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17. August 2018
Altersvorsorgepflicht für Selbstständige – was sagen die Experten?

Altersvorsorgepflicht für Selbstständige – was sagen die Experten?

So manche Studie belegt: Das Gros der deutschen Selbstständigen ist chronisch unterversichert und sorgt für den Lebensabend nicht ausreichend vor. Ausgehend von dieser Prämisse hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige festgelegt. Doch was bedeutet das nun konkret? AssCompact hat nachgefragt – bei den Politikern, den Betroffenen, den Versicherern sowie den Vermittlern.

Randziffer 4.306 – ab diesem Absatz wird im hart umkämpften Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung ein mittelfristiges Ziel beschrieben, das vor allem auch für Versicherungsvermittler ein interessantes Signal ist. Denn die Koalitionspartner hatten sich nach langem Ringen in ihrem Regierungsbildungsprozess Mitte März unter anderem hierauf geeinigt: Die Altersvorsorgepflicht für Selbstständige soll kommen. Gründerfreundlich und insolvenzsicher sollen die alternativen Vorsorgeformen sein und eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus gewährleisten. Kurz vor der politischen Sommerpause wurde dieses Ziel von Mitgliedern des Ausschusses Arbeit und Soziales auf dem Bundeskongress Ruhestandsplanung in Berlin Anfang Juli noch einmal massiv untermauert. Doch was bedeutet das im Einzelnen für die Betroffenen, die Vermittler und die Branche? AssCompact hat nachgefragt.

„Restriktive Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht“ – VGSD

Wie die Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht im Einzelnen aussehen wird, ist noch nicht klar. Doch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V. warnt davor, dass „starke Kräfte in der Regierung die Altersvorsorgepflicht so restriktiv ausgestalten [wollen], dass es de facto zu einer Rentenversicherungspflicht kommt.“ Der Vorstandsvorsitzende des VGSD Dr. Andreas Lutz stellt in diesem Zusammenhang klar: „Wir fordern erstens attraktive Anlagealternativen, zweitens einkommensabhängige Beiträge, die –inklusive Steuern – 50% Grenzbelastung nicht überschreiten. Drittens fordern wir, dass Selbstständige, die zumeist schon langfristige Verpflichtungen eingegangen sind, ausgenommen werden müssen. Und last, but not least ist unser viertes Anliegen Rechtssicherheit für Selbstständige und ihre Auftraggeber im Hinblick auf Statusfeststellungen.“

„Vorsorgeverpflichtung mit Wahlfreiheit“ – Politiker Kober und Straubinger

Auf Nachfrage von AssCompact unterstrich der Obmann des Ausschusses Arbeit und Soziales Pascal Kober (FDP) das politische Ziel der Altersvorsorgepflicht und erklärte: „Alle Selbstständigen, die nicht Pflichtmitglied in einem berufsspezifischen Alterssicherungssystem sind, sollen aber dabei die Freiheit haben, ihre Vorsorgeform selbst zu wählen: beispielsweise Rentenversicherungsverträge, Fonds, Immobilien oder Betriebsvermögen.“ Darüber hinaus will sich der FDP-Politiker zusätzlich zu dieser Wahlfreiheit dafür einsetzen, dass weitreichende Übergangsvorschriften und Karenzzeiten geschaffen werden, um Gründungen nicht zu erschweren oder gar zu verhindern. Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Ausschusses Arbeit und Soziales, Max Straubinger, ist von der Vorsorgepflicht überzeugt: „Vorsorge für das Alter zu treffen, ist unerlässlich, um den Lebensunterhalt zu sichern. 93% der Erwerbstätigen, wie Arbeitnehmer, Freiberufler und zum Teil Handwerker sind pflichtversichert, sorgen für ihr Alter vor und fallen in der Regel der Allgemeinheit nicht zur Last“, so der Bundestagsabgeordnete. Er trete für eine Vorsorgeverpflichtung mit Wahlfreiheit ein, um zukünftige Soziallasten zu vermeiden.

„Gangbarer Weg“ – GDV

Für einen gangbaren Weg hält der GDV den Vorstoß der Bundesregierung, dass Selbstständigen die Möglichkeit gegeben wird, bei einer Versicherungspflicht zugunsten einer insolvenzgeschützten privaten Vorsorge aus der gesetzlichen Rentenversicherung heraus zu optieren. Verbesserungsvorschläge hat der GDV aber allemal: „Selbstständige sollten selbst eine bedarfsgerechte Absicherung sowie einen Versorgungsträger wählen können. Daneben sollte die Basisrente auch für Selbstständige mit geringeren Einkommen attraktiver gemacht werden und um eine Zulagenförderung ergänzt werden“, so ein Sprecher des GDV. Zudem solle bei der Riester-Rente der förderfähige Personenkreis um Selbstständige erweitert werden, um flexiblen Erwerbsbiografien besser Rechnung zu tragen.

„Selbstständige sollen nicht in die staatliche Rentenkasse einzahlen“ – BVK

Altersvorsorge für Selbstständige ja, aber nicht in die gesetzliche Rentenversicherung, so lautet das zusammenfassende Urteil des Bunds der Versicherungskaufleute zum Thema. BVK-Präsident Michael H. Heinz erklärt: „Der BVK ist dafür, Regelungen zu finden, die für Kleinunternehmer eine verpflichtende Altersvorsorge vorsehen. Allerdings spricht sich der BVK gegen die Verpflichtung aus, dass Selbstständige zwangsläufig in die staatlichen Rentenkassen einzahlen müssen. Vielmehr fordern wir für die Selbstständigen ein Wahlrecht zwischen den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten.“ Eine flexible, nicht existenzgefährdende Beitragsgestaltung sei dabei unerlässlich und müsse der besonderen Einkommenssituation der Selbstständigen Rechnung tragen, um nicht existenzgefährdende Auswirkungen zu haben, so der BVK-Präsident weiter.

„Beratungsmöglichkeiten für Makler“ – BDVM

Dass das Konzept der Bundesregierung für Makler aber vor allem auch Chancen bedeutet, findet Rainald Meyer, Geschäftsführer der Funk Vorsorgeberatung und Mitglied des Arbeitskreises Leben des BDVM: „Das aktuelle Konzept zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige sieht einige Freiheitsgrade vor. So sollen das Alter, die aktuelle Situation – zum Beispiel Existenzgründung – sowie bestehende Versorgungen berücksichtigt werden. Im Fokus aber steht die Rente. Der Selbstständige kann alternativ zur Gesetzlichen damit ausschließlich eine Versicherungslösung wählen. Dies halten wir im Sinne der Alterssicherung für sachgerecht und es gibt dem Makler weitere Beratungsmöglichkeiten.“ (sg)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Günther Maier am 17. August 2018 - 15:03

Wäre als Vorgabe für jeden wichtig wenn er das mit seiner Bilanz an FA. ab geben würde.
Minimu eine monatliche Rente abzusichern von 1500-2000 €

Gespeichert von Jan Lanc am 17. August 2018 - 23:03

Wäre aber wichtig auch eine Immobilie anzurechnen für die Altersvorsorge. Nicht nur eine Versicherungslösung zu akzeptieren, das ist die schlechteste aller Alternativen.

Gespeichert von Wilfried Strassnig am 26. August 2018 - 20:24

Eigene Immobilien schmälern Fixkosten. Aber Instandhaltung und div. Versicherungs-Steuern-und andere Kosten bedürfen dringend einer lebenslangen Rente. Die Anlagerenditen in Deutschland für Vermietungen liegen in aller Regel unter 3% und sind ja auch mit diversen Risiken und oft viel Arbeit verbunden. Da dürfte Hr. Lanc, wie auch immer dem BdV und Finanztest-damit fast allen Medien, entgangen sein, das mit der Basisrente sehr hohe Förderungen verbunden sind, dass bei Umschichtungen im Gegensatz zur reinen Bankanlage nicht jedes Mal Steuern anfallen und nur die Versicherungen eine lebenslange Rente, auch wenn man über 100 Jahre alt wird, zur Verfügung stellen. Ach ja, heute stehen Ihnen die wichtigsten Fonds und ETFs auch über Versicherungen zur Verfügung. Also verehrte Selbständige, wendet Euch am besten gleich an einen guten Makler, Förderungen zu verschenken ist ein Luxus den sich viele nicht leisten sollten, nur dieser haftet für das beste Produkt des gesamten Marktes!!!