Interview mit Dr. Georg Thurnes, Vorsitzender der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V.
Herr Dr. Thurnes, die bAV galt lange als Erfolgsmodell. Nun leidet sie unter Niedrigzinsen, schwächelnden Pensionskassen, Kurzarbeit und Bürokratie. Würden Sie das so unterschreiben?
Es geht doch immer um die Frage nach den Alternativen. Dauerniedrigzins, Bürokratiekosten und geringere verfügbare Einkommen treffen alle Formen der kapitalgedeckten Altersversorgung. Hier hilft die besondere Effizienz, die sich aus dem kollektiven Ansatz der betrieblichen Altersversorgung ergibt. Gegenüber vergleichbaren Formen der Altersversorgung bleibt die bAV daher die bessere Alternative.
Die letzte große gesetzgeberische Änderung war das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Sind zumindest einige Ziele erreicht worden?
Auf jeden Fall! Wichtig sind natürlich die dort enthaltenen Regelungen zur reinen Beitragszusage, auch wenn sie derzeit noch nicht zur Anwendung kommen. Damit haben wir ein Regelwerk, um das uns die Fachwelt im Ausland beneidet. Die Verbreitung der bAV bei Niedrigverdienern unterstützt der Förderbetrag, den Arbeitgeber erhalten, wenn sie dieser Gruppe eine Zusage erteilen. Die Verpflichtung, bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten, sofern Sozialabgabenersparnisse entstehen, macht die bAV für Arbeitnehmer noch attraktiver. Die neuen Nachzahlungsmöglichkeiten und die überarbeitete Vervielfältigungsregelung machen die Dotierung flexibler. Von unschätzbarem Wert ist der eingeführte Freibetrag bei der Grundsicherung. Bis auf die Regelungen zum Sozialpartnermodell haben sich schon alle anderen Reformmaßnahmen positiv ausgewirkt.
Mit welchen neuen Regulierungsvorhaben müssen Sie sich gerade beschäftigen?
Um die alle aufzuzählen, reichen weder Zeit noch Platz dieses Interviews. Die Themen reichen von EbAV-Kostentransparenz über DC Risk Assessment bis hin zu vielen Projekten im Zusammenhang mit ESG. Besonderen Stellenwert werden natürlich die Reviews von IORP II, also der überarbeiteten Pensionsfondsrichtlinie, und dem Betriebsrentenstärkungsgesetz haben. Hier bereiten wir uns schon jetzt vor, um negative Belastungen von der bAV fernzuhalten.

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