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26. September 2023
Wohnungsgipfel: die Pläne der Ampel und Reaktionen darauf

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Wohnungsgipfel: die Pläne der Ampel und Reaktionen darauf

Änderungen bei Förderungen und ein neues Programm, Steuervorteile, weniger Bürokratie: Beim Wohnungsgipfel in Berlin hat die Bundesregierung 14 Maßnahmen vorgestellt, um gegen den Wohnungsmangel vorzugehen. Aus der Bau- und Immobilienbranche gibt es Zustimmung, aber auch mahnende Worte.

Beim Treffen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum am 25.09.2023 in Berlin – dem sogenannten Wohnungsgipfel – haben Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz ein 14 Maßnahmen umfassendes Paket präsentiert, um den Wohnungsbau in Deutschland anzukurbeln. Zuletzt hatte die Baubranche immer vehementer ein schnelles Handeln der Ampel-Regierung angesichts der Wohnungsmisere gefordert (AssCompact berichtete). „In Deutschland müssen mehr bezahlbare Wohnungen gebaut werden, damit all die jungen Familien und all die Bürgerinnen und Bürger, die nach Wohnungen suchen, auch eine gute Gelegenheit haben, eine zu finden“, erklärte Scholz bei dem Treffen. Die Bundesregierung wolle alles tun, um auch die notwendige Geschwindigkeit zu erreichen, so der Kanzler weiter.

Das plant die Bundesregierung

Mit Blick auf die vorgestellten Pläne sagte Geywitz: „14 Maßnahmen, die viel verändern und viel möglich machen. Mehr Menschen werden sich mit unserer neuen Förderung ein Haus – ein bestehendes oder ein neues – kaufen können.“ Einige der Maßnahmen der Bundesregierung hier im Überblick:

Steuervorteile durch degressive AfA

Mit dem Wachstumschancengesetz hat die Bundesregierung im August erleichterte steuerliche Abschreibungsregelungen für den Wohnungsbau beschlossen (AssCompact berichtete). Ab Anfang Oktober soll eine degressive Abschreibung für neue Wohngebäude in Höhe von 6% eingeführt werden. Die Regelung sieht keine Baukostenobergrenzen vor. Es kann ab einem Effizienzstandard von EH 55 gebaut werden.

Verbesserte Förderung für Wohneigentum

Im Rahmen des Maßnahmenpakets sollen die beiden KfW-Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) angepasst werden, um es mehr Familien möglich zu machen, die Förderung nutzen zu können. Beim WEF-Programm werden die Kredithöchstbeträge um 30.000 Euro angehoben. Außerdem wird die Einkommensgrenzen, bis zu der ein zinsvergünstigtes Darlehen beantragt werden kann, von 60.000 Euro auf maximal 90.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen erhöht. Je weiterem Kind können 10.000 Euro hinzuverdient werden. Das WEF-Förderprogramm war im Juni 2022 gestartet. Das Bundesbauministerium hatte nach zwei Monaten mit nur 99 bewilligten Anträgen eine ernüchternde Bilanz gezogen und daraufhin Änderungen angekündigt (AssCompact informierte darüber).

Neues Förderprogramm „Jung kauft Alt“

Für 2024 und 2025 will die Bundesregierung das zusätzliche Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ für den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden verbunden mit einer an den BEG-Regeln orientierten Sanierungsauflage einführen. Das Programm soll über die KfW abgewickelt werden. Die Mittel hierzu sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen.