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21. Februar 2020
Acht Jahre altes Mädchen muss Schadensersatz leisten

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Acht Jahre altes Mädchen muss Schadensersatz leisten

Auch ein achtjähriges Kind kann für eine schädigende Handlung verantwortlich gemacht werden. Zumindest dann, wenn es die erforderliche Einsicht für sein Handeln besitzt. Das geht aus einem aktuellen Urteil des OLG Celle hervor.

Man macht mit seinem Kind einen kleinen Spaziergang bei gutem Wetter. Die Eltern genießen die Sonne und das Kind genießt es, mit seinem Fahrrad durch die Gegend zu radeln. Als vorbildliche Eltern lässt man das Kind auch nie aus den Augen. Was kann da schon passieren? Außer ein paar blauen Flecken nicht viel? Weit gefehlt. Auch wenn man als Eltern alles richtig gemacht hat, kann es teuer werden. Das beweist ein Fall, zu dem das Oberlandesgericht (OLG) Celle eine Entscheidung treffen musste.

Eltern in Sichtweite

Im konkreten Fall ging es um ein Mädchen, das mit seinem Fahrrad auf einer Uferpromenade unterwegs war. Die Eltern folgten dem Kind mit einigen Metern Abstand, blieben aber zu jedem Zeitpunkt in Ruf- und Sichtweite.

Mädchen radelt ohne nach vorne zu sehen

Während das Kind nun auf dem Fahrrad saß, blickte es für längere Zeit nach hinten zu den Eltern und steuerte dabei auf eine Fußgängerin zu. Die Eltern versuchten ihre Tochter auf den drohenden Zusammenstoß hinzuweisen, woraufhin das Mädchen eine Vollbremsung einleitete.

Fußgängerin verletzt sich beim Ausweichen

Die Fußgängerin, auf die das Mädchen zugefahren war, konnte den Zusammenstoß zwar noch verhindern, stürzte aber dabei und verletzte sich. Die Verletzte erhob Klage gegen die Eltern und ihr Kind und forderte Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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