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20. Juli 2020
„Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Kunden einen Bausparvertrag haben“

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„Gerade jetzt zeigt sich, wie wichtig es ist, dass Kunden einen Bausparvertrag haben“

Wie wichtig ist gerade beim Bau­sparen eine professionelle Beratung?

Ein paar Basics reichen, um hier und da mal über einen Bausparvertrag zu stolpern. Für den Makler ist es wichtig zu wissen, wo sich Bausparen lohnt und auf welche Bausparkasse er bauen kann. Der Deutsche liebt Sicherheit und der Berater kann ihm diese anbieten. Wichtig ist dabei auch, dass man die Kirche im Dorf lässt und Bausparsummen empfiehlt, die angemessen sind. Große Bausparsummen gehören nur bei einer Baufinanzierung mit dazu.

Wie hat sich das Bauspargeschäft in den letzten Jahren geändert?

Es ist nicht einfacher geworden. Wo früher noch Renditetarife attraktiv waren, gibt es diese inzwischen so gut wie nicht mehr. Was sich auf jeden Fall massiv geändert hat, ist die Nachfrage nach Modernisierungsdarlehen. Diese Darlehen haben stark angezogen. Und gerade hier hat der Bausparvertrag seine große Stärke. Entweder jetzt und hier im Rahmen von Modernisierungsdarlehen oder als Rücklage für spätere Vorhaben. Mit der neuen Prämie macht der Kunde in seinem Guthaben ein Plus und hat dazu die Option eines Bauspardarlehens, welches bis 30.000 Euro blanko gewährt wird. Rückzahlungen des Darlehens sind jederzeit kostenlos möglich.

Kann Bausparen auch für Versicherungsvermittler ein attraktives Zusatzgeschäft sein?

Die Berater sollten das anders betrachten. Wenn der Berater nicht die VL und die staatliche Prämie anspricht und mitnimmt, dann macht es die Bank, und wenn es die Bank macht, dann macht die Bank auch noch andere Sachen.

Sie setzen insbesondere auch auf Wohn-Riester. Warum ist gerade die Kombination von Wohn-Riester und Bausparen interessant?

Wohn-Riester lohnt sich im Rahmen einer Baufinanzierung besonders, um Restschulden abzulösen – trotz Besteuerung im Alter. Hier sind im richtigen Tarif Grenzzinsen von unter 0% möglich. Fragt man den Kunden, ob er möchte, dass sich der Staat mit beispielsweise 70 Euro an der Tilgung vom Haus beteiligt, so habe ich noch keinen Kunden erlebt der „Nein“ sagt.

Natürlich hat Wohn-Riester auch seine Fußnoten, die insbesondere bei einer Scheidung zum Tragen kommen. Trotzdem lohnt es sich mathematisch, einen frei besparten Wohn-Riester-Vertrag im Rahmen einer Bau­finanzierung abzuschließen. Von Kombimodellen mit Wohn-Riester bin ich allerdings nicht begeistert. (mh)

Das Interview lesen Sie auch in AssCompact 07/2020 auf Seite 82f und in unserem ePaper.

Bild: © magele-picture – stock.adobe.com

 
Ein Artikel von
Christian Andreas