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BaFin-Chef: ESG-Abfragepflicht ist ein Gamechanger

Auf dem Pfad hin zu einer klimafreundlichen Wirtschaft und Gesellschaft ist die ESG-Abfragepflicht in der Beratung laut BaFin-Chef Branson ein echter Gamechanger. Doch die BaFin sieht auf diesem Weg auch Gefahren und spricht über ihre Aufgaben dabei als Finanzmarktaufsicht.

Wie gelingt die Nachhaltigkeitstransformation mittels „grüner“ Finanzdienstleistungen? Mit dieser Frage eröffnete BaFin-Chef Mark Branson die sustainable-finance-Konferenz in Berlin, die die Aufsichtsbehörde selbst veranstaltet hat. Und: Diese Frage lässt sich keinesfalls einfach beantworten, schob der Chefaufseher den zahlreichen Teilnehmern in Präsenz und online gleich hinterher. Im Mittelpunkt der Wende sollten jedenfalls nicht nur das Produkt und seine Nachhaltigkeitsaspekte stehen, sondern auch der Verbraucher, der beim Finanzberater angesichts eines komplexen und dynamischen Anlageuniversums vor der Qual der Wahl stehe, so Branson.

Auch die Beratungsqualität ist mitentscheidend

Als einen entscheidenden Schritt bei der Transformation hin zu einem klimafreundlichen Wirtschaftssystem bewertet die BaFin die ESG-Abfragepflicht in der Finanzberatung. Die Frage „Wollen Sie nachhaltig investieren?“ ist für den BaFin-Chef der Gamechanger der finanzmarktbezogenen Nachhaltigkeitswende schlechthin. Denn damit würden nun nachhaltige Finanzprodukte beim Verbraucher regelbasiert ankommen, so Branson weiter. Doch mit der Abfragepflicht allein ist es noch nicht getan. Nun komme es eben entscheidend auf eine qualitativ hochwertige Anlageberatung an, so der Appell in Richtung Finanzberatung. Erst wenn mündige Anleger den Inhalt und Zweck der Produkte kennen, besteht die Chance, dass sie eine bewusste und gut informierte Entscheidung treffen können, so das Resümee einer Podiumsdiskussion im Anschluss.

BaFin-Chef warnt vor enttäuschten Erwartungen

Auf keinen Fall jedoch sei es Aufgabe der BaFin, eigene ESG-Präferenzen vorzugeben. Nach Ansicht des BaFin-Chefs sei hier immer die Wissenschaft gefragt. Sie solle objektiv und methodisch sauber Standards nachhaltiger Kapitalanlagen entwickeln und formulieren. Und zu entscheiden, welche Energiequellen benötigt werden, um den Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft zu meistern, sei wiederum Sache der Politik. Auch wenn die EU-Taxonomieverordnung bereits eine gute Antwort seitens Wissenschaft und Politik biete, laufe man mit der Erklärung von Atomkraft und Gas zu nachhaltigen Energiequellen nun Gefahr, Anleger zu verwirren oder sogar zu enttäuschen. Angesichts der an Fahrt gewinnenden Nachfrage nach grünen Kapitalanlagen einerseits sowie des großen Finanzierungsbedarfs seitens der Wirtschaft andererseits ein bedauerlicher Zustand, so Branson. Die BaFin kommt daher zu dem Schluss, dass ein einfaches Labelling „grün“ oder „nicht-grün“ keine angemessene Lösung ist. So verlockend zum Beispiel eine Green-Asset-Ratio sein möge, so wenig werde die Kennzahl zur Taxonomiekonformität den heterogenen und unterschiedlich differenzierten Präferenzen der mündigen Anleger gerecht, so Branson während einer Diskussionsrunde auf der Konferenz.

Was die BaFin leisten kann

Doch wie sieht die BaFin ihre Rolle bei der Nachhaltigkeitswende selbst? Mit Blick auf das Risikomanagement sei Nachhaltigkeit per se kein neues Risiko, das es zu bewerten gilt. Vielmehr sei damit ein dynamischer Treiber von Risiken entstanden, den die Aufsicht auch im Retailgeschäft verstärkt in den Blick nehmen müsse, betont Branson. Zum einen verfolgt die BaFin daher das Ziel, durch klare Standards zum Mindestmaß nachhaltiger Anteile am Produkt für Transparenz im Markt zu sorgen. Zum anderen sieht die Aufsicht ihre Aufgabe darin, nachhaltige Anlageprodukte auf ihren Anspruch hin zu prüfen. Allerdings könne die BaFin als nationale Behörde nur Produkte aus Deutschland kontrollieren, womit lediglich ein Bruchteil des europäischen Marktes abgedeckt sei, gibt Branson zu bedenken. „Aus Aufsichtsperspektive sind Transparenz, klare Standards und eine marktgetriebene Auswahl aus verschiedenen Arten von nachhaltigen Finanzprodukten der bessere Weg, Anlegerpräferenzen zu bedienen“, erklärt Branson. Und mit der ESG-Abfragepflicht sei im Kleinanlegersegment ein Anfang gemacht. (as)

Bild: © Deemerwha studio – stock.adobe.com

 

Der demografische Wandel ist eine Anlagechance

Drei von vier Investoren berücksichtigen bei ihren Anlageentscheidungen bereits heute den demografischen Wandel. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von BNP Paribas AM. Eine Mehrheit der Anleger erkennt in der Alterung der Gesellschaft aber mehr Renditechancen als Risiken.

Welchen Einfluss hat der demografische Wandel auf die Investmententscheidungen von Anlegern? Dieser Frage ist das Marktforschungsinstitut Coalition Greenwich im Auftrag der BNP Paribas Asset Management nachgegangen. Ausgewertet wurden die Antworten von 135 institutionellen und intermediären Investoren in Europa, Asien und den USA.

Überlegungen zum demografischen Wandel fließen in Strategie ein

Das Ergebnis: 74% der befragten Investoren geben an, dass der demografische Wandel ihre Anlageentscheidungen in den vergangenen drei Jahren bereits beeinflusst hat. Und sein Einfluss wird sich in den kommenden zehn Jahren noch verstärken – davon ist eine überwältigende Mehrheit von 95% überzeugt. Dieser Ansicht sind vor allem Investoren aus Asien (83%) und Europa (78%), wohingegen lediglich 42% der Investoren aus den USA diese Meinung teilen.

Finanzintermediäre achten auf demografische Veränderungen

Doch die Unterschiede sind nicht nur regional bedingt: Während 86% der Finanzanlagenvermittler den demografischen Wandel bereits in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen, trifft dies auf lediglich 69% der institutionellen Investoren zu.

Demografischer Wandel und technologische Disruption

Insgesamt zählt die Alterung der Bevölkerung zu den Megatrends, die die Asset-Allokation der Anleger am stärksten beeinflussen. 91% der Investoren geben an, den demografischen Wandel in ihrer Anlagestrategie zu berücksichtigen. Einzig das Thema digitale und neue Technologien bzw. technologische Disruption treibt mit 95% noch mehr Anleger um.

Weitere Trends

Darüber hinaus berücksichtigen Anleger aber auch Veränderungen im Konsumentenverhalten (89%) und das Bevölkerungswachstum in den Schwellenländern (86%) bei Überlegungen hinsichtlich ihrer Investmentstrategie.

Hohe Erwartungen an den Gesundheitssektor

Im Hinblick auf diese Ergebnisse wundert es auch nicht, dass die Studienteilnehmer insbesondere den Gesundheitssektor (91%) und den Technologiesektor (84%) als aussichtsreich erachten. Als ebenfalls vielversprechend gelten die Sektoren Energie (67%), Agrar und Ernährung (63%), Freizeit und Tourismus (60%) sowie Immobilien (59%).

Attraktive Anlageklassen

BNPP AM wollte zudem wissen, welche Anlageklassen nach Meinung der Investoren angesichts des demografischen Wandels interessant werden. Nach Ansicht institutioneller Investoren dürften Aktien, Immobilien und Infrastruktur gleichermaßen von Zuflüssen profitieren. Finanzberater und Vermittler sind dagegen in erster Linie von thematischen Investments überzeugt. 63% der Befragten aus dem intermediären Bereich glauben, dass der demografische Wandel dieser Asset-Klasse besonders zugutekommt.

Ähnlich wie institutionelle Investoren sind Intermediäre zudem der Ansicht, dass neben Themeninvestments auch Aktien und Infrastruktur zu den Anlageklassen gehören, die besonders von einer alternden Gesellschaft profitieren werden – diese Annahmen fließen auch in die konkrete Asset-Allokation ein und treffen sowohl auf aktiv gemanagte sowie auf passive Strategien zu.

Demografischer Wandel ist mehr Chance als Risiko

Und obwohl der demografische Wandel Gesellschaften vor zahlreiche Herausforderungen stellt, erkennen Investoren darin mehrheitlich (58%) eine Anlagechance. 20% der Anleger blicken dagegen mit Besorgnis auf den demografischen Wandel und betrachten ihn als Risiko. (tku)

Bild: © oneinchpunch – stock.adobe.com

 

Janus Henderson legt den Schalter auf Grün um

Der Vermögensverwalter Janus Henderson wird Ende Oktober weitere 14 Investmentfonds auf Nachhaltigkeit hin ausrichten. Bereits im Frühjahr hatte der Anbieter acht Produkte neu kategorisiert. Falls die Kundennachfrage nach ESG-Fonds weiter anziehen sollte, könnten weitere folgen.

Der britische Vermögensverwalter Janus Henderson trimmt sein Portfolio weiter auf Nachhaltigkeit. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen angekündigt, ab dem 31.10.2022 weitere 14 Fonds als Artikel-8-Fonds gemäß EU-Offenlegungsverordnung zu kategorisieren.

14 Fonds werden neu als nachhaltig kategorisiert

Konkret umfasst das die folgenden in Luxemburg und Irland domizilierten Fonds von Janus Henderson:

  • Continental European Fund
  • Pan European Fund
  • Pan European Small and Mid-Cap Fund
  • Horizon Asia-Pacific Property Income Fund
  • Horizon Pan European Property Equities Fund
  • Horizon Pan European Smaller Companies Fund
  • Horizon Global Property Equities Fund
  • Horizon European Growth Fund
  • Horizon Euroland Fund
  • Horizon Global High Yield Bond Fund
  • Horizon Total Return Bond Fund
  • Global Investment Grade Bond Fund
  • Global Real Estate Equity Income Fund
  • Global Equity Market Neutral Fund

Die Umstellung bedeutet, dass ab Ende Oktober 90% des verwalteten Vermögens in der Luxemburger SICAV-Fondspalette des Anbieters als Artikel-8– oder Artikel-9-Fonds eingestuft ist. Bereits im Januar hatte Janus Henderson bekannt gegeben, acht bestehende Fonds in Artikel-8-Produkte umzuwandeln.

Weitere Umstellungen von Kundennachfrage abhängig

Alex Crooke, Co-Head of Equities für die Regionen EMEA and Asia Pacific kündigt im Zusammenhang mit der Fondsumstellung an, die gesamte Produktpalette kontinuierlich, entsprechend der Kundennachfrage nach Fonds mit ökologischen und sozialen Merkmalen, weiterzuentwickeln und auszubauen. (tku)

Bild: © Nuthawut – stock.adobe.com

 

Beschwerden über Investmentfonds nehmen zu

Das Beschwerdeaufkommen bei der Ombudsstelle für Investmentfonds ist deutlich gestiegen. Im ersten Halbjahr gingen 68 Anfragen bzw. Beschwerden bei der Schlichtungsstelle ein. Am häufigsten ging es dabei um geschlossene Immobilienfonds und fondsbasierte Altersvorsorgeprodukte.

Bei der Ombudsstelle für Investmentfonds gingen im ersten Halbjahr 2022 deutlich mehr Verbraucheranfragen und -beschwerden ein als im Vorjahreszeitraum. Das geht aus den aktuellen Quartalsinformationen hervor, die die Schlichtungsstelle am 01.09.2022 vorgelegt hat.

Starker Anstieg von niedrigem Niveau

In den ersten sechs Monaten des Jahres gingen demzufolge 68 Beschwerden bzw. Anfragen von Verbrauchern ein. Im ersten Halbjahr 2021 waren es hingegen nur 41. Die Ombudsstelle spricht in diesem Zusammenhang aber weiterhin von einem erfreulich niedrigen Niveau.

Geschlossene Immobilienfonds und fondsbasierte Produkte

Die meisten Beschwerden standen im Bezug zu geschlossenen Immobilienfonds und fondsbasierten Altersvorsorgeverträgen. Nahezu keine Probleme verzeichnet die Schlichtungsstelle hingegen bei offenen Fonds und auch das Aufregerthema „Greenwashing“ ist noch nicht bei der Stelle angekommen.

Depotüberträge werden schneller bearbeitet

Erfreuliches gibt es über die Bearbeitungsdauer von Depotüberträgen zu vermelden. Laut Ombudsstelle habe die BaFin-Vorgabe, ein Depotübertrag dürfe nicht mehr länger als drei Wochen dauern, Wirkung gezeigt. Die Vorgabe sei mittlerweile von den depotführenden Kreditinstituten weitgehend umgesetzt.

BaFin sieht weiter genau hin

Im März 2022 hatte die BaFin depotführenden Stellen aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden in 2020 und 2021 auferlegt, dass Depotüberträge zu einem anderen Finanzinstitut grundsätzlich nicht mehr länger als drei Wochen dauern dürfen (AssCompact berichtete). Einige Schwachstellen gebe es laut BaFin aber noch. Manchen Depotanbietern fehle es beispielsweise an Ressourcen, um sämtliche Depotüberträge immer zügig bearbeiten zu können. Die BaFin hat verlautbart, sie kontrolliere in solchen Fällen, ob Maßnahmen ergriffen werden, um einen Stau bei der Bearbeitung von Depotüberträgen künftig zu vermeiden. (tku)

Bild: © tirachard – stock.adobe.com

 

Private Finanzgeschäfte: BaFin nimmt Mitarbeiter an die Leine

Die BaFin schränkt ihre Mitarbeiter bei privaten Finanzgeschäften stark ein. Das ist einer aktuellen Dienstanweisung zu entnehmen, die am 01.09.2022 in Kraft getreten ist. Die deutsche Finanzaufsicht möchte auf diesem Wege jeglichen Anschein von Missbrauch unterbinden.

Seit dem 01.09.2022 gelten für BaFin-Mitarbeiter neue, strengere Regeln im Hinblick auf private Finanzgeschäfte. Die neue Dienstanweisung ersetzt eine Übergangsregelung, die im Oktober 2020 in Reaktion auf die unrühmlich Rolle der Finanzaufsicht im Wirecard-Skandal erlassen worden war.

Verbote und Einschränkungen seit 2020
  • Die folgenden Verbote und Einschränkungen privater Finanzgeschäfte wurden im Wesentlichen aus der Übergangsregelung übernommen:
  • Allen BaFin-Beschäftigten ist der Handel von Finanzinstrumenten, die von beaufsichtigten Unternehmen ausgegeben werden, verboten.
  • BaFin-Beschäftigten sämtlicher Aufsichtsbereiche (90% der Beschäftigten) ist der Handel in Finanzinstrumenten mit Bezug zu sämtlichen in der EU ansässigen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzinstituten verboten.
  • Allen BaFin-Beschäftigten ist der Handel von Finanzinstrumenten, die an einem inländischen organisierten Markt gehandelt werden, verboten.
  • Für alle BaFin-Beschäftigten sind spekulative Finanzgeschäfte, also das kurzfristige Handeln, beispielsweise mit derivativen Finanzinstrumenten oder Aktien, nicht gestattet.
  • Alle BaFin-Beschäftigten müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden.
Neue hinzugekommene Regelung

Aber die Behörde, die seit August 2021 unter der Führung von Mark Branson steht, hat die Vorgaben im Zuge der neuen Dienstanweisung noch weiter verschärft und sieht daher nun über die oben genannten Verbote hinaus zusätzliche Handelsverbote vor. Aus diesem Grund gilt für einen Teil der Beschäftigten (hauptsächlich Mitarbeiter der Marktaufsicht) von Anfang September 2022 an auch ein Handelsverbot für Finanzinstrumente, die im inländischen Freiverkehr gehandelt werden.

Anschein muss Missbrauch muss vermieden werden

„Ziel der am 01.09.2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der BaFin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“, betont BaFin-Präsident Mark Branson. Diese Regeln zählten zu den strengsten weltweit.

Private Finanzgeschäfte in Einzelwerten brechen ein

Die 2020 erlassenen Vorgaben haben anscheinend auch schon Wirkung gezeigt. Die BaFin teilt mit, dass sich die Summe der privaten Finanzgeschäfte im Vergleich zum 1. Halbjahr 2021 in den ersten sechs Monaten 2022 nahezu halbiert hat. Die Zahl der Aufträge beim Handel mit Einzelwerten ging um 78% zurück. 2022 machte der Handel mit Einzeltiteln nur noch 23% der Aufträge aus – 2021 waren es noch 56%. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Aufträge zum Fonds- bzw. ETF-Handel um 4% an. Mittlerweile machen derartige Aufträge 45% des Handels mit Finanzprodukten bei BaFin-Mitarbeitern aus – 2021 waren es noch nur 23%.

Fortschritte bei der Aufarbeitung

Bei der behördlichen Aufarbeitung des Wirecard-Skandals kommt die Behörde auch voran. Von den 42 Verdachtsfällen gegenüber Mitarbeitern der Finanzaufsicht, konnten elf Fälle abgeschlossen werden, zwölf laufen noch und in 19 Fällen steht die Entscheidung, ob ein Verfahren eröffnet werden soll, noch aus. (tku)

Bild: © Alevtina – stock.adobe.com

 

Smavesto knackt die Marke von 100 Mio. Euro

Der Robo-Advisor-Anbieter Smavesto hat die Marke von 100 Mio. Euro Anlagevermögen geknackt. Das Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen und wurde erst 2019 an den Start gebracht.

<p>Der digitale Vermögensverwalter Smavesto weist mittlerweile ein Anlagevermögen von mehr als 100 Mio. Euro auf. Das Unternehmen war erst 2019 von der Sparkasse Bremen gegründet worden und ist weiterhin eine 100%-ige Tochter des hanseatischen Kreditinstituts. </p><h5>Durchschnittliche Marktrendite angepeilt</h5><p>„Ziel von Smavesto ist es, über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum eine Rendite zu erreichen, die der des Durchschnitts des Kapitalmarktes entspricht“, erläutert Thomas Fürst, Vorstand der Sparkasse Bremen und Smavesto-Geschäftsführer.</p><h5>Nachhaltigkeit und Risiko</h5><p>Anleger entscheiden bei Smavesto zuerst, welches Risiko sie bereits sind einzugehen und ob sie ausschließlich nachhaltig investieren wollen. Der Robo-Advisor setzt die Geldanlage dann unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz immer wieder neu für den Kunden zusammen. Die Wertentwicklung lässt sich online verfolgen und die Risikostreuung jederzeit neu einstellen. Investiert wird das Vermögen dabei in eine Vielzahl von ETFs und ETCs (börsengehandelte Wertpapiere in der Anlageklasse Rohstoffe). (tku)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © rashadaliyev – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/F0F9B9EB-EBF4-4FC9-83C2-F690BC5F0A04"></div>

 

Scalable Capital nimmt Fondssparpläne ins Angebot auf

Der Neobroker Scalable Capital wird künftig auch Sparpläne auf aktiv gemanagte Fonds anbieten. Das Angebot wird bereits in den kommenden Tagen verfügbar sein, wie das Unternehmen gegenüber AssCompact bestätigte. Und es gibt noch eine weitere Neuerung.

Scalable Capital hat angekündigt, künftig auch Fondssparpläne ins Angebot aufzunehmen. Das geht aus einem Begleitschreiben zu den neuen AGBs hervor, die der Neobroker aus München am 31.08.2022 veröffentlicht hat. Ebenso wie die bereits angebotenen ETF- und Aktiensparpläne sollen auch die Sparpläne auf aktive Fonds gebührenfrei ausgeführt werden.

Wie Scalable Capital gegenüber AssCompact bestätigte, werden die Sparpläne auf aktive Fonds bereits in den kommenden Tagen verfügbar gemacht.

Soforteinzahlungen

Der Neobroker kündigte ebenfalls an, künftig Soforteinzahlungen über Scalable Capital Insta zu ermöglichen. Diese Neuerung soll bis Ende September implementiert werden. (tku)

Bild: © Maksym Yemelyanov – stock.adobe.com

 

Sind Aktien(-fonds) alternativlos?

Das Analysehaus Morningstar hat sich die Frage gestellt, ob es mit Blick auf die vergangenen 20 Jahre eine sinnvolle Alternative zu Aktieninvestments gegeben hätte – zum Beispiel Gold, Anleihen, Rohstoffe oder Immobilien. Die Antwort: Ja, aber nur mit gravierenden Einschränkungen, was die Rendite angeht.

Gibt es bei der langfristigen Geldanlage eine sinnvolle Alternative zu einer Anlage in Aktien bzw. Aktienfonds? Dieser Frage ist das Analysehaus Morningstar nachgegangen und hat Aktien mit anderen gängigen Anlageklassen wie Anleihen, Rohstoffe, Immobilien und Gold verglichen.

Keine gleichwertige, breit verfügbare Alternative

Die Antwort auf die Frage vorneweg: Eine wirkliche Alternative zu Unternehmensbeteiligungen gibt es mit Blick auf die zu erwarteten Renditen nicht. Aber das heißt nicht, dass ausschließlich auf Aktien gesetzt werden sollte.

Aktienwert versechsfachte sich

Anleger, die vor 20 Jahren 10.000 US-Dollar in einen globalen Indexfonds oder ETF investiert hätten, der den Index S&P Global (nicht zu verwechseln mit dem populären US-Index S&P 500) abbildet, hätten heute fast 56.500 Dollar zur Verfügung – ohne Berücksichtigung von Steuern und Gebühren). Hätte der exemplarische Anleger bereits im Börsenboom 2021 verkauft, wären es sogar mehr als 60.000 Dollar gewesen.

Anleihen und Rohstoffe

Wie sieht das hingegen bei Anleihen und Rohstoffen aus? Aus 10.000 US-Dollar in einem Indexfonds, der den Bloomberg Global Aggregate Index abbildet und somit weltweit gestreut in Anleihen investiert, wären seit 2002 knapp 18.900 Dollar geworden. Aus 10.000 Dollar in einem Rohstoffkorb, wie er beispielsweise durch den Bloomberg Commodity abgebildet wird, wurden im gleichen Zeitraum lediglich rund 15.700 Dollar – wenngleich Rohstoffe gerade im Krisenjahr 2022 bisher deutlich Boden gutmachen konnten.

Immobilien

Bei Immobilien ist die Sache etwas komplizierter: Die großen weltweiten Unterschiede bei der Immobilienpreisentwicklung lassen keinen eindeutigen Schluss zu, ob sich ein Investment in Betongold über die letzten 20 Jahre besser oder schlechter entwickelt hätte als eines in den S&P Global. Es gilt wie so häufig, dass es beim Immobilienkauf in erster Linie um die Lage geht.

Infrastruktur und Transport

Auch Infrastrukturinvestitionen und die Anlageklasse Transportwesen sind in der Lage, einen gewissen Inflationsschutz zu bieten, wenngleich sich auch hier konkrete Zahlen nur schwer bestimmen lassen.

Und was ist mit Gold?

Anders sieht das aber bei der Asset-Klasse aus, die häufig geradezu als Synonym für Inflationsschutz verstanden wird: Gold. Morningstar spricht davon, dass Gold in den letzten 20 Jahren eine jährliche Wertsteigerung um etwa 10% verzeichnen konnte. Die Rechnung, was nach 20 Jahren aus 10.000 in Gold investierten US-Dollar geworden wäre, macht Morningstar zwar nicht auf. Da die Goldpreisentwicklung aber auch über längere Zeiträume vorliegt, hier die Antwort: Aus 10.000 in Gold investierten Dollar, wären in den letzten 20 Jahren bis heute knapp 45.400 US-Dollar geworden.

Kein optimaler Inflations-Hedge

Die Goldpreisentwicklung deutet aber auch an, dass Gold-Investments in erster Linie als Absicherung gegen Krisen funktionieren – beispielsweise war Gold zu Beginn der Corona-Krise und beim Angriff russischer Truppen auf die Ukraine im Frühjahr 2022 sehr beliebt. Gegen die steigende Inflation an sich, ist Gold hingegen nicht zwingend ein guter Hedge. Trotz hoher und zum Teil steigender Inflationswerte, sank der Goldpreis in den vergangenen Wochen. Von seinem Allzeithoch (Schlusskurs) von 2.063 US-Dollar hat sich der Goldpreis mittlerweile weit entfernt. Mit Stand vom 30.08.2022 betrug er gerade einmal noch 1.732 Dollar. (tku)

Bild: © Dilok – stock.adobe.com

 

ACATIS beginnt mit Neutralisierung von CO2-Emissionen

Der Vermögensverwalter ACATIS möchte seine Fonds klimaneutral ausrichten. Hierfür kauft die Fondsgesellschaft CO2-Emissionsrechte und legt sie still. Die Kosten dafür sollen durch erwartete Wertsteigerung der Emissionsrechte ausgeglichen werden.

Die Fondsgesellschaft ACATIS Investment möchte den CO2-Fußabdruck des eigenen Portfolios auf Null senken. Den Anfang macht der Vermögensverwalter mit den Emissionen zweier Fonds (ACATIS Aktien Global Fonds und ACATIS Fair Value Modulor Vermögensveraltungsfonds). Weitere Fonds sollen folgen. Den Weg hin zur Klimaneutralität beschreitet ACATIS gemeinsam mit dem Unternehmen CAP2.

Kauf von Emissionsrechten

Bei ACATIS ist man überzeugt davon, dass der einzig sichere Weg, den CO2-Ausstoß zu verringern, in der Stilllegung von offiziellen, europäischen CO2-Emissionsrechten (EUAs) besteht. Denn mit weniger verfügbaren Emissionsrechten seien die Unternehmen gezwungen, CO2-Emissionen einzusparen. Dafür genüge ein bloßes Kaufen und Halten von EUAs in einem Portfolio allerdings nicht. Schließlich würden die Emissionsrechte unter diesen Umständen irgendwann wieder verkauft und dann doch genutzt.

Um hierfür eine dauerhafte Lösung zu finden, hat das Unternehmen CAP2 nach einjähriger Entwicklungsarbeit ein Konzept zur Verringerung von Treibhausgasen entwickelt, das ACATIS Investment im August 2022 in den beiden genannten Investmentfonds als Pilotprojekt implementiert hat.

CO2-Einsparung durch Stilllegung der Emissionsrechte

Das Vorgehen sieht laut ACATIS folgendermaßen aus: CAP2 berechnet anhand der Emissionsdaten eines Fonds den CO2-Fußabdruck des Portfolios. ACATIS kauft anschließend für den Fonds so viele von einer Investmentbank entwickelten Dekarbonisierungsnotes, dass genau die doppelte Menge an verursachten Emissionen abgedeckt ist. Die eine Hälfte der europäischen CO2-Emissionsrechte wird über einen Zeitraum von fünf Jahren an die gemeinnützige Klimaschutz-Stiftung Climate Concept Foundation gestiftet. Unter der Kontrolle von CAP2 und der Stiftungsaufsicht legt die Hamburger Climate Concept Foundation diese gestifteten Emissionsrechte für immer still und entzieht sie dem Emissionshandel. Alle Emissionen, die der Aktionär in seiner Rolle als Eigentümer der gehaltenen Firmen verantwortet, werden auf diese Weise gekappt, d.h. durch erzwungene Einsparungen andernorts neutralisiert. Das Investmentportfolio von ACATIS wird damit gleichsam klimaneutral.

Kurssteigerung bei Emissionsrechten erwartet

Die zweite Hälfte der von ACATIS erworbenen Emissionsrechte soll in der Dekarbonisierungsnote verbleiben und durch Kurssteigerungen über einen Zeitraum von fünf Jahren die Kosten der Stilllegung ausgleichen. Durch die stetige Verknappung der europäischen Emissionsrechte erachtet der Vermögensverwalter einen Preisanstieg der Emissionsrechte als wahrscheinlich. (tku)

Bild: © NicoElNino – stock.adobe.com

 

Vivid Money mit eigener Investment-Lizenz

Die Neobank Vivid Money darf künftig eigenständig Investment-Services anbieten. Das Start-up hat eine Erlaubnis der niederländischen Aufsichtsbehörde erhalten. Erst vor Kurzem hatte die Smartphone-Bank Ratenzahlungen ins Angebot aufgenommen.

<p>Die Neobank Vivid Money hat von der niederländischen Aufsichtsbehörde für die Finanzmärkte (AFM) die Erlaubnis erhalten, eigenständig Investment-Services anbieten zu dürfen. Bisher hatte das Start-up seine Investment-Angebote mithilfe der Erlaubnis von Partnerinstituten angeboten. </p><h5>Auf dem Weg zur finanziellen Super-App</h5><p>Vivid strebt nach eigenen Aussagen an, seinen Kunden eine Finanzen-Super-App zu bieten. Mit der Investment-Lizenz ist das Unternehmen diesem Ziel nun einen Schritt nähergekommen. „Vom direkten Zugriff auf den weltweiten Aktienmarkt über die Verwahrung von Wertpapieren bis hin zu Cashback in echten Vermögenswerten – der Erhalt der Lizenz erlaubt uns, unsere Mission noch eigenständiger voranzutreiben“, sagt Esmond Berkhout CCRO und Executive Director der Vivid Money B.V.</p><h5>Über das Unternehmen</h5><p>Vivid Money war als N26-Konkurrent bekanntgeworden. Die in Berlin gegründete Neobank hatte zuletzt Aufsehen erregt, nachdem sie bekannt gegeben hatte, ihr Büro in Moskau geschlossen zu haben. Die Niederlassung in Moskau und die engen Verbindungen nach Russland rühren daher, dass das Unternehmen von zwei Managern der russischen Tinkoff Bank gegründet worden war. Die Bank leistete auch eine Anschubfinanzierung. Ihr Anteil an dem Unternehmen ist mittlerweile aber auf unter 10% gesunken. Das Unternehmen wird mittlerweile mit 775 Mio. Euro bewertet. </p><h5>Angebotene Dienste</h5><p>Vivid bietet unter anderem ein kostenloses Girokonto mit zahlreichen Unterkonten (Pockets), die jeweils über eine eigene IBAN verfügen. Außerdem erhalten Kunden eine kostenfreie VISA-Debit-Karte. Seit Kurzem können auch Ratenzahlungen per „Vivid Now“ vereinbart werden. (tku)</p><p><i class="font-twelve-italic" >Bild: © Worawut – stock.adobe.com</i></p><div id="bbgreadlog-getimage"><img src="/bbgreadlog/getimage/0C34B4E6-87B6-421E-8ECE-2762F1C7110F"></div>