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ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.

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Altersvorsorgedepot beschlossen: Wo stehen die Produktgeber?

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Reform der privaten Altersvorsorge endgültig verabschiedet – ab dem 01.01.2027 heißt es: Goodbye, Riester, hello, Altersvorsorgedepot. Was halten die Branchenverbände davon? Und auf welchem Stand sind aktuell die Versicherer und die Fondsgesellschaften?

Es ist soweit. Die Riester-Rente hat offiziell ausgedient. Das ist nun endgültig mit dem Beschluss des Bundesrats vom Freitag, 08.05.2026, fix. Denn da wurde die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge final abgesegnet – ohne weitere Änderungen zum Entwurf, über den im Bundestag am 27.03.2026 abgestimmt wurde.

Konkret heißt das: Ab dem 01.01.2027 wird es staatlich geförderte Kapitalanlageprodukte für Privatanleger geben – im Versicherungsmantel und erstmalig auch ohne Garantie und ohne Versicherungsmantel. Dabei wird es verschiedene Produkte geben, vorrangig kategorisiert in ein Standardprodukt und ein Nicht-Standardprodukt. Beim Standardprodukt gibt es einen Kostendeckel von 1,0% sowie maximal zwei Fonds als Anlagemöglichkeit. Außerdem wird es ein staatliches Angebot für dieses Standardprodukt geben. Beim Nicht-Standardprodukt haben die Produktgeber mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Wichtig auch: Es wird für Riester-Sparer die Möglichkeit geben, ihre Riester-Verträge in das neue Fördermodell umzusiedeln.

Was sagen die Branchenakteure? Und wie sind die Produktgeber zum jetzigen Stand aufgestellt?

Branche zur Altersvorsorgereform

Der GDV blickt anscheinend recht positiv auf die Reform – in seinem Statement, welches am Freitagmittag verschickt wurde, äußert sich Moritz Schumann, stellvertretender GDV-Hauptgeschäftsführer: „Mit der Reform wird die geförderte private Altersvorsorge breiter, individueller und die Förderung verständlicher. Rund 3,6 Millionen Selbstständige erhalten erstmals vollen Zugang zur Förderung. Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt. Genau diese Kombination aus Modernisierung und Verlässlichkeit ist wichtig.“

Kritisch sieht der Verband – wie bereits zuvor –, dass der Staat künftig erstmals selbst ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt anbieten soll. Hier bleibe laut GDV entscheidend, dass dabei keine Wettbewerbsverzerrungen gegenüber privaten Anbietern entstehen und Verbraucher transparent zwischen unterschiedlichen Angeboten wählen können.

Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung (AfW) gibt sich vorsichtig optimistisch. Denn die stärkere Kapitalmarktorientierung und neue Vorsorgemöglichkeiten könnten dazu beitragen, die private Altersvorsorge wieder attraktiver zu machen. Entscheidend seien nun klare Verordnungsdetails zu den neuen Produkten, zur Zertifizierung, zu Kostenregelungen, zu Wechselmöglichkeiten, zum Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen sowie zum Verhältnis von digitalen Abschlusswegen und qualifizierter Beratung. Auch solle ein staatlich organisiertes Standardangebot nicht dazu führen, dass der Eindruck entsteht, es sei automatisch sicherer als private Angebote. Daher werde man die Ausgestaltung dessen aufmerksam verfolgen.

Kritik vom BVK

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK) übte die wohl deutlichste Kritik. Präsident Michael H. Heinz erklärt, dass mit dem Bundesratsbeschluss die Chance vertan wurde, wichtige Änderungen vorzunehmen. „Damit werden gleiche Wettbewerbsbedingungen untergraben und echter Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung erschwert.“

Mit dem ab 2027 einzurichtenden Staatsfonds entstehe eine „Rollenhybris des Staates, indem die öffentliche Hand gleichzeitig Regulierer, Kontrolleur und Produktanbieter“ werde. Damit verzerre, wenn nicht gar zerstöre sie den Wettbewerb.

Produktgeber gehen an die Arbeit

Aber sei es, wie es ist: Die Reform ist beschlossen. Und ohne entsprechende Produkte kommt die Förderung nicht an den Verbraucher. Noch gibt es wenig Kenntnis darüber, was die Versicherer und Fondsgesellschaften planen. Vor einigen Wochen hatte Vanguard zusammen mit growney ein Whitepaper-Produkt gelauncht, welches ab 2027 dann auch im Rahmen des Altersvorsorgedepots vermittelt werden kann.

Fondsbranche wittert Geschäft

Klar, die Fondsbranche scharrt mit den Hufen. Denn erstmals kann man ohne Versicherungsmantel staatlich gefördert am Kapitalmarkt investieren. Was planen die anderen Fondshäuser? AssCompact hat bei zwei Größen nachgefragt: BlackRock und der DWS.

Die DWS befinde sich derzeit in der fortgeschrittenen Entwicklung ihrer künftigen Produktlösungen im Kontext der Altersvorsorgereform, so erklärt Thorsten Ritzheim, Experte für private Vorsorge und Vermögensaufbau bei der DWS. Ziel sei, die sich daraus ergebenden Möglichkeiten gezielt zu nutzen und innovative, kundenorientierte Angebote zu gestalten. Die Beratung will die DWS wohl aber definitiv als Vertriebsweg erhalten. Denn auch wenn im Rahmen der Altersvorsorgereform künftig auch stärker direkt entscheidende Kundinnen und Kunden adressiert werden, sei die DWS überzeugt, „dass eine solide und langfristig ausgerichtete Altersvorsorge eine sorgfältige Planung erfordere. Gerade vor dem Hintergrund, dass entsprechende Verträge oft über Jahrzehnte bestehen, bleibt eine qualifizierte und professionelle Beratung aus unserer Sicht ein zentraler Erfolgsfaktor“, so Ritzheim.

Dementsprechend werde der Makler- und Beratermarkt auch künftig ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge sein. Allerdings würde die DWS es begrüßen, wenn sich weitere Versicherungsmakler auch stärker im Investmentbereich engagieren und ihre entsprechenden Qualifikationen erweitern würden, denn regulatorische Anforderungen würden die Altersvorsorgezulassungen, die Makler vermitteln dürfen, begrenzen. Damit ist wohl das Altersvorsorgedepot ohne Garantie gemeint, welches nur mit einer Zulassung entsprechend § 34f GewO vermittelt werden darf.

BlackRock beobachte derzeit, dass der Markt für fondsgebundene Versicherungen an Bedeutung gewinne und auch ETFs in diesem Segment zunehmend eine zentrale Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund gewinne auch das Umfeld, in dem diese Produkte vertrieben werden – einschließlich des Versicherungsmaklermarkts – an Relevanz. Für BlackRock sei das unit-linked-Segment ein wichtiger Wachstumsbereich, in dem das Unternehmen Versicherer mit einer breiten Palette an Produkten unterstütze. Ziel sei es dementsprechend, leistungsfähige Investmentbausteine bereitzustellen, die den steigenden Anforderungen von Versicherern und Kunden gerecht werden.

Und die Versicherer?

Die Versicherer haben ebenfalls noch keine konkreten Produkte am Start, jedoch haben sich bereits am Freitag einige Unternehmen klar dazu bekannt, Anfang 2027 entsprechende Produkte im Portfolio zu haben, so bspw. die W&W-Gruppe. Jacques Wasserfall, Vorstandsvorsitzender der Württembergischen Lebensversicherung, kündigte in einer Mitteilung an, dass man mit einem „vielfältigen und modernen Produktangebot am Markt sein“ werde, welches qualifizierte Berater auch in die Lage versetzen werde, für jede Situation die passende Lösung zu finden.

Ähnliches ließ auch die Alte Leipziger am Freitag verlauten. Das Unternehmen werde zum 01.01.2027 neue geförderte Altersvorsorgeprodukte anbieten. Geplant sei neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Standardprodukt ein Produktangebot mit modernen, fondsbasierten Lösungen und „umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten“.

Beide Versicherer wiesen auch darauf hin, dass es eine individuelle Entscheidung sei, ob man einen bestehenden Riester-Vertrag in die neue Förderung umsiedeln solle. Hierfür brauche es eine individuelle Beratung als Basis. Die Alte Leipziger stellt hierfür auch einen Förderrechner zur Verfügung, mit dem sich errechnen lässt, ob ein Wechsel in die neue Förderwelt sinnvoll ist.

Und auch die Allianz Leben äußerte sich auf Nachfrage von AssCompact. Ab Januar 2027 werde man in allen drei Kategorien – Altersvorsorgedepot, Altersvorsorgevertrag und Standarddepot – ein „attraktives Angebot“ anbieten. Denn man sehe bei der Allianz Leben in Verträgen mit staatlicher Förderung einen wichtigen Baustein, um die Vorsorgelücke im Alter zu schließen und generell auch in die Zukunftsvorsorge einzusteigen.

Die Allianz bietet außerdem wie die Alte Leipziger einen Fördervergleichsrechner an, mit dem Riester-Sparer die alte Fördersystematik mit der neuen Förderung vergleichen können, basierend auf persönlichen Angaben. (mki)

 

Generationswechsel im Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG

Christian Rusch wird Teil des Vorstands der Alte Leipziger Versicherung AG. Spätestens Anfang November 2026 soll er seine Tätigkeit aufnehmen. Gemeinsam mit Marcus Tersi wird er die Alte Leipziger Versicherung AG als Vorstandsduo leiten. Sein Vorgänger Kai Waldmann tritt den Ruhestand an.

Christian Rusch wurde vom Aufsichtsrat der Alte Leipziger Versicherung AG in den Vorstand berufen. Spätestens zum 01.11.2026 soll er demnach seine Tätigkeit für die Alte Leipziger Versicherung AG aufnehmen, teilt das Unternehmen mit. Rusch wird Nachfolger von Kai Waldmann. Der 60-Jährige geht zum Zeitpunkt des Dienstantritts von Rusch in den Ruhestand. Rusch soll gemeinsam mit Marcus Tersi die Alte Leipziger Versicherung AG als Vorstandsduo leiten.

Rusch hat langjährige Erfahrung im Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft. Derzeit ist er für zentrale Geschäftsfelder bei AIG Europe S. A. Direktion für Deutschland als Head of Commercial Property sowie SME/Personal Lines Deutschland/ Österreich/Schweiz (DACH) verantwortlich. Davor war er in verschiedenen leitenden Positionen bei den Helvetia Versicherungen tätig.

Generationswechsel im Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG

Bild: Kai Waldmann

Waldmann ist seit 2011 im Vorstand der Alte Leipziger Versicherung AG und hat die Entwicklung der Schaden- und Unfallversicherung der ALH Gruppe maßgeblich geprägt, heißt es. „Wir danken Kai Waldmann für sein großes Engagement und seine Verdienste für unser Unternehmen und wünschen ihm schon heute für den neuen Lebensabschnitt alles Gute“, sagt Dr. Jochen Kriegmeier, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Alte Leipziger Versicherung AG. (lg)

Bild: © Alte Leipziger

News über weitere personelle Veränderungen in der Finanz- und Versicherungsbranche lesen Sie in der Rubrik „Personen“.
 

Altersvorsorgedepot: Wie sollten sich Versicherer aufstellen?

Das Altersvorsorgedepot soll Anfang 2027 starten – das steht seit einigen Wochen fest. Aber wie macht man’s als Versicherer in Sachen Produktentwicklung und Vertrieb richtig? Die Versicherungsforen Leipzig haben ein Whitepaper veröffentlicht mit dem Thema, was Versicherer jetzt im Zuge der Reform entscheiden müssen.

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus – das sieht man auch bei der Reform der privaten Altersvorsorge. Denn vor gut drei Wochen hat der deutsche Bundestag die Einführung eines staatlich geförderten Altersvorsorgedepots verabschiedet. Flexible Garantielevel (0%, 80% und 100%), Auszahlplan oder Leibrente, Standardprodukt (mit Kostendeckel von 1%) und Nicht-Standardprodukt (ohne Kostendeckel) sind die Schlagworte.

Die Produktgeber, darunter auch die Versicherer, haben bis dahin einige Hausaufgaben zu erledigen. Nicht nur, wie die Produkte aussehen sollen, sondern auch, mit welcher Vertriebsstrategie sie an den Verbraucher gebracht werden sollen. Dieses Themas haben sich die Versicherungsforen Leipzig in einem Whitepaper angenommen.

Altersvorsorgedepot als Chance

In dem Whitepaper klingt stark durch, dass man als Produktgeber das Altersvorsorgedepot als Chance sehen soll – trotz etwaiger Restriktionen wie dem Kostendeckel von 1% für das Standardprodukt. Für 2026 wird das Geldvermögen privater Haushalte auf rund 10 Bio. Euro geschätzt. Einlagen und Bargeld machen davon mit rund 3,57 Bio. Euro einen sehr hohen Anteil, schreiben die Versicherungsforen Leipzig unter Berufung auf die DZ Bank. Wenn nur 5% dieser Einlagen in Richtung geförderter Depotvorsorge umgeschichtet würden, entstünde ein zusätzliches Anlagevolumen von rund 175 Mrd. Euro, was selbst bei einem Kostendeckel von 1% ein Markt mit „substanzieller Umsatzbasis“ sei, so heißt es im Whitepaper.

Für Versicherer folgt daraus, dass die Kernfrage sei, wie groß der Anteil an neu mobilisiertem Vorsorgevermögen sein kann und mit welchem Portfolio dieser Anteil gewonnen wird – nicht etwa, ob das neue System schlichtweg Riester ersetzt.

Der Kostendeckel sollte dabei vor allem als Referenzpunkt für den Gesamtmarkt verstanden werden. Er ist lediglich für das Standardprodukt gesetzt. Für Lösungen im Rahmen des Altersvorsorgedepots werde, so die Versicherungsforen, entscheidend sein, ob mögliche Mehrkosten gegenüber diesem Referenzpunkt nachvollziehbar begründet werden können, etwa über Beratung, Produktarchitektur, Service, Garantielogik, Portfoliosteuerung oder Bausteine für die Auszahlungsphase. Oder kurz gesagt: Im Altersvorsorgedepot ohne Kostendeckel müssen eventuelle Mehrkosten im Kundendialog als nachvollziehbarer Mehrwert erscheinen.

Positionierung und Beratung

Die Versicherungsforen machen im Whitepaper eine Unterscheidung auf aus dem Altersvorsorgedepot (AVD), dem Garantieprodukt (GAR) und dem Standarddepot (STD). Das AVD sollte im Versicherungsvertrieb als chancenorientierter Kernbaustein für kapitalmarktoffene Kunden positioniert werden und verbindet Förderfähigkeit mit einem langfristigen Vermögensaufbau. Laut Versicherungsforen Leipzig könne es im Beratungsgespräch als zentrale Antwort auf die Schwächen der bisherigen Riester-Logik dienen.

Beim GAR geht es um sicherheitsorientierte Kundengruppen oder Kunden, die später einsteigen oder eine geringere Schwankungstoleranz vorhanden ist. Das STD bleibt primär als Benchmark und setzt den Vergleichsmaßstab für Kosten und Einfachheit.

Wichtig für den Versicherungsvertrieb ist, herauszuarbeiten, welcher Kunde in welches Produkt gehört. Wer braucht eher ein kapitalmarktnahes AVD, wer eine abgesicherte Variante und wer eine einfache Standardlösung? Diese Zuordnung muss schlank, verständlich und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden.

Roadmap

Versicherer sollten das knappe Zeitfenster bis 2027 nicht nur für Marktbeobachtung, sondern für belastbare Grundsatzentscheidungen nutzen. Zunächst sollte u. a. die Portfoliologik festgelegt werden, also welche Rolle AVD, GAR und STD im eigenen Haus jeweils spielen, und ein Kostenmodell aufgesetzt werden, mit dem STD als fixen Preisanker.

Im zweiten Quartal sollte man die Produktarchitektur konkretisieren: Zielgruppen, Garantiestufen, Förderlogik und Auszahlungsbausteine sauber definieren. Im Anschluss sollte ein Beratungs- und Vergütungsmodell entwickelt sowie Plattform- und IT-Entscheidungen vorbereitet werden. Im dritten Quartal stünden dann die regulatorische Umsetzung sowie die Vertriebspositionierung an, mit dem AVD als Fokusprodukt, dem GAR als ergänzende Lösungen und dem STD als Benchmarkt im Kundendialog.

Wie laufen die Planungen bei den Versicherern?

Ähnlich wie es die Versicherungsforen darlegen, planen die Versicherer auch schon, wie sich bei den Jahrespressegesprächen der SDK und der Stuttgarter sowie der ALH Gruppe in der vergangenen Woche und außerdem einer AssCompact Nachfrage bei der Allianz herausgestellt hat. Dr. Guido Bader, Vorstandsvorsitzender der Stuttgarter, kündigte beim Pressegespräch klar an, dass man vor allem das Nicht-Standardprodukt in mehreren Ausführungen anbieten werde – ebenso das Standardprodukt, hier liege aber nicht der vertriebliche Schwerpunkt.

Die ALH Gruppe bestätigte in dem Gespräch ebenso, dass man das Depot in verschiedenen Varianten anbieten werden, nicht jedoch in der 100%-Variante, da diese nicht chancenträchtig genug sei. Die VHV Gruppe prüft laut Jahrespressegespräch derzeit noch, was man anbieten könnte, es sei aber unwahrscheinlich, dass es keinen derartigen Vorstoß vonseiten der VHV Gruppe geben wird.

Und auch die Allianz bestätigte gegenüber AssCompact: „Wir werden 2027 mit attraktiven Angeboten am Markt sein, um den Aufbau einer ergänzenden Vorsorge zu ermöglichen. Die Menschen in Deutschland haben unterschiedliche Bedürfnisse und Vorstellungen dazu, welche Balance aus Renditechancen und Stabilität für sie passt oder wie viel Flexibilität sie sich wünschen. Wir werden neben einem Standardprodukt auch weitergehende Lösungen anbieten, die zusätzliche Kundenmehrwerte bieten.“

Die Allianz fand außerdem deutliche Worte zum Standardprodukt, welches auch vom Staat angeboten werden soll. Dieses sei ein „Zielkonflikt“, weil der Staat gleichzeitig Regulierer und Anbieter werde, was „ordnungspolitisch unsinnig und klar abzulehnen“ sei. Wichtiger sei ein fairer Rahmen und ein funktionierender Wettbewerb.

Wie so oft bei Themen, die politisch beeinflusst sind, bleiben noch einige offene Fragen – beispielsweise steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Auch die Regulatorik bzw. die Zertifizierung ist noch nicht festgeschnürt. Und von Produktgeberseite muss ausgearbeitet werden, wie sich Verwaltungs- und Servicekosten realistisch abbilden lassen. Es bleibt spannend. (mki)

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Betriebliche Versorgung im Mittelstand: bKV wird wichtiger

Im Wettbewerb um Fachkräfte bleibt die betriebliche Vorsorge von hoher Relevanz, hält die ALH Gruppe in einer von forsa durchgeführten Studie fest. Die bAV bleibt Standard mit deutlich Luft nach oben, während die bKV an Bedeutung gewinnt. Viele KMU nutzen die Möglichkeiten allerdings noch nicht voll aus.

Die betriebliche Vorsorge bleibt ein zentraler Baustein im Wettbewerb um Fachkräfte, wird jedoch von vielen mittelständischen Unternehmen noch nicht voll ausgeschöpft. Das zeigt die aktuelle, repräsentative Studie der ALH Gruppe in Zusammenarbeit mit forsa. Die Untersuchung knüpft an die Erhebung aus dem Jahr 2024 an und erweitert den Fokus erstmals um die betriebliche Krankenversicherung (bKV).

Stabile Trends

Die Ergebnisse zeigen im Zeitvergleich eine „bemerkenswerte Kontinuität“, so die ALH. Die Bedeutung klassischer Benefits zur Mitarbeitergewinnung und -bindung bleibt weitgehend stabil. Zusätzliche Vergütungen führen weiterhin das Ranking an, während die betriebliche Altersversorgung (bAV) im oberen Mittelfeld rangiert. Rund 72% der befragten Unternehmen halten sie für wichtig. Gleichzeitig zeigt sich eine Lücke zwischen Bedeutung und Umsetzung einzelner Benefits, insbesondere bei neueren Angeboten wie der bKV.

bAV: Etabliert, aber mit ungenutztem Potenzial

Die bAV ist im deutschen Mittelstand fest verankert. Ihr Nutzen wird vor allem in einer höheren Arbeitgeberattraktivität sowie einer stärkeren Mitarbeiterbindung gesehen, so die ALH. Gleichzeitig bleibt ihr strategisches Potenzial vielfach ungenutzt: In rund 40% der befragten Unternehmen nutzen weniger als ein Viertel der Beschäftigten die Entgeltumwandlung, und über die Hälfte der Arbeitgeber beschränkt sich beim Zuschuss auf den gesetzlichen Mindestanteil von 15%.

BU: Bei einem Drittel der Unternehmen etabliert

Ein Drittel der Unternehmen bietet im Rahmen der bAV bereits die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abzuschließen. Damit besteht ein erhebliches Potenzial, die betriebliche Versorgung um einen wichtigen biometrischen Schutz zu erweitern. Insbesondere die Kombination aus Altersvorsorge und Absicherung der Arbeitskraft kann die Attraktivität der bAV weiter steigern und den Nutzen für Mitarbeitende deutlich erhöhen.

bKV: Wachsender Benefit mit großem Interesse

Erstmals untersucht die Studie auch die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung. Aktuell bietet sie gut ein Viertel der Unternehmen an. Gleichzeitig halten bereits 40% diesen Benefit für wichtig. Hallesche-Vorständin Wiltrud Pekarek: „Die betriebliche Krankenversicherung befindet sich klar in einer Wachstumsphase. Das Interesse der Unternehmen ist deutlich größer als die aktuelle Verbreitung. Hier sehen wir in den kommenden Jahren erhebliches Ausbaupotenzial.“

Während 60% der befragten Unternehmen keine rein arbeitgeberfinanzierte bAV anbieten, zeigt sich bei der bKV ein anderes Bild: Trotz ihrer noch geringen Verbreitung ist der Anteil arbeitgeberfinanzierter Angebote unter den befragten Unternehmen bereits vergleichsweise hoch. Das deutet laut ALH darauf hin, dass Unternehmen neue Benefits wie die bKV stärker als vollständig finanzierte Zusatzleistung positionieren, während die bAV häufig noch im Rahmen der Entgeltumwandlung umgesetzt wird.

bAV und bKV im Vergleich: Vorsorge gewinnt insgesamt an Bedeutung

Die große Mehrheit der Unternehmen geht davon aus, dass betriebliche Vorsorgelösungen künftig weiter an Bedeutung gewinnen werden. 90% erwarten insgesamt eine steigende Relevanz. Bei der konkreten Präferenz sehen viele Unternehmen weiterhin die bAV vorn. Gleichzeitig zeichnet sich ab, dass beide Systeme künftig stärker parallel genutzt werden könnten.

Fazit: Mehr strategische Nutzung notwendig

Die Studie macht deutlich: Während die bAV im Mittelstand etabliert ist und die bKV zunehmend an Bedeutung gewinnt, schöpfen viele Unternehmen die Möglichkeiten betrieblicher Versorgung noch nicht vollständig aus, heißt es von der ALH. Insbesondere eine stärkere Arbeitgeberfinanzierung und eine strategische Einbindung in das Benefit-Portfolio könnten die Wirkung auf Mitarbeitergewinnung und -bindung deutlich erhöhen.

Betriebliche Vorsorge als Teil der Lösung

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels gewinnen betriebliche Versorgungssysteme weiter an Bedeutung. Christoph Bohn, Vorstandsvorsitzender der ALH Gruppe, betonte zuletzt beim Bilanz-Pressegespräch, dass umlagefinanzierte Sozialsysteme zunehmend an ihre Grenzen stoßen.

Betriebliche Lösungen könnten hier schnell und mit großer Reichweite zur Entlastung beitragen. Voraussetzung dafür seien leistungsfähige Serviceangebote der Versicherer, etwa digitale Firmenkundenportale, die eine einfache und effiziente Verwaltung ermöglichen.

Zugleich richtet Bohn einen Appell an die Politik: „Mit bAV und bKV haben wir gut funktionierende Lösungen zur Stärkung des Vorsorgeniveaus der Bürger. Mit den erforderlichen politischen Impulsen ließe sich die Verbreitung deutlich erhöhen.“ (mki)

 

ALH: Name „Altersvorsorgedepot“ ist „irreführend“

Bei der Alte Leipziger und der Hallesche verlief das Jahr 2025 bilanziell rundum zufriedenstellend, teilte die Unternehmensgruppe in ihrem Jahrespressegespräch mit. Aber die Branchenlandschaft sorgt für Herausforderungen, unter anderem wegen KI, Konsolidierung und der Altersvorsorgereform.

Die ALH Gruppe hat 2025 als erfolgreiches Geschäftsjahr abgeschlossen, meldeten Vorstände der Gruppe um Vorsitzenden Christoph Bohn im Jahrespressegespräch am Mittwochvormittag. Der Gesamtumsatz lag Ende 2025 bei rund 5,9 Mrd. Euro, im Vorjahr waren es noch etwa 5,36 Mrd. Euro. Die Alte Leipziger Lebensversicherung trug mit 3,12 Mrd. Euro gebuchten Versicherungsbeiträgen über die Hälfte zum Gesamtumsatz bei, die Hallesche mit 1,8 Mrd. Euro knapp ein Drittel. Die Tochter-Gesellschaften Alte Leipziger Versicherung, Bauspar und Trust, Pensionskasse und Pensionsfonds erwirtschafteten zusammen eine weitere Milliarde.

Herausforderung Konsolidierung

Die ALH widmete einen ihrer Gesprächspunkte auch der Zusammenarbeit mit Vertriebspartnern und äußerte sich in dem Zusammenhang auch zu aktuellen Marktgeschehnissen wie der Konsolidierung im Maklermarkt. Vertriebsvorstand Christian Pape merkte an, dass es hier immer mehr größere und professionell aufgestellte Einheiten gebe und man sich aber intensiv damit befasse, wie man mit diesen Playern im Markt ein guter Ansprechpartner sein könne. Die Anforderungen an Versicherer werden unter diesen Bedingungen schlichtweg höher, insbesondere im Bereich Prozesse.

Passend zu diesem Punkt betonte Pape, dass man als ALH daran glaube, auch digital begeistern zu müssen, gleichzeitig aber den persönlichen Vertrieb weiterhin sehr bedeutsam finde.

Beim Thema Digitalisierung erläuterte Jochen Kriegmeier, der seit 2024 bei der ALH auch den Bereich für künstliche Intelligenz im Vorstand verantwortet, dass KI mittlerweile ein zentraler strategischer Hebel und fest im operativen Geschäft verankert sei. Beispielsweise setze die Gruppe KI im Leben-/BU-Geschäft zur Risiko- und Leistungsprüfung ein sowie im bAV-Geschäft für die automatisierte Bearbeitung von Geschäftsvorgängen. In Kranken ist außerdem ein VoiceBot für die Kundentelefonie sowie ein Chatbot für Arbeitsrichtlinien im Einsatz.

KI und Automatisierung wierden außerdem u. a. eingesetzt, um den Generationenwechsels aktiver zu steuern und abzufedern. Bis 2035 gehen ca. 26% der Mitarbeitenden der ALH Gruppe in Rente. KI sei allerdings ausdrücklich kein Stellenabbauprogramm. Vorstandsvorsitzender Christoph Bohn betonte, dass es im Moment keine Veranlassung gebe, Mitarbeiter aktiv abzubauen.

Altersvorsorgedepot?

Auf Nachfrage äußerte sich die ALH auch zum Thema private Altersvorsorgereform. Dr. Jürgen Bierbaum, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, erläuterte, dass man intern gerade erst über die Bezeichnung Fondsrente gesprochen habe und dass man das Altersvorsorgedepot „irreführend“ finde, da es um eine Rente gehe und man bei der ALH darunter lebenslanges Einkommen verstehe. Im Raum stehe derzeit die „geförderte Fondsrente“.

Was Produkte angeht, plane man in jedem Fall, auch weiterhin seiner gesellschaftlichen Verantwortung zu folgen und eine Fondsrente anzubieten, allerdings nicht in der 100%-Variante, diese sei zu konservativ und nicht chancenträchtig genug.

Auf die Nachfrage, mit welcher Unterstützung Makler und Vermittler rechnen können, insbesondere vor dem Hintergrund des Zillmer-Verbots und dem Kostendeckel, erwiderte Vertriebsvorstand Pape, dass es wichtig sei, ein gutes Angebot im Bereich der Altersvorsorge in Deutschland zu machen und vor allem auch für Aufklärung zu sorgen. In Gesprächen mit Vertriebspartnern habe sich gezeigt, dass die Frage, wie man Angebote gut miteinander vergleichen kann und welche Bedingungen herrschen, sehr wichtig sei. (mki)

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Alte Leipziger treibt Digitalisierung im Gewerbegeschäft voran

Die Alte Leipziger treibt die Digitalisierung im Gewerbegeschäft für kleine Unternehmen voran. Dafür bündelt der Versicherer dunkelverarbeitbare Lösungen in mehreren Sparten unter dem Label #digitAL. Im Fokus steht ein hoher Automatisierungsgrad für Vertriebspartner und Unternehmen.

Die Alte Leipziger Versicherung will mit einer neuen Produktreihe die Digitalisierung im Gewerbegeschäft vorangetrieben. Unter dem Label #digitAL bündelt das Unternehmen dunkelverarbeitbare Lösungen in den Bereichen Sachinhalt, Betriebshaftpflicht, Werkverkehr und Elektronik. Zielgruppe sind kleine und insbesondere Kleinstunternehmen mit klar definierten Grenzwerten, so die Alte Leipziger.

Im Fokus stehen ein hoher Automatisierungsgrad für Vertriebspartner und Gesellschaften. Anträge werden ohne Risikoerfassung verarbeitet und Policen schnell ausgestellt. Der Abschluss erfolgt digital über die Vergleichsplattform Thinksurance oder dem firmeneigenen Rechner EasyWeb-Sach.

Neben der hohen Prozessautomatisierung führen feststehende Leistungen dazu, dass der Versicherer die Produkte zu günstigeren Preisen anbieten können. Unternehmen können das Standardprodukt bis zu definierten Grenzwerten wählen.

In der Haftpflichtversicherung dient der Jahresumsatz bis 2 Mio. Euro als Berechnungsgrundlage. Angaben zu Mitarbeiterzahl oder Lohnsummen entfallen. In der Sach- und Inhaltsversicherungen wurden ebenfalls Leistungen gebündelt und in einer Deklaration zusammengeführt. Die maximale Versicherungssumme beträgt 1,5 Mio. Euro. Elektronische Anlagen und Geräte sind bis zu 500.000 Euro versicherbar, der Werkverkehr mit bis zu 200.000 Euro uns bis zu 50 Fahrzeugen. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Services finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
 

Christian Pape übernimmt als Vertriebsvorstand bei der ALH

Christian Pape hat zum 01.02.2026 die Verantwortung für das Ressort Vertrieb und Marketing bei der ALH Gruppe übernommen. Pape ist bereits im Oktober 2025 in den Vorstand eingetreten und übernimmt nun die Nachfolge von Frank Kettnaker, der nach über 40 Jahren in der Branche in den Ruhestand gegangen ist.

Christian Pape hat zum 01.02.2026 die Verantwortung für das Ressort Vertrieb und Marketing der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G., der Hallesche Krankenversicherung sowie der Alte Leipziger Holding AG übernommen.

Pape tritt damit die Nachfolge von Frank Kettnaker an, der nach 19 Jahren im Vorstand der ALH Gruppe in den Ruhestand getreten ist. In den Vorstand eingetreten ist Pape bereits im Oktober 2025 und hat seitdem die Ressortübernahme eng begleitet. Nun ist der Staffelstab endgültig übergeben.

Papes beruflicher Werdegang

Vor der ALH Gruppe sammelte Pape Erfahrung bei der der Continentale und Gothaer sowie bei der AXA – wo er seit 2022 auch zusätzlich Vorstandsmitglied für den Digitalversicherer der AXA war.

Seine Erfahrung vereine klassische Vertriebskompetenz mit moderner Digitalexpertise – eine Kombination, die für die strategische Weiterentwicklung der ALH Gruppe von zentraler Bedeutung sei, heißt es vonseiten des Unternehmens.

Maklergeschäft soll weiter ausgebaut werden

Für Pape stehe das Maklergeschäft weiterhin im Zentrum der strategischen Ausrichtung. Diese Rolle solle auch in Zukunft noch stärker ausgebaut werden. Gleichzeitig solle das bestehende Vertriebsmodell weiterentwickelt und an die zunehmende Vielfalt von Kundenbedürfnissen und Kontaktpunkten angepasst werden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt von Papes künftiger Arbeit liege auf Digitalisierung, Automatisierung, KI und datengetriebenen Prozessen. Die Digitalisierung biete eine große Chance Prozesse zu beschleunigen, Effizienz zu steigern und die Servicequalität für Kunden und Vertriebspartner weiter zu erhöhen. Neben den etablierten Vertriebswegen des persönlichen Vertriebs möchte die ALH Gruppe künftig auch digital sichtbarer werden. (js)

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Alte Leipziger startet fondsgebundene Kindervorsorge

Die Alte Leipziger hat eine fondsgebundene Kindervorsorge auf den Markt gebracht. Mit ALfondsyoung will der Versicherer die Vorteile des frühzeitigen Sparens mit den Chancen des Kapitalmarkts vereinen. Der Tarif bietet eine Beitragsgarantie bis zu 80% und Flexibilität in der Ansparphase.

Die Alte Leipziger Lebensversicherung hat eine fondsgebundene Kindervorsorge gestartet, die frühzeitiges Sparen mit den Chancen des Kapitalmarktes verbindet und später eine lebenslange Rente ermöglicht. Das neue Produkt ALfondsyoung ist als flexible Fondsrente für Kinder konzipiert, erklärt der Versicherer. Die versicherte Person ist das Kind, Versicherungsnehmer und Beitragszahler können Eltern, Großeltern oder andere Bezugspersonen sein. Später kann der Vertrag auf das Kind übertragen werden.

„Je früher mit dem Sparen beginnen wird, desto größer ist der Effekt des Zinseszinses und desto geringer ist der notwendige finanzielle Aufwand“, sagt Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung.

Flexibilität in der Anspar- und Rentenphase

Aktuell stehen Kunden 84 ETFs sowie 19 Dimensional-Fonds zur Auswahl. „Für eine tragfähige Altersvorsorge mit guter Rendite gibt es neben individuell wählbaren Laufzeiten eine zweite Stellschraube, nämliche kostengünstige und breit gestreute Investments“, so Bierbaum. „ETFs erfüllen genau diese Anforderungen und sind deshalb ein zentraler Baustein unserer fondsgebundenen Kindervorsorge.“

ALfondsyoung bietet eine optionale flexible Beitragsgarantie bis 80%. Während der Ansparphase können Beitrage angepasst, pausiert oder durch Zuzahlungen ergänzt werden. Fondswechsel sind kosten- und steuerfrei möglich. Zu Rentenbeginn besteht die Wahl zwischen einer Kapitalauszahlung, lebenslangen Rente oder Kombination aus beiden. Die lebenslange Rente wird dabei steuerlich begünstigt mit dem Ertragsanteil besteuert.

Altersvorsorge sollte lebenslanges Einkommen bieten

Aus Sicht des Versicherers gehe es bei Altersvorsorge im Kern um ein planbares, lebenslanges Einkommen. „Ein Auszahlplan, der mit 85 Jahren endet, ist also keine echte Altersvorsorge, denn schon heute sind 3 Millionen Menschen in Deutschland 85 und älter“, so Bierbaum. (js)

News zu weiteren neuen Produkten und Anpassungen finden Sie in unserer Rubrik Assekuranz.
 

Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

Zu Jahresbeginn hat die Alte Leipziger ein befristetes Anerkenntnis in ihrer BU eingeführt – und damit eine Diskussion in der Branche über die Vor- und Nachteile der Klausel ausgelöst. AssCompact hat bei dem Versicherer sowie bei der infinma nachgefragt, was es mit der Änderung auf sich hat und wie sie einzuordnen ist.

Eine Änderung in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Alte Leipziger hat gleich zu Jahresbeginn eine Diskussion in der Branche ausgelöst. Konkret geht es darum, dass der Versicherer in Neuverträgen eine Regelung zur befristeten Anerkennung eingeführt hat. Sollte ein „sachlicher Grund“ vorliegen, kann der Versicherer die BU-Leistung einmalig auf maximal zwölf Monate befristen.

Für den Versicherungsmakler Matthias Helberg kam diese Entwicklung laut eines Blogposts auf seiner eigenen Website „überraschend“. Seine Begeisterung für diese Klausel halte sich demnach in Grenzen, schreibt Helberg, weil ein rechtswirksam befristetes Anerkenntnis in der BU dem Versicherer „deutlich mehr Vorteile als dem Versicherten“ bringe. Gleichzeitig, räumt Helberg ein, sollte die Klausel nicht überbewertet werden. Die Vor- und Nachteile einer befristeten Anerkennung diskutiert Helberg in einem separaten Post. Darunter sind unter anderem die Notwendigkeit geringerer Rückstellungen, eine verbesserte Solvenzquote, die Vermeidung der Beweislastumkehr sowie ein geringerer Kosten- und Verwaltungsaufwand.

Ratinghaus bewertet Befristung als positiv

Laut Helberg dürfte die aktuelle Entwicklung bei der Alte Leipziger wohl vorwiegend damit zusammenhängen, dass „die Ratingagentur Franke und Bornberg eine Regelung der Befristung in den Versicherungsbedingungen als positiv einstuft, während die Konkurrenz von MORGEN & MORGEN sie ambivalent, also zwiespältig, sieht.“ Für einen BU-Anbieter sei es in Bezug auf diese beiden Ratinghäuser also unkritischer, die Befristung zu verwenden, als ausdrücklich auf sie zu verzichten.

infinma: Befristete Anerkennung ist Marktstandard

 

Alte Leipziger BU-Update löst Branchendiskussion aus

 

AssCompact hat bei der infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH nach einer Einordnung gefragt. Das Analyse- und Beratungshaus untersucht anhand regelmäßiger Analysen die Marktstandards in der Versicherungslandschaft, darunter auch in der BU. Demnach sei es „üblich“, dass ein zeitlich befristetes Anerkenntnis in Ausnahmefällen möglich ist. Es ist also der derzeitige Marktstandard. Im Jahr 2025 nutzten 187 der 385 von der infinma untersuchten Tarife diese Klausel (siehe Grafik).

infinma bewertet sie derzeit als „neutral“ (Marktstandard erfüllt). „Der Verzicht auf ein befristetes Anerkenntnis wird hingegen bei infinma positiv bewertet“, erklärt Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter und Mitbegründer der infinma.

Die infinma sieht die Beweggründe des Versicherers ähnlich wie Helberg: „Wenn jetzt Versicherer dazu übergehen, ein befristetes Anerkenntnis einzuführen, dann ist es – zumindest derzeit – aus unserer Sicht schlicht und ergreifend die Reaktion darauf, dass es Ratingagenturen gibt, die ein befristetes Anerkenntnis positiv bewerten.“

Mit Blick auf die Argumente lasse sich die Diskussion daher relativ einfach zusammenfassen, erklärt Schulz: Auch die infinma sieht den Vorteil einer befristeten Anerkenntnis eindeutig auf der Seite des Versicherers. „Ein befristetes Anerkenntnis bietet dem Versicherer deutlich mehr Vorteile als dem Kunden: bis hin zu den bisher wenig thematisierten bilanziellen und finanziellen Implikationen für den Versicherer.“

Franke und Bornberg: Vertragliche Regelung schafft Transparenz

Sollten Ratinghäuser die positive Bewertung des befristeten Anerkenntnisses also überdenken? In einem eigenen Blogbeitrag hat Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg, die Haltung des Ratinghauses zu dem Thema eingeordnet: Ein Verzicht auf Befristung bedeute nicht automatisch, dass Versicherer solche Befristungen nicht mithilfe von Individualvereinbarungen trotzdem nutzen, was für Verbraucher intransparent ist. „Niemand kann vor Vertragsschluss erkennen, wie ein Versicherer im Leistungsfall mit Befristungen umgehen wird, wenn die Bedingungen dazu schweigen – oder sogar einen Verzicht suggerieren,“ schreibt Franke.

Eine vertragliche Regelung schaffe dagegen Transparenz, erklärt Franke weiter, und schütze damit Verbraucher vor undurchsichtigen Sonderlösungen. „Ein bloßer Verzicht auf die Befristungsklausel – bei gleichzeitiger Möglichkeit von Individualvereinbarungen – wäre aus Verbrauchersicht kein Fortschritt. Im Gegenteil: Er würde die Praxis lediglich in einen unregulierten Bereich verschieben.“

Auch hält Franke es nicht für zielführend auf beides zu verzichten, also auf die Befristungsklausel und auf die Individualvereinbarungen, wie Helberg es vorschlägt. Individualvereinbarungen können auch zugunsten des Versicherten wirken – beispielsweise wenn ein Versicherer bei unsicherer Prognose eine befristete Lösung anbietet statt abzulehnen. „Ein pauschaler Verzicht auf Individualvereinbarungen könnte solche pragmatischen Lösungen verhindern und im Zweifel zu Ablehnungen führen“, so Franke.

Optimale Lösung noch nicht gefunden

Die Frage, wie eine optimale Regelung aussehen könne, bleibe weiterhin offen, betont das Analysehaus Franke und Bornberg.

Laut der infinma könnte es aus Sicht der Versicherten eine günstige Regelung sein, wenn sie selbst entscheiden können, ob sie eine befristete Anerkenntnis in Anspruch nehmen möchten oder eben nicht. Auch sollten Versicherte nach Ablauf der Befristung nicht wieder einen vollständig neuen BU-Antrag stellen müssen. „Zudem wäre es natürlich wünschenswert, wenn die Versicherer den Zeitraum verkürzen könnten, der für die Leistungsprüfung in Anspruch genommen wird. Je geringer diese Zeitspanne wird, umso weniger notwendig ist aus Kundensicht das befristete Anerkenntnis“, erklärt Schulz.

Die Ansichten bezüglich der Befristung sind am Markt also durchaus unterschiedlich, das gibt auch die Alte Leipziger zu. Und resümiert gleichzeitig: „Unser Anspruch, berechtigte Leistungsanmeldungen unbefristet anzuerkennen, bleibt selbstverständlich bestehen.“

Unabhängig des Bedingungsupdates hat die Assekurata Solutions GmbH der Alte Leipziger Lebensversicherung gerade zum sechsten Mal in Folge das Fairness-Siegel für ihre „kundenorientierte, transparente und kompetente Leistungsregulierung in der Berufsunfähigkeit“ verliehen. (js)

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