AssCompact suche
Home
Immobilien
11. Oktober 2019
Engel & Völkers begrüßt Beschluss zur Teilung der Maklerprovision

Engel & Völkers begrüßt Beschluss zur Teilung der Maklerprovision

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche neue Regeln zur Maklercourtage bei Immobilienverkäufen beschlossen. Käufer und Verkäufer sollen sich die Provision in Zukunft teilen. Das Maklerhaus Engel & Völkers hat diesen Entschluss begrüßt. Zugleich seien aber auch Nachbesserungen erforderlich.

Das Bundeskabinetts hat in beschlossen, das die Käufer und Verkäufer einer Immobilie sich die Maklerkosten zukünftig je zur Hälfte teilen. Das Maklerhaus Engel & Völkers begrüßt diese Entscheidung. Sie sei für Immobilienkäufer ein wichtiges und positives Signal. „Die Entscheidung der Bundesregierung stärkt die Rolle des Maklers als fairer Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilienkäufer gerade in den Ballungsräumen Berlin, Hamburg oder Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet“, meint Kai Enders, Vorstandsmitglied der Engel & Völkers AG.

Verzicht auf Bestellerprinzip eine richtige Entscheidung

Dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, auf die Einführung des sogenannten Bestellerprinzips zu verzichten, sei eine gute Entscheidung. Engel & Völkers sah sich als größter deutscher Immobilienmakler mit in der Verantwortung und habe die Debatte über bessere Alternativen zum Bestellerprinzip von Beginn an konstruktiv begleitet, betont Enders.

Nachjustierung erforderlich

Kai Enders fordert allerdings auch, dass die aktuell vorgesehene Regelung zum Nachweis der Bezahlung der Provisionshälften im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens verändert werden sollte. Der Gesetzentwurf sieht bisher vor, dass der Teilanspruch des Maklers gegenüber dem Nicht-Beauftragenden – vermutet wird der Käufer – erst mit Nachweis der Zahlung durch den Beauftragenden – vermutet wird der Verkäufer – fällig wird. Dieser Nachweis soll durch die Vorlage der Kopie des Überweisungsträgers erfolgen.

Umständlich und praxisfern

Ein solcher gedruckter Überweisungsträger sei in Zeiten von Onlinebanking aber ein Auslaufmodell und die Regelung daher umständlich und praxisfern. Enders schlägt alternativ vor, die Zahlungsverpflichtung sowie die exakte Provisionssumme im Notar-Vertrag festzuhalten. „Damit wären die gegenseitigen Ansprüche eindeutig und transparent dokumentiert. Eine Umgehung der gesetzlich vorgeschriebenen Provisionsteilung wäre somit nur mit viel krimineller Energie denkbar“, so Enders. Der Experte hofft, dass hierfür im Rahmen der parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag noch eine praxistaugliche Lösung gefunden wird. (mh)

Bild: © MQ-Illustrations – stock.adobe.com

 

Leserkommentare

Comments

Gespeichert von Josef Schandl am 16. Oktober 2019 - 14:41

Es gibt sie tatsächlich noch Entscheidungen die über den nächsten Wahlsonntag hinausgehen und mit "vorher Nachdenken" vor einer Entscheidung, etwas zu tun haben. Es gab somit Kräfte, die verstanden haben dass eine Entscheidung, nur den Verkäufer bezahlen zu lassen, dem Beschiss Tür und Tor öffnet. Die freie Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, bleibt also bestehen und das ist gut so. Die Politiker haben endlich auch erkannt, dass ein "seriös" und kaufmännisch arbeitendes Maklerunternehmen anständige Arbeit für beide Seiten tätigt und abliefert. Die gleiche Entscheidung wäre auch angebracht gewesen bei der Vergütung für Wohnungsvermittlung. Aber da standen ja auch direkte Wahlen an und Parteien am Abgrund.

Immobilien Josef Schandl

Gespeichert von Josef Schandl am 16. Oktober 2019 - 14:48

Nachtrag:
Die Eintragung der Provision in den Notarvertrag wie Herr Enders vorschlägt - es darf ja derzeit nichts mehr eingetragen werden - , dient ebenso der Sicherheit für den Makler. Ein Umgehen des Maklerhonorars ist somit vom Tisch und lang anhaltender Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen ebenso. Gut für alle Beteiligten.

Immobilien Josef Schandl
Tel. 08823 1331

Gespeichert von Thomas Seibold am 16. Oktober 2019 - 19:14

"Oh Herr Lass Hirn regnen und nimm den Bedürftigen die Regenschirme weg".
Kann mir mal jemand irgend ein Produkt nennen, bei dem der Verkäufer die Vertriebskosten übernimmt? Bitte denkt lange nach! Ihr werdet Keines finden! Die Vertriebskosten werden IMMER im Kaufpreis kalkuliert und somit vom Käufer gezahlt. Aber in unserem Markt tummeln sich anscheinend noch immer zu Viele die nicht ansatzweise eine kaufmännische Ausbildung genießen durften. Nur weil wir im Immobilienmarkt die Vertriebskosten für den Käufer offen legen, werden wir laufend an den Pranger gestellt. Jetzt beweist sogar die "Politik" keine Ahnung von Marktwirtschaft zu haben! Oder etwa doch? Ein Schelm der weiter denkt: Die sogenannte Innenprovision ist Betrug am Kunden: Höhere Grunderwerbsteuer, geringere Beleihungswerte, geringere Absetzbarkeit der Gesamt-Provision? Alles klar: Der Fiskus verdient daran! Ah, daher weht der Wind, nix Verbraucherschutz - eher Verbraucherabzocke würde ich vermuten.

Der Vorschlag die Provision im Kaufvertrag zu regeln und festzuschreiben outet Engel & Völkers´ Kai Enders als völlig Ahnungslosen. In einem notariellen Kaufvertrag zwischen zwei Vertragsparteien hat eine Regelung zugunsten eines Dritten nichts verloren! Die Eintragung sichert auch niemals die Provision, maximal - bei sehr guter Formulierung, den Provisionsanspruch. Dazu gibt es inzwischen genügend Urteile und Ausarbeitungen, ein Profi weiß das.
Der Entwurf sieht den Begriff "den Beauftragenden" vor. Beauftragender für was? Ich lasse Verträge immer mit Auftrag des Verkäufers UND des Käufers beurkunden. Und darin ist manchmal eine Sonderprovision geregelt wenn ein bestimmter Kaufpreis überschritten wird. Soviel zum Thema Vertragsfreiheit! ich kann wirklich nicht nachvollziehen, dass es immer noch Marktteilnehmer gibt die diese Art der Einmischung und Regulierungswut gutheißen! Das ganze politische Herumgereite auf der Immobilienbranche ist doch nur ein Ablenken von der eigenen Unfähigkeit das Grundbedürfnis Wohnen in diesem Land ausreichend und passend zu organisieren. Und unsere "Spezialisten" tragen diesen faulen Apfel mit. Na ja, wir erkennen, dass sich in diesem Lande viele Menschen von der Politik manipulieren lassen. Meine Bitte: Hirn einschalten!
PS:
Hat schon mal jemand bei Kauf eines Firmenwagens den Händler/Kommissionär aufgefordert seine Provision gesondert in Rechnung zu stellen? Ich würde die ca. 20 % gerne als Geldbeschaffungskosten bei Vollfinanzierung von der Steuer absetzen.

Hallo Herr Seibold,

endlich mal einer der es richtig sieht. Nur weil man bei uns die Provision offen dargelegt, kann man sich darüber beschweren und diskutieren. Wie Sie es richtig schreiben, beim Kauf eines Autos schimpft keiner.

Letztendlich zahlt der Käufer die gesamte Provision und in dem Fall halt im Kaufpreis versteckt. Dann haben die Käufer noch höhere Nebenkosten.

Vielen Dank, dass Sie das Ganze auf den Punkt bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Hödl