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Narrenfreiheit für Tarifvertragsparteien
Zusätzlichkeitserfordernis:
- Die Prämie muss zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt werden.
Freiwilligkeitsvorbehalt:
- Die Prämie stellt eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar.
Wenn im Tarifvertrag die Inflationsausgleichsprämie vereinbart wird und dadurch der Arbeitgeber verpflichtet wird die Prämie zu bezahlen, handelt es sich nach meinem Verständnis nicht mehr um eine freiwillige Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Auf den Punkt gebracht: Ich mach die Welt, sowie sie mir gefällt.
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