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13. März 2020
Acht Regeln für Unternehmer, um die Corona-Krise planvoll zu meistern

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Acht Regeln für Unternehmer, um die Corona-Krise planvoll zu meistern

5. Notfallkoffer

„Der amerikanische Präsident hat einen; jeder Kleinunternehmer sollte ihn auch besitzen,“ so Gräfer. In einem solchen Koffern oder einem geschützten Bereich im Computer oder der Cloud sind alle Dokumente, Pläne und Inhalte der Checklisten hinterlegt, die im Notfall griffbereit sein müssen - für jeden Befugten.

6. Versicherung

Auch wenn die klassischen Gewerbeversicherungen aktuell im Fall Corona nicht greifen, sollten Unternehmer für die Zukunft vorsorgen – mit erweiterten Gewerbeversicherungen. Gräfer empfiehlt, die Grundgefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm mit einem Schutz gegen Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall zu ergänzen. Auch ohne das nicht versicherbare Seuchen-Risiko würden nämlich immer noch genügend Gefahren bleiben, die zu längerem Betriebsausfall und somit zu enormen finanziellen Einbußen bis hin zur Existenzbedrohung führen können. Dies gilt etwa bei einem Veranstaltungsausfall oder einer Betriebsschließung einer Gaststätte, eines Hotels oder eines Ladens.

7. Kluge Klauseln

Bei Krisenfällen wie auch dem Corona-Virus, bei denen es sich um höhere Gewalt handelt, ist der Anspruch Dritter auf die betrieblichen Leistungen oder Schadenersatz ausgeschlossen, bleibt die Firma beispielsweise von Amts wegen geschlossen. Dies lässt sich in Verträgen aber ausdrücklich ausschließen. Sinnvoll kann ein solcher Ausschluss sein, wenn der Betrieb von einem Lieferanten abhängig ist. Sollte dieser aufgrund einer Zwangsschließung nicht liefern können, darf der Abnehmer dank einer entsprechenden Klausel den Vertrag sonderkündigen und die Ware von einem anderen Zulieferer beziehen. Ein aktives Vertragsmanagement ist insbesondere für KMU deshalb sehr wichtig.

8. Vater Staat

„Bei krisenhaften Situationen wie jetzt greift auch der Staat den KMU unter die Arme – wenn sie denn die Arme heben“, unterstreicht Gräfer. Die Einführung von Kurzarbeit kann – sofern möglich – wirtschaftliche Entlastung bringen, Unternehmer können Kurzarbeitergeld beantragen – einen Teil des Entgelts zahlt dann die Agentur für Arbeit. Zuvor gilt es für Unternehmer aber, die Entgeltausfälle zu dokumentieren. Werden die Arbeitszeiten vorübergehend reduziert, lässt sich belegen, dass ein „unabwendbares Ereignis“ erhebliche Arbeitsausfälle nach sich zieht.

Schneller wieder durchstarten nach der Krise

Mit diesen Regeln lassen sich auch bei schwereren Störungen oft der Betrieb sowie Kunden- und Lieferkontakte aufrechterhalten – oder zumindest schwere finanzielle Einbußen vermeiden. Denn ein solches betriebliches Kontinuitätsmanagement biete insbesondere kleineren Firmen einen entscheidenden Vorteil beim Durchstarten nach einer Krise. Denn nach einer Zwangspause nimmt die Nachfrage meist rasch wieder zu. „Wer dann als Klein- oder mittlerer Unternehmer seine Firma fit gehalten hat, ist wieder schneller beim Kunden – ein entscheidender Wettbewerbsvorteil“, unterstreicht Gräfer.

Bild: © die Bayerische