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21. Juli 2023
Der Blick auf Honorarberatung ist unternehmerisch notwendig

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Der Blick auf Honorarberatung ist unternehmerisch notwendig

Makler sollten sich ihre Arbeit leistungs- und aufwandsgerecht entlohnen lassen können, meint der Servicedienstleister HonorarKonzept. Mit einem Blick aus unterschiedlichen Perspektiven wird verständlich, welche Vorteile eine Honorarberatung für Vermittler und Kunden bietet.

Ein Artikel von Heiko Reddmann, Geschäftsführer der HonorarKonzept GmbH

Versicherungsmakler befinden sich in einem dynamischen und heterogenen Umfeld. Durch wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sind sie einerseits getrieben, neuen Anforderungen gerecht zu werden. Andererseits müssen sie Vorreiter sein, um als Ratgeber und Vertrauter bei ihren Kunden zu überzeugen. Erhöhte Aufwände durch regulatorische Vorgaben bei gleichzeitig steigenden Kosten im eigenen Maklerunternehmen lassen dann zu Recht keine Jubelstürme zu, insbesondere wenn immer wieder auch das Provisionssystem in Deutschland unter Druck gesetzt wird.

Der Blick auf die Honorarberatung wird zur unternehmerischen Notwendigkeit und gleichzeitig kann er für viele auch einen Aha-­Effekt bedeuten. Bereits seit 2018 bietet die IDD-Gesetzgebung die rechtliche Grundlage, dass sich Versicherungsmakler in Deutschland für ihre Arbeit auch direkt vom Kunden entlohnen lassen können. Hierbei wird aber nicht nur die Provision durch ein Honorar ersetzt. Unterschiedliche Honorargeschäftsmodelle haben sich seitdem entwickelt und schaffen eine Basis für eine neue Unabhängigkeit.

Honorare für reine Beratungstätigkeiten, für die Vermittlung und Betreuung von Versicherungen oder auch Honorare für zusätzliche Serviceangebote sind längst bei vielen Beratern etabliert. Die Stärken und Kompetenzen des eigenen Maklerunternehmens stehen dabei immer im Vordergrund. Nur so können sich Makler vom Wettbewerb abgrenzen und gegenüber ihren Kunden erfolgreich sein.

Der Blick auf Honorarberatung ist unternehmerisch notwendig

Grafik: Eine Beispielrechnung auf Basis marktüblicher Kostensätze: 200 Euro Monatsbeitrag über 30 Jahre Vertragslaufzeit

Keine Arbeit für umsonst

Zählen beispielsweise Firmen und Unternehmer zum eigenen Kundenbestand, gehen damit meist ein höherer Beratungsaufwand oder auch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater einher. Oft wird ein umfassendes Konzept erstellt, das in einer intensiven Vorstellung mündet. Ob sich der Aufwand gelohnt hat, hängt im Provisionssystem vom Abschluss und dessen Höhe ab.

Die Vereinbarung eines Beratungshonorars liegt also nahe, denn die Abhängigkeit vom Produktabschluss wird entkoppelt. Gleichzeitig sind es Unternehmer gewohnt, dass ihnen derartige Beratungsleistungen wie bei einem Steuerberater oder Rechtsanwalt in Rechnung gestellt werden.

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Ein Artikel von
Heiko Reddmann