Ein Artikel von Dennis Morgenstern LL.M. MBA, Wirtschaftsjurist und Geschäftsführender Gesellschafter bei Frame for Business GmbH, und Florian Decker, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz/Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schultheiß
Die Website ist für viele Versicherungsmakler längst mehr als eine digitale Visitenkarte. Terminvereinbarungen, Angebotsanfragen, Schadenmeldungen oder Kundenportale gehören mittlerweile zum Standard. Gleichzeitig steigen damit jedoch auch die rechtlichen Anforderungen. Vielen Vermittlern ist nicht bewusst, dass bereits kleine technische oder organisatorische Fehler erhebliche rechtliche Konsequenzen auslösen können.
Besonders problematisch ist dabei, dass auf Makler-Websites häufig sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden. Neben allgemeinen Kontaktdaten betrifft dies oftmals auch Gesundheitsinformationen, etwa im Zusammenhang mit Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen. Damit bewegen sich Makler-Websites in einem datenschutzrechtlich besonders sensiblen Bereich.
Standardlösungen sind oft nicht ausreichend
Viele Websites entstehen mithilfe externer Agenturen oder vorgefertigter Systeme. Dabei werden häufig Anwendungen integriert, die ursprünglich nicht für die Versicherungsbranche entwickelt wurden. Was im klassischen Onlinehandel problemlos eingesetzt werden kann, erfüllt im Umgang mit sensiblen Kundendaten nicht zwangsläufig die rechtlichen Anforderungen.
Das betrifft beispielsweise Kontakt- und Anfrageformulare, digitale Beratungsangebote oder Terminbuchungssysteme. Bereits einfache Freitextfelder können dazu führen, dass sensible Daten verarbeitet werden. Vielen Betreibern ist dabei nicht vollständig bewusst, welche Daten tatsächlich über die eigene Website erhoben und gespeichert werden.
Hinzu kommt, dass Websites über Jahre hinweg erweitert werden. Analyse-Tools, externe Schriftarten, Kartenanwendungen oder Tracking-Dienste werden nach und nach eingebunden, ohne die datenschutzrechtlichen Auswirkungen erneut zu überprüfen. Dadurch entstehen schnell unübersichtliche Strukturen mit rechtlichen Risiken.
Cookie-Banner als häufige Schwachstelle
Besonders häufig zeigen sich Probleme beim Einsatz von Consent-Tools – umgangssprachlich auch „Cookie-Banner“ genannt. Obwohl entsprechende Banner mittlerweile auf nahezu jeder Website vorhanden sind, entsprechen viele Implementierungen nicht den rechtlichen Vorgaben.
Typische Fehler sind voreingestellte Einwilligungen, unvollständige Informationen oder komplizierte Ablehnungsmöglichkeiten. Teilweise werden Nutzer durch auffällige Gestaltung gezielt zur Zustimmung bewegt, während die Ablehnung deutlich umständlicher ausgestaltet ist. Solche Umsetzungen geraten zunehmend in den Fokus von Datenschutzbehörden und Gerichten.
Rechtlich problematisch wird es insbesondere dann, wenn Analyse- oder Marketing-Dienste bereits vor einer wirksamen Einwilligung aktiviert werden. In diesen Fällen können personenbezogene Daten an externe Anbieter übertragen werden, obwohl hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht.
Gerade bei Makler-Websites ist dies besonders sensibel, da sich aus einzelnen Website-Nutzungen unter Umständen Rückschlüsse auf die finanzielle oder gesundheitliche Situation eines Interessenten ergeben können.
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Dennis Morgenstern
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