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1. Mai 2021
AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

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AKS für Beschäftigte in der Gesundheitsbranche

Nennen Sie uns doch in aller Kürze mal ein Fallbeispiel.

HH: Eine junge Krankenschwester hat sich mit Hepatitis-B angesteckt. Da sich diese schleichend entwickelt, werden die Symptome in der Regel in den ersten Monaten nicht wahrgenommen. So verändert sich die Infektion über die Monate zu einer chronischen Ausprägung. In dem nicht diagnostizierten Zeitraum arbeitete sie weiterhin als Krankenschwester und steckte somit unbewusst Patienten an. Nach der Diagnose wurde die Erkrankung bei der zuständigen Behörde gemeldet. Diese erteilte aufgrund des Infektionsschutzgesetztes (§31 IfSG) ein vollständiges Tätigkeitsverbot von mindestens sechs Monaten, da aufgrund der chronischen Ausprägung weiterhin von einer Ansteckungsgefahr im beruf­lichen Umfeld ausgegangen wird. Hier würde die vereinbarte Grund­fähigkeitsrente geleistet werden.

Die Zusammenarbeit zwischen Swiss Life und KlinikRente besteht schon einige Jahre. Was müssen denn Vermittler über die Strukturen wissen?

MR: Wer KlinikRente vermitteln möchte, kann dies grundsätzlich über jeden der Konsortialpartner tun. Die betreuenden Kolleginnen und Kollegen von Swiss Life, Allianz und R+V verfügen über eine besondere Expertise, wenn es um KlinikRente geht. Man ist als Vermittler in besten Händen.

HH: Wichtig aus Sicht der Vermittler ist in erster Linie der Konsortialgedanke. Es handelt sich eben nicht um den einen Versicherer, sondern um drei große Versicherungsunternehmen im Markt mit Swiss Life als Konsortialführerin. Sicherheit, Erfahrung und Know-how aller drei Partner spiegeln sich in den Produkten von KlinikRente wider und kommen sowohl den Vermittlern als auch deren Kunden zugute. Diese Kompetenz wird durch die Branchenkompetenz des Versorgungswerkes Klinik­Rente ergänzt, das quasi als Quality Gate für ein exzellentes und auf die Branche zugeschnittenes Vorsorgeangebot steht.

Der Wettbewerb in der BU-Sparte und nun immer mehr auch in der Grundfähigkeitsversicherung ist intensiv. Denken Makler denn direkt an die KlinikRente?

MR: Was die Bekanntheit der Marke KlinikRente und deren Möglichkeiten angeht, haben wir sicherlich Nachholbedarf. In der Vergangenheit lag der Fokus zudem recht stark auf der betrieblichen Altersversorgung. Daher kennt man KlinikRente meist eher aus dem Firmengeschäft. Seit wir im letzten Jahr unsere Bemühungen in der Außenwahrnehmung der KlinikRente Einkommensabsicherung deutlich gesteigert und mit Kunden- und Vermittler­videos tolle Werkzeuge für die Praxis geliefert haben, spüren wir eine deutliche Zunahme der Interaktion aus dem Vermittlermarkt. Das ist für uns Ansporn genug, diesen Weg zu intensivieren und Vermittlern Tipps, Tricks und Tools an die Hand zu geben, die ihnen die erfolgreiche Zusammenarbeit mit KlinikRente so einfach wie möglich machen.

Dieses Interview lesen Sie auch in AssCompact 04/2021, Seite 24 f., und in unserem ePaper.

Bild: Bild: © oatawat – stock.adobe.com

 
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