AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
8. Mai 2023
BaFin will „Exzesse" im Provisionsvertrieb verhindern
Business control concept by stopping domino effect

BaFin will „Exzesse" im Provisionsvertrieb verhindern

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat ein Merkblatt zu kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten veröffentlicht. Damit soll der angemessene Kundennutzen derartiger Produkte gesichert und Interessenkonflikte im Vertrieb vermieden werden.

Interessenkonflikte stehen im aktuellen Diskurs der Versicherungs- und Finanzberatung vermehrt im Mittelpunkt – nicht zuletzt wegen der immer wiederkehrenden Debatte um ein Provisionsverbot (AssCompact berichtete). Um ebensolche Konflikte zu vermeiden, und auch um sicherzustellen, dass derartige Produkte einen angemessenen Kundennutzen bieten, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ihr „Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“ veröffentlicht.

Merkblatt sei ein wichtiger Baustein für die Aufgabe der BaFin

Das Merkblatt richtet sich an in- und ausländische Lebensversicherungsunternehmen unter Aufsicht der BaFin, die in den Anwendungsbereich der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) fallen und kapitalbildende Lebensversicherungsprodukte vertreiben. Es sei ein „wichtiger Baustein für unsere Aufsicht über die Anbieter von kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten“, sagt BaFin-Exekutivdirektor Dr. Frank Grund. „Denn neben der Prüfung einzelner Unternehmen ist es wichtig, unsere Erwartungen gegenüber der Branche zu kommunizieren.“

Der Schwerpunkt des Merkblatts liegt auf dem Produktfreigabeverfahren. Lebensversicherer sollen einen angemessenen Kundennutzen ihrer Produkte gewährleisten und die hierfür nötigen Prozesse einrichten, heißt es von der Aufsicht. Die Produkte müssen die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden erfüllen, die der Versicherer zuvor als Zielmarkt bestimmt hat. Außerdem müssten sie Renditeziele mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erreichen. Bei der Festlegung von Renditezielen sollten Versicherer unterscheiden zwischen einem nominalen Anlageerfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten, und einem realen Erfolg, also einer positiven Rendite nach Kosten und Inflation, so die BaFin.

Interessenkonflikte sollen vermieden werden

Auch sollen Fehlanreize im Vertrieb durch Vorgaben zur Vertriebsvergütung vermieden werden. „Wohlverhaltensregeln haben eine besondere Bedeutung“, so Grund weiter. Es gehe darum, Exzesse im provisionsgestützten Vertrieb zu verhindern bzw. zu unterbinden. Dabei verfolge die BaFin einen risikobasierten Aufsichtsansatz. Sie werde vor allem die Versicherer näher prüfen, bei denen die Effektivkosten der kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukte im Branchenvergleich sehr hoch sind, und außerdem die Versicherer, deren Aufwendungen für Versicherungsvermittler auffällig hoch sind. (mki)

Bild: © thodonal – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Thorsten Geise… am 10. Mai 2023 - 08:53

Sehr löblich!

Ich kann dass nur Unterstützen.

ABER

Wie verhält es sich mit "Exsessen" in Provisionsvermittlung bei unseren Politikern?!

GG $ 3

Gleiches Recht und Gleiche Pflichten für Alle!

Aber das bleibt wohl nur ein unerfüllter Traum!!!!!