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18. Februar 2022
„Für mich hat das Thema Hund den Bereich Kfz abgelöst“

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„Für mich hat das Thema Hund den Bereich Kfz abgelöst“

Wie sehr gleichen sich die Angebote der Versicherer?

Im Bereich der Hundehalterhaftpflicht ist die Basis bei den meisten Anbietern vergleichbar. Es gibt hier sowohl nach unten wie auch nach oben aber sicher Ausnahmen. Beispielsweise scheuen die meisten Anbieter die Absicherung von Listenhunden, oder das Thema Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten ist in den Deckungen nicht vorhanden. Ich glaube, hier wird sich der Markt aber in den nächsten Jahren verändern. Aus meiner Sicht sind einige Risiken dazugekommen, die es vor 10 oder 15 Jahren einfach so gut wie nicht gegeben hat, wie das bereits erwähnte Thema Giftköder.

Was sollte eine Hundehalterhaftpflicht bieten?

Im Bereich der Haftpflichtversicherung sollten grundsätzlich folgende Risiken versichert sein:

  • Versicherungssumme mindestens 20 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Hüten durch dritte Personen
  • Führen ohne Leine/keine Maulkorbpflicht
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Teilnahme an Trainings, Turnieren und Rennen
  • Mietsachschäden auch an gemieteten (Ferien-) Wohnungen
  • Beschädigung und Abhandenkommen von fremden beweglichen Sachen
  • Forderungsausfalldeckung und Schadensersatz-Rechtsschutz
  • Welpen bis zum Alter von zwölf Monaten
Sie haben die Problematik der Listenhunde bereits angesprochen. Worauf ist denn beim Versicherungsschutz für entsprechende Rassen zu achten?

In der Hundehalterhaftpflicht haben Versicherer häufig massive Probleme, Hunde, die als sogenannte Listenhunde gelten, überhaupt abzusichern. Wenn es dann möglich ist, ist mir besonders wichtig, dass das Thema Strafrechtsschutz und Ordnungwidrigkeiten mit abgesichert ist. In den klassischen Rechtsschutzversicherungen ist dies häufig nicht der Fall. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass Listenhundbesitzer per se „immer“ schuld sind. Ein Beispiel: Bei einer Rauferei von einem American Staffordshire Terrier mit einem Jack Russel versucht die Besitzerin, ihren Jack Russel aus der Situation zu nehmen. Dabei beißt der Staff ihr in die Hand. Jetzt bewegen wir uns im Bereich der Körperverletzung und nach Anzeige durch die Besitzerin wird sich sehr kurzfristig auch das Ordnungsamt melden. Hier sollte dann eine vernünftige Absicherung vorhanden sein.

Was muss man als Makler über die Rasse, mögliche Krankheiten oder auch Haftpflichtrisiken wissen?

Der Kunde oder Interessent merkt sehr schnell, ob man in diesem Thema zu Hause ist oder nicht. Deshalb sollten Makler schon eine grobe Klassifizierung vornehmen können: Bestimmte Rassen wie Schäferhunde oder Labradore haben häufig Probleme mit der Hüfte oder den Gelenken. Kurzköpfige Rassen wie Boxer, Möpse oder französische Bulldoggen sind anfällig für das brachyzephale Syndrom, also die Deformation des Kopfes und die damit einhergehend auftretenden Krankheiten. Bei der Absicherung sollte man darauf achten, dass diese speziellen Rasserisiken auch wirklich gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, ist der Kopf einfach nicht versichert: Gaumensegel, Augen und Ohren sind gänzlich ausgeschlossen.

Wie viele Hunde muss man im Schnitt ungefähr versichern, um von der „Zielgruppe“ leben zu können?

Eine schwierige Frage. Wenn ich nichts anderes außer der Hundehalterhaftpflicht, der Hundekranken- oder OP-Absicherung mache, benötigt man aus meiner Sicht etwa 1.000 Hunde. Aber hier spielt natürlich auch die persönliche Situation und der eigene Lebensstil eine wichtige Rolle. Nutzt man aber das Thema Tierversicherung als Einstieg für Cross-Selling, denke ich, dass es dann ab ca. 400 bis 500 Hunden auch schon sehr interessant werden kann.

Tierversicherung scheint auch ein Thema für InsurTechs zu sein. Wie nehmen Sie die neuen Player wahr?

Ja, an das Thema Hunde- bzw. Katzenkrankenversicherung oder OP-Schutz hat sich das eine oder andere InsurTech herangewagt. Teilweise mit aus meiner Sicht guten Ansätzen, aber mir ist aktuell kein Anbieter bekannt, der den klassischen Versicherern das Wasser reichen kann, zumindest nicht im Bereich der Leistungen und der Beitragsgestaltung. Bezogen auf die digitale Antragsabwicklung mit Dunkelverarbeitung gibt es aber bei den herkömmlichen Anbietern zum Teil noch deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 02/2022, S. 40 ff., und in unserem ePaper.

Bild: © Reddogs – stock.adobe.com; Bild oben: © Martin Markowsky

 
Ein Interview mit
Martin Markowsky