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15. September 2025
Altersvorsorge: Wird aus dem unbeliebten PEPP nun EuroPension?
Altersvorsorge: Wird aus dem unbeliebten PEPP nun EuroPension?

Altersvorsorge: Wird aus dem unbeliebten PEPP nun EuroPension?

Das Pan-Europäische Private Pensionsprodukt (PEPP) bekommt ein Update: Mit dem neuen Label „EuroPension“ und flexibleren Regeln soll es für Verbraucher attraktiver werden. Die EIOPA hat einige Vorschläge erarbeitet, im Blick auch die bisherige Kostenobergrenze von 1%.

Das Pan-Europäische Private Pensionsprodukt (PEPP) ist alles andere als ein Kassenschlager. Und Versicherer und Versicherungsmakler mögen an dieser Stelle schon abwinken. Doch die EU-Kommission erwartet nun mal Rückmeldung von den Beteiligten, etwa auch von der europäischen Versicherungsaufsicht EIOPA.

Neues Label „EuroPension“

Dies schlägt nun mehrere Maßnahmen vor, um das PEPP weiterzuentwickeln und für Verbraucher attraktiver zu gestalten. Im Zentrum steht die Einführung eines klaren EU-weiten Labels namens „EuroPension“, das speziell für das Basis-PEPP vorgesehen ist und Vertrauen schaffen soll. Andere PEPP-Varianten bleiben weiterhin möglich, erhalten jedoch nicht dieses Label.

Kostenobergrenze macht Produkt unattraktiv für Versicherer und Vermittler

Um den Gegenwert für Geld zu verbessern, werden vier Umsetzungsoptionen diskutiert, die mehr Flexibilität ermöglichen und gleichzeitig die Kosten kontrollieren sollen. Die bisherige Kostenobergrenze von 1% soll dabei entweder ersetzt oder ergänzt werden. Es ist genau diese Obergrenze, die für viel Kritik bei Versicherern und Vermittlern gesorgt hat. Ein Produkt, das mit einer Kostenobergrenze von 1% pro Jahr auskommen müsse, sei wirtschaftlich nicht tragfähig, hieß es beispielsweise vom BVK.

Mehr Wahlmöglichkeiten, einfachere Beratung

Zur Sicherung langfristiger Renditen und zur Kostensenkung empfiehlt EIOPA, Lebenszyklusstrategien als Standard einzuführen, während Kapitalgarantien und garantierte Renditen als optionale Merkmale vorgesehen sind. Die Beratung für EuroPension-Produkte soll vereinfacht werden, um die Einstiegshürden zu senken. Zudem soll der Zugang zu PEPPs unabhängig vom Wohnsitz möglich sein, wobei die bisherige Pflicht zur Bereitstellung von Unterkonten in mehreren Mitgliedstaaten entfallen soll. Auch die Registrierung und Aufsicht sollen vereinfacht und vereinheitlicht werden, um bessere Ergebnisse für Sparer zu erzielen und unnötige Komplexität zu vermeiden.

Bessere Übertragung aus anderen Produkten

Schließlich sollen Übertragungen aus anderen Altersvorsorgeprodukten in PEPP erleichtert und Arbeitgeberbeiträge ermöglicht werden, ohne bestehende Systeme zu verdrängen. In Fällen, in denen keine betriebliche Vorsorge besteht, könnte EuroPension als Standardoption dienen. Zur Harmonisierung des Rechtsrahmens wird die Einführung eines sogenannten „28. Regimes“ mit flexiblem Opt-in/Opt-out vorgeschlagen. (bh)