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Franke & Bornberg Research GmbH

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Franke und Bornberg nimmt erstmals Pflegerenten unter die Lupe

Viel Luft nach oben konstatieren die Analysten von Franke und Bornberg, die in einem Erst-Rating die aktuellen Pflegerententarife in Augenschein genommen haben. Das Marktsegment, das derzeit noch ein Schattendasein friste, teilen sich sechs Lebensversicherer. Die meisten untersuchten Tarife landen im Mittelfeld.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erstmals die am Markt befindlichen privaten Pflegerenten in Augenschein genommen und einem Rating unterzogen, denn gute Pflege ist teuer und eine Pflegerente hilft, die Finanzierungslücke zu schließen. Sie wird für die Dauer der Pflegebedürftigkeit und damit oft bis zum Lebensende gezahlt. Der Zahlbetrag richtet sich nach der vereinbarten Rente und dem Umfang der abzusichernden Pflegebedürftigkeit. Als Maßstab dient die Einordnung in die Pflegegrade 1 bis 5 nach den Vorgaben der sozialen Pflegeversicherung, oder die Ermittlung nach sogenannten ADL-Kriterien (Aktivitäten des täglichen Lebens). In beiden Fällen ermitteln Mediziner anhand eines Kataloges, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht wird bzw. welche Tätigkeiten Betroffene nicht mehr ohne Hilfe ausführen können. Angemessene Pflege zu finanzieren, sei eine der wesentlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft, konstatiert Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Pflegerente fristet Schattendasein

Noch friste die Pflegerente aber ein Schattendasein. Trotz des unbestrittenen Bedarfs besäßen nur drei von 1.000 Menschen aktuell eine Pflegerentenversicherung. Mit rund 244.000 Verträgen (Bestand 2020) schöpfe die Pflegerente ihr Potential also längst nicht aus. Aktuell teilen sich sechs Lebensversicherer den vergleichsweise kleinen Markt. Es sind Allianz, IDEAL, Swiss Life Deutschland, VOLKSWOHL BUND, WWK und Zurich.

33 Pflegerenten mit 246 Tarifvarianten untersucht

Wie gut die Pflegerenten 2021 sind, hat Franke und Bornberg nun im neuen Pflegerenten-Rating untersucht. Dafür haben die Analysten 33 selbstständige Pflegerenten-Tarife mit 246 Tarifvarianten untersucht. Grundlage dafür ist ein Katalog aus 49 Prüfkriterien.

Wie von anderen Sparten bekannt, setzen Versicherer auch bei den Pflegerenten in der Regel auf einen zwei- oder dreistufigen Versicherungsschutz und benennen die Stufen beispielsweise mit Basis, Komfort und Premium. Basisprodukte richten sich vor allem an preissensible Kunden. Geld fließt hier der Franke-und-Bornberg-Untersuchung zufolge erst ab Pflegegrad 4 oder 5. Zusätzliche Leistungen wie Einmalkapital bei Pflegebedürftigkeit oder Tod vor und nach Rentenbeginn sind je nach Stufe enthalten oder gegen Mehrbeitrag eingeschlossen.

Gute Pflegerenten böten parallel beide Maßstäbe für den Umfang der Pflegebedürftigkeit: den erreichten Pflegegrad und die bereits erwähnten ADL-Punkte. Werde die Anzeigepflicht ohne Schuld verletzt, sollten die Bedingungen im Sinne der Versicherten ausgestaltet sein, fordern die Analysten von Franke und Bornberg. Und wenn ein Tarif nicht ganz auf Meldefristen verzichten will, sollten diese zumindest komfortabel ausfallen. Negativ ins Gewicht fallen zum Beispiel ein eingeschränkter Geltungsbereich oder unübliche Ausschlüsse. Ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt die Pflegerente zeitliche Befristungen sowie Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung. Der Einschluss einer Dynamik oder garantiert steigende Renten helfen beim Inflationsausgleich.

Viele Pflegerenten bieten laut Franke und Bornberg auch Assistance-Leistungen. Im Vergleich zum Pflegetagegeld der privaten Krankenversicherung seien diese aber ausbaufähig. Als nützlich gelten beispielsweise das Vermitteln von Pflegeeinrichtungen/-diensten, Pflegeschulungen für Angehörige, eine Pflegeplatzgarantie, Fahr- und Begleitservice zu Ärzten, Therapien und Behörden oder Besorgungen und Einkäufe.

Die Analysten von Franke und Bornberg haben für ihr Rating die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, den Versicherungsschein und Geschäftsberichte bewertet. Geschäftsplanmäßige oder sonstige Erklärungen/Auslegungen der Versicherer, Selbstauskünfte und werbliche Veröffentlichungen blieben außer Acht. Jedes Produkt erhält eine Gesamtpunktzahl und damit eine Zuordnung in eine der sieben Rating-Klassen, die von FFF+ („hervorragend“) bis F- („ungenügend“) reichen.

Die meisten Tarife landen im Mittelfeld

Die meisten Tarife landen aktuell jedoch im Mittelfeld. Hervorragende und sehr gute Noten von FFF+ und FFF fehlen ebenso wie die ungenügende Note F-. Ein FF+ („gut“) erreichen laut Franke und Bornberg aktuell nur die Tarife und Tarifvarianten der Swiss Life Deutschland (43,9% der Tarife und Tarifvarianten insgesamt). 26,42% der bewerteten Tarif(varianten) erhalten die Note FF („befriedigend“), 28,05% ein F+ („ausreichend“). Mit einer „mangelhaften“ Bewertung von F hat Franke und Bornberg 1,63% (vier Tarifvarianten) eingestuft.

Erst-Ratings lassen Luft nach oben

„Das Gesamtergebnis ist zufriedenstellend. Aber ich sehe noch Luft nach oben“, erläutert Michael Franke die Ratingergebnisse. Hier zeige sich ein vertrautes Phänomen: „Bei Erst-Ratings vergeben wir nur selten Top-Noten, denn aus eigenem Antrieb entwickeln Anbieter selten Topleistungen. […] Unsere Rating-Kriterien schaffen erst das Bewusstsein, auf welche Leistungen es wirklich ankommt und die Nachfrage nach Top-Qualität.“ Nach einigen Ratingdurchgängen steige das Tarifniveau der folgenden Tarifgenerationen in der Regel spürbar, so Franke, und es stelle sich ein Wettbewerb um Spitzenpositionen ein. Für die Zukunft ist er optimistisch. „Als kapitalgedeckte Pflegevorsorge verfügt die Pflegerente über einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Sie bietet lebenslangen Schutz zu stabilen Beiträgen.“

Die Bewertungsgrundlagen für das Pflegerenten-Rating 2021 sowie die Einzelergebnisse stellt Franke und Bornberg hier kostenlos bereit. Die Übersichten liefern eine Momentaufnahme. Sie werden laufend aktualisiert und um neue Produkte ergänzt. (ad)

Bild: © Africa Studio – stock.adobe.com

 

Das sind die besten Reisegepäckversicherungen

Reisen ist in diesem Sommer endlich wieder möglich. Um den Urlaub unbeschwert genießen zu können, schließen viele Urlauber eine Reisegepäckversicherung ab. Worauf zu achten ist und welche Tarife in Sachen Leistung überzeugen, zeigt ein Vergleich des Analysehauses Franke und Bornberg.

Viele Urlauber wollen auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich für eine Reisegepäckversicherung. Bei der Auswahl des bestmöglichen Schutzes empfiehlt es sich, genau hinzuschauen. Doch was zählt überhaupt zum Reisegepäck, welchen zusätzlichen Schutz bietet eine entsprechende Police, wie sieht eine optimale Absicherung aus und welche Tarife bieten die besten Leistungen? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat Produkte mit Reisegepäckversicherungen verglichen und die Ergebnisse vor Kurzem in einem Blogbeitrag präsentiert.

Reisegepäckversicherung bietet zusätzliche Absicherung

Hausratgegenstände außerhalb der eigenen Wohnung sind im Rahmen der Außenversicherung der Hausrat gegen Grundgefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm abgesichert. Reisegepäckversicherungen bieten zusätzliche Abdeckung bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder Gepäckaufbewahrung, bei einfachem Diebstahl, Raub, Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, bei Transportmittelunfällen, Unfällen der versicherten Person sowie höherer Gewalt.

Schutz von mitgeführten Gegenstände und Wertsachen?

Zum Reisegepäck gehören sämtliche Dinge, die unterwegs mitgeführt werden. Hier gilt es zu beachten, dass Reisegepäckpolicen die Absicherung der mitgeführten aufbewahrten Sachen unterschiedlich regeln. So können beispielsweise Wertsachen, Ausweisdokumente, Seh- und Gehhilfen, Rollstühle, elektronische Geräte wie Mobiltelefone sowie der Inhalt von Hand- und Tragetaschen ausgeschlossen sein. Teilweise wird nur der Zeitwert ersetzt. Die Leistungshöhe lässt sich oft individuell festlegen.

Wer sollte mitversichert sein? Was ist bei Entfernung und Reisedauer zu beachten?

Neben dem Versicherungsnehmer und Familienangehörigen können in den Versicherungsschutz namentlich Lebenspartner und deren Kinder aufgenommen werden. Wie Christian Monke, Bereichsleiter Analyse der Franke und Bornberg GmbH, in seinem Blogbeitrag schreibt, sollte eine optimale Absicherung über eine Reisegepäckversicherung folgende Kriterien umfassen: das Alleinreisen der Mitversicherten, keine Forderung einer Mindestreiseentfernung, keine Forderung einer Mindestreisedauer und keine Begrenzung einer Höchstreisedauer.

Versicherte Dinge

Gegenstände, die dauernd außerhalb des Versicherungsortes aufbewahrt werden wie in Ferienwohnungen, Booten oder Wohnwägen gelten nur als Reisegepäck, wenn sie von dort zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. Ebenfalls zum Reisegepäck zählen Geschenke und Souvenirs, die während der Reise erworben werden. Üblicherweise beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände gehören dagegen nicht dazu.

Versicherungsschutz besteht für Falt- und Schlauchboote, Segelsurfgeräte, Hängegleiter, Fahrräder, Golfausrüstung, Fall- oder Gleitschirme, Inline-Skates, Wintersportgeräte, Tauchausrüstung sowie sonstige Sportgeräte, sofern sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch gegen die Gefahren der Reisegepäckversicherung befinden.

Das sollte der Versicherungsschutz enthalten

Optimal abgesichert ist das Reisegepäck laut Franke und Bornberg dann, wenn Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung sowie während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung), Verlieren (nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen), Transportmittelunfälle, Unfälle von versicherten Personen, Elementarschäden außerhalb von Gebäuden, höhere Gewalt, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gegeben ist.

Auf der sicheren Seite beim Campen?

Versicherungsschutz besteht auf offiziellen Campingplätzen, und zwar für unbeaufsichtigt zurückgelassene Sachen gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung). In Zelten gilt die Absicherung, wenn der Schaden nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erfolgt und das Zelt mindestens zugebunden oder zugeknöpft ist. Ein Wohnwagen ist durch einen Verschluss abzusichern. Elektronische Geräte sind abgedeckt, wenn sie der Aufsicht des Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben wurden oder sich in einem verschlossenen Wohnwagen oder Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz befinden.

Optinmal abgesichert sind Urlauber auf Campingplätzen, wenn Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie mut- oder böswillige Beschädigung mitversichert sind und die Entschädigung mindestens 3.000 Euro umfasst.

Wie sieht es mit Wertsachen und elektronischen Geräten aus?

Wertsachen lassen sich in der Reisegepäckversicherung häufig nur begrenzt absichern. Dies gilt auch für EDV-Geräte, Mobiltelefone, Foto-, Film- und Videogeräte sowie mobile Unterhaltungselektronik. Zum einen sind bestimmte Aufbewahrungsvorschriften einzuhalten, zum anderen ist die Entschädigung häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Reisegepäckversicherungssumme begrenzt. Einen optimalen Versicherungsschutz sieht Franke und Bornberg dann vorliegen, wenn die Entschädigung mindestens 2.000 Euro beträgt ohne weitere Ausschlüsse bzw. ohne Ausschlüsse für einzelne Gerätearten.

Und wenn etwas verloren geht oder aus dem Auto geklaut wird?

Von Verlieren spricht man, wenn eine Sache abhanden kommt, ohne dass eine Straftat vorliegt. Der Verlust ist durch eine Meldung beim zuständigen Fundbüro nachzuweisen. Optimal ist die Absicherung im Falle einer vorgesehenen Entschädigung von mindestens 1.000 Euro.

Versicherungsschutz gilt für den Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum von Kraftfahrzeugen sowie aus verschlossenen Anhängern oder Dachboxen. Bei Top-Tarifen besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Anhängern und Dachboxen ohne Einschränkung auf eine Fahrtunterbrechung oder die Begrenzung auf Garage oder Hofraum.

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist bei vielen Policen die Leistung beschränkt, sofern der Diebstahl nicht während einer Fahrtunterbrechung von maximal zwei Stunden erfolgt. Der Diebstahl aus dem Fahrzeug wird zum Beispiel nur dann versichert, wenn das Kfz nachts in einer verschlossenen Garage geparkt war. Optimal fahren Kunden mit einer Police, in der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr uneingeschränkt versichert ist.

Transportmittelunfall: Schäden am besten zum Neuwert versichert

Über die Reisegepäckversicherung abgedeckt sind Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden durch Unfälle, bei denen die versicherte Person schweren Schaden erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt. Hier ist darauf zu achten, dass Schäden durch Transportmittelunfälle oder Unfälle von versicherten Personen zum Neuwert versichert sind.

Versicherungsschutz besteht zudem für die Kosten zur Wiedererlangung des Gepäcks sowie für notwendige Ersatzbeschaffungen, wenn das Reisegepäck nicht gleichzeitig mit der versicherten Person am Bestimmungsort eintrifft. Bei einer optimalen Absicherung werden Kosten zur Wiedererlangung des Reisegepäcks sowie Ersatzkäufe übernommen, falls das Gepäck nicht am selben Tag eintrifft wie die versicherte Person.

Die Top Ten der Reisegepäckversicherungstarife

Im Ranking der besten Reisegepäckversicherungen finden sich Tarife der folgenden Gesellschaften unter den Top Ten: SIGNAL IDUNA / VODAG / PVAG, Adcuri / Barmenia, Basler, Continentale, R+V / Condor, S.L.P AG, VHV, InterRisk, Rhion, Interlloyd, Alte Leipziger, die Bayerische.

Mehr dazu im Blog von Franke und Bornberg. (tk)

Bild: © Zarya Maxim – stock.adobe.com

 

BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben. Wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten, so eine Studie von Franke und Bornberg.

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufsunfähigkeitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krankheiten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufsunfähigkeit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)

Bild: © Stockfotos MG – stock.adobe.com

 

map-report analysiert LV- und PKV-Solvenzquoten

Während die Lebensversicherer ihre Kapitalausstattung erneut nicht ausbauen konnten, sondern im Corona-Jahr 2020 deutlich verlieren, können sich die privaten Krankenversicherer auf hohem Niveau behaupten, verzeichnen aber auch rückläufige Bedeckungsquoten. Das ergibt der map-report 919 – „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“.

Die Solvenzquoten (SCR-Quoten) der Versicherungswirtschaft werden jährlich in einem aufwendigen Prozess aus der Gegenüberstellung von zwei Werten ermittelt: Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR), also der „Kapitalpuffer“, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um Verpflichtungen auch dann noch erfüllen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtern sollten. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens.

Aber Quote ist nicht gleich Quote, geben die Verfasser des aktuellen map-report 919 – „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“ zu bedenken, in dessen Rahmen die aktuellen Berichte zu Solvabilität und Finanzlage („SFCR-Berichte“) nach Solvency II analysiert werden. Denn anstelle einer Standardformel dürfen Versicherer auch ein internes, gesellschaftsindividuelles Modell zur Berechnung der SCR-Quote anwenden. Zudem sind Übergangsmaßnahmen sowie Erleichterungen bei den Rückstellungen zulässig.

Solvenzquote der Lebensversicherer bei 381,2%

Die aufsichtsrechtlich relevante SCR-Quote der Lebensversicherungsbranche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche inklusive Übergangsmaßnahmen) beläuft sich laut map-report auf 381,2%. Im Vergleich zum Jahresende 2019 (422,3%) ist die Kennzahl damit um rund 41 Prozentpunkte gefallen. In diesem Durchschnittswert nicht enthalten sind Lebensversicherer, die auf Übergangsmaßnahmen verzichten. Die Spannweite zwischen den einzelnen Anbietern ist dabei noch immer sehr breit. Den höchsten Wert verzeichnet die Victoria mit einer Quote von 727,6%. Und auch LV1871 (711,6%), LVM (702,2%) und Swiss Life (681,4%) notieren über dem rund Siebenfachen der geforderten Bedeckung. Größen von knapp 1.000%, wie im Vorjahr bei der VPV, gab es 2020 nicht. Die niedrigsten Quoten veröffentlichen die VRK (179,5%) und DEVK Eisenbahn (186,1%).

Wie in den Vorjahren haben dem map-report zufolge auch diesmal die Übergangshilfen den Solvenzquoten der Lebensversicherer deutlichen Auftrieb gegeben, maßgeblich beeinflusst durch die Wirkung der Übergangsmaßnahme bei den versicherungstechnischen Rückstellungen. Vielfach beträgt der Unterschied zwischen der Basisquote ohne Volatilitätsanpassung (VA) und/oder Übergangsmaßnahmen (ÜM) und dem aufsichtsrechtlichen Nachweis mehr als 200 Prozentpunkte. Nicht nicht selten sind es sogar weit über 300 bis hin zu über 500 Prozentpunkten.

Marktweit fallen die Quoten nach Abzug von VA und ÜM spürbar geringer aus. In der Berechnung ohne Maßnahmen fällt die Bedeckung des Marktes von 249,1% im Vorjahr um rund 45 Prozentpunkte auf 203,9%. Auch bei dieser Kennzahl zeigt sich eine enorme Streuung der Ergebnisse. Die höchste Quote hat die Dialog mit 811,6% (2019: 784,0%), dicht gefolgt von der EUROPA mit 807,6% (Vorjahr 823,2%). Die geringsten Werte verzeichnen Landeslebenshilfe und Süddeutsche mit 0,0%, VRK mit 2,8% sowie die Öffentliche Oldenburg mit einer Bedeckung von 10,4%. Negative Werte wie im Vorjahr bei der Frankfurt Münchener mit –14,0% (aktuell 25,3%) gab es nicht.

In der PKV gelten andere Regeln

Bei den privaten Krankenversicherern gibt es dem map-report zufolge zwar eine ähnlich breite Streuung der Ergebnisse wie in der Lebensversicherung, allerdings zeigen sich die privaten Krankenversicherer durchweg solvent. Die Ergebnisse schwanken zwischen 1.047,1% (LKH) und 184,0% (ERGO). Es dürfte kaum überraschen, so die Analysten vom map-report, dass die PKV gut gerüstet ist, können hier doch die Beiträge anders als in der Lebensversicherung angepasst werden. Das heißt also, ein Großteil des Risikos wird von den Kunden geschultert. Insgesamt hat der PKV-Markt die SCR-Bedeckung ohne VA und ÜM von 538,7% im Jahr 2019 auf 477,2% im Corona-Jahr 2020 gesenkt. Obwohl sich einzelne Unternehmen dabei recht deutlich verändern, ist die PKV von Veränderungsraten wie in der Lebensversicherung aber weit entfernt. Ein sehr hoher Wert kann in der Krankenversicherung auch bedeuten, dass es für einen Anbieter gilt, eine schlechte Risikosituation innerhalb und zwischen den Tarifwerken zu kompensieren, so die map-report-Autoren.

LV: verdiente Bruttobeiträge auf 98,65 Mrd. Euro gesteigert

Neben den Bedeckungsquoten enthält die map-report-Auswertung auch Übersichten zu den verdienten Beitragseinnahmen gemäß den SFCR-Berichten. In der Lebensversicherung beliefen sich die verdienten Bruttobeiträge gemäß SFCR-Berichten im Jahr 2020 auf 98,65 Mrd. Euro (Vorjahr 98,15 Mrd. Euro). Das entspricht einem Zugang von 0,5%. Aufgrund der gegebenen Umstände sei dieses Plus beachtlich, wenn auch nicht überwältigend. 29 Gesellschaften gelang es nicht die Beitragseinnahmen zu steigern, 14 Anbieter lagen mit bis zu 2% knapp über dem Vorjahresniveau und 29 Versicherer bauten die Beitragseinnahmen zwischen +3% und über 80% aus. Einige Schwergewichte der Branche konnten diesem Trend nicht folgen und verbuchten geringere Beitragseinnahmen als im Vorjahr.

PKV: verdiente Bruttobeiträge auf 42,8 Mrd. Euro gesteigert

Die privaten Krankenversicherer haben im Jahr 2020 ihre verdienten Bruttobeiträge dem map-report zufolge um 4,8% auf 42,8 Mrd. Euro gesteigert. Auch in der Gesundheitsvorsorge haben die einzelnen Marktteilnehmer an dem Zuwachs einen sehr unterschiedlichen Anteil. Auf die Beitragsentwicklung der PKV-Anbieter wirken mehrere Einflussfaktoren: Neben Kündigungen, Neuabschlüssen und Tarifwechseln innerhalb der privaten Krankenversicherung wirken sich auch Übertritte zur und von der gesetzlichen Krankenversicherung, Geburten, Todesfälle und die oft in der Kritik stehenden Prämienanpassungen auf den Geschäftserfolg aus. Welche Anteile diese Variablen an der Entwicklung der Beitragseinnahmen der einzelnen Versicherer haben, lasse sich den SFCR-Berichten aber nicht entnehmen.

Fazit: Mit Zeitdruck in die Zukunft

Nachdem sowohl die Lebens- als auch die Krankenversicherer unerwartet gut durch das erste Pandemie-Jahr gekommen sind, ließe sich bezüglich Krisenstabilität der Anbieter auch für die nächsten Jahre mit positiven Aussichten rechnen, aber: „Demografische, regulatorische und zinstechnische Herausforderungen dürften das zu verteilende Geschäft eher bremsen denn fördern“, konstatiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg und Herausgeber des map-report. In der Lebensversicherung kämpfen rund 80 deutsche Versicherer um die Gunst der Kundinnen. Die fünf größten Anbieter vereinnahmen knapp 50% der Beiträge. Außerdem sorgen zunehmende Regulierungen für einen höheren Kapitalbedarf und schränken die Handlungsspielräume der Versicherer zusätzlich ein.

Für den Umbau des Geschäfts gemäß der Solvency II-Vorgaben dürfen die Versicherer zwar Übergangsmaßnahmen nutzen. Diese laufen aber im Jahr 2032 aus, was die Branche unter Zeitdruck setzt. Elf Jahre erscheinen zunächst als vergleichsweise langer Zeitraum. Doch es gilt, Milliardenbestände umzuschichten und das kann zeitintensiv sein. „Ob die anstehenden Herausforderungen von allen Anbietern bewältigt werden können, ist eher zweifelhaft. Insofern dürfte sich die Konsolidierung am Markt weiter beschleunigen. Sei es durch Bestandsübertragungen, Fusionen oder Run-Off“, so Reinhard Klages, Chefredakteur des map-reports. Zudem demonstriere die anhaltende Krise einmal mehr, dass Gesellschaften nach einem Schock die Freiheit behalten sollten, mit einer auskömmlichen Solvenzquote auch entstehende Chancen am Kapitalmarkt zu nutzen und nicht etwa in ungünstigen Momenten risikointensive Kapitalanlagen abbauen zu müssen. (ad)

Über den map-report

Der map-report 919 – „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“ kann hier bestellt werden.

Lesen Sie auch: LV-Solvenzquoten gehen im Corona-Jahr zurück

Bild: © pixelkorn – stock.adobe.com

 

Rating von Franke und Bornberg: Diese BU-Versicherer glänzen

Im aktuellen BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg schneiden alle untersuchten Berufsunfähigkeitsversicherer mit Bestnote ab. Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften vor allem in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht.

In seinem jährlichen BU-Unternehmensrating beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie professionell Lebensversicherer das Risiko Berufsunfähigkeit absichern und wie kundenorientiert sie dabei agieren. Im Rahmen des aktuellen Ratings haben sich vier Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) einer Überprüfung gestellt. Als Datenquellen für die Untersuchung kombinieren die Analysten einen Datenpool, der sich aus den Antworten der teilnehmenden Unternehmen speist, Stichproben bei den Gesellschaften vor Ort verbunden mit einer Analyse der Leistungspraxis, der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine Stabilitätsbetrachtung. Hierbei werden sowohl Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie etwa die Schadenquote berücksichtigt.

Alle untersuchten BU-Versicherer erhalten Höchstnote

In diesem Jahr haben sich insgesamt vier BU-Versicherer der Überprüfung gestellt: die Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG, die HDI Lebensversicherung AG und die Nürnberger Lebensversicherung AG. Alle von ihnen haben die Bestnote „hervorragend“ erhalten (FFF+). Wie die Analysten von Franke und Bornberg betonen, würden die aktuell untersuchten Gesellschaften bereits seit Jahren am BU-Unternehmensrating teilnehmen. „Dieser aufwendigen und anspruchsvollen Untersuchung unterziehen sich nur Gesellschaften, denen es wirklich ernst ist mit ihrer BU-Qualität“, betont Monke.

Im Rahmen des Ratings müssen die Gesellschaften zahlreiche Daten bereitstellen, Einblicke in betriebliche Abläufe geben und sich auch kritischen Fragen stellen. An diesem Vorgehen hätten auch die Corona-bedingten Einschränkungen nur wenig geändert, wie Christian Monke betont, der fachliche Leiter Analyse bei Franke und Bornberg: „Im Grundsatz konnten wir die gleiche Untersuchungstiefe erreichen wie in der Vergangenheit. Persönliche Gespräche wurden remote geführt, also durch mehrstündige Videokonferenzen ersetzt. Was fehlte, war eigentlich nur der informelle Austausch in der Cafeteria.“ Alle Daten lagen vor – digital und anonymisiert.

Versicherer verbessern sich vor allem in der Antragsphase

Das Rating umfasst die drei Bereiche „Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase“ (Gewichtung 25%), „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“ (25%) und „Stabilität des BU-Geschäfts“ (50%). Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften insbesondere in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht. Hierbei werden unter anderem verständliche Gesundheitsfragen, bedarfsgerechte Absicherung sowie die prozessuale Qualität der Antragsbearbeitung begutachtet. Hier konnte die Generali am meisten zulegen. Die Nürnberger und HDI verbesserten sich deutlich im Bereich „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“. Bei diesem Kriterium zählen unter anderem die Reaktions- und Regulierungsdauer, Unterstützung von Anspruchstellern, Befristungen, abstrakte Verweisungen sowie Rücktritte und Anfechtungen. In puncto Stabilität bescheinigt Franke und Bornberg besonders ERGO und Generali große Fortschritte gegenüber dem Vorjahr.

Folgen der Corona-Krise zeigen sich erst nach und nach

Da sich die Daten für das BU-Unternehmensrating auf das Jahr 2019 beziehen, seien direkte Auswirkungen der Pandemie hier nicht zu erwarten. Wie Franke und Bornberg mitteilen, habe man die Unternehmen im Rahmen der Interviews auch zu ihrem Umgang mit Corona-bedingten Einschränkungen befragt. Den Rückmeldungen zufolge sind Risiko- und Leistungsprüfung überwiegend ins Homeoffice umgezogen. Was dies für die Abstimmung und die Bearbeitungsdauern bedeutet, bleibt abzuwarten.

Corona macht die BU-Leistungsprüfung digitaler

Es zeigt sich aber bereits, dass die BU-Leistungsprüfung infolge der Corona-Krise digitaler wird. So suchen die Leistungsprüfer bei Fragen zum Leistungsantrag den Kontakt mit Versicherten zunehmend per Videochat. Services wie etwa Teleclaiming werden häufiger angeboten.

Bislang bildeten Arztberichte, Gutachten und Krankenhausberichte die wesentlichen Auslöser für lange Regulierungsdauern. Ob und inwieweit sich die Corona-Restriktionen bei den Reaktionszeiten dieser Stellen bemerkbar machen, sei laut Franke und Bornberg noch unklar. Ebenfalls ungewiss seien die Auswirkungen von COVID 19-Erkrankungen auf die BU-Quote. (tk)

Bild: © Eakrin – stock.adobe.com

 

„Deutscher Versicherungs-Award“ vergeben: 38 Preisträger

38 Preisträger aus 26 Kategorien sind von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität mit dem „Deutschen Versicherungs-Award“ ausgezeichnet worden.

Altersvorsorge, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Privathaftpflicht sind nur drei Versicherungsbereiche, die für jedermann fast unerlässlich sind. Der Wunsch nach Absicherung und Vorsorge ist gerade in der aktuellen Zeit sehr groß. Eine Orientierung für den Verbraucher will der alljährlich vergebene „Deutsche Versicherungs-Award“ bieten. Diesmal werden von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) 38 Preisträger aus 26 Kategorien ausgezeichnet.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg und das Deutsche Institut für Service-Qualität analysierten Versicherer und deren Produkte. Franke und Bornberg führte die Produktanalyse anhand von über 5.000 Versicherungsdatensätzen durch, wobei Leistungen sowie Beitragshöhe die Bewertungsgrundlagen bildeten. Die einbezogenen Unternehmen mit den besten Produkten wurden einem umfassenden Servicetest unterzogen, der verdeckt initiierte Telefonberatungen, E-Mail-Anfragen und Internetanalysen umfasste. Ausgewertet wurden rund 1.000 Servicekontakte. In das Gesamtergebnis der einzelnen Kategorien flossen die Ergebnisse der Leistungsanalyse zu zwei Dritteln und diejenigen der Serviceanalyse zu einem Drittel ein.

„Deutscher Versicherungs-Award“ vergeben: 38 Preisträger

Und das sind die Ergebnisse: In der Produktkategorie „Altersvorsorge“ tut sich die Allianz als Gesamtsieger hervor; die Kategorie „Fahrzeugversicherung“ entscheidet die HUK-COBURG für sich; in Sachen Rechtsschutzversicherung tun sich ARAG, Deurag und wgv besonders hervor; in der Produktkategorie „Privatschutz“ setzt sich die VHV an die Spitze; beim Stichwort „Gesundheit“ ist die Allianz Gesamtsieger „PKV-Vollversicherung“, die Barmenia Gesamtsieger „PKV-Zusatzversicherung“; unter den Oberbegriffen „Risiko und Unfall“ punkten bezüglich Risikolebensversicherung besonders Allianz, Delta Direkt und EUROPA, bezüglich Unfallversicherung Adcuri, VHV und Zurich; die Zurich ist auch Gesamtsieger was die Kategorie „Arbeitskraftabsicherung“ angeht; bei den „Gewerbeversicherungen“ setzen sich in puncto Cyber Basler, HDI und Provinzial NordWest ab, in puncto Betriebshaftpflicht sind Allianz, VHV und Westfälische Provinzial Spitze. Und last but not least: In der Kategorie „Service“ sind Allianz, Die Haftpflichtkasse und Westfälische Provinzial vorne. Die genannten und alle weiteren Preisträger sind in der nebenstehenden Tabelle ersichtlich. (ad)

Bild: Die Preisträger des „Deutschen Versicherungs-Awards“ 2021 © DISQ/Franke und Bornberg/ntv

 

Franke und Bornberg: Vermittler-Umfrage zu Nachhaltigkeit

ESG und TVO sind Begriffe, die erst kürzlich in den Finanz- und Versicherungsvertrieb eingezogen sind. Bisher weiß man nur wenig über die Beratungspraxis. Franke und Bornberg startet nun eine Umfrage, um die Vermittlerperspektive in den Nachhaltigkeitsdiskurs einzubringen.

Anfang März ist die Transparenzverordnung (TVO) in Kraft getreten. Als Teil des EU-Aktionsplans für nachhaltiges Handeln in der Finanz- und Versicherungsbranche verpflichtet sie auch Finanzberater und Finanzberaterinnen, ihren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit offenzulegen. Sie müssen beispielsweise darüber informieren, inwiefern sie über ESG-Risiken informieren (ESG = Environmental, Social und Governance). Wie sich diese Pflichten in der Beratung widerspiegeln, darüber gibt es bisher nur wenige Informationen.

Eine aktuelle Online-Vermittlerumfrage von Franke und Bornberg rückt nun den Status Quo der Vermittelnden im Umgang mit den Themen Nachhaltigkeit, ESG und TVO in den Fokus. Michael Franke, Geschäftsführer des Analysehauses, erklärt: „In Sachen Transparenz zum Thema ESG liegt viel Potenzial. Achtsamer und bewusster Umgang mit der Welt in der wir Leben geht uns alle an. Mit unserer aktuellen Umfrage möchten wir den Menschen eine Plattform bieten, die einen wichtigen Beitrag bei der Umsetzung von nachhaltigem Handeln in der Versicherungsbranche leisten. Zukunftssicher handeln fängt bei uns selbst an. Dabei geht es um die bestmögliche Unterstützung im Miteinander und die Chancen, sich gemeinsam weiterzuentwickeln. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse.“

Informationen zur Vermittlerumfrage

Zielgruppe der Umfrage sind Vermittelnde aus der Finanz- und Versicherungsbranche. Die Ergebnisse der Umfrage sollen die Perspektive der Beratungspraxis in den Nachhaltigkeitsdiskurs einbringen.

Die Umfrage berücksichtigt dabei Themen wie: Wie erfolgt die Informationsgewinnung? Welche Aspekte können schon heute in die Beratung einfließen? Und welche Rolle spielen persönliche Werte?

Initiiert ist die Vermittlerumfrage durch das Nachhaltigkeitsteam von Franke und Bornberg.

Die Umfrage läuft bis zum 01.05.2021 und ist unter diesem Link erreichbar. Die Vermittlerumfrage ist vollkommen anonym, umfasst insgesamt 20 Fragen und nimmt etwa zehn Minuten in Anspruch. Gutes tun inklusive. Franke und Bornberg pflanzt für jeden Teilnehmenden einen Baum.

Über Franke und Bornberg

Die Franke und Bornberg GmbH analysiert und bewertet seit 1994 Versicherungsprodukte und Versicherungsunternehmen. Die Franke und Bornberg Research GmbH setzt auf Onlinetechnologie und entwickelt seit 2000 Beratungs- und Vergleichsprozesse sowie digitale Werkzeuge.

Vor Kurzem hat das Analysehaus einen ESG-Report erstellt. Weitere Informationen zum Thema „Wie nachhaltig sind Deutschlands Versicherer?“ finden sich hier.

Bild: Michael Franke, Geschäftsführer der Franke und Bornberg GmbH, © Stefan Neuenhausen, Hannover

 

So krisenfest sind die Berufsunfähigkeitsversicherer aufgestellt

In einer Neuauflage des map-report BU-Stabilitätsratings stellen die Analysten von Franke und Bornberg deutliche Tendenzen zur Unterkalkulation im Markt und einige destabilisierende Faktoren fest. Sechs von 27 Versicherern erreichen im Rating die Höchstnote.

<p>Die Ratingagentur Franke und Bornberg hat in ihren Studien zur BU-Stabilität in den Jahren 2010, 2015 und 2016 den Markt bereits unter die Lupe genommen. Ausgehend von diesem Konzept wurde dann die Neuauflage des BU-Stabilitätsratings von map-report erstellt, das in diesem Jahr in die zweite Runde geht. Die Analysten möchten Vermittlern und Kunden damit zeigen, welche Versicherer für langfristig verlässliche Konditionen und damit für Zukunftsfähigkeit stehen. Das BU-Stabilitätsrating soll einen differenzierten Einblick in die Leistungsfähigkeit der untersuchten BU-Versicherer liefern.</p><h5>Sechs Versicherer mit Höchtsnote</h5><p>Im Rahmen des aktuellen BU-Stabilitätsratings konnten an 27 Versicherer nur Teilbewertungen vergeben werden, weil wesentliche Daten nicht verfügbar waren. 27 weitere Gesellschaften erhielten eine Gesamtbewertung. Davon erreichten sechs Anbieter einen Platz in der Spitzengruppe und wurden mit der Höchstnote mmm+ ausgezeichnet. Es sind LV 1871 (86,7% Zielerfüllung), Allianz (84,2%, Swiss Life (82,3%), Hannoversche (82,2%), Continentale (81,3%) und VOLKSWOHL BUND (80,6%). Acht Versicherer erhalten die Bewertung mmm, 9 bekommen mm und vier können nur mit m ausgezeichnet werden. </p><p>Die dem Rating zugrunde liegenden Kriterien bilden laut map-report die wesentlichen Einflussfaktoren für nachhaltigen Erfolg im BU-Geschäft ab. Es handelt sich um die Kriterien Beitrag (Kalkulation, Dynamik und Scoring), Stabilität (Konstanz der Überschüsse und Schadenquote) sowie Finanzstärke (Durchschnitt der Unternehmenskennzahlen von 2015 bis 2019). </p><p>Zu den einzelnen Untersuchungskriterien führen die Analysten aus, dass sich im Rahmen des anhalten Niedrigzinsniveaus beinahe alle Versicherer vom aktiven Verkauf klassischer Garantieprodukte der dritten Schicht verabschiedet und das Biometrie-Segment vermehrt in den Fokus gerückt hätten. Der zunehmende Wettbewerb habe dabei den Preiskampf noch zusätzlich forciert. Die Beitragskalkulation der BU-Versicherer sei für das Jahr 2021 in verschiedenen Berufsgruppen mit erwartungsgemäßen Ergebnissen untersucht worden. Die jeweilige Durchschnittsprämie des Marktes werde von einigen Anbietern um bis zu 30% unterschritten, einige wenige Ausnahmewerte lägen sogar noch darunter. Dies sei in einem wettbewerbsgeprägten, stark ausdifferenzierten Markt nur schwer mit einer strengen Risikoselektion zu rechtfertigen. Es zeigten sich deutliche Tendenzen einer Unterkalkulation, so die Analysten. </p><h5>Immer größere Anzahl an Berufsgruppen führt zu negativer Entmischung</h5><p>Die aggressive Preispolitik habe in den vergangenen Jahren bisweilen kuriose Blüten getrieben. So sorge die mit den Jahren immer stärker gestiegene Anzahl an Berufsgruppen beispielsweise für Wanderbewegungen von sogenannten guten Risiken, also Kunden, die noch gesund sind und bei einem Versichererwechsel Geld sparen können, zu den jeweils günstigen Angeboten. Dies führe zu einer negativen Entmischung der bestehenden Gewinnverbände und sorge damit für Druck auf die Überschussbeteiligung. Die immer breiter gefächerte Selektion in immer spezifischere Risikogruppen widerspreche nicht nur dem ursprünglichen Versicherungsgedanken, auch die anfängliche Freude über niedrige Prämien könne dadurch schnell ins Gegenteil umschlagen, wenn Überschüsse nicht mehr gehalten werden könnten. </p><h5>Scoring-Model mit Tätigkeitsanteilen begünstigt Manipulationen</h5><p>Neben der Gesundheitsprüfung bilde die Einschätzung des beruflichen Risikos eine tragende Säule der BU-Antragsprüfung, so die Analysten im BU-Stabilitätsrating. Um noch feiner differenzieren und damit noch günstiger anbieten zu können, nutzten Versicherer vielfach ein Scoring-Modell, das sich am Anteil der kaufmännischen bzw. körperlichen Tätigkeit und manchmal auch der Reisetätigkeit oder Führungsverantwortung orientiere. Fragen nach Tätigkeitsanteilen seien aber ein Einfallstor für Manipulationen, die später nicht einfach festzustellen oder zu sanktionieren seien. Außerdem brächten sie das Risiko mit sich, dass der Beitrag dann unter der Bedarfsprämie bleibe. „Es ist leicht nachvollziehbar, dass Angaben ‚optimiert‘ werden, um eine möglichst günstige Einstufung zu erlangen. Da diese Einstufungssysteme leicht durchschaubar sind kommt es einseitig zu Einstufungen, die gegen das System spekulieren. Die falschen Einstufungen gleichen sich dabei nicht aus, sondern gehen regelmäßig gegen die kalkulierte Risikoverteilung im Versicherungskollektiv“, weiß Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH, aus vielen Gesprächen mit Vermittlern. </p><!--text-long-pagebreak--><!--sub-title||Hohe Dynamiksätze wirken destabilisierend--><h5>Hohe Dynamiksätze wirken destabilisierend</h5><p>Als weiteren destabilisierenden Faktor berücksichtigt das BU-Stabilitätsrating hohe Dynamiksätze ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung, da diese eine unkalkulierbare Risikoerhöhung für das Versichertenkollektiv bewirken. 23 Versicherer im Rating bieten zwar „nur“ 5% Dynamik ohne Gesundheitsprüfung, aber immerhin drei Versicherer sind nach den Erhebungen bereit, sogar 10% Dynamik ungeprüft in die Bücher zu nehmen, ein Versicherer 8% und zwei Versicherer 6%.</p><p>Im Bereich „Finanzstärke“ wurden Unternehmenskennzahlen bewertet. Sieben Gesellschaften erreichten hier mindestens 80%, weitere fünf mindestens 75%. Die Bilanzwertung konnte die Allianz mit 90,3% für sich entscheiden. Die bilanzielle Stärke muss dabei laut Franke und Bornberg und map-report aber nicht per se größenabhängig sein. Denn Silber geht hier an EUROPA, Bronze an IDEAL, die nach verdienten Bruttobeiträgen 2019 auf den Plätzen 41 und 44 rangieren und auf Marktanteile von 0,38% bzw. 0,33% kommen. </p><h5>Ungesunde Konkurrenz über Prämienhöhe</h5><p>Als Fazit des BU-Stabilitätsratings konstatieren die Analysten, dass die Anbieter seit Jahren vermehrt über die Prämienhöhe konkurrieren. So entschieden Preisunterschiede im Cent-Bereich darüber, ob ein Versicherer mit dem entsprechenden Tarif in Vergleichsportalen die vorderen Plätze belege und eher vermittelt bzw. abgeschlossen werde. Dieses Vorgehen halten die Analysten aber vor allem bei langlaufenden Verträgen mit entsprechenden Nachteilen bei vorzeitigen Kündigungen nicht für ungefährlich und raten daher dazu, nur Berufsunfähigkeitsversicherer zu wählen, die langfristig durch auskömmliche Kalkulation und eine starke Finanzausstattung sicherstellen können, dass die Zahlbeiträge und damit die Überschusssituation konstant bleiben und trotzdem eine faire Leistungsprüfung darstellbar ist.</p><h5>Interaktives BU-Stabilitätsrating für vier Versicherer</h5><p>Zusätzlich zum BU-Stabilitätsrating mit map-report hat Franke und Bornberg ein umfassendes interaktives BU-Unternehmensrating durchgeführt, bei dem der BU-Stabilität ein eigenes Kapitel gewidmet wird. Ergänzend zu den von map-report untersuchten Kriterien werden dabei weitere interne Bestands- und Controlling-Daten ausgewertet. Diesem umfassenden Prüfungsverfahren haben sich mit ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG, Generali Deutschland Lebensversicherung AG, HDI Lebensversicherung AG und Nürnberger Lebensversicherung AG vier Versicherungsgesellschaften unterzogen. Die Auszeichnung erfolgte dabei in der für Franke und Bornberg üblichen Systematik als F-Note. Alle vier Versicherer erreichten die Höchstbewertung FFF+. (ad)</p><p>Weitere Informationen zum BU-Stabilitätsrating gibt es <a href="https://www.franke-bornberg.de/ratings/map-report/map-report&quot; target="_blank" >hier</a>.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © ShuShuShu – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/BF7455FC-749D-404B-8205-BDD10FA8731C"></div>

 

Franke und Bornberg verstärkt Geschäftsführung

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler Günther Blaich wechselt im Januar 2021 von den Vertrieben der Swiss Life Gruppe zum Analysehaus Franke und Bornberg. Hier soll er das Ressort „Produkt- und Partnermanagement“ übernehmen.

Im Januar 2021 wechselt Günther Blaich von den Vertrieben der Swiss Life Gruppe als Gesellschafter-Geschäftsführer zu Franke und Bornberg, den Experten für Produktanalyse und digitale Vergleichs- und Abschlussprozesse. Hier wird er das Ressort „Produkt- und Partnermanagement“ übernehmen. Es soll zu einer Drehscheibe für digitale Antragsprozesse in der Versicherungswelt ausgebaut werden.

Der promovierte Wirtschaftswissenschaftler Blaich ist in der Versicherungsbranche bestens vernetzt. Als Geschäftsführer der Swiss Life Deutschland Vertriebsservice GmbH verantwortete er bislang unter anderem den Einkauf aller Finanzdienstleistungsprodukte (Versicherung, Bausparen und Finanzierung, Investment, Alternative Investmentfonds, Kapitalanlageimmobilien und Banking für die Vertriebspartner von Swiss Life Select, tecis, horbach, Proventus und Swiss Compare). (ad)

Bild: © Zffoto - stock.adobe.com; © mast3r - stock.adobe.com
 

Der deutsche Versicherungsmarkt feiert 25 Jahre Produktratings

Der Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes 1994 folgte eine große Produktvielfalt ohne Standards. Erste Ratings brachten schon ein Jahr später mehr Transparenz. Ein Pionier der Produktratings war das Analysehaus Franke und Bornberg, das anlässlich des Jubiläums Qualitätsführer unter den Versicherern auszeichnete.

Im August 1995 hat Franke und Bornberg mit seinem ersten Rating für Berufsunfähigkeitsversicherungen Branchen-Geschichte geschrieben. Mit der Veröffentlichung des ersten Produktratings im deutschen Versicherungsmarkt begann eine neue Ära der Beratung, die Vermittlern neben Preisvergleichen erstmals systematische und professionelle Qualitätsvergleiche ermöglichte.

Ausgangspunkt Deregulierung

Dabei war das Jahr 1995 kein zufälliges Jahr, denn Mitte 1994 fand die Deregulierung des deutschen Versicherungsmarktes statt. Bis dahin mussten Versicherungsprodukte vorab vom damaligen Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt werden. Ein Prozess, bei dem die Beamten der Aufsicht jegliche Kreativität zu unterdrücken verstanden. Das BAV ging 2002 in die heutige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf.

Im Rahmen der Deregulierung im Jahre 1994 fiel dann die Vorabgenehmigung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und der Tarife. Versicherer konnten erstmals ihre Versicherungsbedingungen frei gestalten. Entsprechend entstand eine völlig unübersichtliche Gemengelage, die jeglicher Standards entbehrte. Das Produktrating hatte gerade deshalb großen Erfolg, da es dem Markt die nunmehr fehlende Transparenz zurückgab. Aber Ratings schafften nicht nur Transparenz, sondern entwickelten sich auch als Leitplanken für die Produktentwicklung. Im Ergebnis entstand im deutschen Markt eine weltweit beispielhafte Produktqualität, denn in vielen Märkten gab es keine vergleichbaren Initiativen.

Franke und Bornberg: Handarbeit mit digitaler Unterstützung

Das erste Rating war noch geprägt von viel Handarbeit, Tüfteln, Studium der Rechtsprechung und Geschäftsberichten und vielen Gesprächen, denn es gab noch keine Vorbilder, heißt es aus dem Hause Franke und Bornberg.

Für Franke und Bornberg war es von Beginn an selbstverständlich, alle Unterlagen selbst zu studieren und sich daraus eine Meinung zu bilden. Diese „Handarbeit“ macht die Ratings von Franke und Bornberg noch heute aus, wenn auch die technische Unterstützung der Analysten eine immer größere Rolle spielt.

Für die Produktentwicklung war das erste Rating zu Beginn ein eher störender Faktor, der die Freude an der neuen Gestaltungsfreiheit der AVBs trübte. Einige Jahre später jedoch schaffte das Rating sogar Arbeitsplätze, denn immer mehr Versicherer beschäftigten Mitarbeiter, die als feste Ansprechpartner für Ratingagenturen zuständig waren.

Es zeigte sich schnell, wie gut diese Idee in die Zeit passte und so verschickte Franke und Bornberg bald viele, damals noch selbst gebundene, Ratingberichte. Bis diese durch professionell gedruckte „Atlanten“ abgelöst wurden und schließlich in die technische Welt der Analyse- und Vergleichsprogramme übergingen.

Dem BU-Rating folgen weitere Versicherungsarten

Aus diesen ersten Anfängen hat sich Franke und Bornberg zu einem Unternehmen mit über 110 Mitarbeiter entwickelt, von denen über 40 Mitarbeiter als Analysten mit der Bewertung von Versicherungsbedingungen und Kennzahlen beschäftigt sind.

Dabei ist es nicht nur bei der Berufsunfähigkeitsversicherung geblieben. Über die Jahre wurden immer mehr Versicherungsarten zu Ratingobjekten, sodass heute von Franke und Bornberg nahezu alle Versicherungen des privaten Haushalts und inzwischen auch Gewerbeversicherungen analysiert und bewertet werden.

Auszeichnung für Versicherer

Franke und Bornberg hat das Jubiläumsjahr zum Anlass für einen qualitativen Rückblick genommen. Dazu wurde Jahr für Jahr geprüft, welche Versicherer in diesen 25 Jahren besonders oft ausgezeichnet wurden und somit langfristig überdurchschnittliche Qualität gezeigt haben.

Dabei ergab sich der folgende Kreis an Langfrist-Qualitätsführern, die mit einer besonderen Jubiläumstrophäe in fünf Kategorien ausgezeichnet wurden. Die Kategorien unterteilen sich in Arbeitskraftsicherung (AKS), Altersvorsorge (AV), Gesundheitsvorsorge (KV), Kompositversicherung (Komposit) und Gewerbeversicherung (Gewerbe). Die ausgezeichneten Versicherer hatten offensichtlich Freude an der Übergabe der besonderen Trophäe, die anlässlich der digitalen DKM 2020 erfolgte. Hier finden sich Eindrücke der Preisverleihung.

Das sind die ausgezeichneten Versicherer

Allianz (AKS, AV, KV, Komposit, Gewerbe), ALTE LEIPZIGER (AKS, AV, Komposit, Gewerbe), ARAG (Komposit), AXA (AKS, AV, Komposit), Barmenia (AKS, Komposit), Basler (Komposit), Versicherungskammer Bayern (AV), Continentale (AKS, AV), Dialog (AKS), Generali Deutschland (AKS, AV, Komposit), Gothaer (AKS, AV, KV), HanseMerkur (AKS, AV, Komposit), HDI (AKS, AV, Komposit), Helvetia (AV, Komposit), INTER (KV, Komposit, Gewerbe), Lebensversicherung von 1871 (AKS, AV), Münchener Verein (AKS, AV, KV), neue leben (AV), NÜRNBERGER (AKS, AV, Komposit), PB Lebensversicherung (AV), Provinzial NordWest (AV), Provinzial Rheinland (AV), SIGNAL IDUNA (AKS, AV), Stuttgarter (AKS, AV), Swiss Life Deutschland (AKS, AV), uniVersa (AKS, AV), VHV (Komposit), VOLKSWOHL BUND (AKS), WWK (AKS, AV), Württembergische (AKS, AV, Komposit, Gewerbe), Zurich (AKS, AV).

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