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17. April 2019
Streit um Provisionsdeckel kocht weiter

Streit um Provisionsdeckel kocht weiter

Nachdem das Finanzministerium einen ersten Referentenentwurf für ein Gesetz zum Provisionsdeckel der Abschlussprovision von Lebensversicherungen vorgelegt hat, schlagen die Wellen in der Branche um das Thema weiter hoch. Während die Verbände AfW und VOTUM dem Gesetz immer vehementer Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit vorwerfen, haben sich nun auch die FDP mit einer kleinen Anfrage und die finanzpolitische Sprecherin der CDU mit einer Stellungnahme eingeklinkt.

Der Streit um den Provisionsdeckel in der Lebensversicherung spitzt sich zu, seit ein Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz vom Bundesfinanzministerium vorgelegt wurde. Der Inhalt birgt Sprengkraft für Versicherungsvermittler: Abschlussprovisionen sollen auf maximal 2,5% der Bruttobeitragssumme begrenzt werden. Gleichzeitig kontert der Entwurf den Vermittlerverbänden AfW und VOTUM, die ihn mittels eines Rechtsgutachtens für verfassungs- und europarechtswidrig erklärt hatten: Die Gefahr von Fehlanreizen durch Abschlussprovisionen wiege so schwer, dass damit der Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen vertretbar sei.

Das ist harter Tobak für die Vermittler und Öl im Feuer der Verbände. Deren Vorsitzende Norman With (AfW) und Martin Klein (VOTUM) haben mittlerweile mit zunehmender Vehemenz den Entwurf erneut zurückgewiesen.

Provisionsgestützter Vertrieb soll möglich bleiben

Die Regierung hingegen hält sich vergleichsweise bedeckt. Auf eine Kleine Anfrage der FDP hin schrieb sie schwammig, dass qualitative Elemente bei der Beratung künftig mehr berücksichtigt werden sollen. Ein provisionsgestützter Vertrieb werde auch künftig möglich bleiben. Gegenüber AssCompact hat die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, jetzt eine konkretere Stellungnahme zu ihrer Position in der Frage nach einem Provisionsdeckel offen gelegt.

CDU: Provisionsdeckel bringt keinen wirtschaftlichen Mehrwert

Darin bewertet sie die vorgeschlagenen Regelungen zur Einführung eines Provisionsdeckels kritisch. Ein wesentlicher Teil des Gesetzes würde keinen substanziellen finanziellen oder wirtschaftlichen Mehrwert schaffen, so Tillmann. Diese Ansicht begründet sie mit Daten der BaFin: Demnach liege bereits heute die Durchschnittsprovision bei Lebensversicherungen unter 4%. Direkte Abschlusskosten lägen sogar unter 2,5%. Dies spreche nach Ansicht Tillmanns und zusammen mit den niedrigen Kundenbeschwerden gegen eine Aufnahme des Provisionsdeckels in das Gesetz. „Der einheitliche Deckel schert alle Versicherer über einen Kamm, nimmt keine Rücksicht auf individuelle Kostenstrukturen und würde den Wettbewerb unter den Vertriebsstrukturen verzerren. Die Mehrkosten dieser Maßnahme müssen am Ende die Verbraucher bezahlen“, so die CDU-Politikerin.

Markteintrittsbarriere und Benachteiligung von Maklern

Weiterhin sieht sie eine Markteintrittsbarriere für neue Vermittler sowie eine Benachteiligung von Mehrfachvermittlern und Maklern, die sich bei weiteren qualitätsabhängigen Messzahlen (z. B. der Bestandspflege) keine Provisionsanteile verdienen könnten. „Das stellt aus unserer Sicht einen Eingriff in das Recht auf freie Berufswahl dar und führt zu Wettbewerbsverzerrungen“, sagt Tillmann.

Kaum Renditesteigerung der Lebensversicherungsverträge erwartet

Eine positive Wirkung des Provisionsdeckels schätzt sie gering ein. Für eine Renditesteigerung im Sinne der Verbraucher tauge er nicht, konstatiert sie mit Verweis auf ein Gutachten des ifa-Instituts. Das geforderte Qualitätssystem für mehrstufige Provisionen wäre mit hohen Kosten verbunden und würde die Rendite von Verträgen schmälern und mittelständische Unternehmen „aufgrund mangelnder Kostendegression schwer treffen“. „Die Einführung eines Provisionsdeckels bei Laufzeiten von mehr als 30 Jahren würde nur zu einer marginalen Erhöhung der Rendite führen“, zitiert sie das Gutachten.

Wie der Streit ausgeht, ob die Koalition zu einer Einigung gelangt, bleibt weiter offen. Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Verbände kämpfen derweil weiter. „In dieser Form darf der Gesetzentwurf wegen offenkundiger Verfassungswidrigkeit jedenfalls nicht im Bundestag zur Abstimmung kommen“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW. (tos)

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Steffen Reck am 17. April 2019 - 11:11

Ich bin absolut dafür!!! Bitte damit einhergehend sämtliche online-Plattformen verbieten, denn dort wird der Kunde überhaupt nicht - zumindest nicht persönlich - beraten! Darüber hinaus dann noch die Verpflichtung einführen, dass alle Bürger finanziell vorsorgen MÜSSEN! Und natürlich für die Dienste - nämlich die qualitativ hochwertige und provisionsunabhängige Beratung durch einen Experten - bezahlen müssen! DANN finde ich eine Provisionsdeckelung oder gar Abschaffung wirklich sinnvoll. FINDE DEN FEHLER!