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Franke & Bornberg Research GmbH

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AKS-Symposium: Große Dynamik in der Grundfähigkeitsversicherung

Welche aktuellen Trends gibt es rund um das Thema Arbeitskraftabsicherung und wie sehen zeitgemäße Lösungen aus? Darüber informierten Experten auf dem AKS-Symposium 2021. Neben der klassischen BU rückten dabei verstärkt auch andere Möglichkeiten der Absicherung ins Blickfeld.

Die Tarifvielfalt zur Einkommensabsicherung ist größer denn je und in den Produktschmieden der Versicherer wird fortwährend am Angebot gefeilt. Beim AKS-Symposium aus der Reihe der AssCompact-Wissen-Veranstaltungen konnten sich Vermittler über aktuelle Trends und Produktlösungen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung informieren. Das Weiterbildungsevent fand am 23.09.2021 in hybrider Form statt: als Präsenzveranstaltung vor den Toren Berlins und auf digitalem Wege über die Veranstaltungsplattform DKM365.

Breites Themenspektrum der Vorträge

Mit den insgesamt elf Vorträgen deckte das AKS-Symposium eine große Bandbreite an Themen ab. So ging es im Vortragsprogramm auch um die Arbeitskraftabsicherung in Corona-Zeiten, die Vorteile, die eine betriebliche Lösung bietet oder auch Versicherungslösungen für spezielle Zielgruppen wie beispielsweise Handwerker und Beamte. Weiter stellten die Experten der teilnehmenden Gesellschaften Möglichkeiten von Biometrielösungen auf Fondsbasis vor, moderne und effiziente Underwriting-Prozesse sowie die Wichtigkeit von Nachversicherungsmöglichkeiten aus Kunden-, aber auch aus Vermittlersicht.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Alternativen

Neben der klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung als Königsweg rücken verstärkt auch andere Möglichkeiten der Absicherung ins Blickfeld, allen voran die Grundfähigkeitsversicherung. Hier sieht auch das Analysehaus Franke und Bornberg derzeit die größte Dynamik am Markt, wie Michael Franke in seinem Vortrag erörterte, der geschäftsführende Gesellschafter der Franke und Bornberg Research GmbH, dem Kooperationspartner des AKS-Symposiums.

Grundfähigkeitsversicherung: Immer mehr Bausteine

So hat sich im Bereich der Grundfähigkeitsversicherung die Zahl der Tarife auf dem Markt in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Als stärkster Trend sei laut Michael Franke die Tendenz hin zum Bausteinprinzip mit immer mehr Zusatzbausteinen auszumachen. So bieten etliche Versicherer in der Grundfähigkeitsversicherung Bausteine wie Schwere Krankheiten, Mobilität bzw. Autofahren, Arbeitsunfähigkeit oder Psyche.

Wie vielfältig das Angebot in diesem Bereich inzwischen ist, davon zeugten auch die Vorträge der teilnehmenden Gesellschaften auf dem AKS-Symposium. So zeigten die Experten der Versicherer im Rahmen ihrer Vorträge neben der Absicherung über ein BU-Produkt auch die Möglichkeiten der Grundfähigkeitsversicherung auf, stellten Leistungsauslöser dar und schilderten Leistungsbeispiele aus der Praxis.

Die Qual der (Aus-)Wahl

Zugleich wurde beim AKS-Symposium auch immer wieder deutlich, wie wichtig die kompetente Beratung des Vermittlers gerade im Bereich der Biometrie ist, um Kunden bedarfsgerecht abzusichern. Je nach individueller Situation gilt es für Makler, die für den jeweiligen Kunden passende Versicherungslösung zu ermitteln und dann einen geeigneten Tarif auszuwählen. Angesichts der steigenden Tarifvielfalt wird es für Vermittler zunehmend zur Herausforderung, den Marktüberblick zu behalten.

Bei Leistungsbausteinen lohnt genauer Blick

Genau hinsehen sollten Vermittler vor allem bei den erwähnten Bausteinen in der Grundfähigkeitsversicherung. Nach Einschätzung von Franke kann nicht jeder Baustein mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis überzeugen. Während Dread-Disease-Bausteine eine gute Sache zu sein scheinen oder auch Mobilität und Autofahren eine sinnvolle Ergänzung sein können, sind „Psyche“-Bausteine eher mit Skepsis zu prüfen, da der Leistungsumfang gegenüber der BU deutlich abgeschwächt erscheint.

Für Vermittler sieht Michael Franke übrigens viele gute Möglichkeiten, in der Beratung zu punkten, indem sie berufliche Tätigkeitsaspekte mit den versicherten bzw. versicherbaren Tätigkeiten abgleichen.

Abschließend unterstreicht Michael Franke zugleich: „Das Produktportfolio der AKS bietet heute für jeden eine passende Lösung.“ Es sei aber anspruchsvoller geworden, diese passende Lösung zu finden. (tk)

Kongress AKS beim DKM Forum hybrid

Um aktuelle Trends im Bereich der Arbeitskraftabsicherung geht es auch beim DKM Forum hybrid im Kongress AKS, der in Kooperation mit Franke und Bornberg stattfindet. Mehr dazu finden Sie hier.

 

So sieht es derzeit am Markt der Rentenversicherungen aus

629 Rententarife aller drei Schichten, die aufgeteilt in fünf Produktkategorien auf bis zu 64 Kriterien untersucht wurden – das ist das aktuelle Altersvorsorge-Rating 2021 von Franke und Bornberg. Die Analysten vergeben an knapp ein Viertel die Top-Note FFF+ und konstatieren, dass kapitalgedeckte Altersvorsorge trotz Zinsschmelze Zukunft hat.

Im vergangenen Jahr hat die Rating-Agentur Franke und Bornberg (FB) ihr Altersvorsorge-Rating einem grundlegenden Relaunch unterzogen. Nun gibt es die erste Aktualisierung. Unter die Lupe genommen wurden diesmal 629 Rententarife, die auf bis zu 64 Kriterien untersucht wurden. Im Vergleich zum Jahrgang 2020 neu hinzugekommen ist das Kriterium „Finanzielle Stabilität“, das je nach Produktkonzept unterschiedlich hoch bewertet wird. Laut Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg, seien die Beweggründe für die Neuaufnahme dieses Kriteriums, dass die Zinsschmelze das Geschäftsmodell der Lebensversicherer strapaziere und Verbraucher wissen müssten, wie stabil ein Versicherer sei, bevor sie ihm ihre Altersversorgung anvertrauten. Die neue Kennzahl basiert laut FB auf dem Abschneiden beim aktuellen map-report „Bilanzanalyse deutscher Lebensversicherer“, der voraussichtlich Ende Oktober 2021 veröffentlicht wird.

Leistungsfähige Tarife beim Konzept „garantieorientierter Hybrid“

Das Altersvorsorge-Rating von Franke und Bornberg umfasst alle zum Stichtag bekannten Tarife der privaten Vorsorge, also Basis-Renten (1. Schicht), Riester-Renten (2. Schicht) und private Rentenversicherungen der 3. Schicht. Das Rating setzt sich aus den Bereichen Transparenz, Flexibilität und Produktkonzept zusammen. Die Aufteilung unterscheidet sich allerdings je Produktbereich. Die Tarife werden einer der fünf Produktkategorien klassische, neue klassische, beitragsorientierte hybride, garantieorientierte hybride oder fondsgebundene Rentenversicherung zugeordnet. Stand September 2021 erreichen knapp ein Viertel (22%) aller Tarife im Rating die höchste Bewertungsstufe FFF+ („hervorragend“) und sogar die Hälfte (50%) die zweitbeste Stufe FFF („sehr gut“). Von den 629 analysierten Tarifen entfallen mit 362 über die Hälfte auf private Versicherungen der 3. Schicht. Besonders leistungsfähige Tarife beobachten die FB-Analysten beim Konzept „garantieorientierter Hybrid“. Hier erreichen ca. 18% der Tarife die Topwertung FFF+ und ca. 72% ein FFF.

Klassik vergleichsweise abgeschlagen

Vergleichsweise abgeschlagen landen Klassikkonzepte auf den hinteren Plätzen. Hier erreicht gerade einmal einer der untersuchten 62 Tarife die Top-Bewertung. Immerhin erreichen noch gut ein Viertel der privaten Klassik-Tarife ein FFF. Nur 33 Gesellschaften haben noch einen Klassik-Tarif im Angebot. Dies bedeutet einen leichten Rückgang im Vergleich zum Jahr zuvor, als es noch 37 Tarife gewesen waren. Die Leistungsdichte sei aber hoch. Viele Versicherer hätten offensichtlich die Hausaufgaben erledigt. Ihre Tarife könnten sich auch im Niedrigzins-Umfeld behaupten, so Michael Franke. Gut 17% der privaten Rententarife in der 3. Schicht erreichen beim Altersvorsorge-Rating 2021 eine hervorragende Wertung. Mit einer sehr guten Wertung werden fast 50% der untersuchten Tarife aus der 3. Schicht ausgezeichnet.

Riester-Rente: Leben totgesagte länger?

Was die Riester-Rente angeht, hinterlasse der sinkende Rechnungszins deutliche Spuren, so die FB-Analysten. Waren vor Jahresfrist noch 37 Gesellschaften mit 77 Tarifen im Markt, so sank das Angebot auf nur noch 32 Versicherer und 71 Tarife. Aber: Rund 19% der Riester-Tarife erhalten im aktuellen Rating die Note „hervorragend“, etwas über 50% der Tarife werden mit „sehr gut“ ausgezeichnet. Besonders punkten können auch in Sachen Riester die garantieorientierten Hybride und Tarife der neuen Klassik.

Basis-Renten: Anstieg bei Hybrid-Lösungen und Fondsrenten

Bei den Basis-Renten bleibt die Zahl der Versicherer mit 46 gegenüber dem Vorjahr gleich. Das Tarifangebot wächst hier sogar leicht von 193 auf jetzt 196 Produkte. Einen beobachteten Rückgang der Klassiktarife sehen die FB-Analysten mehr als wettgemacht durch den Anstieg bei Hybrid-Lösungen und Fondsrenten, womit auch die Qualität der Produkte ansteige: Für etwa 34% aller Basis-Renten gibt es von Franke und Bornberg die Spitzennote FFF+. Das FFF wird von knapp 50% erreicht.

Ausblick und Trends

Parallel zum Rückzug vieler Versicherer aus Klassikkonzepten und dem Riester-Geschäft verläuft der Verzicht auf eine volle Beitragsgarantie. Der Trend geht hin zu niedrigeren oder laufzeitabhängigen Garantien. Anders als bislang angenommen, bleibe der Zuwachs bei Tarifen mit fondsgebundener Rentenphase jedoch hinter den Erwartungen zurück, konstatiert Michael Franke. Erfreulich für Verbraucher sei schon jetzt die steigende Flexibilität vieler Produkte. Leistungsfähige Tarife sollten alle wesentlichen Gestaltungsoptionen bieten, die im Auf und Ab des Lebens einmal wichtig werden könnten. Im Bereich Flexibilität habe Franke und Bornberg die Bewertungen für einige Kriterien gestrafft. Gerade fondsgebundene Rentenversicherungen zeichneten sich aufgrund der Vielzahl an Möglichkeiten bei der Fondsanlage durch hohe Flexibilität aus.

Auch im Hinblick auf Nachhaltigkeit hätten fondsgebundene Tarife häufig die Nase vorn, beobachtet Franke. Sie bieten Verbrauchern vielfältige Möglichkeiten, die ESG-Kriterien beim Aufbau ihrer Altersvorsorge zu berücksichtigen. Derzeit arbeitet die Rating-Agentur Franke und Bornberg an der Bewertung nachhaltiger Versicherer und ihrer Tarife.

Die Bewertungsgrundlagen des Altersvorsorge-Ratings (Stand 15.09.2021) und sämtliche Ergebnisse zu allen drei Schichten der Altersvorsorge stellt Franke und Bornberg hier bereit. (ad)

Bild: © Zerbor – stock.adobe.com

 

PKV-Bilanzen: Krankenversicherer driften weiter auseinander

Der map-report beleuchtet ausgewählte Bilanzkennzahlen der PKV-Anbieter. Wie die Analyse zeigt, wird die Kluft bei den privaten Krankenversicherern zwischen schrumpfenden bzw. stagnierenden sowie wachsenden Gesellschaften größer. Vier Unternehmen konnten die neu eingeführte höchste Bewertung „mmm+“ erzielen.

Im Rahmen des map-reports 920 haben die Analysten von Franke und Bornberg ausgesuchte Bilanzkennzahlen privater Krankenversicherer für die Jahre 2016 bis 2020 unter die Lupe genommen. Zur Einordnung der Ergebnisse wurde das Rating durch eine vollständige Bilanzanalyse ergänzt. Laut Franke und Bornberg verdeutlicht die aktuelle Untersuchung, wie stark das Geschäft der privaten Krankenversicherer (PKV) von äußeren Einflüssen betroffen ist. Wie sich zeigt, driften die Anbieter weiter auseinander und unterteilen sich zunehmend in schrumpfende bzw. stagnierende Gesellschaften auf der einen und wachsende Unternehmen auf der anderen Seite.

Das sind die bilanzstärksten PKV-Anbieter

Wie im Vorjahresranking weist die Alte Oldenburger die erfolgreichsten Bilanzkennzahlen unter den PKV-Anbietern auf und behauptet mit 261 von insgesamt 300 Punkten ihre Spitzenposition. Erneut in der Spitzengruppe finden sich außerdem LVM mit 249 Punkten, die R+V mit 244 Punkten und die SIGNAL IDUNA mit 240 Punkten. Alle diese vier privaten Krankenversicherer konnten die neu eingeführte Höchstwertung „mmm+“ für exzellente Leistungen einheimsen.

Mit der Bewertung „mmm“ für hervorragenden Ergebnisse schnitten wie im Vorjahr die VGH Provinzial, die UniVersa sowie die Hallesche ab. Der Münchener Verein erhielt ein „mm“ für sehr gute Leistungen, bestätigte damit das hohe Niveau des Vorjahres und verpasste den Analysten zufolge die hervorragende Bewertung nur sehr knapp. Im Feld der mit „mm“ bewerteten Unternehmen finden sich neun weitere Versicherer, darunter die Debeka, die Allianz und Generali.

Zehn Kennzahlen ausschlaggebend für das Bilanzrating

Insgesamt zehn Kennzahlen bilden die Grundlage für die Bewertung im Bilanzrating: Bewertungsreservequote, Nettorendite, RfB-Quote, RfB-Zuführungsquote, versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote, Überschussverwendungsquote, Vorsorgequote, Verwaltungskostenquote, Abschlusskostenquote und Solvabilität. Die Ergebnisse der Bilanzkennzahlen wurden im map-report unterschiedlich gewichtet - maximal 20, 30 oder 40 Punkte. Die Ergebnisse in den zehn Segmenten wurden addiert und das Ergebnis zu einer Gesamtnote verdichtet. Insgesamt waren maximal 300 Punkte möglich.

Versichertenschwund in der Krankenvollversicherung setzt sich fort

Als Sorgenkind der Branche gilt nach wie vor die Krankenvollversicherung. Während die meisten Gesellschaften hier keine konkreten Zahlen zur Entwicklung ihres Neugeschäfts nennen, gibt es auch Ausnahmen. So meldete beispielsweise die Debeka für 2020 einen Neuzugang in der Vollversicherung von 84.055 Versicherten. Die Allianz gab ein Plus von 10.398 Vollversicherten an. Marktumfassend bleibe laut Franke und Bornberg aber nur der Umweg über die Bestandsentwicklung, um Rückschlüsse auf das Neugeschäft ziehen zu können.

Bestandszuwachs bei zwölf PKV-Anbietern

Zwölf der 31 Anbieter mit Vollversicherten konnten ihre Bestände erweitern. In absoluten Zahlen ergibt sich folgende Rangliste: Die Debeka liegt mit einem Plus von 34.120 Kunden vorne, gefolgt von HanseMerkur mit einem Zuwachs von 11.058 Kunden und der ARAG mit einem Plus von 5.790 Kunden. Ebenfalls einen noch vierstelligen Bestandszuwachs verzeichnete auch die HUK-Coburg (2.077), die Concordia (1.608), die R+V (1.461) und LVM (1.194). Den größten Bestandsabrieb mussten wie in den Vorjahren die DKV (-16.469), die Allianz (-9.258) und die Bayerische Beamtenkrankenkasse (-6.327) hinnehmen.

Beitragseinnahmen legen wieder stärker zu

Im Jahr 2020 konnten die privaten Krankenversicherer ihre verdienten Bruttobeiträge um 4,5% (Vorjahr: 3,0%) auf 42,7 Mrd. Euro erhöhen. Überdurchschnittliche Zuwächse der Beitragseinnahmen verbuchten die Concordia mit 11,9%, die Nürnberger mit 10,8%, die ARAG mit 9,6% und VGH mit 9,3%. Von den Schwergewichten mit mehr als 1 Mrd. Euro Beitragseinnahmen konnten insbesondere die Bayerische Beamtenkrankenkasse (7,1%), die HanseMerkur (5,78%), HUK-COBURG (5,7%), AXA (5,3%) und Debeka (5,1%) zulegen.

Verwaltungs- und Abschlusskostenquote sinkt

Im Jahr 2020 fielen in der PKV insgesamt 925,4 Mio. Euro an Verwaltungskosten an, das sind 1,8% über Vorjahresniveau. Da die Verwaltungskostenquote in Relation zu den gestiegenen Beitragseinnahmen berechnet wird, verringerte sich die Quote leicht, nämlich von 2,22 auf 2,17%.

Auch die Abschlusskostenquote ist im Durchschnitt gesunken, und zwar von 6,41 auf 6,29%. Laut Franke und Bornberg müsste generell in einer wachstumsschwachen Phase der Abschlusskostensatz sinken. Dies war bei den meisten Unternehmen auch der Fall. Dennoch gab es aber auch Krankenversicherer, die den Bestandsabrieb trotz steigender Abschlussaufwendungen nicht aufhalten konnten. Trotz Deckelung der Abschlusskosten und offenbar schwachem Neugeschäft seien die Aufwendungen für Vertragsabschlüsse in den vergangenen Jahren kaum gesunken, so die Analysten.

Über den map-report 920

Der map-report Nr. 920 „Bilanzrating Private Krankenversicherung 2020“ ist ab sofort im PDF-Format erhältlich. Weitere Informationen unter www.franke-bornberg.de. (tk)

Bild vorne: © Nastassja – stock.adobe.com; Bild oben: © Jörg Vollmer – stock.adobe.com

 

Franke und Bornberg zeigt Tops und Flops privater Cyberversicherungen

Nicht nur bei Unternehmen, sondern auch im privaten Bereich nehmen Cyberangriffe immer stärker zu. Vor den damit verbunden Folgen sollen private Cyberversicherungen schützen. Noch ist der Markt aber sehr unübersichtlich. Mit dem nun erstmals erhobenen Rating Cyber Privat will Franke und Bornberg mehr Licht ins Dunkel bringen.

<p>Vier von zehn privaten Internetnutzern sind schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden. Das zeigte eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dem Jahr 2020. Antiviren-Software, regelmäßige Updates, sichere Passwörter und eine gesunde Portion Skepsis bieten zwar Schutz, aber auch keine 100%ige Sicherheit. Kommt es trotzdem zu einem Schaden, springt – sofern abgeschlossen – die Cyberversicherung ein. </p><h5>Standards bisher Fehlanzeige</h5><p>Die ersten eigenständigen Cyberpolicen kamen 2014 auf den deutschen Markt. Heute gibt es laut den nun erstmals erhobenen Rating Cyber Privat von Franke und Bornberg insgesamt 19 Tarife von 17 Gesellschaften. Ein Vergleich fällt bisher schwer, da es noch keine Standards für eigenständige Cyberversicherungen im Privatgeschäft gibt. Anders als bei gewerblichen Cyberpolicen fehlen bis heute GDV-Musterbedingungen. Mit dem ersten Rating für private Cyberversicherungen sollen Standards nun aber in greifbare Nähe rücken. „Mit unseren Bedingungsratings schaffen wir die Basis für Qualitätsstandards“, sagt Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.</p><h5>Sehr unübersichtliche Tariflandschaft</h5><p>Für das neue Cyber-Rating Privat hat Franke und Bornberg ausschließlich eigenständige Cyberversicherungen untersucht. Obwohl der Markt mit nur 19 Tarifen noch klein sei, habe sich das Cyber-Rating als Herausforderung erwiesen. „Selten haben wir eine so unübersichtliche Tariflandschaft analysiert wie beim privaten Cyberschutz. Zwar gibt es einige Cybertarife mit identischem Bedingungswerk. Cyberversicherungen von anderen Anbietern unterscheiden sich jedoch in ihren Leistungen und Ausschlüssen deutlich“, so Franke. Ein konsistentes Bewertungsschema abzuleiten, sei daher nicht einfach gewesen. </p><h5>68 Prüfkriterien</h5><p>Für den Vergleich von privaten Cyber-Versicherungen hat Franke und Bornberg einen Katalog aus 68 Prüfkriterien entwickelt. Die Analysten bewerten die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, den Versicherungsschein und Geschäftsberichte. Ein darauf basierendes Punktesystem soll verlässliche Aussagen zur Qualität erlauben.</p><h5>Qualität oft noch ausbaufähig</h5><p>Das Erstrating zeigt, dass die Qualität insgesamt noch ausbaufähig ist. Viele Tarife landen im Mittelfeld, einige sogar noch dahinter. Etwa ein Fünftel (vier von 19) findet sich in der schlechtesten Kategorie F- wieder.: „Unsere Ratings schaffen Qualitätsstandards. Auf diese Weise entsteht Wettbewerb, nicht nur beim Preis, sondern vor allem bei den Leistungen. Wir sind uns sicher: Das Niveau wird sich deutlich verbessern“, ist Michael Franke dennoch optimistisch.</p><h5>Öffentliche Versicherer führen das Feld an</h5><p> <div class="zoomImage"><a href="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom_large/p…; rel="prettyPhoto" title=""><img alt="Franke und Bornberg zeigt Tops und Flops privater Cyberversicherungen" height="135" src="https://www.asscompact.de/sites/asscompact.de/files/styles/zoom/public/…; typeof="Image" width="200" /><img class="zoomIcon" src="/sites/asscompact.de/themes/asscompact/gfx/zoom_icon.png" width="54"></a></div>Das erste Cyber-Rating Privat führen die öffentlichen Versicherer an. Sie bieten laut Frank und Bornberg ein breites Leistungsspektrum und erfüllen viele entscheidende Kriterien, während andere Versicherer nur wenige Leistungsbereiche abdecken. Auf Platz 1 steht die vergleichsweise kleine Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA). Mit 78 % der möglichen Punkte erzielt sie das beste Ergebnis und erreicht als einziger Anbieter auch die zweitbeste Note FFF. Die Top-Note FFF+ erhielt kein einziger Anbieter. Die Phalanx der Öffentlichen durchbricht nur die INTER. Sie belegt mit 71% und einem FF+-Rating Platz 3. </p><h5>Viele namhaften Anbieter fehlen noch</h5><p>Michael Franke sieht gute Gründe für das Engagement der öffentlichen Versicherer: „Bei Verbrauchern wächst das Bewusstsein für die Risiken im Internet. Im Umfeld von Banken und Sparkassen bieten Cyberversicherungen einen niedrigschwelligen Einstieg in das Geschäft mit Privatkunden. Attraktive Angebote für Verbraucher vorzuhalten, ist also konsequent.“ Viele namhafte Gesellschaften fehlen noch als Anbieter. „Wer Cyber nur als Annex zu Standardprodukten anbietet, hat keinen Zeitdruck, eigenständige Cybertarife auf den Markt zu bringen“, vermutet Franke. Zudem erschwere eine Koppelung mit anderen Tarifen die Vergleichbarkeit. Das sei vielleicht aber auch ein nicht unerwünschter Begleiteffekt. </p><h5>Bedarf wird definitiv zunehmen</h5><p>Frank und Bornberg hat im Rahmen der Ratingpremiere auch generell einen Blick auf die Zukunft der Absicherung von privaten Cyberangriffen geworfen. Demnach ist es nicht zuletzt aufgrund des Digitalisierungsturbos der Corona-Pandemie unstrittig, dass der Bedarf zunehmen wird. Ob in Zukunft eigenständige Cyberversicherungen oder konventionelle Cyberergänzungen den Markt dominieren, sei aber noch nicht entschieden. Es sei durchaus möglich, dass sich etablierte Versicherer zunächst zurückhielten. </p><h5>Klares Profil erhöht die Erfolgschancen</h5><p>In einem Punkt ist sich Michael Franke hingegen sicher: Je klarer das Profil und je verlässlicher die Leistungsstandards, desto eher dürften sich eigenständige Cyber-Tarife durchsetzen. Am Preis sollte das bei einer durchschnittlichen Jahresprämie von 71,47 Euro jedenfalls nicht scheitern. „Wer allein für ein Netflix-Abo 8 Euro oder mehr im Monat ausgibt, darf beim Cyber-Schutz nicht sparen“, gibt Franke zu bedenken. (mh)</p><p>Die gesamten Bewertungsgrundlagen für das Cyber-Rating Privat 2021 sowie alle Einzelergebnisse sind unter <a target="_blank" href="https://www.franke-bornberg.de/ratings/sachversicherung/cyber-privatver…; target="_blank" >diesem Link</a> erhältlich und werden laufend aktualisiert und um neue Produkte ergänzt.</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © thodonal – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F9A11353-2D56-48AF-8E46-6E23531A4459"></div>

 

Franke und Bornberg nimmt erstmals Pflegerenten unter die Lupe

Viel Luft nach oben konstatieren die Analysten von Franke und Bornberg, die in einem Erst-Rating die aktuellen Pflegerententarife in Augenschein genommen haben. Das Marktsegment, das derzeit noch ein Schattendasein friste, teilen sich sechs Lebensversicherer. Die meisten untersuchten Tarife landen im Mittelfeld.

Das Analysehaus Franke und Bornberg hat erstmals die am Markt befindlichen privaten Pflegerenten in Augenschein genommen und einem Rating unterzogen, denn gute Pflege ist teuer und eine Pflegerente hilft, die Finanzierungslücke zu schließen. Sie wird für die Dauer der Pflegebedürftigkeit und damit oft bis zum Lebensende gezahlt. Der Zahlbetrag richtet sich nach der vereinbarten Rente und dem Umfang der abzusichernden Pflegebedürftigkeit. Als Maßstab dient die Einordnung in die Pflegegrade 1 bis 5 nach den Vorgaben der sozialen Pflegeversicherung, oder die Ermittlung nach sogenannten ADL-Kriterien (Aktivitäten des täglichen Lebens). In beiden Fällen ermitteln Mediziner anhand eines Kataloges, welcher Grad der Pflegebedürftigkeit erreicht wird bzw. welche Tätigkeiten Betroffene nicht mehr ohne Hilfe ausführen können. Angemessene Pflege zu finanzieren, sei eine der wesentlichen Herausforderungen unserer alternden Gesellschaft, konstatiert Michael Franke, Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Pflegerente fristet Schattendasein

Noch friste die Pflegerente aber ein Schattendasein. Trotz des unbestrittenen Bedarfs besäßen nur drei von 1.000 Menschen aktuell eine Pflegerentenversicherung. Mit rund 244.000 Verträgen (Bestand 2020) schöpfe die Pflegerente ihr Potential also längst nicht aus. Aktuell teilen sich sechs Lebensversicherer den vergleichsweise kleinen Markt. Es sind Allianz, IDEAL, Swiss Life Deutschland, VOLKSWOHL BUND, WWK und Zurich.

33 Pflegerenten mit 246 Tarifvarianten untersucht

Wie gut die Pflegerenten 2021 sind, hat Franke und Bornberg nun im neuen Pflegerenten-Rating untersucht. Dafür haben die Analysten 33 selbstständige Pflegerenten-Tarife mit 246 Tarifvarianten untersucht. Grundlage dafür ist ein Katalog aus 49 Prüfkriterien.

Wie von anderen Sparten bekannt, setzen Versicherer auch bei den Pflegerenten in der Regel auf einen zwei- oder dreistufigen Versicherungsschutz und benennen die Stufen beispielsweise mit Basis, Komfort und Premium. Basisprodukte richten sich vor allem an preissensible Kunden. Geld fließt hier der Franke-und-Bornberg-Untersuchung zufolge erst ab Pflegegrad 4 oder 5. Zusätzliche Leistungen wie Einmalkapital bei Pflegebedürftigkeit oder Tod vor und nach Rentenbeginn sind je nach Stufe enthalten oder gegen Mehrbeitrag eingeschlossen.

Gute Pflegerenten böten parallel beide Maßstäbe für den Umfang der Pflegebedürftigkeit: den erreichten Pflegegrad und die bereits erwähnten ADL-Punkte. Werde die Anzeigepflicht ohne Schuld verletzt, sollten die Bedingungen im Sinne der Versicherten ausgestaltet sein, fordern die Analysten von Franke und Bornberg. Und wenn ein Tarif nicht ganz auf Meldefristen verzichten will, sollten diese zumindest komfortabel ausfallen. Negativ ins Gewicht fallen zum Beispiel ein eingeschränkter Geltungsbereich oder unübliche Ausschlüsse. Ebenso wie die Berufsunfähigkeitsversicherung kennt die Pflegerente zeitliche Befristungen sowie Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten und während der Leistungsprüfung. Der Einschluss einer Dynamik oder garantiert steigende Renten helfen beim Inflationsausgleich.

Viele Pflegerenten bieten laut Franke und Bornberg auch Assistance-Leistungen. Im Vergleich zum Pflegetagegeld der privaten Krankenversicherung seien diese aber ausbaufähig. Als nützlich gelten beispielsweise das Vermitteln von Pflegeeinrichtungen/-diensten, Pflegeschulungen für Angehörige, eine Pflegeplatzgarantie, Fahr- und Begleitservice zu Ärzten, Therapien und Behörden oder Besorgungen und Einkäufe.

Die Analysten von Franke und Bornberg haben für ihr Rating die Versicherungsbedingungen sowie gegebenenfalls verbindliche Verbraucherinformationen, Antragsformulare, den Versicherungsschein und Geschäftsberichte bewertet. Geschäftsplanmäßige oder sonstige Erklärungen/Auslegungen der Versicherer, Selbstauskünfte und werbliche Veröffentlichungen blieben außer Acht. Jedes Produkt erhält eine Gesamtpunktzahl und damit eine Zuordnung in eine der sieben Rating-Klassen, die von FFF+ („hervorragend“) bis F- („ungenügend“) reichen.

Die meisten Tarife landen im Mittelfeld

Die meisten Tarife landen aktuell jedoch im Mittelfeld. Hervorragende und sehr gute Noten von FFF+ und FFF fehlen ebenso wie die ungenügende Note F-. Ein FF+ („gut“) erreichen laut Franke und Bornberg aktuell nur die Tarife und Tarifvarianten der Swiss Life Deutschland (43,9% der Tarife und Tarifvarianten insgesamt). 26,42% der bewerteten Tarif(varianten) erhalten die Note FF („befriedigend“), 28,05% ein F+ („ausreichend“). Mit einer „mangelhaften“ Bewertung von F hat Franke und Bornberg 1,63% (vier Tarifvarianten) eingestuft.

Erst-Ratings lassen Luft nach oben

„Das Gesamtergebnis ist zufriedenstellend. Aber ich sehe noch Luft nach oben“, erläutert Michael Franke die Ratingergebnisse. Hier zeige sich ein vertrautes Phänomen: „Bei Erst-Ratings vergeben wir nur selten Top-Noten, denn aus eigenem Antrieb entwickeln Anbieter selten Topleistungen. […] Unsere Rating-Kriterien schaffen erst das Bewusstsein, auf welche Leistungen es wirklich ankommt und die Nachfrage nach Top-Qualität.“ Nach einigen Ratingdurchgängen steige das Tarifniveau der folgenden Tarifgenerationen in der Regel spürbar, so Franke, und es stelle sich ein Wettbewerb um Spitzenpositionen ein. Für die Zukunft ist er optimistisch. „Als kapitalgedeckte Pflegevorsorge verfügt die Pflegerente über einen deutlichen Wettbewerbsvorteil. Sie bietet lebenslangen Schutz zu stabilen Beiträgen.“

Die Bewertungsgrundlagen für das Pflegerenten-Rating 2021 sowie die Einzelergebnisse stellt Franke und Bornberg hier kostenlos bereit. Die Übersichten liefern eine Momentaufnahme. Sie werden laufend aktualisiert und um neue Produkte ergänzt. (ad)

Bild: © Africa Studio – stock.adobe.com

 

Das sind die besten Reisegepäckversicherungen

Reisen ist in diesem Sommer endlich wieder möglich. Um den Urlaub unbeschwert genießen zu können, schließen viele Urlauber eine Reisegepäckversicherung ab. Worauf zu achten ist und welche Tarife in Sachen Leistung überzeugen, zeigt ein Vergleich des Analysehauses Franke und Bornberg.

Viele Urlauber wollen auf Nummer sicher gehen und entscheiden sich für eine Reisegepäckversicherung. Bei der Auswahl des bestmöglichen Schutzes empfiehlt es sich, genau hinzuschauen. Doch was zählt überhaupt zum Reisegepäck, welchen zusätzlichen Schutz bietet eine entsprechende Police, wie sieht eine optimale Absicherung aus und welche Tarife bieten die besten Leistungen? Das Analysehaus Franke und Bornberg hat Produkte mit Reisegepäckversicherungen verglichen und die Ergebnisse vor Kurzem in einem Blogbeitrag präsentiert.

Reisegepäckversicherung bietet zusätzliche Absicherung

Hausratgegenstände außerhalb der eigenen Wohnung sind im Rahmen der Außenversicherung der Hausrat gegen Grundgefahren wie etwa Feuer, Leitungswasser oder Sturm abgesichert. Reisegepäckversicherungen bieten zusätzliche Abdeckung bei Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder Gepäckaufbewahrung, bei einfachem Diebstahl, Raub, Erpressung, vorsätzlicher Sachbeschädigung, bei Transportmittelunfällen, Unfällen der versicherten Person sowie höherer Gewalt.

Schutz von mitgeführten Gegenstände und Wertsachen?

Zum Reisegepäck gehören sämtliche Dinge, die unterwegs mitgeführt werden. Hier gilt es zu beachten, dass Reisegepäckpolicen die Absicherung der mitgeführten aufbewahrten Sachen unterschiedlich regeln. So können beispielsweise Wertsachen, Ausweisdokumente, Seh- und Gehhilfen, Rollstühle, elektronische Geräte wie Mobiltelefone sowie der Inhalt von Hand- und Tragetaschen ausgeschlossen sein. Teilweise wird nur der Zeitwert ersetzt. Die Leistungshöhe lässt sich oft individuell festlegen.

Wer sollte mitversichert sein? Was ist bei Entfernung und Reisedauer zu beachten?

Neben dem Versicherungsnehmer und Familienangehörigen können in den Versicherungsschutz namentlich Lebenspartner und deren Kinder aufgenommen werden. Wie Christian Monke, Bereichsleiter Analyse der Franke und Bornberg GmbH, in seinem Blogbeitrag schreibt, sollte eine optimale Absicherung über eine Reisegepäckversicherung folgende Kriterien umfassen: das Alleinreisen der Mitversicherten, keine Forderung einer Mindestreiseentfernung, keine Forderung einer Mindestreisedauer und keine Begrenzung einer Höchstreisedauer.

Versicherte Dinge

Gegenstände, die dauernd außerhalb des Versicherungsortes aufbewahrt werden wie in Ferienwohnungen, Booten oder Wohnwägen gelten nur als Reisegepäck, wenn sie von dort zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. Ebenfalls zum Reisegepäck zählen Geschenke und Souvenirs, die während der Reise erworben werden. Üblicherweise beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände gehören dagegen nicht dazu.

Versicherungsschutz besteht für Falt- und Schlauchboote, Segelsurfgeräte, Hängegleiter, Fahrräder, Golfausrüstung, Fall- oder Gleitschirme, Inline-Skates, Wintersportgeräte, Tauchausrüstung sowie sonstige Sportgeräte, sofern sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch gegen die Gefahren der Reisegepäckversicherung befinden.

Das sollte der Versicherungsschutz enthalten

Optimal abgesichert ist das Reisegepäck laut Franke und Bornberg dann, wenn Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung sowie während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung), Verlieren (nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen), Transportmittelunfälle, Unfälle von versicherten Personen, Elementarschäden außerhalb von Gebäuden, höhere Gewalt, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion gegeben ist.

Auf der sicheren Seite beim Campen?

Versicherungsschutz besteht auf offiziellen Campingplätzen, und zwar für unbeaufsichtigt zurückgelassene Sachen gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung). In Zelten gilt die Absicherung, wenn der Schaden nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr erfolgt und das Zelt mindestens zugebunden oder zugeknöpft ist. Ein Wohnwagen ist durch einen Verschluss abzusichern. Elektronische Geräte sind abgedeckt, wenn sie der Aufsicht des Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben wurden oder sich in einem verschlossenen Wohnwagen oder Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz befinden.

Optinmal abgesichert sind Urlauber auf Campingplätzen, wenn Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie mut- oder böswillige Beschädigung mitversichert sind und die Entschädigung mindestens 3.000 Euro umfasst.

Wie sieht es mit Wertsachen und elektronischen Geräten aus?

Wertsachen lassen sich in der Reisegepäckversicherung häufig nur begrenzt absichern. Dies gilt auch für EDV-Geräte, Mobiltelefone, Foto-, Film- und Videogeräte sowie mobile Unterhaltungselektronik. Zum einen sind bestimmte Aufbewahrungsvorschriften einzuhalten, zum anderen ist die Entschädigung häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Reisegepäckversicherungssumme begrenzt. Einen optimalen Versicherungsschutz sieht Franke und Bornberg dann vorliegen, wenn die Entschädigung mindestens 2.000 Euro beträgt ohne weitere Ausschlüsse bzw. ohne Ausschlüsse für einzelne Gerätearten.

Und wenn etwas verloren geht oder aus dem Auto geklaut wird?

Von Verlieren spricht man, wenn eine Sache abhanden kommt, ohne dass eine Straftat vorliegt. Der Verlust ist durch eine Meldung beim zuständigen Fundbüro nachzuweisen. Optimal ist die Absicherung im Falle einer vorgesehenen Entschädigung von mindestens 1.000 Euro.

Versicherungsschutz gilt für den Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum von Kraftfahrzeugen sowie aus verschlossenen Anhängern oder Dachboxen. Bei Top-Tarifen besteht Versicherungsschutz bei Diebstahl aus verschlossenen Kfz, Anhängern und Dachboxen ohne Einschränkung auf eine Fahrtunterbrechung oder die Begrenzung auf Garage oder Hofraum.

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ist bei vielen Policen die Leistung beschränkt, sofern der Diebstahl nicht während einer Fahrtunterbrechung von maximal zwei Stunden erfolgt. Der Diebstahl aus dem Fahrzeug wird zum Beispiel nur dann versichert, wenn das Kfz nachts in einer verschlossenen Garage geparkt war. Optimal fahren Kunden mit einer Police, in der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr uneingeschränkt versichert ist.

Transportmittelunfall: Schäden am besten zum Neuwert versichert

Über die Reisegepäckversicherung abgedeckt sind Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden durch Unfälle, bei denen die versicherte Person schweren Schaden erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt. Hier ist darauf zu achten, dass Schäden durch Transportmittelunfälle oder Unfälle von versicherten Personen zum Neuwert versichert sind.

Versicherungsschutz besteht zudem für die Kosten zur Wiedererlangung des Gepäcks sowie für notwendige Ersatzbeschaffungen, wenn das Reisegepäck nicht gleichzeitig mit der versicherten Person am Bestimmungsort eintrifft. Bei einer optimalen Absicherung werden Kosten zur Wiedererlangung des Reisegepäcks sowie Ersatzkäufe übernommen, falls das Gepäck nicht am selben Tag eintrifft wie die versicherte Person.

Die Top Ten der Reisegepäckversicherungstarife

Im Ranking der besten Reisegepäckversicherungen finden sich Tarife der folgenden Gesellschaften unter den Top Ten: SIGNAL IDUNA / VODAG / PVAG, Adcuri / Barmenia, Basler, Continentale, R+V / Condor, S.L.P AG, VHV, InterRisk, Rhion, Interlloyd, Alte Leipziger, die Bayerische.

Mehr dazu im Blog von Franke und Bornberg. (tk)

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BU-Leistungspraxis unter der Lupe

Die meisten Entscheidungen fallen bei BU-Leistungsprüfungen zugunsten der Versicherten aus. Nach wie vor bleiben psychische Erkrankungen BU-Auslöser Nummer 1. Bei der Bearbeitungsdauer gibt es Luft nach oben. Wie sich die Corona-Krise auf die Leistungspraxis auswirkt, bleibt abzuwarten, so eine Studie von Franke und Bornberg.

Die Arbeitskraftabsicherung ist derzeit in aller Munde. Kaum vergeht ein Tag ohne Studien oder Ratings rund um BU, EU oder Grundfähigkeitstarife. Besonders in der „Königsdisziplin“, der Berufsunfähigkeitsversicherung, kommt es nicht nur auf die Beschaffenheit der Produkte an, sondern es stellt sich auch die Frage, wie es um die Regulierung bestellt ist. Die 6. BU-Leistungspraxisstudie von Franke und Bornberg, die die BU-Leistungsregulierung aktuell unter die Lupe nimmt, basiert auf Daten zur BU-Leistungsprüfung zu Leistungsanträgen aus dem Jahr 2019 von Allianz, ERGO Vorsorge, Generali Deutschland, Gothaer, HDI, Nürnberger und Zurich. Diese BU-Versicherer schützen mehr als sieben Millionen Kunden und Kundinnen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit.

Und so schneiden die teilnehmenden Versicherer diesmal ab: Allianz, Zurich und erstmals auch Gothaer sind die Teilnehmer des in die Studie integrierten BU-Leistungspraxisratings. Die Gothaer erreicht hier mit 68% der möglichen Punkte auf Anhieb die Note FF+, die Zurich schneidet vergleichbar ebenfalls mit der Note FF+ ab und die Allianz erzielt mit 90% der möglichen Punkte die Höchstwertung FFF+.

An der BU-Leistungspraxisstudie nehmen darüber hinaus ERGO Vorsorge (82% der möglichen Punkte), Generali Deutschland (vormals AachenMünchener; 81%), HDI und Nürnberger (jeweils 82%) teil. Sie stellen sich der Untersuchung schon seit Jahren im Rahmen des umfassenden BU-Unternehmensratings. In dieser Zeit konnten sie ihre BU-Leistungspraxis den Analysten zufolge kontinuierlich optimieren.

Vier von fünf Entscheidungen zugunsten der Versicherungsnehmer

Laut BU-Leistungspraxisstudie fallen vier von fünf BU-Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus. Der pauschale Vorwurf, BU-Versicherer wollten sich vor der Leistung drücken, greife also ins Leere, so die Analyse von Franke und Bornberg. Allerdings sei die Teilnahme an der Untersuchung freiwillig und deshalb eine Positiv-Selektion: „Es spricht viel dafür, dass vor allem besonders leistungsfähige und selbstkritische Versicherer bei unserer BU-Leistungspraxisstudie mitmachen. Sie sehen ihre Teilnahme als Chance, interne Prozesse nach objektiven Kriterien analysieren zu lassen und sich mit anderen Marktteilnehmern zu messen. Unternehmen mit schlechteren Kennzahlen stellen sich einer solchen Untersuchung eher nicht“, kommentiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg.

Bearbeitungsdauer ausbaufähig

Und wie steht es um den oft verlautbarten Vorwurf der Leistungsverzögerung? Franke und Bornberg misst die Regulierungsdauer vom Zeitpunkt der Meldung einer vermuteten Berufsunfähigkeit bis zur Leistungsentscheidung des Versicherers (Datum des Postausgangs). Die durchschnittliche Dauer hat sich in den zurückliegenden Jahren bei fünf bis sechs Monaten eingependelt (2019: 174 Tage bei Ablehnung respektive 159 Tage bei Anerkennung). Nach 100 Tagen sind knapp 40% aller Anerkennungen entschieden Bei psychischen Erkrankungen und Unfällen dauert die Regulierung allerdings deutlich länger, was die Analysten von Franke und Bornberg vor allem auf einen Mangel an Fachärzten für Psychiatrie und Neurologie sowie bei Unfällen auf zeitintensive Stellungnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurückführen. Vom Eingang der letzten Unterlage bis zur Leistungsentscheidung dauert es bei den untersuchten Versicherern immerhin noch knapp 20 Tage – und damit mehr, als der aktuelle AVB-Standard von zehn Arbeitstagen respektive 14 Kalendertagen vorsieht.

Hauptgrund für Ablehnungen: BU-Grad nicht erreicht

Nun aber zu den Gründen für die Ablehnungen: Laut Studie wurden knapp zwei Drittel aller Ablehnungen ausgesprochen, weil der vertraglich vereinbarte BU-Grad nicht erreicht wird. Bei psychischen Erkrankungen ist ein zu niedriger BU-Grad sogar für 68% der Ablehnungen verantwortlich. In der Vorjahresstudie war ein zu niedriger BU-Grad lediglich bei 55% aller Ablehnungen ursächlich. Anfechtungen und Rücktritte verlieren hingegen an Bedeutung: Auf sie entfällt aktuell ein Fünftel der Ablehnungen gegenüber einem Viertel im Jahr zuvor. Überproportional hoch ist die Ablehnungsquote allerdings bei jungen Erwachsenen: Fast die Hälfte aller Ablehnungen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht werden gegenüber Versicherten bis 35 Jahre ausgesprochen. Einen von neun BU-Anträgen haben die untersuchten Versicherer abgelehnt, weil die diagnostizierte Berufsunfähigkeit voraussichtlich weniger als sechs Monate anhält und somit der Prognosezeitraum nicht erfüllt wird.

Psychische Erkrankungen bleiben BU-Auslöser Nummer 1

Bei den Gründen für eine Berufsunfähigkeit zeigt auch die Studie von Franke und Bornberg ein bereits gewohntes Bild: In der gesetzlichen Rentenversicherung waren psychische Erkrankungen für knapp 43% aller Erwerbsminderungsrenten im Rentenzugang 2019 verantwortlich. Bei privaten BU-Verträgen ist der Einfluss nicht ganz so groß, trotzdem haben Krankheiten der Psyche ihre Position als BU-Auslöser Nummer 1 mit knapp 28% der anerkannten BU-Fälle weiter ausgebaut. Laut Michael Franke berge diese Entwicklung für BU-Versicherer „einigen Sprengstoff“, denn auch gut qualifizierte Erwerbstätige in vermeintlich attraktiven Berufsgruppen seien vor psychischen Problemen nicht gefeit.

Krebs: Nahezu alle Fälle anerkannt

Je nach Art der Krankheit variiert der BU-Leistungspraxisstudie zufolge die Anerkennungsquote stark: Während beispielsweise bei Krebs („bösartige Neuerkrankung“) nahezu zehn von zehn Entscheidungen zugunsten der Versicherten ausfallen, beträgt die Positivquote bei psychischen Erkrankungen lediglich 71%. Krankheiten des Nervensystems (beispielsweise Parkinson- und Alzheimer-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Epilepsie sowie Lähmungssyndrome) führen immerhin noch in vier von fünf Fällen zur Anerkennung.

Erstmals wurde im Rahmen der BU- Leistungspraxisstudie bei knapp 22.000 Leistungsfällen auch ausgewertet, aus welchen Gründen die BU-Leistung endet. In knapp der Hälfte der Leistungsfälle wurde die BU-Rente bis zum Ablauf der Leistungsdauer gezahlt. Bei etwas mehr als einem Drittel der Fälle verbesserte sich der Gesundheitszustand oder es erfolgte die Aufnahme einer zum Gesundheitszustand passenden Tätigkeit. Der Tod der versicherten Person führte in 12% der Fälle zu einer Leistungseinstellung.

Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden?

Da es sich um BU-Anträge aus dem Jahr 2019 handelt, kommen Covid-19-Erkrankungen als Leistungsauslöser für Berufsunfähigkeit im Rahmen dieser Untersuchung zwar noch nicht in Betracht, trotzdem gibt es schon jetzt Stimmen, die eine Leistungsverweigerung für Corona-Folgeschäden heraufbeschwören. Angeblich fehlten verbindliche Leitplanken für den Umgang mit Covid-19 im BU-Leistungsprozess. Michael Franke sieht diese Aussagen kritisch. Die BU-Versicherung zeichne sich gerade dadurch aus, dass sie auf die Fähigkeit zur Berufsausübung abstelle. Konkrete Regelungen für einzelne Krankheitsbilder seien wie bisher nicht erforderlich, sogar eher kontraproduktiv. Zudem könnten gesundheitliche Einschränkungen je nach konkreter Tätigkeit völlig unterschiedliche Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben. „Die BU-Versicherung hat den großen Vorteil, die Arbeitskraft ohne Einschränkungen auf bestimmte Erkrankungen finanziell abzusichern. Einziger Nachteil dieses einmaligen, offenen Systems ist eine etwas längere, weil individuelle Leistungsprüfungsdauer. Wer lieber Krankheitsbilder oder konkrete Einschränkungen versichern will, sollte eine Dread-Disease-, MultiRisk- oder Grundfähigkeitsversicherung abschließen. Diese können aber eine BU-Versicherung nicht ersetzen“, konstatiert Michael Franke. (ad)

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map-report analysiert LV- und PKV-Solvenzquoten

Während die Lebensversicherer ihre Kapitalausstattung erneut nicht ausbauen konnten, sondern im Corona-Jahr 2020 deutlich verlieren, können sich die privaten Krankenversicherer auf hohem Niveau behaupten, verzeichnen aber auch rückläufige Bedeckungsquoten. Das ergibt der map-report 919 – „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“.

Die Solvenzquoten (SCR-Quoten) der Versicherungswirtschaft werden jährlich in einem aufwendigen Prozess aus der Gegenüberstellung von zwei Werten ermittelt: Auf der einen Seite steht die Solvenzkapitalanforderung (SCR), also der „Kapitalpuffer“, den eine Versicherungsgesellschaft benötigt, um Verpflichtungen auch dann noch erfüllen zu können, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dramatisch verschlechtern sollten. Auf der anderen Seite stehen die anrechnungsfähigen Eigenmittel des Unternehmens.

Aber Quote ist nicht gleich Quote, geben die Verfasser des aktuellen map-report 919 – „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“ zu bedenken, in dessen Rahmen die aktuellen Berichte zu Solvabilität und Finanzlage („SFCR-Berichte“) nach Solvency II analysiert werden. Denn anstelle einer Standardformel dürfen Versicherer auch ein internes, gesellschaftsindividuelles Modell zur Berechnung der SCR-Quote anwenden. Zudem sind Übergangsmaßnahmen sowie Erleichterungen bei den Rückstellungen zulässig.

Solvenzquote der Lebensversicherer bei 381,2%

Die aufsichtsrechtlich relevante SCR-Quote der Lebensversicherungsbranche (anrechenbare Eigenmittel der Branche im Verhältnis zum SCR der Branche inklusive Übergangsmaßnahmen) beläuft sich laut map-report auf 381,2%. Im Vergleich zum Jahresende 2019 (422,3%) ist die Kennzahl damit um rund 41 Prozentpunkte gefallen. In diesem Durchschnittswert nicht enthalten sind Lebensversicherer, die auf Übergangsmaßnahmen verzichten. Die Spannweite zwischen den einzelnen Anbietern ist dabei noch immer sehr breit. Den höchsten Wert verzeichnet die Victoria mit einer Quote von 727,6%. Und auch LV1871 (711,6%), LVM (702,2%) und Swiss Life (681,4%) notieren über dem rund Siebenfachen der geforderten Bedeckung. Größen von knapp 1.000%, wie im Vorjahr bei der VPV, gab es 2020 nicht. Die niedrigsten Quoten veröffentlichen die VRK (179,5%) und DEVK Eisenbahn (186,1%).

Wie in den Vorjahren haben dem map-report zufolge auch diesmal die Übergangshilfen den Solvenzquoten der Lebensversicherer deutlichen Auftrieb gegeben, maßgeblich beeinflusst durch die Wirkung der Übergangsmaßnahme bei den versicherungstechnischen Rückstellungen. Vielfach beträgt der Unterschied zwischen der Basisquote ohne Volatilitätsanpassung (VA) und/oder Übergangsmaßnahmen (ÜM) und dem aufsichtsrechtlichen Nachweis mehr als 200 Prozentpunkte. Nicht nicht selten sind es sogar weit über 300 bis hin zu über 500 Prozentpunkten.

Marktweit fallen die Quoten nach Abzug von VA und ÜM spürbar geringer aus. In der Berechnung ohne Maßnahmen fällt die Bedeckung des Marktes von 249,1% im Vorjahr um rund 45 Prozentpunkte auf 203,9%. Auch bei dieser Kennzahl zeigt sich eine enorme Streuung der Ergebnisse. Die höchste Quote hat die Dialog mit 811,6% (2019: 784,0%), dicht gefolgt von der EUROPA mit 807,6% (Vorjahr 823,2%). Die geringsten Werte verzeichnen Landeslebenshilfe und Süddeutsche mit 0,0%, VRK mit 2,8% sowie die Öffentliche Oldenburg mit einer Bedeckung von 10,4%. Negative Werte wie im Vorjahr bei der Frankfurt Münchener mit –14,0% (aktuell 25,3%) gab es nicht.

In der PKV gelten andere Regeln

Bei den privaten Krankenversicherern gibt es dem map-report zufolge zwar eine ähnlich breite Streuung der Ergebnisse wie in der Lebensversicherung, allerdings zeigen sich die privaten Krankenversicherer durchweg solvent. Die Ergebnisse schwanken zwischen 1.047,1% (LKH) und 184,0% (ERGO). Es dürfte kaum überraschen, so die Analysten vom map-report, dass die PKV gut gerüstet ist, können hier doch die Beiträge anders als in der Lebensversicherung angepasst werden. Das heißt also, ein Großteil des Risikos wird von den Kunden geschultert. Insgesamt hat der PKV-Markt die SCR-Bedeckung ohne VA und ÜM von 538,7% im Jahr 2019 auf 477,2% im Corona-Jahr 2020 gesenkt. Obwohl sich einzelne Unternehmen dabei recht deutlich verändern, ist die PKV von Veränderungsraten wie in der Lebensversicherung aber weit entfernt. Ein sehr hoher Wert kann in der Krankenversicherung auch bedeuten, dass es für einen Anbieter gilt, eine schlechte Risikosituation innerhalb und zwischen den Tarifwerken zu kompensieren, so die map-report-Autoren.

LV: verdiente Bruttobeiträge auf 98,65 Mrd. Euro gesteigert

Neben den Bedeckungsquoten enthält die map-report-Auswertung auch Übersichten zu den verdienten Beitragseinnahmen gemäß den SFCR-Berichten. In der Lebensversicherung beliefen sich die verdienten Bruttobeiträge gemäß SFCR-Berichten im Jahr 2020 auf 98,65 Mrd. Euro (Vorjahr 98,15 Mrd. Euro). Das entspricht einem Zugang von 0,5%. Aufgrund der gegebenen Umstände sei dieses Plus beachtlich, wenn auch nicht überwältigend. 29 Gesellschaften gelang es nicht die Beitragseinnahmen zu steigern, 14 Anbieter lagen mit bis zu 2% knapp über dem Vorjahresniveau und 29 Versicherer bauten die Beitragseinnahmen zwischen +3% und über 80% aus. Einige Schwergewichte der Branche konnten diesem Trend nicht folgen und verbuchten geringere Beitragseinnahmen als im Vorjahr.

PKV: verdiente Bruttobeiträge auf 42,8 Mrd. Euro gesteigert

Die privaten Krankenversicherer haben im Jahr 2020 ihre verdienten Bruttobeiträge dem map-report zufolge um 4,8% auf 42,8 Mrd. Euro gesteigert. Auch in der Gesundheitsvorsorge haben die einzelnen Marktteilnehmer an dem Zuwachs einen sehr unterschiedlichen Anteil. Auf die Beitragsentwicklung der PKV-Anbieter wirken mehrere Einflussfaktoren: Neben Kündigungen, Neuabschlüssen und Tarifwechseln innerhalb der privaten Krankenversicherung wirken sich auch Übertritte zur und von der gesetzlichen Krankenversicherung, Geburten, Todesfälle und die oft in der Kritik stehenden Prämienanpassungen auf den Geschäftserfolg aus. Welche Anteile diese Variablen an der Entwicklung der Beitragseinnahmen der einzelnen Versicherer haben, lasse sich den SFCR-Berichten aber nicht entnehmen.

Fazit: Mit Zeitdruck in die Zukunft

Nachdem sowohl die Lebens- als auch die Krankenversicherer unerwartet gut durch das erste Pandemie-Jahr gekommen sind, ließe sich bezüglich Krisenstabilität der Anbieter auch für die nächsten Jahre mit positiven Aussichten rechnen, aber: „Demografische, regulatorische und zinstechnische Herausforderungen dürften das zu verteilende Geschäft eher bremsen denn fördern“, konstatiert Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter von Franke und Bornberg und Herausgeber des map-report. In der Lebensversicherung kämpfen rund 80 deutsche Versicherer um die Gunst der Kundinnen. Die fünf größten Anbieter vereinnahmen knapp 50% der Beiträge. Außerdem sorgen zunehmende Regulierungen für einen höheren Kapitalbedarf und schränken die Handlungsspielräume der Versicherer zusätzlich ein.

Für den Umbau des Geschäfts gemäß der Solvency II-Vorgaben dürfen die Versicherer zwar Übergangsmaßnahmen nutzen. Diese laufen aber im Jahr 2032 aus, was die Branche unter Zeitdruck setzt. Elf Jahre erscheinen zunächst als vergleichsweise langer Zeitraum. Doch es gilt, Milliardenbestände umzuschichten und das kann zeitintensiv sein. „Ob die anstehenden Herausforderungen von allen Anbietern bewältigt werden können, ist eher zweifelhaft. Insofern dürfte sich die Konsolidierung am Markt weiter beschleunigen. Sei es durch Bestandsübertragungen, Fusionen oder Run-Off“, so Reinhard Klages, Chefredakteur des map-reports. Zudem demonstriere die anhaltende Krise einmal mehr, dass Gesellschaften nach einem Schock die Freiheit behalten sollten, mit einer auskömmlichen Solvenzquote auch entstehende Chancen am Kapitalmarkt zu nutzen und nicht etwa in ungünstigen Momenten risikointensive Kapitalanlagen abbauen zu müssen. (ad)

Über den map-report

Der map-report 919 – „Solvabilität im Vergleich 2011 bis 2020“ kann hier bestellt werden.

Lesen Sie auch: LV-Solvenzquoten gehen im Corona-Jahr zurück

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Rating von Franke und Bornberg: Diese BU-Versicherer glänzen

Im aktuellen BU-Unternehmensrating von Franke und Bornberg schneiden alle untersuchten Berufsunfähigkeitsversicherer mit Bestnote ab. Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften vor allem in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht.

In seinem jährlichen BU-Unternehmensrating beleuchtet das Analysehaus Franke und Bornberg, wie professionell Lebensversicherer das Risiko Berufsunfähigkeit absichern und wie kundenorientiert sie dabei agieren. Im Rahmen des aktuellen Ratings haben sich vier Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU) einer Überprüfung gestellt. Als Datenquellen für die Untersuchung kombinieren die Analysten einen Datenpool, der sich aus den Antworten der teilnehmenden Unternehmen speist, Stichproben bei den Gesellschaften vor Ort verbunden mit einer Analyse der Leistungspraxis, der Arbeitsprozesse und Systeme in der Risiko- und Leistungsprüfung sowie eine Stabilitätsbetrachtung. Hierbei werden sowohl Geschäfts- und Solvenzberichte als auch nicht-öffentliche Daten wie etwa die Schadenquote berücksichtigt.

Alle untersuchten BU-Versicherer erhalten Höchstnote

In diesem Jahr haben sich insgesamt vier BU-Versicherer der Überprüfung gestellt: die Ergo Vorsorge Lebensversicherung AG, die Generali Deutschland Lebensversicherung AG, die HDI Lebensversicherung AG und die Nürnberger Lebensversicherung AG. Alle von ihnen haben die Bestnote „hervorragend“ erhalten (FFF+). Wie die Analysten von Franke und Bornberg betonen, würden die aktuell untersuchten Gesellschaften bereits seit Jahren am BU-Unternehmensrating teilnehmen. „Dieser aufwendigen und anspruchsvollen Untersuchung unterziehen sich nur Gesellschaften, denen es wirklich ernst ist mit ihrer BU-Qualität“, betont Monke.

Im Rahmen des Ratings müssen die Gesellschaften zahlreiche Daten bereitstellen, Einblicke in betriebliche Abläufe geben und sich auch kritischen Fragen stellen. An diesem Vorgehen hätten auch die Corona-bedingten Einschränkungen nur wenig geändert, wie Christian Monke betont, der fachliche Leiter Analyse bei Franke und Bornberg: „Im Grundsatz konnten wir die gleiche Untersuchungstiefe erreichen wie in der Vergangenheit. Persönliche Gespräche wurden remote geführt, also durch mehrstündige Videokonferenzen ersetzt. Was fehlte, war eigentlich nur der informelle Austausch in der Cafeteria.“ Alle Daten lagen vor – digital und anonymisiert.

Versicherer verbessern sich vor allem in der Antragsphase

Das Rating umfasst die drei Bereiche „Kundenorientierung in der Angebots- und Antragsphase“ (Gewichtung 25%), „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“ (25%) und „Stabilität des BU-Geschäfts“ (50%). Den Analysten zufolge haben die Gesellschaften insbesondere in der Antragsphase gegenüber dem Vorjahr Boden gutgemacht. Hierbei werden unter anderem verständliche Gesundheitsfragen, bedarfsgerechte Absicherung sowie die prozessuale Qualität der Antragsbearbeitung begutachtet. Hier konnte die Generali am meisten zulegen. Die Nürnberger und HDI verbesserten sich deutlich im Bereich „Kundenorientierung in der Leistungsregulierung“. Bei diesem Kriterium zählen unter anderem die Reaktions- und Regulierungsdauer, Unterstützung von Anspruchstellern, Befristungen, abstrakte Verweisungen sowie Rücktritte und Anfechtungen. In puncto Stabilität bescheinigt Franke und Bornberg besonders ERGO und Generali große Fortschritte gegenüber dem Vorjahr.

Folgen der Corona-Krise zeigen sich erst nach und nach

Da sich die Daten für das BU-Unternehmensrating auf das Jahr 2019 beziehen, seien direkte Auswirkungen der Pandemie hier nicht zu erwarten. Wie Franke und Bornberg mitteilen, habe man die Unternehmen im Rahmen der Interviews auch zu ihrem Umgang mit Corona-bedingten Einschränkungen befragt. Den Rückmeldungen zufolge sind Risiko- und Leistungsprüfung überwiegend ins Homeoffice umgezogen. Was dies für die Abstimmung und die Bearbeitungsdauern bedeutet, bleibt abzuwarten.

Corona macht die BU-Leistungsprüfung digitaler

Es zeigt sich aber bereits, dass die BU-Leistungsprüfung infolge der Corona-Krise digitaler wird. So suchen die Leistungsprüfer bei Fragen zum Leistungsantrag den Kontakt mit Versicherten zunehmend per Videochat. Services wie etwa Teleclaiming werden häufiger angeboten.

Bislang bildeten Arztberichte, Gutachten und Krankenhausberichte die wesentlichen Auslöser für lange Regulierungsdauern. Ob und inwieweit sich die Corona-Restriktionen bei den Reaktionszeiten dieser Stellen bemerkbar machen, sei laut Franke und Bornberg noch unklar. Ebenfalls ungewiss seien die Auswirkungen von COVID 19-Erkrankungen auf die BU-Quote. (tk)

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„Deutscher Versicherungs-Award“ vergeben: 38 Preisträger

38 Preisträger aus 26 Kategorien sind von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität mit dem „Deutschen Versicherungs-Award“ ausgezeichnet worden.

Altersvorsorge, Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Privathaftpflicht sind nur drei Versicherungsbereiche, die für jedermann fast unerlässlich sind. Der Wunsch nach Absicherung und Vorsorge ist gerade in der aktuellen Zeit sehr groß. Eine Orientierung für den Verbraucher will der alljährlich vergebene „Deutsche Versicherungs-Award“ bieten. Diesmal werden von der Ratingagentur Franke und Bornberg, dem Nachrichtensender ntv und dem Deutschen Institut für Service-Qualität (DISQ) 38 Preisträger aus 26 Kategorien ausgezeichnet.

Die Ratingagentur Franke und Bornberg und das Deutsche Institut für Service-Qualität analysierten Versicherer und deren Produkte. Franke und Bornberg führte die Produktanalyse anhand von über 5.000 Versicherungsdatensätzen durch, wobei Leistungen sowie Beitragshöhe die Bewertungsgrundlagen bildeten. Die einbezogenen Unternehmen mit den besten Produkten wurden einem umfassenden Servicetest unterzogen, der verdeckt initiierte Telefonberatungen, E-Mail-Anfragen und Internetanalysen umfasste. Ausgewertet wurden rund 1.000 Servicekontakte. In das Gesamtergebnis der einzelnen Kategorien flossen die Ergebnisse der Leistungsanalyse zu zwei Dritteln und diejenigen der Serviceanalyse zu einem Drittel ein.

„Deutscher Versicherungs-Award“ vergeben: 38 Preisträger

Und das sind die Ergebnisse: In der Produktkategorie „Altersvorsorge“ tut sich die Allianz als Gesamtsieger hervor; die Kategorie „Fahrzeugversicherung“ entscheidet die HUK-COBURG für sich; in Sachen Rechtsschutzversicherung tun sich ARAG, Deurag und wgv besonders hervor; in der Produktkategorie „Privatschutz“ setzt sich die VHV an die Spitze; beim Stichwort „Gesundheit“ ist die Allianz Gesamtsieger „PKV-Vollversicherung“, die Barmenia Gesamtsieger „PKV-Zusatzversicherung“; unter den Oberbegriffen „Risiko und Unfall“ punkten bezüglich Risikolebensversicherung besonders Allianz, Delta Direkt und EUROPA, bezüglich Unfallversicherung Adcuri, VHV und Zurich; die Zurich ist auch Gesamtsieger was die Kategorie „Arbeitskraftabsicherung“ angeht; bei den „Gewerbeversicherungen“ setzen sich in puncto Cyber Basler, HDI und Provinzial NordWest ab, in puncto Betriebshaftpflicht sind Allianz, VHV und Westfälische Provinzial Spitze. Und last but not least: In der Kategorie „Service“ sind Allianz, Die Haftpflichtkasse und Westfälische Provinzial vorne. Die genannten und alle weiteren Preisträger sind in der nebenstehenden Tabelle ersichtlich. (ad)

Bild: Die Preisträger des „Deutschen Versicherungs-Awards“ 2021 © DISQ/Franke und Bornberg/ntv