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28. April 2026
Versicherungsombudsmann: Erneuter Beschwerderekord

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Versicherungsombudsmann: Erneuter Beschwerderekord

Versicherungsombudsmann: Erneuter Beschwerderekord

Die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann meldet für 2025 erneut Rekordwerte bei den Beschwerden gegen Versicherer. Mit knapp 29.000 Eingängen bleibt der Druck hoch. Besonders Kfz- und Rechtsschutz treiben die Entwicklung. Beschwerden gegen Vermittler fallen kaum ins Gewicht.

Das Jahr 2025 geht für die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann mit einem neuen Rekord in die Bücher ein. Insgesamt 28.904 Beschwerden gingen bei der Geschäftsstelle ein, ein Plus von 34,1% gegenüber dem Vorjahr. Auch bei den zulässigen Beschwerden zeigt die Kurve nach oben: 20.064 Fälle bedeuten hier einen Anstieg von 28,1%. Damit verzeichnet die Schlichtungsstelle bereits das zweite Jahr in Folge so viele Vorgänge wie noch nie seit ihrer Gründung im Jahr 2001. Und auch im jetzigen 25. Jahr ist ein Ende des Trends derzeit nicht in Sicht.

Bei der Vorstellung der Zahlen am Mittwoch machte Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf deutlich, welche Rolle das Verfahren inzwischen spielt: Das Schlichtungsverfahren habe sich längst als feste Größe in der Rechtsdurchsetzung etabliert. Immer mehr Verbraucher suchten eine schnelle, verständliche und vor allem kostenfreie Klärung ihrer Anliegen. Auch Geschäftsführer Constantin Graf von Rex sieht in den Zahlen mehr als nur einen kurzfristigen Ausschlag: Die außergerichtliche Streitbeilegung habe sich von einer Ergänzung zur Justiz zu einer eigenständigen Säule entwickelt.

Mehr Beschwerden – aber warum?

Auf den ersten Blick ließe sich der Anstieg leicht erklären: steigende Prämien in der Kfz-Versicherung, die Sanierung im Wohngebäudebereich oder auch längere Bearbeitungszeiten bei Schäden. Themen, die die Branche derzeit stark beschäftigen. Tatsächlich schlagen sich Verzögerungen in der Leistungsbearbeitung auch bei der Schlichtungsstelle nieder – allerdings eher indirekt. Denn ausbleibende, unvollständige oder verspätete Stellungnahmen der Versicherer gegenüber der Schlichtungsstelle behindern auch hier die Verfahren. Nachfragen und Erinnerungen würden den Aufwand zusätzlich erhöhen. Die Folge: Die Verfahrensdauer ist 2025 gestiegen, bewegt sich aber weiterhin innerhalb der gesetzlichen Zielvorgabe von 90 Tagen.

Die Hauptgründe für den Anstieg sieht die Ombudsfrau jedoch an anderer Stelle. Ein wichtiger Faktor ist der gestiegene Bekanntheitsgrad des Schlichtungsverfahrens. Immer häufiger nutzen auch Rechtsanwälte das Angebot für ihre Mandanten. Zudem verweisen Verbraucherschutzorganisationen zunehmend auf die Ombudsfrau als erste Anlaufstelle, bevor der Gang vor Gericht erfolgt. Der Zugang ist hier deutlich niedrigschwelliger.

Ein weiterer, eher neuer Aspekt: der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI). Immer mehr Beschwerden werden mithilfe von KI erstellt und das bringt in der Praxis Herausforderungen mit sich. Denn die Anträge sind häufig sehr allgemein gehalten. Was genau der Beschwerdeführer erreichen möchte, muss dann oft erst durch Rückfragen geklärt werden, was die Bearbeitung wiederum verlängert.

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