und Finanzanlagenvermittler schlägt weiter hohe Wellen. In einer Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages hatten Vertreter von Branchenverbänden und Experten nun Gelegenheit, ihre Meinung zum vorliegenden Gesetzesentwurf kundzutun.

Aufsichtübertragung auf BaFin geplant

Der umstrittene Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, sowohl Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO) als auch Honorar-Finanzberater (Erlaubnis nach §34h GewO) unter die Aufsicht der BaFin zu stellen. Momentan ist die Aufsichtsstruktur zwischen den Bundesländern uneinheitlich geregelt. Einige Bundesländer haben die Aufsicht bei den Gewerbeämtern angesiedelt, andere lassen sie von den örtlichen IHK ausführen. Die FDP-Fraktion hat einen Gegenentwurf formuliert, der die zentralisierte Aufsicht bei der BaFin ablehnt.

Sachverständige positionieren sich

Bei der Anhörung im Finanzausschuss kamen verschiedene Positionen zu Wort. Zu den Gegnern des Gesetzentwurfs zählten dabei der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV), der Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) sowie der VOTUM Verband, aber auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und Prof. Dr. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund. Grundsätzlich für den geplanten Aufsichtsratswechsel sprachen sich die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie der Rechtsanwalt Peter Mattil und Prof. Dr. Lars Klöhn von der Humboldt Universität Berlin aus.

Dezentrale Lösung ist zu bevorzugen

Der BDV bemängelte, dass die Rolle der Wirtschaftsprüfer im Gesetzesentwurf keine Beachtung erfuhr. Diese prüfen aktuell die vom Gesetzesvorhaben betroffenen Vermittler vor Ort und legen den Gewerbeämtern bzw. IHK anschließend den Prüfbericht zur Beurteilung vor. Nach Ansicht des BDV stelle sich die Frage, inwiefern eine zentrale Bundesbehörde die laufende Aufsicht besser wahrnehmen könne als Wirtschaftsprüfer, die unmittelbar vor Ort seien.

Kostensteigerung zu erwarten

Der Votum Verband gab zu bedenken, dass sich die dezentrale Aufsicht bewährt habe und seiner Meinung nach keine Gründe existierten, diese bewährte Aufsichtsstruktur grundlegend zu verändern. Ein solcher Schritt habe lediglich massive Kostensteigerungen zur Folge und sei laut Stellungnahme des nationalen Normenkontrollrates vonseiten der Bundesregierung auch nicht ausreichend begründet. Ganz ähnlich äußerten sich DIHK und AfW.

Schlechtere Aufsichtsqualität zu befürchten

Prof. Beenken ging in seiner Stellungnahme sogar davon aus, dass sich die Aufsichtsqualität in der Breite verschlechtern würde, da nur noch anlassbezogene sowie stichprobenartige Prüfungen im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen seien.

Banken befürworten Aufsichtswechsel

Die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft, die 2020 federführend vom Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) vertreten werden, äußerten sich wohlwollend über den Gesetzesentwurf. Ihrer Ansicht nach sind weder die Komplexität, noch der Umfang eines vornehmlich europäisch geprägten Kapitalmarktrechts mit einer dezentralen Aufsichtsstruktur bewältigbar. Der vzbv begrüßte, dass es zukünftig einen einheitlichen Ansprechpartner für Verbraucher gebe.

Komplexität der Finanzmärkte macht Übertragung nötig

Der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Anwalt, Peter Mattil, griff ein Argument der Gegner des Gesetzentwurfs auf und machte deutlich, dass der Aufsichtswechsel nicht als Strafmaßnahme für Skandale missinterpretiert werden dürfe. Vielmehr handele es sich um eine Anpassung an die Gegebenheiten und Erfordernisse der Finanzmärkte, die eben nicht örtlich, sondern national bzw. international angegangen werden müssten. Prof. Klöhn von der Humboldt-Universität Berlin rechnet damit, dass sich die aktuell intransparente Aufsicht durch die IHK und Gewerbeämter im Zuge der Aufsichtsübertragung verbessern werde.

Gesetzgebung im Eilverfahren

Die abschließende Beratung des als besonders eilbedürftig gekennzeichneten Gesetzesvorhabens im Finanzausschuss des Bundestages, ist für den 17.06.2020 vorgesehen. Zwei Tage später soll dann bereits die Schlussabstimmung des Gesetzes erfolgen. Der Bundesrat könnte anschließend noch Einspruch erheben, kann aber vom Bundestag überstimmt werden, da es sich nicht um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die BaFin soll die Aufsicht über 34f-Vermittler und 34h-Berater am 01.01.2021 aufnehmen. (tku)

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AfW fordert 34f-Vermittler zum Protest gegen BaFin-Aufsicht auf

Der AfW-Verband startet die Aktion „Gemeinsam gegen die BaFin-Aufsicht von § 34f Vermittler/-innen und für einen Fortbestand der unabhängigen Finanzanlagenberatung!“ Vermittler sollen sich an ihren Bundestagsabgeordneten wenden.

Am 27.05.2020 findet im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages die Öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (BT-Drucksache 19/18794) statt. Geladen sind dazu verschiedene Interessensvertreter. So auch der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW, der dort auf Vorschlag der FDP-Fraktion geladen ist.

Der AfW ruft zudem Vermittler auf, sich an ihren Bundestagsabgeordneten zu wenden, um ihre Argumente gegen einen Aufsichtswechsel der 34f-Vermittler von den IHKen und Gewerbeämtern auf die BaFin vorzubringen. Dafür hat der AfW eine eigene Landingpage eingerichtet, auf der alle Details zusammengefasst sind, und auf der auch der jeweilige Bundestagsabgeordnete zu finden ist.

„Es ist wichtig, dass jetzt alle Bundestagsabgeordneten durch Vermittlerinnen und Vermittler informiert werden, dass die geplante BaFin-Aufsicht durch ihre enormen Kosten zu einem Kahlschlag der unabhängigen Finanzanlagevermittlung führen wird“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher die Aktion. „Sowohl der Wirtschafts- als auch der Finanzausschuss des Bundesrates, als auch der Nationale Normenkontrollrat lehnen das Gesetz ab. Das müssen wir allen Abgeordneten verdeutlichen“.

Zuvor hatte auch schon das Branchenmagazin kapital-markt intern zum Protest aufgerufen und die Vermittler ebenfalls aufgerufen auf, ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten anzuschreiben. Mehr Infos dazu gibt es auf www.k-mi.de. Über den Verlag erhält man auch eine bearbeitbare Textvorlage. (bh)

Lesen Sie auch: Welche Kosten für BaFin und 34f-Vermittler bei einem Aufsichtswechsel anfallen

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Welche Kosten für BaFin und 34f-Vermittler bei einem Aufsichtswechsel anfallen

Die Bundesregierung liefert nach einer Kleinen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Zahlen, welche Kosten mit der Übertragung der Aufsicht der 34f-Vermittler auf die BaFin für die Aufsichtsbehörde und die Vermittler einhergehen. Der AfW-Verband erwartet für die Vermittlerbetriebe nun eine Kostenexplosion. Das Branchenmagazin kapital-markt intern ruft zum Protest auf.

Die Übertragung der Aufsicht über §-34f-Vermittler bleibt ein Thema in Berlin. Im Fokus steht aktuell eine Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Abgeordneten wollen sich dort vergewissern, dass mit dem Wechsel die Qualität der Kontrolle auch tatsächlich gestärkt werde. Insbesondere haben sie aber auch nach den Kosten für die Aufsicht und die Umlage auf die einzelnen Vermittler gefragt.

Kosten für Aufsicht

In der Antwort der Regierung heißt es dazu, dass die Finanzierung der BaFin-Aufsicht durch Umlage, Gebühren und gesonderte Erstattung von Prüfungskosten erfolgen soll. Man gehe dabei von Aufsichtskosten in Höhe von 36,4 Mio. Euro aus. Bei den vorgesehenen Einnahmen aus Gebühren und gesonderten Erstattungen ergebe sich eine Umlage von rund 18,9 Mio. Euro. Da die Regierung auf einer Basis von 37.000 Erlaubnisträgern rechnet, ergebe dies einen durchschnittlichen Betrag von rund 510 Euro jährlich. Dabei hänge die Umlage auch davon ab, ob es sich um eine Vertriebsgesellschaft oder einen Einzelvermittler handele.

Kosten für Erlaubniserteilung

Für die Erlaubniserteilung ist eine Gebühr von 1.590 Euro geplant. Für die Änderung oder Erweiterung einer entsprechenden Erlaubnis ist eine Gebühr von 740 Euro vorgesehen. Für die Erteilung einer Erlaubnis als Vertriebsgesellschaft ist eine Gebühr von 2.485 Euro geplant.

Kosten für Prüfung

Mit Blick auf Prüfungen selbst ergeben sich nach Berechnungen der Regierung gesonderte Erstattungen von jährlich rund 13,1 Mio. Euro. Die durchschnittlichen bei der BaFin entstehenden und zu erstattenden Kosten pro Finanzanlagenvermittler als Folge von deren Beaufsichtigung durch die BaFin werden voraussichtlich einmalig rund 140 Euro und jährlich rund 985 Euro betragen. Im Gegenzug würden Aufsichtskosten der IHK und Gewerbeämter entfallen.

AfW erwartet Kostenexplosion für Vermittler

Bei diesen Beträgen wird es nicht bleiben, zeigt sich der AfW-Verband in einer Reaktion auf die genannten Zahlen überzeugt. Dafür würden sie aber entlarven, welche Belastungen wirklich auf die Vermittler zukommen werden. „Die Prämissen der Bundesregierung für die Berechnung der Zahlen sind falsch. Wir rechnen jetzt erst recht mit durchschnittlichen Kosten von jährlich über 4.000 Euro“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.

Er geht davon aus, dass nach Abzug von Vermittlern großer Vertriebsgesellschaften und von Vermittlern, die ihre Zulassung aufgrund des Aufsichtswechsels zurückgeben werden, die Zahl der zu beaufsichtigenden Erlaubnisinhaber unter 10.000 rutschen werde. Die Umlage würde dann viel höher ausfallen und so geht der AfW davon aus, dass mindestens 4.000 Euro durchschnittlich pro Jahr umgelegt werden würden. Von geringer Belastung oder sogar Kostenneutralität durch den Aufsichtswechsel könne hier keine Rede mehr sein. „Ein solch mittelstandsfeindliches Gesetz in Zeiten von coronabedingten Umsatzeinbrüchen allerorten kann nicht ernsthaft auf der Tagesordnung bleiben. Wir werden mit aller Beharrlichkeit das Einstampfen dieser Pläne fordern“, so Wirth.

Da helfe nur noch Protest, meint dazu auch das Branchenmagazin kapital-markt intern und fordert die Vermittler auf, ihren Bundes- und Landtagsabgeordneten anzuschreiben. Mehr Infos dazu gibt es auf www.k-mi.de. Über den Verlag erhält man auch eine bearbeitbare Textvorlage. (bh)

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Lesen Sie auch: Beschluss: Bundesregierung will Finanzanlagenvermittler unter BaFin-Aufsicht stellen

 

AfW veröffentlicht Corona-Notfallplan und FAQ für Arbeitgeber

Anlässlich vieler Fragen rund ums Arbeiten in Zeiten von Corona hat der AfW nun auf Grundlage einer Vorlage von MAXPOOL einen Notfallplan erstellt, der mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber versehen ist.

Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW hat in den letzten Tagen eine Vielzahl von Fragen zum Umgang mit der Corona-Krise von seinen Mitgliedern erhalten.

Infolge dessen hat der Verband einen Notfallplan kombiniert mit einer Fragen-Antworten-Liste für Arbeitgeber erstellt. Eine große Hilfe, für die man dankbar sei, so der Verband, sei dabei eine vom langjährigen AfW-Fördermitglied MAXPOOL Maklerkooperation GmbH erstellte Vorlage gewesen. Die Informationen dienen als Leitfaden, damit Versicherungsvermittler und Finanzdienstleister sich und ihr Unternehmen bestmöglich auf diese Situation einstellen können. Der Leitfaden ist aber auch gut für andere Gewerbetreibende einsetzbar.

Der AfW weist darauf hin, dass die Informationen selbstverständlich nicht abschließend sein können, da die jeweils individuellen Gegebenheiten ausschlaggebend sind und sich die konkrete Gefährdungslage nahezu täglich ändert. Sie sollen insbesondere dazu dienen, sich mit den jeweiligen Punkten auseinanderzusetzen, sich Anregungen zu holen, verschiedene Szenarien durchzuspielen und eventuell auch die Arbeitnehmer des eigenen Maklerbetriebs umfassend zu informieren.

Liste kann erweitert werden

Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW, dazu: „Wer weitere Informationen hat, die für andere Branchenteilnehmer relevant sein könnten und mit denen wir diese Liste vielleicht ergänzen sollten, kann uns diese gern mitteilen. Wir bleiben natürlich am Ball.“ (ad)

Bild: © AfW

 

Wie steht es in Sachen Vermittlervergütung?

Zwar sind laut AfW-Vermittlerbarometer im Jahr 2019 Umsatz und Gewinn der Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler im Vergleich zum Vorjahr angestiegen, allerdings konstatiert der Verband erhebliche Einkommensunterschiede. Ebenso unterschiedlich wird auch mit der Transparenz bezüglich der Vergütung umgegangen, wenngleich eine deutliche Mehrheit eine klare Kommunikation gegenüber den Kunden befürwortet.

Durchschnittlich haben Vermittler 2019 eigenen Angaben zufolge einen Umsatz in Höhe von 108.120 Euro und einen Gewinn von rund 55.000 Euro erzielt. Das ist eines der Ergebnisse des AfW-Vermittlerbarometers, der jährlichen Online-Branchenumfrage des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. 81% der befragten 1.586 Vermittler wiesen sich darin als Versicherungsmakler aus.

Zwei Drittel der Vermittler im Gewinn-Segment bis 50.000 Euro

Demzufolge haben Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler im vergangenen Jahr zwar ihren Umsatz um 4% und ihren Gewinn um 8% gesteigert, aber es gibt erhebliche Einkommensunterschiede in der Branche: Zwei Drittel der Befragten befinden sich nämlich im Gewinn-Segment bis 50.000 Euro. Nur jeder siebte Vermittler erreicht einen Gewinn von über 100.000 Euro. Die Erhöhung des durchschnittlichen Gewinns resultiere also eher daraus, dass kleine und unrentablere Vermittlerbüros aufgäben oder von größeren Unternehmen übernommen würden, die dann effizienter mit den Beständen arbeiten könnten, analysiert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher das Umfrageergebnis. Die Umfrage unterstreiche somit eindrücklich, dass die auch in der Politik teilweise immer noch existierenden Klischees von einer im Geld schwimmenden Vermittlerschaft nicht der Realität entsprächen, so Rottenbacher weiter.

Versicherungsvermittler: Nachholbedarf in Sachen Transparenz der Vergütung

Auch wie es um die Transparenz bei der Vermittlervergütung bestellt ist, hat das AfW-Vermittlerbarometer erfragt und herausgefunden, dass unter den Immobiliardarlehensvermittlern über zwei Drittel die Aussage bejahen, dass ihre Kunden wissen, wie und in welcher Höhe sie für ihre Beratungsleistung vergütet werden. Bei den Versicherungsvermittlern gibt es diesbezüglich aber noch Nachholbedarf: Nur jeder zweite sagt, dass seine Kunden über die Vergütung Bescheid wüssten. Knapp über zwei Fünftel lehnten die Aussage zur Transparenz in der Vergütung ab, über ein Viertel steht der Aussage „neutral“ gegenüber.

Mehrwert als Berater ist den meisten bewusst

Dennoch befürwortet laut Vermittlerbarometer eine deutliche Mehrheit, auch der Versicherungsvermittler, eine klare Kommunikation gegenüber den Kunden. Der Aussage „Ich habe eine klare Beschreibung meines Mehrwerts als Berater und meine Kunden wissen, welche Leistung ich erbringe und welchen Wert die Zusammenarbeit mit mir hat“, stimmten über drei Viertel der Versicherungsvermittler zu. Die Zustimmung zu dieser Aussage unter den Kapitalanlagenvermittlern liegt bei 82%, unter den Immobilienfinanzierungsvermittlern bei 81%, wobei der AfW in diesem Zusammenhang auf Überschneidungen hinweist, da nicht wenige befragte Vermittler über zwei oder sogar alle drei Erlaubnisse nach § 34 d, f und i der Gewerbeordnung verfügten. Das Ergebnis zeige, dass sich Vermittler des Wertes ihrer Dienstleistung mehr und mehr bewusst und auch bereit seien, diesen offen beim Kunden anzusprechen, lautet diesbezüglich das Fazit des AfW-Vorstands Frank Rottenbacher.

Über das AfW-Vermittlerbarometer

Das jährliche AfW-Vermittlerbarometer wurde in Kooperation mit den Fördermitgliedern des Verbandes bereits zum zwölften Mal durchgeführt. 1.586 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, von denen 35% AfW-Mitglieder sind, beantworteten rund 50 Fragen zu ihrer Tätigkeit, ihrem Einkommen, der Regulierung und anderen aktuellen Fragen. Rund 81% der befragten Vermittler weisen einen Maklerstatus auf, 61% haben eine §-34f-Erlaubnis. (ad)

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AfW lässt kein gutes Haar an Plänen zur 34f-BaFin-Aufsicht

Die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (34f) und Honorar-Finanzanlagenberater (34h) soll auf die BaFin übertragen werden. Die Kritik am Referentenentwurf nimmt an Schärfe zu. In seiner Stellungnahme erklärt der AfW, die Pläne würden die Bürokratie erhöhen und Misstrauen schüren. Die Kosten für die Betroffenen würden zudem schön gerechnet. Außerdem erkennt der AfW im Entwurf ein erhöhtes Risiko, die Vermittlererlaubnis zu verlieren.

Eine einheitliche Aufsicht – ja! Aber durch die IHK, flächendeckend für alle freien und unabhängigen Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler. So und nicht anders sieht laut der 13-seitigen Stellungnahme des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW die Alternative zum geplanten „Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“ (FinAnlVÜG) aus. Mit Hilfe detaillierter Muster-Verwaltungsvorschriften für die Kammern sei laut dem Verband die Aufsicht zu gewährleisten. Die Vorstände Frank Rottenbacher und Norman Wirth sehen nach wie vor keinen qualitativen Grund für einen Aufsichtswechsel. Missbräuche oder Skandale infolge einer gewerberechtlichen Aufsicht seien in der Vergangenheit ausgeblieben.

34f-Erlaubnis erlischt automatisch ohne Vorlegen von Nachweisen

Da sich die Zuständigkeit der BaFin sowohl auf die Erlaubniserteilung als auch auf die laufende Aufsicht beziehen soll, erwartet der AfW einen ungerechtfertigt hohen bürokratischen Aufwand für die betroffenen Vermittler, der in der Stellungnahme konkretisiert wird: Es sei vorgesehen, dass der Finanzanlagendienstleister (der dann geltende Oberbegriff für Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater) irgendwann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch die BaFin aufgefordert werde, unter Angabe seiner Registernummer innerhalb von sechs Monaten alle Erlaubnisnachweise vorzulegen. Falls der Vermittler der Aufforderung nicht nachkommt, soll die Erlaubnis automatisch erlöschen.

Falsches Misstrauen gegenüber Prüfpraxis der IHK

„Dieses Verfahren ist als nicht sachgerecht zu kritisieren“, schreibt der AfW. Und weiter: „Da der Finanzdienstleister alle erforderlichen Nachweise bereits in der Vergangenheit bei Beantragung der 34f-/34h-Erlaubnis vorgelegt hat, ist unverständlich, weshalb kein automatischer Informationsaustausch zwischen den Behörden erfolgt. Einmal mehr wird deutlich, dass die deutsche Verwaltung noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen ist.“ Rottenbacher und Wirth kritisieren an dieser Stelle auch, dass durch diese geplante Regelung ein Misstrauen gegenüber der Prüfpraxis von IHK und Gewerbeämtern durchscheint, für welches sie keine Grundlage sehen. Mit dem Grundgesetz als unvereinbar bezeichnet der AfW den Passus im Entwurf, der vorsieht, die Erlaubnis auch dann zu entziehen, wenn die Tätigkeit über 15 Monate nicht ausgeübt wurde.

Geforderte Selbsterklärung ist „exorbitanter bürokratischer Aufwand“

Ferner soll eine regelmäßige BaFin-Prüfung stattfinden, die den Wirtschaftsprüfer ersetzt. Die Behörde soll sich laut dem Referentenentwurf nach Geschäftsart und Geschäftsumfang des betroffenen Finanzanlagendienstleisters richten, um den richtigen Prüfungszeitpunkt zu identifizieren (§ 96u Abs. 1). Dazu soll der Vermittler jährlich eine Selbsterklärung einreichen und darin relativ detailgenaue Angaben zu seiner Tätigkeit machen. „Auch wenn sich die Selbsterklärung nicht zu jedem einzelnen Vermittlungs- oder Beratungsvorgang verhalten muss, dürfte [...] hiermit ein exorbitanter bürokratischer [...] Mehraufwand für Finanzanlagendienstleister verbunden sein“, schreibt der AfW in der Stellungnahme. Auch hier kann ein Erlaubnisentzug drohen, wenn die Selbsterklärung vom Vermittler nicht bis zum 31. März des Folgejahres eingereicht wird.

Verdoppelung der Kosten für Finanzanlagenvermittler?

Als realitätsfern und nicht belastbar bezeichnet der Verband schließlich die im Referentenentwurf veranschlagten Kosten für den Aufsichtswechsel. Laut dem Gesetzentwurf belaufe sich der Mehraufwand pro Finanzdienstleister einmalig lediglich auf 292,94 Euro. Die jährlichen laufenden Kosten lägen bei nur 995,54 Euro. Dass die Zahlen im Vergleich zum Vorentwurf nochmals niedriger ausfallen, spricht für den AfW für Schönrechnerei: „[...] gerade die erstmalige Implementierung der erforderlichen Organisationsprozesse [ist] besonders kostenintensiv und mit Sicherheit monetär erheblich höher zu veranschlagen“, heißt es in der Stellungnahme. Der AfW verweist hier auf eine eigene Umfrage zur Kostenbelastung von Finanzanlagenvermittlern, die er im September 2019 unter 443 Finanzanlagenvermittlern durchgeführt hat. Diese habe eine durchschnittliche Kostenbelastung für eine Prüfung gemäß § 24 FinVermV von 586 brutto ergeben. „Wir müssen daher mindestens von einer Verdoppelung der Kosten für Finanzanlagenvermittler/-innen ausgehen“, schließt die Stellungnahme. Der Verband fordert abschließend, das Gesetzesvorhaben in seiner Gänze fallen zu lassen.

Auf Linie mit anderen Vermittlerverbänden

Auch von anderen Vermittlerverbänden kommt Kritik an dem Entwurf. Der Verbraucherschutzverband plädiert in seiner Stellungnahme weiterhin für die Übertragung der 34f- und 34h-Aufsicht auf die BaFin. Es mache keinen Sinn, dass Banken, Sparkassen und andere Institute von der BaFin überwacht werden würden, freie Finanzvermittler aber nicht. Es sei richtig, dass sich Schwarz-Rot hier gegen die Lobby der Finanzvermittler durchsetze und den Finanzmarkt so verbraucherfreundlicher mache, erklärte Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, in einer Stellungnahme.

Bis 15.01.2020 hatte das BMF um die Stellungnahmen der Verbände gebeten. Wie schon so oft, ein kurzer Zeitrahmen, nachdem der Referentenentwurf erst knapp vor Weihnachten öffentlich wurde.

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen geht es hier.

Lesen Sie auch: BVK gegen BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler

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Makler-Ranking ermöglicht Vergleich mit Kollegen

Das Resultate Institut hat seinen Online-Rechner zur Bestandsbewertung um ein bundesweites Makler-Ranking erweitert. Es basiert auf anonymisierten Ergebnissendes AfW-Vermittlerbarometers. Mit dem Online-Tool können sich Makler mit Kollegen in puncto Jahresüberschuss und Jahresumsatz vergleichen.

Wie das Münchener Resultate Institut mitteilt, hat es seinen Online-Rechner zur Bestandsbewertung um ein bundesweites Makler-Ranking ergänzt. Für das Ranking nutzt das Institut als Fördermitglied des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. die anonymisierten Ergebnisse des aktuellen AfW-Vermittlerbarometers. Finanzanalgen und Versicherungsmakler können mit dem kostenfreien Tool überprüfen, wie sie im Vergleich zu ihren Kollegen in Sachen Jahresüberschuss und Jahresumsatz abschneiden.

Ranking zeigt bundesweite Platzierung des Maklers

Anhand einer statistischen Verteilungsfunktion ermittelt das Tool die bundesweite Platzierung des Maklers. Zudem stellt ihm der Rechner auch eine Wertindikation für seinen Betrieb oder seinen Maklerbestand zur Verfügung. Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, erklärt: „Auf Basis des AfW-Vermittlerbarometers erhält ein Makler über das Berechnungstool eine erste Indikation darüber, ob sein Betrieb im Vergleich zu anderen Maklerbetrieben wirtschaftlicher organisiert ist und kann so für sich unternehmerische Entscheidungen zur Optimierung seines Maklerbetriebs ableiten.“

Makler, die sich für das Tool interessieren, finden es unter folgendem Link: https://www.resultate-institut.de/maklerbestand-bewerten/?from=AfW (tk)

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AfW erwartet alte und neue Fragen zum Berufsstand

Provisionsdeckel, BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler etc. ... Was kommt 2020 auf die Branche zu? Nachgefragt bei Norman Wirth, Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e. V.

Herr Wirth, wird 2020 ein Provisionsdeckel kommen? Und wenn ja, für Leben und für Restschuld?

Es gibt zwar einen Gesetzentwurf, der es aber noch nicht in das Kabinett geschafft hat. SPD und CDU/CSU versuchen eine Einigung dazu zu finden. Mit dem momentanen Entwurf wird das aber nichts mit der Zustimmung der Union. Das hat zuletzt der zuständige CDU-Fachpolitiker Dr. Carsten Brodesser auf dem AfW-Hauptstadtgipfel nochmals bestätigt. Mit Dr. Brodesser haben wir zum Glück einen pragmatischen, mittelstandsorientierten und Sinn hinterfragenden Politiker involviert, der auch sehr genau weiß, wovon wir hier reden. Auf SPD-Seite sieht das leider anders aus.

Ich bin aber weiter sehr optimistisch, dass der Provisionsdeckel gar nicht kommt. Gemeinsam mit dem Votum-Verband und der Bundesarbeitsgemeinschaft zur Förderung der Versicherungsmakler (BFV) hatte der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, die zu dem Ergebnis kamen, dass ein Provisionsdeckel in der Lebensversicherung weder mit der Verfassung noch mit dem Europarecht in Einklang zu bringen wäre. Sämtliche sonstigen Argumente gegen den Provisionsdeckel lassen sich unter die verfassungsrechtlichen Argumente subsumieren.

Anders bei der Kreditrestschuldversicherung. Dort sehen wir ein Aufsichtsversagen der BaFin und sicherlich Handlungsbedarf. Dort werden wir wohl tatsächlich Provisionsexzesse sehen. Letztlich ist das aber kein Problem der Versicherungsmakler, die wir vertreten. Das Thema hat auch nichts mit dem Lebensversicherungsreformgesetz zu tun. Leider wird das unzulässigerweise oft vermischt, auch was die veröffentlichten Zahlen zu Provisionshöhen angeht.

Die mögliche BaFin-Aufsicht für 34f-Vermittler ist ein weiteres Streitthema. Kommt es hier in den nächsten zwölf Monaten zur Entscheidung?

Politische Prognosen zu treffen, ist heute ja schon fast unseriös. Sehr viel hängt vom Fortbestand der großen Koalition ab. Aber gehen wir einmal davon aus. Ja, ich gehe davon aus, dass es zu einer Entscheidung kommt. Nur zu welcher? Wir sehen keinen nachvollziehen Grund für den Aufsichtswechsel und werden uns vehement dagegen wehren.

Es wurde hier ohne Bedarf ein sinnloses Gesetzesverfahren angestoßen, was nicht zu mehr Verbraucherschutz führt und einzig horrende Kosten fabriziert. Wir haben in den letzten zehn Jahren keinerlei relevante Schadenfälle durch freie Finanzvermittlung. Dagegen gab es diverse Produkt- oder Institutsskandale – wie Prokon, Infinus, S&K, P&R oder Deutsche Bank – im Bereich der von der BaFin beaufsichtigten Anbieter. Die BaFin wäre da gefordert gewesen, hat aber offensichtlich versagt. Die Institutsaufsicht funktioniert also schlechter als die gewerberechtliche Aufsicht der 34f-Vermittler. Aktuell sehen wir auch bei diesem Thema Unterstützung für unsere Position innerhalb der CDU/CSU.

Welche weiteren Themen werden Sie und damit natürlich auch die ganze Branche 2020 beschäftigen?

Zum 01.08.2020 tritt die überarbeitete und an MiFID II angepasste Finanzanlagenvermittlungsverordnung in Kraft. Die praktische Umsetzung, wie etwa das Taping, führt noch zu vielen Fragen.

Als weitere Kernthemen für 2020 definieren wir Nachhaltigkeit in der Finanzanlage und die diskutierte private Pflichtvorsorge über die Einrichtung eines Staatsfonds oder Ähnliches.

Was würden Sie Ende 2020 gerne über das Jahr 2020 sagen wollen?

Prima, dass es endlich mal wieder mittelstandsorientierte, nachvollziehbare, entbürokratisierende und dabei natürlich auch verbraucherschützende und nachhaltige Politik gab. So hat die Arbeit für uns und unsere Mitglieder richtig Spaß gemacht!

Bild: © AfW

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 01/2020, Seite 73 und in unserem ePaper.

Lesen Sie auch: AfW lässt kein gutes Haar an Plänen zur 34f-BaFin-Aufsicht

 

Mehrheit der Finanzanlagenvermittler gegen BaFin-Aufsicht

Laut AfW-Vermittlerbarometer 2019 lehnen 34f-Vermittler eine Aufsicht durch die BaFin ab. Sie fühlen sich bei den Kammern und Gewerbeämtern gut aufgehoben und fürchten steigende Kosten durch eine BaFin-Aufsicht, wie sie im Koalitionsvertrag steht. Der höhere Aufwand wäre für viele Vermittler gar ein Grund zur Aufgabe.

Bekanntermaßen steht im Koalitionsvertrag der Großen Koalition, dass die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammern bzw. den Gewerbeämtern hin zur BaFin wechseln soll. Eine schlechte Idee sei das, meint dazu ein Großteil der Betroffenen, zumindest hat dies das aktuelle AfW-Vermittlerbarometer ergeben. 1.546 Teilnehmer nahmen an der zugrunde liegenden Online-Befragung im November 2019 teil, über 80% davon haben einen Maklerstatus.

Die Hälfte würde 34f-Erlaubnis zurückgeben

 

Große Mehrheit der Finanzanlagenvermittler gegen BaFin-Aufsicht

Lediglich 3% der befragten Vermittler ziehen demnach die BaFin als Aufsichtsbehörde vor. Knapp 70% nennen die Kammern, weitere 20% die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. Einer der Gründe mag auch sein, dass die Vermittler an den Kosten einer möglichen BaFin-Aufsicht beteiligt werden könnten, wobei der AfW-Verband Beträge in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung veranschlagt. Befragt nach den Konsequenzen des steigenden Aufwands antwortete knapp die Hälfte der Umfrageteilnehmer, dass sie nicht bereit wäre, diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würde. Lediglich 7% würden infolge dessen das Finanzanlagengeschäft intensivieren.

Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben würden, wollen 35% den Geschäftsbereich vollständig aufgeben, 24% wollen sich einem Haftungsdach anschließen und 23% sich auf vermögensverwaltende Lösungen fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen.

Keine Beratung in Erlaubnisfragen

Der AfW macht aber ein weiteres Problem der geplanten BaFin-Aufsicht aus: Vermittler würden ihre Aufsicht auch benötigen, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut AfW-Vermittlerbarometer nutzen 26% das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44% bei den Industrie- und Handelskammern. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) selbst nennt in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Zahl von rund 30.000 Anfragen bei den Kammern. Dieser Service würde dann wegfallen – was für die Vermittler wiederum weniger Nutzen bei steigenden Kosten bedeuten würde. (bh)

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