In Ihrem Verband treffen alle Beteiligten der bAV aufeinander.
Sind denn die Herausforderungen gleichermaßen verteilt – auf Arbeitgeber, Versorgungseinrichtungen, Arbeitnehmer? Oder wo sehen Sie Herausforderungen?
Nehmen wir den Dauerniedrigzins: Zusageformen wie die Beitragszusage mit Mindestleistung werden die meisten Versorgungseinrichtungen für Neuzusagen nicht mehr anbieten können. Arbeitgeber können solche Zusagen dann nicht mehr erteilen. Die in der Vergangenheit eher theoretische Subsidiärhaftung der Arbeitgeber ist realer geworden.
Zudem werden Arbeitgeber mit Direktzusagen durch den überhöhten Rechnungszins beim § 6a Einkommensteuergesetz (EStG) bestraft. Pensionskassen leiden im Niedrigzinsumfeld an einem zu engen regulatorischen Korsett. Aufseiten der Berechtigten leidet die Leistungshöhe bei Zusagen mit Garantien wegen rückläufiger Überschussbeteiligungen. Der Dauertiefzins trifft also alle Beteiligten, wie diese Beispiele zeigen.
Zuletzt gab es einige Urteile zur bAV, unter anderem zum Versorgungsausgleich. Welche Rechtsprechungsfragen beeinflussen aktuell die bAV am meisten?
Regelungen zur bAV gibt es in vielen Rechtsgebieten. Da denkt man natürlich zunächst an das Arbeits- und Steuerrecht. Aber auch Versorgungsausgleich, Sozialversicherungs-, Aufsichts- und Insolvenzrecht, überall ist auch die bAV tangiert. Daher vergeht eigentlich kaum eine Woche ohne wichtige, praxisrelevante Entscheidungen.
Ihr Ausblick: Welchen Stellenwert wird die bAV im Vorsorge-Mix künftig einnehmen?
Die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung bleibt auch auf lange Sicht die Hauptquelle des Alterseinkommens für den Großteil der Bevölkerung. Eine Lebensstandardsicherung wird man über sie aber nicht mehr erreichen können. Es muss also zusätzlich kapitalgedeckt vorgesorgt werden. Und alle internationalen Erfahrungen zeigen, dass dies am besten über kollektive Systeme der betrieblichen Altersversorgung geht. Die Kollektive helfen, Sicherheit zu schaffen und Kosten zu reduzieren. Wenn dann noch die Sozialpartner beteiligt sind, schafft das zusätzliches Vertrauen. Die bAV wird vor diesem Hintergrund eine echte zweite Säule der Alterssicherung und mehr Traglast übernehmen.
Das vollständige Interview lesen Sie auch in AssCompact 12/2021 und in unserem ePaper.
Bild: © Marco2811 – stock.adobe.com
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