AssCompact suche
Home
Steuern & Recht
8. Oktober 2019
Arbeitsunfähigkeit: Krankenkasse muss auch im Urlaub zahlen

2 / 2

Arbeitsunfähigkeit: Krankenkasse muss auch im Urlaub zahlen

Patient klagt gegen versagte Leistungen

Der Patient erhob Widerspruch gegen das Pausieren der Zahlung. Er begründete dies damit, dass er lediglich Beifahrer auf der Reise nach Dänemark sei, regelmäßig Ruhepausen einlegen könne und der Urlaub längst vor der Erkrankung gebucht worden war. Das stieß bei seiner Krankenversicherung jedoch auch nicht auf Verständnis. Diese sah weiterhin die Gefahr einer Verlängerung seiner Arbeitsunfähigkeit und einer Verschlimmerung seiner Beschwerden. Dagegen klagte der Patient schließlich und forderte somit das Krankengeld für den Zeitraum seines Urlaubs ein.

BSG sieht keinen Missbrauch vorliegen

Nachdem der Fall vor dem Sozialgericht Halle und dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt gelandet war, musste sich nun das Bundessozialgericht (BSG) mit dem Fall beschäftigen. Das BSG entschied, dass der Auslandsurlaub des Patienten kein Grund war, ihm die Fortzahlung des Krankengelds zu verweigern. Die Krankenkasse dürfe zwar eine Tätigkeit verweigern, die der Genesung des Patienten entgegenläuft, aber dieses Recht soll lediglich dafür sorgen, dass die Krankenkasse sich vor Missbrauch schützen kann. Ein Missbrauch sei in diesem Fall jedoch nicht anzunehmen. In so einer Situation hat die Krankenkasse keine Handhabe. Sie muss zustimmen und darf nicht eigenmächtig die Zahlungen einstellen.

Auslandsaufenthalt kein Problem

Auch, dass sich der Patient im Ausland aufgehalten hat, sei kein Grund zur Zahlungseinstellung gewesen, merkt das Gericht an. Der Patient hatte einen Antrag gestellt, um ins Ausland zu reisen und da dem keine überzeugenden Gründe entgegenstanden, hätte die Krankenkasse dem zustimmen müssen. Anders hätte es eventuell ausgesehen, wenn die Versicherung eine Aufforderung zur Mitwirkung ausgesprochen hätte, der der Patient nicht nachgekommen wäre. Unter derartigen Umständen wäre eine Leistungsversagung möglicherweise gerechtfertigt gewesen. (tku)

BSG, Urteil vom 04.06.2019, Az.: B 3 KR 23/18 R

Lesen Sie hierzu auch: Krankengeld im Urlaub: Wann-besteht-Anspruch?

Bild: © Barselona Dreams – stock.adobe.com

Seite 1 Arbeitsunfähigkeit: Krankenkasse muss auch im Urlaub zahlen

Seite 2 Patient klagt gegen versagte Leistungen