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26. September 2016
Was in der IDD noch auf Makler zukommt

Was in der IDD noch auf Makler zukommt

Die IDD ist beschlossen und veröffentlicht. Aber noch sind nicht alle Fragen geklärt. So erwartet die EU-Kommission von der EIOPA Vorschläge zu vier Punkten. Drei davon betreffen die sogenannten Versicherungsanlageprodukte, wo es weiterhin auch um die Vergütung bzw. unangemessene Anreize geht. Dazu gesellt sich die POG, die auch Auswirkungen für Makler haben kann. Am Freitag gab es dazu in Frankfurt eine öffentliche Anhörung.

Die IDD wird von einem Großteil der deutschen Versicherungsmakler zu stemmen sein, lautet die einhellige Branchenmeinung. Doch wie so oft könnte der Teufel im Detail liegen. So hatte am Freitag die EIOPA zu einer Anhörung nach Frankfurt eingeladen, um die Einschätzungen von Verbraucherschutzorganisationen, Versicherern und Vermittlerverbänden einzuholen. Denn auch wenn die IDD steht, müssen die entsprechenden Rechtsakten noch folgen und die EU-Kommission fordert hierzu Vorschläge der EIOPA ein.

Wenn der Makler Produkte für seine Kunde maßschneidert

Zu den diskutierten Punkten gehört etwa die sogenannte POG – Product Oversight and Governance, die sich in Artikel 25 der IDD wiederfindet. Im Grunde geht es darum, dass Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler, die Versicherungsprodukte zum Verkauf an Kunden konzipieren, diese einem Produktgenehmigungsverfahren unterziehen und einen Zielmarkt definieren müssen. Eingeschlossen sind dabei die Pflicht zur stetigen Überprüfung und die Bereitstellung sämtlicher sachgerechter Informationen.

Fragen wirft hier auf, dass eben auch Versicherungsmakler, im EIOPA-Konsultationspapier zusammen mit Versicherern als „manufacturer“ bezeichnet werden. Dass dies ungeahnte Folgen für Makler haben könnte, darauf wies etwa VDVM-Vorstand Dr. Hans-Georg-Jenssen in der Anhörung hin. Denn sollte ein Maklerwechsel beim Kunden stattfinden, würde sich weiterhin die Frage stellen, ob der originäre Makler, in dem Fall also der „manufacturer“, dann auch für den kompletten Produktyklus verantwortlich bleiben würde, obwohl ein anderer Makler die Betreuung übernommen habe. Auch bleibt unklar, wie genau der Zielmarkt definiert werden muss und ob tatsächlich auch die Kundengruppen bestimmt werden müssen, zu denen das Produkt eben gerade nicht passt. Auch das wurde in Frankfurt deutlich, bedarf noch weiterer Klarstellungen.

Vermittler, die Standardprodukte der Versicherer „nur“ vertreiben, müssen dagegen nur Sorge tragen, dass sie alle Informationen vorliegen haben und die Merkmale und den bestimmten Zielmarkt jedes Versicherungsprodukts verstehen.

Stellen Provisionen ein „high risk“ zur Fehlleitung dar?

Drei weitere Fragen standen am Freitag im Mittelpunkt des Meetings. Sie betreffen die sogenannten Versicherungsanlageprodukte. Hier stellt die EU-Kommission die Aufgabe, dass deren Behandlung der MiFID entsprechen müssten. Wäre dies nicht der Fall, so die Befürchtung, würden Investmentprodukte künftig vermehrt in einen Versicherungsmantel gepackt werden. Und das will die Kommission vermeiden. Deshalb müssen nun innerhalb der IDD Definitionen gefunden werden, was ein Interessenskonflikt in der Beratung ist, was unangemessene Anreize – allen voran zu hohe Vergütungen – darstellen, und was „geeignet“ und „angemessen“ aus Kundensicht bedeutet.

Für Irritationen sorgt insbesondere ein Vorschlag, dass eine Liste erstellt werden soll, in der alle Arten von Anreizen aufgenommen werden sollen, die ein hohes Risiko in sich tragen, dem Kundenbedürfnis und dem Kundenservice entgegenzustehen. Die EIOPA verweist darauf, dass es aber keine Blacklist geben wird, die de facto ein Verbot von Provisionen nach sich ziehen wird. Man habe in der EIOPA keine Präferenzen, was die Vergütungsformen angeht, wurde in Frankfurt beteuert.

Die Stellungnahmen aus der Anhörung und aus schriftlichen Einreichungen will die EIOPA nun überdenken und in ihre Vorschläge einfließen lassen. Ihre Vorschläge muss die EIOPA bis Februar 2017 an die EU-Kommission übergeben. Für die EU-Kommission sind die Vorschläge jedoch nicht bindend. (bh)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Bruno Steiner am 26. September 2016 - 09:13

"Deshalb müssen nun innerhalb der IDD Definitionen gefunden werden, was ein Interessenskonflikt in der Beratung ist, was unangemessene Anreize – allen voran zu hohe Vergütungen – darstellen, und was „geeignet“ und „angemessen“ aus Kundensicht bedeutet."
Das ist doch ganz einfach: Nehmt die Vergütung von Politikern, z. Bsp.: für eine halbe Stunde Vortrag im Gaswerk = 25.000,-- € oder Nebentätigkeiten für Abgeordnete (MdB, MdL, MdEU_Parlament usw.) = p.a 300.000,-- bis 1,7 Mio € als Vorbild.
Warum wird angemessenes, ehrlich und sauer verdientes Geld (Honorar / Provision) den Maklern, Beratern, Vermittlern missgönnt? Von Schönheit und einem warmen Händedruck können wir auch nicht leben!

Gespeichert von Uwe Hummel am 26. September 2016 - 09:41

In der Beratung von jungen Erwachsenen in Sachen Existenzabsicherung und geförderter Produkte stellt man flächendeckend fest wie schlecht diese jungen Menschen über die staatlichen Dinge überhaupt informiert sind. Nehmen wir einen Berufsanfänger, der hat keinerlei Ahnung ab wann er überhaupt einen Anspruch bei der Gesetzlichen Rente erarbeitet hat und was im Ernstfall vor Erreichen diesen Bedingungen geschehen würde. Diese Aufklärung und Benennung der traurigen Wahrheiten überlässt man den Versicherungsmaklern, denn alles andere kostet ja nur Wählerstimmen. Hier wird auch soziale Arbeit geleistet, die ganze Familien in ihrer Existenz absichert und genau hier wird von den maßlosen Politikern , die das Geld von braven Steuerzahlern verprassen und verschenken, den Vermittlern unterstellt unangemessene Provisionen zu kassieren.
Niemand von den Politikern hält einen Vortrag kostenfrei , das kann man an den Beispielen Steinbrück, Döring,Blüm usw. ganz klar sehen. Ob dieses dort vorgetragene Gewäsch oder dieser Selbstdarsteller den Zuhören etwas nutzt bleibt in der Regel fraglich.
Da die Klügeren immer nachgeben, werden wir eben von den " Dummen" regiert - Endergebnis EU ( Europäischer Unsinn).

Gespeichert von Thomas Siegert am 26. September 2016 - 10:15

zunächst möchte ich den beiden Vorkommentatoren zustimmen. Als Makler für Versicherungen und Finanzanlage bin ich nunmehr seit 20 Jahren tätig. Kundenbetreuung ist bei mir oberstes Gebot und Storni kenne ich praktisch nicht. Meine Kunden empfehlen mich gerne weiter.

Ärgerlich ist einzig die ständig zunehmende Bürokratisierung unseres Jobs deren Sinnhaftigkeit sich kaum bis gar nicht erschließt. Draußen an der Front wundere ich mich genauso wie meine Kunden über den Wahnsinn den Brüssel und Berlin unter dem Deckmäntelchen des Verbraucherschutzes und der Transparenz vornehmen.

Was macht Branche dagegen? Kann es sein, dass man hier gerne den Weg des geringsten Widerstandes geht, da ja in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart immer wieder ausreichend viele "Schwarze Schafe" die Branche in Verruf gebracht haben, denen die Verantwortlichen leider nicht Herr geworden sind? Was soll der Unfug mit den IDD Standards? Wie viele Franzosen schließen eine Versicherung in Östereich ab? Wie viele Niederländer schließen einen Vertrag in Spanien ab?

Warum geht die Versicherungsbranche nicht endlich hin, kümmert sich um die schwarzen Schafe, in dem diese endlich des Jobs verwiesen werden und lässt die anderen Vermittler in Ruhe arbeiten?

Welcher Verbraucher ist denn exakt über die Funktionsweise seiner Waschmaschine aufgeklärt? Darf ein Verkäufer eine Waschmaschine an einen Interessenten ohne ingenieurtechnische Ausbildung verkaufen? Warum sagt mir der Verkäufer der Waschmaschine nicht, welche Marge er daran verdient?

Mir fehlt hier schlicht das Gefühl, dass verbands- und branchenseitig mit ausreichender Empathie gearbeitet wird.

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 03. Februar 2017 - 09:45

Antwort auf von Thomas Siegert

Der normale Beamte ist den ganzen Tag beschäftigt nur ja kein Risiko einzugehen. Man wundert sich eigentlich nur, dass der sich überhaupt noch vor die Tür traut....Da er so gestrickt ist,mit solcher Denkweise wäre das Rad nie erfunden worden, möchte er sein Verhalten natürlich auch anderen aufdrängen.Dummerweise machen die Medien, Politiker,
Richter etc. auch noch mit. Nur löst man damit leider keine Probleme, sondern verstärkt sie, bis sie nicht mehr lösbar sind. Das sieht man an allen, nicht wirklich angegangenen Problemen wie Umverteilung der Vermögen von unten nach oben (zu Steuervermeidern), ständig von der Regierung reduzierten Umweltgesetzen, völliges Desaster der Infrastruktur-Bahn, Straße, Digital-Breitbandausbau, keinerlei Rücklagen für die Beamtenversorgung-für mich kriminell, völliges Versagen im sozialen Bereich-Zukunftsperspektiven der Renten-Kranken-Pflegeversicherung.
Was werden unsere Kinder und Enkel von den Politikern und natürlich den dafür verantwortlichen Wählern wohl denken.
Jedes Volk hat wohl die Politiker die es verdient....

Gespeichert von Ludwig Barthel am 26. September 2016 - 14:03

Ich kann den vorstehenden Kommentaren zustimmen. Die Sachlage stellt sich aus meiner Sicht auch "politisch" motiviert dar:
Nachdem die politische Mitte parteitechnisch weggebrochen ist und die rechtsstehende Partei durch "Rechtsüberholer" geschwächt wird, hat das linke Parteienspektrum und mithin die Skepsis vor der Marktwirtschaft insgesamt steigenden und populistischen Zulauf.
Es wird dabei ganz einfach ignoriert, dass 50% der Erwerbstätigen ca. 95% des Staatshaushalts finanzieren und die Ausgaben für soziale Zwecke seit den 70er Jahren schon von 25% auf 50% des Staatshaushalts gestiegen sind.
Ausdruck dieser politischen Tendenz (sowie einer mächtigen "selbstnährenden" Brüsseler Bürokratie) ist ein zunehmender Regulierungs- und Kontrolldruck mit Eingriffen in die (traditionell misstrauisch beäugte) Marktwirtschaft. Individualität wird durch staatliche Aufsicht zurückgedrängt (kommt irgendwie bekannt vor...).
Für unsere Branche bedeutet dies weitere Einschränkungen. Nächstes Beispiel wird die kommende Einführung des "Sozialpartnermodells" (nomen est omen) in der bAV sein, wo lieber aus politischen Profilierungsinteressen heraus "verschlimmbessert" wird, als das vorhandene System konsequent weiterzuentwickeln und zu vereinfachen, Vorschläge dazu gibt es reichlich.
Armes Deutschland, der letzte Makler möge nach der nächsten Wahl das Licht ausmachen...., die Versicherer jedenfalls werden nur sich selbst helfen!

Gespeichert von Frank L. Braun am 28. September 2016 - 20:29

Wie bei Investment-Vermittlung gelten nicht nur die dieselben Product Governance Regeln, d.h. „best-advice-„Beratung“, sondern auch die Offenlegung der Kosten für Erwerber.

Was bisher Sach-Makler mit „Beweislastumkehr“ kennen, gilt dann auch bei der Geldanlage-/Altersvorsorgeberatung. Wohl dem, der diesen umfangreichen Beratungsprozess vor Vermittlung mit einer Honorar-Option absichert, wie z.B. in eBooks bei mwsbraun beschrieben.