Impressum und Datenschutzerklärung werden häufig unterschätzt
Auch klassische Pflichtangaben gehören weiterhin zu den häufigsten Fehlerquellen. Für Versicherungsmakler gelten besondere Informations- pflichten. Neben den allgemeinen Unternehmensangaben müssen insbesondere Informationen zur Registrierung nach § 34d GewO sowie Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde und zu berufsrechtlichen Regelungen enthalten sein.
In der Praxis finden sich jedoch häufig veraltete Daten, unvollständige Angaben oder ungeprüft übernommene Mustertexte. Problematisch sind außerdem fehlerhafte Angaben bei Steuerdaten. Immer wieder wird versehentlich die reguläre Steuer- nummer veröffentlicht, obwohl ausschließlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer öffentlich angegeben werden muss.
Ähnliche Probleme zeigen sich bei Datenschutzerklärungen. Viele Texte werden einmal erstellt und anschließend über Jahre nicht mehr angepasst, obwohl sich die Website technisch weiterentwickelt hat. Gleichzeitig enthalten manche Datenschutzerklärungen umfangreiche Standardpassagen zu Diensten, die tatsächlich gar nicht genutzt werden.
Beides kann problematisch sein. Datenschutzerklärungen müssen die tatsächlichen Datenverarbeitungen vollständig und zutreffend beschreiben. Maßgeblich ist daher nicht, welche Vorlage verwendet wurde, sondern welche Prozesse auf der konkreten Website tatsächlich stattfinden.
Verantwortung bleibt beim Website-Betreiber
Ein häufiger Irrtum besteht darin, die Verantwortung bei externen Dienstleistern oder Webagenturen zu sehen. Rechtlich verantwortlich bleibt jedoch grundsätzlich der Makler bzw. das Maklerunternehmen selbst.
Das gilt auch dann, wenn technische Leistungen vollständig ausgelagert wurden. Verstöße gegen Datenschutz- oder Informationspflichten können daher unmittelbar dem Betreiber der Website zugerechnet werden. Mögliche Folgen reichen von wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen bis hin zu Bußgeldern oder Schadensersatzansprüchen.
Selbst scheinbar kleine Details können dabei rechtlich relevant werden. So verwenden viele Online-Formulare weiterhin ausschließlich die Auswahlmöglichkeiten „Herr“ oder „Frau“. Teilweise handelt es sich sogar um Pflichtfelder. Die Rechtsprechung hat jedoch bereits mehrfach deutlich gemacht, dass hierin eine unzulässige Benachteiligung liegen kann.
Gerade standardisierte Website-Module oder ältere Formulare sollten daher regelmäßig überprüft werden. Was technisch unproblematisch erscheint, kann rechtlich bereits kritisch sein.
Regelmäßige Prüfung reduziert Risiken
Die rechtlichen Anforderungen an Makler-Websites entwickeln sich kontinuierlich weiter. Gleichzeitig verändern sich Websites selbst häufig durch neue Funktionen, externe Dienste oder technische Erweiterungen. Eine einmalige Prüfung reicht daher in der Regel nicht aus. Sinnvoll ist vielmehr eine regelmäßige Kontrolle der tatsächlich eingesetzten Dienste, Formulare und Datenverarbeitungen. Dazu gehören insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Consent-Management sowie die Einbindung externer Anbieter.
Wer digitale Prozesse nicht nur technisch, sondern auch rechtlich im Blick behält, reduziert mögliche Haftungsrisiken und stärkt zugleich das Vertrauen von Kunden und Interessenten.
Lesen Sie auch:
Werbung mit Unabhängigkeit bleibt ein rechtliches Minenfeld
Interessieren Sie sich für weitere Hintergrundartikel aus der Branche? Dann abonnieren Sie das monatliche Fachmagazin AssCompact – kostenfrei für Versicherungs- und Finanzmakler.
Porträtfotos: © Frame for Business GmbH; Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schultheiß
Seite 1 Abmahnrisiken bei Websites: Fehler und wie Makler sie vermeiden
Seite 2 Impressum und Datenschutzerklärung werden häufig unterschätzt
Dennis Morgenstern
Florian Decker - Anmelden, um Kommentare verfassen zu können
- 5 Aufrufe